BLO SV-Meldungen Meldeverfahren zur Erhebung der Elterneigenschaft und Kinderanzahl in der Pflegeversicherung (DaBPV), ab 01.07.2025
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat
Allgemein
DaBPV, was ist es?
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde die Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung nach Kinderanzahl eingeführt – ein bedeutender Schritt zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022.
DaBPV ist das automatisierte Datenaustauschverfahren zur Erhebung der Elterneigenschaft und Kinderanzahl und ersetzt somit weitestgehend das vereinfachte Verfahren aus dem PUEG Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ab 01.07.2023 als "vereinfachtes Nachweis-Verfahren" bis 30.06.2025 .
Ab dem 01.07.2025 ist es verpflichtend, die Elterneigenschaft und die Anzahl der für die Pflegeversicherung relevanten Kinder elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Diese Abfrage muss ggf. rückwirkend ab 01.07.2025 bis zum 31.12.2025 für alle bestehenden Mitarbeiter erfolgt sein und zukünftig auch für alle neuen Mitarbeiter erfolgen.
Hierbei kann ein Abonnement, was üblich ist, erstellt werden, über das für die Mitarbeiter proaktiv Informationen zu weiteren Kindern übermittelt werden, sofern erforderlich.
Ab Version 2025.1.3 unterstützt Sie NEVARIS Finance Entgeltabrechnung im Zusammenspiel mit dem Meldecenter bei dieser Aufgabe.
Sie können als Arbeitergeber im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 einen eigenen Zeitpunkt bestimmen, wann Sie mit dem elektronischen Verfahren beginnen. Spätester Zeitpunkt der Anwendung ist der 01.01.2026, aber in jedem Fall ist die rückwirkende Betrachtung ab 01.07.2025 notwendig. Rückrechnungen sind ggf. durchzuführen.
Mehr Informationen erhalten Sie auch hier:Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat ihren Fragen- und Antwortkatalog zum PUEG umfassend aktualisiert, um auf viele Praxisfragen Antworten zu geben.Die aktuelle Version des Dokuments sowie viele weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf dieser Website Pflegeversicherung - Die Arbeitgeber und in der Verfahrensbeschreibung Gemeinsame_Grundsaetze_DaBPV_V01.00.00.pdf.
Anlässe für die Meldung
Das DaBPV umfasst folgende Anlässe (insbesondere der Arbeitgeber):
eine Anmeldung zur Anfrage und Einrichtung eines Abonnements für den Arbeitgeber (sogenanntes „Push-Verfahren“),
eine Historienanfrage für vergangene Zeiträume, bei der das BZSt Informationen über pflegebeitragsrelevante Daten an Arbeitgeber oder Pflegekassen liefert, ohne dass ein Abonnement eingerichtet wird,
eine Bestandsabfrage zur Anfrage und Einrichtung eines Abonnements,
eine Abmeldung zur Beendigung eines Abonnements für die beitragsabführende Stelle (Arbeitgeber) oder die Pflegekasse (sogenanntes „Push-Verfahren“).
Für die Erstellung des Abonnements werden die aktuellen Daten des Personalstamms berücksichtigt, so erfolgt die Abfrage ab Eintrittsdaten, sofern dieses nach dem 01.07.2025 liegt. Zusätzlich gilt, wenn bereits abgerechnet wurde, die Personal-Historie, zum Beispiel zur Ermittlung des Arbeitgebers (Betriebsnummer) für den jeweiligen Monat.
Eintritt: Ein Eintritt beginnt ein Abonnement, sofern der Mitarbeiter pflegeversichert ist und eine Steuer-ID hat.
Austritt: Wenn ein Abonnement vorliegt, dann wird dieses im Folgemonat beendet. Ein Wechsel zur privaten PV oder eine Aussteuerung wird wie ein Austritt behandelt.
Das Ende der Aussteuerung entspricht einem Eintritt.
Kopieren einer Personalnummer: Wenn für die gleiche Person eine neue Personalnummer angelegt wird, mit Austritt und Eintritt, dann erfolgt beim Austritt eine Abmeldung des Abonnements und mit dem Eintritt die Eröffnung eines neuen Abonnements.
Für die verschiedenen Anlässe sollte bei dem Verfahren Folgendes beachtet werden:
Anmeldung / Bestandsanfrage: Im Verfahren zur Feststellung der Elterneigenschaft und Kinderanzahl bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung spielt das sogenannte Ab-Datum eine zentrale Rolle. Es kennzeichnet den Startpunkt des Zeitraums, für den Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden. Ein Bis-Datum ist nur bei sogenannten Historienanfragen zulässig, also wenn Daten für einen Zeitraum in der Vergangenheit abgefragt werden. Dieses Bis-Datum darf deshalb nicht in der Zukunft liegen.
Ein Abonnement muss beendet werden, wenn der Grund für die Anmeldung weggefallen ist – etwa bei Beendigung der Beschäftigung, des Versorgungs- oder Rentenbezugs oder beim Tod des Mitglieds. Die Abmeldung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers bzw. der beitragspflichtigen Stelle und muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
Eine Historienanfrage wird, sofern bereits seit dem 01.07.2023 mit dem Vereinfachten Verfahren gearbeitet wurde, nur in Sonderfällen für einzelne Mitarbeiter ausgeführt. Sollten sich aus der Historienabfrage aus der Abrechnung Nachteile für den Mitarbeiter ergeben, dann sind Korrekturabrechnungen notwendig. Für Historienanfragen gilt zudem: Der Beginn des Zeitraums (Ab-Datum) darf maximal vier Kalenderjahre zurückliegen. Falls Informationen aus noch weiter zurückliegenden Zeiträumen benötigt werden, müssen die beitragsabführenden Stellen (z.B. Arbeitgeber oder Rententräger) und Pflegekassen die relevanten Daten direkt beim Mitglied erheben und belegen – das Verfahren DaBPV kann dazu nicht verwendet werden.
Da die Ergebnisse aus der Abfrage standardmäßig für die Abrechnung herangezogen werden, beeinflusst eine Historienabfrage ggf. über eine geänderte Elterneigenschaft oder eine andere Anzahl Kinder auch Rückrechnungen, die aus anderem Grund erfolgen!
Wie läuft das Verfahren DaBPV ab?
Wenn ein konkreter Anlass besteht, stellt der Arbeitgeber die entsprechende Anfrage z.B. über die DSRV (Datenstelle der Rentenversicherung). Die DSRV prüft die Anfrage und leitet sie über die ZfA an das BZSt weiter. Dort wird anhand der steuerlichen Identifikationsnummer des Arbeitnehmers geprüft, ob eine Elterneigenschaft vorliegt und wie viele Kinder berücksichtigt werden können. Das BZSt antwortet entweder mit den relevanten Informationen oder weist die Anfrage bei Fehlern mit einer Fehlernummer zurück.
Im Falle einer erfolgreichen Anmeldung wird das Mitglied beim BZSt vorgemerkt. Das BZSt speichert dabei die maßgeblichen Kennzeichen des jeweiligen Arbeitgebers bzw. der beitragsabführenden Stelle, sodass bei künftigen Änderungen – etwa bei abweichender Kinderanzahl – gezielt informiert werden kann.
Anmeldung innerhalb von sieben Tagen
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer, die ab dem 01.07.2025 neu beschäftigt werden, bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von sieben Tagen zum DaBPV anmelden. Für alle zum 1. Juli bereits beschäftigten Mitarbeiter gilt eine Übergangsregelung: Eine einmalige Initialmeldung muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen. Unternehmen, die diese Frist verpassen, riskieren unnötige Rückfragen der Krankenkassen oder sogar Bußgelder wegen verspäteter Meldung.Wichtig: Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Bitte beachten Sie auch die DaBPV FAQ DaBPV FAQs´s.
Erhält das BZSt von Meldebehörden oder Finanzämtern neue Informationen zur Kinderanzahl, werden diese automatisch über die ZfA bzw. DSRV an die betroffenen Arbeitgeber weitergeleitet. Diese proaktiven Meldungen erfolgen so lange, bis der Arbeitgeber die Anmeldung (das „Abonnement“) aufgrund Wegfalls des ursprünglichen Anlasses wieder beendet.Die Kommunikation zwischen den beteiligten Institutionen erfolgt regelmäßig: Das BZSt überprüft monatlich seine Daten und versendet aktualisierte Informationen zu Elterneigenschaft und Kinderanzahl. Diese Informationen basieren auf dem Stand zum Monatsende und werden zwischen dem 6. und 10. des Folgemonats bereitgestellt. Die DSRV und die ZfA überprüfen, ob das Schema korrekt ist. Zusätzlich prüft die ZfA, ob die Anfrage plausibel ist und leitet sie dann an das BZSt weiter.
Fehlerhafte oder unzulässige Anfragen – z.B. mit einem Ab-Datum vor dem 1. Juli 2023 – werden zurück an den Absender gesandt. Der Absender muss dann den Fehler ausräumen und die Nachricht erneut übermitteln. Sogenannte anlasslose Anfragen, also ohne einen konkreten Versicherungs- oder Leistungsbezug, sind unzulässig und können ggf. datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mehr Informationen zum Meldecenter erhalten Sie in der Meldecenter - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence Meldecenter und auf der Landingpage zum Meldecenter NEVARIS Finance Meldecenter.
Für weitere Hinweise zum neuen Meldeverfahren DaBPV beachten Sie auch die hier hinterlegten DaBPV FAQs!
Neuer Programmaufruf Pflegeversicherung Kinder
Ausführen
Um beim Bundeszentralamt für Steuern die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder abzufragen, gibt es eine Übersicht ‘Abfrage der Elterneigenschaft’, in die über "Ausführen" alle Personalnummern aufgenommen werden, für die im Monat eine Aktion dazu fällig ist.
In den Übersichten gelten die Feldberechtigungen des Benutzers, sofern so in den Berechtigungen eingerichtet, siehe Meldecenter, Berechtigungen .
Gründe hierfür sind Eintritt oder Austritt oder Wechsel des PV-pflichtigen Verhältnisses, sowie die eingehende Bestandsmeldung für alle Mitarbeiter zum 01.07.2025.
Hierzu gibt es die Möglichkeit, die Anfragen gefiltert (Ausführen mit Vorgaben) oder initial für alle Mitarbeiter (Ausführen) zu erstellen. Das Ausführen kann auch über die Warteschlange erfolgen.
Initialabruf für bestehende Arbeitsverhältnisse
Für alle Beschäftigten, die schon vor dem 1. Juli 2025 bei Ihnen in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen Sie in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen Initialabruf vornehmen, der bis zum 31. Dezember 2025 zu erfolgen hat.
Es wird dann ein Abonnement erstellt oder, wenn nötig, beendet. Ein Abonnement bedeutet, das Bundeszentralamt meldet die Daten zur Personalnummer und, falls sich die Anzahl der Kinder ändert, den aktuellen Stand.
Sollte es notwendig sein, kann rückwirkend bis maximal zum 01.07.2023 abgefragt werden, dazu kann eine Historienabfrage durchgeführt werden. Eine Historienabfrage sollte nur streng gefiltert, z.B. für einzelne Personalnummern, erfolgen.
Es ist nicht notwendig, eine Historienabfrage ab dem 01.07.2023 als Arbeitgeber durchzuführen, sofern Sie die Möglichkeit des vereinfachten Nachweisverfahrens zum PUEG ab 01.07.2023 bis 30.06.2025 genutzt haben. Die Angaben, die Ihre Arbeitnehmer(-innen) Ihnen dazu schriftlich gemacht haben, haben für diesen Zeitraum weiterhin Bestand. Bewahren Sie die Unterlagen für die kommenden Betriebsprüfungen auf. Es ist nicht notwendig, Rückrechnungen zu machen, wenn Sie keine Historienabfrage ab 01.07.2023 bis 30.06.2025 durchführen.Wenn Sie aber eine Historienabfrage ab 01.07.2023 bis 30.06.2025 durchführen, müssen Sie zu Gunsten Ihrer Arbeitnehmer(-innen) Korrekturabrechnungen durchführen. Wenn es zu Ungunsten Ihrer Arbeitnehmer(-innen) ausfallen würde, sind die Korrekturabrechnungen nicht durchführen, dann zählt weiterhin das vereinfachten Nachweisverfahren, d.h. die Unterlagen, die Sie schriftlich von Ihren Arbeitnehmer(-innen) erhalten haben.NEVARIS Bausoftware übernimmt keine Beratung oder Rechtsberatung in diesen Fällen. Bitte erkundigen Sie sich diesbzgl. bei den verantwortlichen Stellen.
Für die Meldung wird ein Eintrag für das Geburtsdatum in der Personalstamm Karte, Register Sozialversicherung, Geburtsdatum erforderlich!
In der Übersicht ‘Abfrage der Elterneigenschaft’ wird als Grund entweder Abonnement oder Historie ausgewiesen.
Zum Abonnement wird in weiteren Spalten angegeben, ob das Abo gestartet oder beendet wurde mit der jeweiligen Abfrage.
Wenn für einen Arbeitnehmer ein Abonnement erzeugt wurde und sich das Zuordnungskriterium (Hauptbetriebsnummer des Arbeitgebers) ändert, dann wird im aktuellen Abrechnungsmonat die Abmeldung erstellt, die Anmeldung wird zunächst vorgemerkt und im Folgemonat wird für die neue Hauptbetriebsnummer ein neues Abonnement erzeugt.
Das kann so ausgeführt werden:
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Pflegeversicherung Kinder.
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Pflegeversicherung Kinder.
Über Suchen, Pflegeversicherung oder Abfrage der Elterneigenschaft.
Wenn das Meldecenter noch nicht aktiv ist, um die Abfragen tatsächlich zu senden, dann wird unter "Ausführen" nur eine Information ausgegeben und unter "Vor der Abrechnung, SV-Meldungen" wird die Auswahl zur Pflegeversicherung nicht angeboten.
Senden
Die so aufbereiteten Daten werden gefiltert (Senden wie ausgewählt) oder für alle vorbereiteten Sätze (Senden alle des Monats) aufbereitet zum Weiterversand an das Meldecenter. Das Meldedatum wird gesetzt und die Datenzeile wird in ‘Meldecenter Daten senden’ angezeigt.
Meldecenter Senden
Über diese Aktion erfolgt das eigentliche Senden an das Meldecenter, in dem die Daten für die Empfangsstelle vorbereitet und tatsächlich verschickt werden. Hierfür ist in der auf den Typ ‘Pflegeversicherung’ gefilterten Übersicht über Ausführen das Senden auszuwählen. Das ‘Gesendet’-Datum wird gesetzt.
Die gesendete Datei enthält die folgenden Daten:
bbnr_haupt: Die Hauptbetriebsnummer aus der Niederlassung des Mitarbeiters
art: In der Regel ist die Art ‘Anfrage’ für eine Initialanfrage, möglich ist auch die Art ‘Historie’ für die Historienabfrage
aktenzeichen_verursacher: Diese Feld wird von NEVARIS Finance vergeben und enthält Personalnummer, Mandant und die Steuer-ID für die Zuordnung in der Entgeltabrechnung
bbnr_as: die Absendernummer ist fix für alle Versender aus NEVARIS Finance über das Meldecenter
steuer_id: die Steuer-ID des Mitarbeiters
geburtsdatum: das Geburtsdatum des Mitarbeiters, da je nach Alter besondere Berücksichtigungen notwendig sind
ab: Datum, ab wann die Abfrage gelten soll, für Initialabfragen meist der 01.07.2025, bzw. das Eintrittsdatum für Einstellung nach dem 01.07.2025. Für Historienabfragen zusätzlich ein bis Datum.
abo: Bei Initialabfragen wird in der Regel auch gleich ein Abonnement mit abgeschlossen
Meldecenter Empfangen
In der Übersicht Meldecenter Daten empfangen werden die aus dem Meldecenter empfangenen Rückantworten der Meldestelle angezeigt. Dazu muss über Ausführen, Empfangen ausgewählt werden.
Nach dem Empfangen wird als Status ‘Empfangen’ angezeigt.
Je nach Berechtigung können die Details der empfangenen Meldung über Nacharbeiten, Anzeigen geprüft und ggf. gedruckt und gespeichert werden.
Empfangen
Aus der Übersicht ‘Abfrage der Elterneigenschaft’ werden die Daten aus dem Meldecenter über Ausführen, Empfangen nach NEVARIS Finance in die Entgeltabrechnung übernommen. Bei der Übernahme wird auch eine CSV-Datei mit den Daten der Rückmeldung erzeugt und im Downloadverzeichnis gespeichert. Sollten Fehler aufgetreten sein, dann können diese hier auch entnommen werden. Die Fehlercodes entstammen dem Fehlerkatalog aus dem Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung (DaBPV).
Fehlerkatalog zu Rückmeldungen
Die Fehlercodes aus dem Fehlerkatalog zum Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung (DaBPV) können Sie hier einsehen: DaBPV Fehlercodes - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence DaBPV Fehlercodes.
Bei Fehlern muss nachgearbeitet werden
Fehlerhafte Datensätze werden vom BZSt oder den zwischengeschalteten Stellen geprüft und mit einer Fehlermeldung zurückgewiesen. Erst wenn alle Fehler behoben sind, wird ein Abonnement wirksam eingerichtet.
Abfrage der Elterneigenschaft
Die Übersicht der gesendeten Abfragen und der erhaltenen Rückantworten stehen in der Übersicht ‘Abfrage der Elterneigenschaft’.
Zu den Spalten
Personalnummer, Vorname, Familienname, Steuer-ID
In dieser Übersicht kann pro Belegmonat (Abrechnungsmonat) und Personalnummer (Anzeige mit Personalnummer, Vor- und Familienname und die Steuer-ID) in einer Historie nachvollzogen werden, welche Meldungen wann erfolgt sind.
Ohne Steuer-ID kann keine Abfrage zur Anzahl der Kinder und der Elterneigenschaft ausgeführt werden, das Feld muss also so zwingend mit der korrekten Steuer-ID gefüllt sein, wenn der Mitarbeiter PV relevant ist!
Gemeldet am
Das Gemeldet am Datum gibt an, wann die Meldung an das Meldecenter erfolgt ist.
Grund, Ab Datum, Bis Datum, Abonnement beginnen, Abonnement beenden
Als Grund für die Meldung ist eine einmalige Historienabfrage mit Ab Datum und Bis Datum oder eine Regelabfrage mit Abschluss eines Abonnements möglich. Für die Abonnements wird ebenfalls ein Ab Datum, nicht aber ein Bis Datum angezeigt. So kann angezeigt werden, ab wann das Abonnement abgeschlossen werden soll. Zusätzlich wird in der Spalte ‘Abonnement beginnen’ die Checkbox aktiviert.
Wenn der Grund für das Abonnement nicht mehr existiert, dann ist dieses zu kündigen.
In der Regel erfolgt die Kündigung direkt, allerdings versehen mit einem 'Ab Datum', das 2 Tage nach dem Arbeitsdatum liegt. So findet die Verarbeitung im Meldecenter erst 2 Tage später statt. Nur in Fällen, in denen das Abonnement erst im aktuellen Monat abgeschlossen wurde, erfolgt die Kündigung frühestens im Folgemonat: Wenn ein Abonnement fälschlicherweise für den August gestartet wird, dann kann es erst für Belegmonat September wieder beendet werden.
Wenn das Abonnement über die Abfrage wieder gekündigt werden soll, dann wird die bei Angabe des Grundes ‘Ende’ in der Spalte ‘Abonnement beenden’ angezeigt, wenn der Grund eine Beendigung der PV-Pflicht ist.
Wenn die Kündigung durch einen Wechsel der Arbeitgeber Betriebsnummer erfolgt (Hauptbetriebsnummer der Niederlassung, bzw. die Niederlassung selbst ändert sich) dann wird als Grund für die Kündigung ‘Arbeitgeber’ angegeben.
Die Kündigung wird automatisch erstellt über den Regellauf für alle Mitarbeiter in ‘Ausführen’.
Die Kündigung für ein Abonnement kann auch über Ausführen, Ausführen mit Vorgaben, gefiltert auf die Personalnummer erzeugt werden.
Wenn ein Arbeitgeberwechsel stattfindet, dann wird über Ausführen zunächst das neue Abonnement für die neue Hauptbetriebsnummer erstellt und im Folgemonat dann das Abonnement für die alte Hauptbetriebsnummer gekündigt.
Kinder laut Abfrage
Die Rückantwort wird in der Spalte ‘Kinder laut Abfrage’ angezeigt:
Die Anzeige Nein/0 gibt an, dass lt. Rückantwort keine Kinder bekannt sind, demnach ein Zuschlag erfolgen müsste.
Die Anzeige Ja/ oder Ja/0 gibt an, dass die Elterneigenschaft existiert, aber keine Kinder im anrechenbaren Alter bekannt sind. In diesem Fall wäre der Pflegeversicherungssatz ohne Zu- und Abschlag anzuwenden.
Die Anzeige Ja/2 würde entsprechend die Elterneigenschaft und 2 anrechenbare Kinder für den Abschlag anzeigen.
Kinder laut Erfassung
Da es in einigen Fällen Sinn ergibt, weiterhin die Kinder aus der Kindererfassung heranzuziehen, werden in der Spalte ‘Kinder laut Erfassung’ die in der Verwaltung manuell erfassten Kinder gegenübergestellt. So kann einfach entschieden werden, welche Anzahl Kinder für die Abrechnung herangezogen werden soll. Im Personalstamm ist dann die Anzahl der Kinder zu sehen, die für die Abrechnung herangezogen wird.
Achtung, für die manuell erfassten Kinder müssen anerkannte Belege für deren Existenz zur Personalakte abgelegt sein, damit sie zur Abrechnung herangezogen werden dürfen! Bitte beachten Sie hierzu auch die DaBPV FAQs .
Kinder würden abgerechnet
In der Spalte ‘Kinder würden abgerechnet’ wird ausgewiesen, ob eine Elterneigenschaft und welche Anzahl Kinder für die Abrechnung herangezogen würde.
Standardmäßig gilt die Anzahl aus der Abfrage. Über Auswerten, Elterneigenschaft oder durch Klick auf die Anzahl in der Spalte ‘Kinder laut Erfassung’ kann das geändert werden auf die Anzahl aus der Erfassung.
Durch Klick auf die Anzahl in der Spalte ‘Kinder würden abgerechnet’ wird die aktuell gültige Anzahl für den nächsten Abrechnungsmonat angezeigt.
Rückrechnung möglich ab, Vormerkung für Rückrechnung
Wenn sich aus der Abfrage der Kinder ein für den Arbeitnehmer vorteilhafterer Wert ergibt, dann ist eine Rückrechnung erforderlich. In der Spalte ‘Rückrechnung möglich ab’ wird angezeigt, ab wann eine Rückrechnung notwendig sein könnte.
Die Spalte ‘Rückrechnung vorgemerkt’ erlaubt einen Aufruf der Übersicht ‘Vormerkung für Rückrechnung’. Automatische Rückrechnungen werden nicht vorbereitet.
Objektberechtigungen
Die Standard-Zugriffsrechtegruppen 90_Lohn und 95_Gehalt für die Entgeltabrechnung wurden hierfür um Schreibberechtigung auf die Tabellen 5003049 ‘BAU Eltern Abfrage’ und 5003050 ‘BAU Elterneigenschaft’ erweitert. Diese Anpassung ist auch für eigene Zugriffsrechtegruppen erforderlich, sofern nicht die Standardgruppen genutzt werden.
Die Einrichtung erfolgt im Rollencenter IT-Management, Benutzerverwaltung, Zugriffsrechte.
Menüband
Auswählen
Aktueller Monat ein/aus
Zur besseren Übersicht auf der Seite ‘Abfrage Elterneigenschaft’ kann hier auf den aktuellen Abrechnungsmonat gefiltert bzw. der Filter gelöst werden.
Bisher gemeldet ein/aus
Über diese Anzeige können für die Personalnummer, die in der Übersicht ‘Abfrage Elterneigenschaft’ markiert wurde, alle getätigten Meldungen angezeigt werden. So kann nachvollzogen werden, wann z.B. ein Abo erstellt und wann es gekündigt wurde.
Ausführen
Die Funktionen in Ausführen sind vorab bereits detailliert beschrieben.
Hier werden in Prozessschritten die Meldungen zunächst vorbereitet, gesendet und die Antworten der Meldestelle übernommen.
Ausführen
Ausführen für alle Mitarbeiter, ungefiltert, Datenzusammenstellung zur Vorbereitung der Meldung, es werden die Personalnummern ermittelt, für die eine Abfrage erstellt werden muss, wie die Initialmeldung oder wegen Eintritt (beide direkt als Abonnement), wegen Abmeldung (Kündigung des Abonnements) durch Austritt oder Wechsel zur Beitragsgruppe PV 0 oder durch den Wechsel der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Es gilt der aktuelle Abrechnungsmonat. Wenn ein Abonnement erst im aktuellen Abrechnungsmonat angelegt wurde, dann erfolgt die Kündigung frühestens im Folgemonat, ansonsten 2 Tage nach Erstellen der Kündigung, um eine korrekte zeitlich Abfolge zu gewährleisten.
Die Funktion berücksichtigt nur Personalnummern, die eine Steuer-ID haben!
Ausführen mit Vorgaben
Ausführen mit Vorgaben gefiltert auf Personalnummern, Abrechnungskreise, Niederlassungen, Abteilungen, Berufsgruppen usw. Datenzusammenstellung zur Vorbereitung der Meldung. Wenn kein Monat vorgegeben wird, dann gilt der aktuelle Abrechnungsmonat.
Über diese Funktion kann auch die Kündigung eines Abonnements erzwungen werden, sofern dies nicht über die Automatik erfolgen kann (siehe Ausführen). Damit können Sonderfälle behandelt werden. Auch hier gilt, dass pro Personalnummer nur eine An- oder Abmeldung pro Monat möglich ist.
Historienanfrage
Unabhängig vom Abonnement können aus rückwirkend Daten für bestimmte Zeiträume abgeholt werden. Wenn hier kein Zeitraum vorgegeben wird, dann wird ab dem frühestmöglichen Termin (01.07.2023, aber maximal 4 Jahre zurück) abgefragt. Der Zeitraum wird mit dem Eintritts- bzw. Austrittsdatum der Personalnummer abgeglichen.
Pro Personalnummer ist eine Historienanfrage pro Monat möglich.
Die Funktion berücksichtigt nur Personalnummern, die eine Steuer-ID haben!
Ausführen über Warteschlange, In der Warteschlange
Ausführen über Warteschlange stellt alle auszuführenden Meldungen ungefiltert in die Warteschlange, entspricht also inhaltlich dem Ausführen
In der Warteschlange zeigt den Aufgabenwarteschlangenposten an
Senden, alle des Monats, Senden wie ausgewählt
Senden, alle des Monats stellt die Meldedaten ungefiltert bereit
Senden, wie ausgewählt erlaubt zuvor in der Übersicht markierte Zeilen einzeln zu senden
Meldecenter senden
Meldecenter senden erzeugt die eigentliche Meldung, die dann an die Meldeempfänger weitergeleitet wird
Meldencenter empfangen
Meldecenter empfangen übernimmt die Rückantworten der Meldestellen aus dem Meldecenter
Empfangen
Empfangen übernimmt die Daten aus dem Meldecenter in die Entgeltabrechnung
Auswerten
Elterneigenschaft
In einer gesonderten Übersicht ‘Elterneigenschaft’ werden für die Personalnummer aus der in der Seite ‘Abfrage Elterneigenschaft’ markierten Zeile die Angaben aus der Rückantwort angezeigt.
Angezeigt wird die Personalnummer, ein Ab Datum, die Art der Zeile, sowie Kennzeichen für Elterneigenschaft und Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder.
Besondere Spalten in der Übersicht Elterneigenschaft
Was, Trifft zu, Anzahl Kinder PV
‘Was’’ beschreibt die Art der Zeile.
Die Art der Zeile ist zum einen die Elterneigenschaft, die entweder existiert oder nicht. Dies zeigt das Kennzeichen ‘Trifft zu’.
Eine andere Zeilenart ist die ‘Anzahl Kinder PV’. Diese Zeile gibt an, wie viele Kinder in einem Zeitraum in einer Abrechnung berücksichtigt werden
Beispiel:
Es gibt 2 Kinder, eines wurde geboren am 01.10.2023, das zweite am 01.8.2024. Die Kinder werden bis zum vollendeten 25. Lebensjahr berücksichtigt.
Die Abfrage der Elterneigenschaft gibt folgendes Ergebnis:
Elterneigenschaft ist gegeben ab 01.10.2023
Ab dem 01.10.2023 ist 1 Kind zu berücksichtigen
Ab dem 01.08.2024 sind 2 Kinder zu berücksichtigen
Ab dem 01.10.2048 ist 1 Kind zu berücksichtigen
Ab Datum, Anzahl Kinder PV, Kinder würden abgerechnet
Wie im Beispiel oben aufgeführt, wird je Gültigkeitszeitraum mit dem Ab Datum und der Anzahl der Kinder eine Zeile dargestellt.
Zusätzlich wird aus den Daten ermittelt, ob eine Elterneigenschaft gegeben ist und wieviel Kinder für Abzüge berechnet würden.
Beispiel für den 01.07.2025 aus dem obigen Beispiel wäre ein Spalteninhalt für ‘Kinder würden abgerechnet Ja/2’.
Kinder laut Erfassung
Zusätzlich wird in der Übersicht über die Aktion ‘Kinder laut Erfassung’ auch die Übersicht der manuell erfassten Kinder aufgerufen und es kann pro Mitarbeiter ausgewählt werden, welche Anzahl für die Abrechnung berücksichtigt werden soll.
Dies ist vor allem bei älteren Kindern relevant, weil diese nicht elektronisch gemeldet werden können.
Sollte sich ergeben, dass die elektronische Rückmeldung einen höheren Kinderabschlag ergibt als die manuell erfassten Kinder, die für die Abrechnung herangezogen wurden, dann sollte eine Rückrechnung ab 01.07.2025 auf Basis der Meldedaten erfolgen.
In der Übersicht ‘Kinder’ werden die zur Personalnummer erfassten Kinder mit den jeweiligen Geburtsdaten angezeigt.
Aktionen
Gilt statt Abfrage
Die Ausführung <Gilt statt Abfrage> ist in folgenden Optionen ausführbar:
Option: <Gilt statt Abfrage><Gilt statt Abfrage> bedeutet, dass die Eingaben der Kinderverwaltung zählt (also manuelle Datenpflege) für diesen und die zukünftigen Abrechnungsmonate. Das Kennzeichen <Gilt statt Abfrage> wird in der entsprechenden Spalte gesetzt.
Option: <Gilt statt Abfrage bis Belegmonat><Gilt statt Abfrage bis Belegmonat> bedeutet, dass die Eingaben der Kinderverwaltung zählt und es kann ein Belegmonat vorgegeben werden, bis wann die Eingaben der Kinderverwaltung zählen sollen (also manuelle Datenpflege), anschließend gilt die Abfrage zum Verfahren. Das Kennzeichen <Gilt statt Abfrage> wird gesetzt und zusätzlich das Datum in <Statt Abfrage bis Belegmonat>
Option: <Die Abfrage gilt><Die Abfrage gilt> bedeutet, dass die Abfrage, also der Rückmeldedatensatz aus dem Abonnement, zählt. Das Kennzeichen <Gilt statt Abfrage> wird nicht gesetzt.
Kinder laut Abfrage
Mit der Ausführung <Kinder laut Abfrage> kann wieder zum empfangenen Datensatz gewechselt werden.
Anzahl Kinder zum Arbeitsdatum
Der Aufruf ermittelt die Anzahl der Kinder, die auf Basis der getätigten Einstellungen zur nächsten Abrechnung berücksichtigt würden.
Nacharbeiten
Nicht gemeldet setzen, eine
Über diese Funktion kann das ‘Gemeldet am’ Datum für eine ausgewählte Meldezeile zurückgesetzt werden.
Eine Meldung löschen
Diese Funktion erlaubt das Löschen einer Zeile, sofern sie noch nicht gemeldet wurde.
Wenn die Meldung bereits erfolgt ist, dann muss zuvor das Datum ‘Gemeldet am’ über die Funktion ‘Nicht gemeldet setzen, eine’ entfernt werden.