AAG-Erstattungen verrechnen mit dem Beitragsnachweis
Es wäre schön, wenn die AAG-Erstattungen wieder mit dem Beitragsnachweis verrechnet werden können. Von den Krankenkassen aus besteht die Möglichkeit ja nach wie vor.
Es wäre schön, wenn die AAG-Erstattungen wieder mit dem Beitragsnachweis verrechnet werden können. Von den Krankenkassen aus besteht die Möglichkeit ja nach wie vor.
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Comments1
Mar 11, 2024
Vielen Dank für den Eintrag im Forum, aber leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir diese Möglichkeit nicht wieder anbieten werden, weil auch eher davon auszugehen ist, dass diese Variante der Verrechnung "verschwinden" wird.
Die größeren Software-Hersteller für Entgeltabrechnungsprogramme bieten die Option bereits seit Jahren nicht mehr an und haben den Vorschlag bei der GKV bereits letztes Jahr eingereicht, diese Option komplett auch aus dem Pflichtenheft entfernen zu lassen. Aufgrund der neuen Kriterien im Pflichtenheft ab 01.01.24 und Gesprächen mit anderen Herstellern haben auch wir uns nun dazu entschieden. Generell sollte die Verbuchung der AAG-Erstattungen in der Finanzbuchhaltung als Zahlungseingang über Forderungskonten der Krankenkassen einfacher und übersichtlicher sein, als die Verrechnung/Saldierung mit Verbindlichkeitskonten zu Beiträgen der Krankenkassen.