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A1 Bescheinigung für Abkommensstaaten

Für die Beantragung von A1 Bescheinigungen in Abkommensstaaten

Es wird auch die elektronische Beantragung einer A1 Bescheinigung für Abkommensstaaten über das System benötigt

1 comment

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Comments1

  • Michael Heitling Nevaris

    Team•

    Mar 4

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    Vielen Dank für Ihren Vorschlag bzw. Ihren Wunsch im FeedbackForum!

    Nur zur Aufklärung – gemeint sind tatsächlich die A1-Bescheinigung für Abkommensstaaten (SVA) und nicht die Variante für Grenzgänger, das wurde bereits mit dem Ersteller des Vorschlages geklärt.

    Bei den A1-Bescheinigungen für Abkommensstaaten handelt es sich um zwei sehr spezielle Zusatzmodule, die nur optional zertifiziert werden können. Aufgrund der äußerst geringen Fallzahlen haben sich die meisten Entgeltabrechnungsprogramme (aktuell alle außer 1–2 Hersteller, die Interesse signalisiert hatten) gegen eine Zertifizierung entschieden. Momentan können diese Anträge ausschließlich über das SV-Meldeportal gestellt werden.

    Damit im FeedbackForum das Voting möglichst aussagekräftig bleibt, möchten wir darauf hinweisen, dass dieser Themenbereich einen sehr speziellen Anwendungsfall betrifft, der nur für wenige Betriebe relevant ist. Bitte geben Sie daher nur dann eine Stimme ab, wenn Sie dieses Verfahren tatsächlich regelmäßig benötigen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Engagement für die Weiterentwicklung unserer Lösungen!