eAU Rückmeldung: unzuständige Krankenkasse
Wenn man wegen eines Krankenkassenwechsels bei den eAU´s die Rückmeldung "unzuständige Krankenkasse" erhält, sollte es möglich sein die Krankheit bei der neuen Krankenkasse sofort anfragen zu können. Momentan gibt es eine Sperrzeit wegen der Voranfrage.
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Comments2
Jul 9, 2024
Diese Möglichkeit ist bereits vorhanden. Fragen Sie einfach mit einem anderen Datum, z.b. einen Tag später oder früher, als die vorherige eAU-Abfrage bei der korrekten Krankenkasse ab. Korrigieren Sie dazu zunächst im Personalstamm die Krankenkasse und erfassen den neuen Abfragedatensatz. Es kommt nicht unbedingt auf das genaue Datum zur Abfrage an.
Dazu gibt es einige Regeln in der Verfahrensbeschreibung:
Fällt der Beginn des vom Arbeitgeber angefragten Arbeitsunfähigkeitszeitraums auf den Tag des Beginns des bei der Krankenkasse vorliegenden Arbeitsunfähigkeitszeitraums bzw. stationären Krankenhausaufenthaltes, übermittelt die Krankenkasse diesen Arbeitsunfähigkeitszeitraum bzw. Zeitraum eines stationären Krankenhausaufenthalts.
Wurde kein passender Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit bzw. eines stationären Krankenhausaufenthaltes bei der vorherigen Prüfung „Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG entspricht dem Beginn bei der Krankenkasse“ festgestellt, prüft die Krankenkasse, ob der Beginn des vom Arbeitgeber angefragten Arbeitsunfähigkeitszeitraums in bei der Krankenkasse vorliegende Arbeitsunfähigkeitszeiträume bzw. stationäre Krankenhausaufenthalte, aber nicht genau auf den Beginn, fällt. In diesem Fall übermittelt die Krankenkasse ggf. zusätzlich auch diesen Arbeitsunfähigkeitszeitraum bzw. Zeitraum eines stationären Krankenhausaufenthalts und im Feld „AU_seit“ den vom Vertragsarzt bzw. Krankenhaus übermittelten abweichenden Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. des stationären Aufenthaltes.
Hilfsweise kann auch die vorherige Anfrage gelöscht werden und mit dem identischem Datum abgefragt werden. Für diese Vorgehen, dürfen Sie sich gerne an den Support wenden
Michael Heitling_Nevaris
Mar 19, 2024
Diese Möglichkeit ist bereits vorhanden. Fragen Sie einfach mit einem anderen Datum, z.b. einen Tag später oder früher, als die vorherige eAU-Abfrage bei der korrekten Krankenkasse ab. Korrigieren Sie dazu zunächst im Personalstamm die Krankenkasse und erfassen den neuen Abfragedatensatz. Es kommt nicht unbedingt auf das genaue Datum zur Abfrage an.
Dazu gibt es einige Regeln in der Verfahrensbeschreibung:
Fällt der Beginn des vom Arbeitgeber angefragten Arbeitsunfähigkeitszeitraums auf den Tag des Beginns des bei der Krankenkasse vorliegenden Arbeitsunfähigkeitszeitraums bzw. stationären Krankenhausaufenthaltes, übermittelt die Krankenkasse diesen Arbeitsunfähigkeitszeitraum bzw. Zeitraum eines stationären Krankenhausaufenthalts.
Wurde kein passender Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit bzw. eines stationären Krankenhausaufenthaltes bei der vorherigen Prüfung „Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim AG entspricht dem Beginn bei der Krankenkasse“ festgestellt, prüft die Krankenkasse, ob der Beginn des vom Arbeitgeber angefragten Arbeitsunfähigkeitszeitraums in bei der Krankenkasse vorliegende Arbeitsunfähigkeitszeiträume bzw. stationäre Krankenhausaufenthalte, aber nicht genau auf den Beginn, fällt. In diesem Fall übermittelt die Krankenkasse ggf. zusätzlich auch diesen Arbeitsunfähigkeitszeitraum bzw. Zeitraum eines stationären Krankenhausaufenthalts und im Feld „AU_seit“ den vom Vertragsarzt bzw. Krankenhaus übermittelten abweichenden Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. des stationären Aufenthaltes.
Hilfsweise kann auch die vorherige Anfrage gelöscht werden und mit dem identischem Datum abgefragt werden. Für diese Vorgehen, dürfen Sie sich gerne an den Support wenden