Die Eingabe der Entfernung bei den Kostenstellen durch die Berichtsdatenerfasser oder Personalbuchhaltung ist meiner Meinung nach nicht an der richtigen Stelle platziert. Wenn Mitarbeiter mit BBA Berechtigung die Kostenstellen angelegen, sollten sie auch die Berechtigung zur Anlage der Entfernung haben. Dies gehört einfach zur Auftragsanlage dazu.
Dass nach der Anlage der Kostenstelle, erst wieder eine Info an die Berichtsdatenerfasser gehen muss, um dann nur die Entfernung nachzutragen, erschwert den Vorgang nur unnötig und verursacht unnötige Fehler.
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NEVARIS Finance
BLO
Vor etwa 2 Stunden

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