Abgeschlossenen Aufträge sollten unveränderbar sein
Es sollte sichergestellt sein, dass abgeschlossene Aufträge (trotz gebuchter Rechnung) nicht mehr geändert werden können. Die erledigten Aufträge bleiben in der Verkaufsübersicht stehen und sind änderbar. Wir empfinden das aus GOBD-Sicht als bedenklich.
Antwort auf Rückfrage im PM: "Im Verkauf gibt es bisher keine Möglichkeit einer Historisierung analog zum Einkauf. Einen konkreten Plan zur Umsetzung gibt es hier nicht, da der Bereich Verkauf bei unseren Kunden bisher eher eine untergeordnete Rolle spielt. … derzeit kapazitätsbedingt keine kurzfristige Lösung in Aussicht."
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Comments1
Oct 11, 2023
PinnedUm den Anforderungen der GOBD nachzukommen, empfehlen wir, dass alle wichtigen Dokumente revisionssicher in einem Dokumentenmanagementsystem abgelegt werden.