Abweichende Kontierung der Abzüge im NU-Modul
Wir müssen bei Buchung der Schlussrechnung die Abzüge für Strom/Wasser und BWV auf separate Konten und Kostenstellen buchen können. Eine Minderung des Aufwands ist aus unserer Sicht falsch und verfälscht auch das Baustellenergebnis, da Bauwesenversicherung bei uns über eine Hilfskostenstelle gebucht wird. Wir sind der Meinung, dass bei den Abzügen im NU-Vertrag eine abweichende Kontierung zulässig sein muss.
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Comments1
Jul 9, 2025
Eine abweichende Kontierung der Abzüge zu ermöglichen, ist mit einem vertretbaren Aufwand leider nicht umsetzbar. Abzüge oder Baustellenabzüge können aber so eingerichtet werden, dass für Schlussrechnungen eine Gegenrechnung erstellt wird. Diese mindert dann den Aufwand nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr NEVARIS Team