Zinstage in Schaltjahren
In Schaltjahren werden bei der Zinsabrechnung teilweise, nicht wie in der Zinsdefinition hinterlegt 360Tage bzw. 30Tage ermittelt, sondern zwei Zinstage mehr oder weniger. Das war auch 2020 schon der Fall und wurde damals unter der FIN 2436 geführt.
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