Darlehen & Vermögensbildung

Zuletzt aktualisiert Vor etwa 5 Stunden

Darlehen (Allgemeines)

Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig) (Modul LPFD)

Dies ist keine vollständige Darstellung, sondern es sind Hinweise zu Einzel-Problemen.

Darlehen – Sonstiges

Darlehen, Sonstiges

Darlehen, Einträge

Bei einem Darlehen keine "unterhaltspflichtigen Personen" eintragen.

/Stammdaten/ Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen.

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Darlehen, auf ein Konto überweisen

Wenn eine Darlehensrate wie abgerechnet auf ein Konto überwiesen werden soll, dann können Konto-Nr., Empfänger und Bank bei der Definition des Darlehens eingetragen werden.

Die Überweisung gelangt dann, wie bei Pfändungen, als "sonstige" Zahlung auf die Überweisungsliste und den Datenträger.

Wenn ausdrücklich nicht überwiesen werden soll, dann kein Empfänger-Konto beim Darlehen eintragen.

/Stammdaten/ Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen und

/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Sonstige.

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Darlehen und Sachpfändungen

Wenn eine Darlehen eine Sachpfändung beeinflussen soll, genauer: vor der Sachpfändung ausgeführt werden soll, dann muss das Datum der Abtretung des Darlehens vor dem Datum der Zustellung der Sachpfändung sein.

Darlehenszinsen, Zinsvorteil (Geldwerter Vorteil)

Wenn ein Darlehen einen Zinsvorteil bietet, dann muss ein Geldwerter Vorteil abgerechnet werden. Die Zinsverbilligung ist: Maßstabszinssatz der Bundesbank minus Zinssatz des Arbeitgebers. Die Sachbezugsfreigrenze ist: 50 Euro, Stand 2022 (bi 31.12.21 = 44 Euro), wenn nicht sonst schon aufgebraucht.

Ab einer Restschuld von 2.600 Euro, Stand 2016, liegt kein Sachbezug mehr vor.

Die Zinsverbilligung und die Sachbezugsfreigrenze können bei den Stammdaten des Darlehens eingetragen werden. Ein Geldwerter Vorteil wird als Sachbezug mit der Lohnart mit der Funktion <1504 Geldwerter Vorteil bei Darlehen mit Zinsvorteil> abgerechnet. Gerechnet wird: Restbetrag mal Zinsverbilligung durch 100 durch 12.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten: Zinsverbilligung Prozentsatz, Sachbezugsfreigrenze pro Monat.

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Pfändungen und Darlehen (Modul LPFD)

Pfändungen/Darlehen (Modul LPFD)

Darlehen, Einrichtung

Bei Darlehen den Gesamtbetrag als "Hauptforderungsbetrag" eintragen und den Tilgungsbetrag als "Pfändungsbetrag".

Das "Datum der Abtretung" ist außerdem maßgeblich für die Berechnung von Zinsen.

Zinsen zu Darlehen

Ob die Zinsen zusätzlich gerechnet werden sollen, wird in der Pfändung definiert, das ist: Darlehenszinsen sind zusätzlich, ansonsten mindern sie den Betrag der Tilgung.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten: Darlehenszinsen sind zusätzlich.

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Tilgung zu Darlehen, Tilgungsmonate festlegen

Wenn die Tilgung eines Darlehens nur in bestimmten Monaten erfolgen soll, dann in der Karte über "Darlehen Tilgungsmonate" diese Monate eintragen.

  • Wenn überhaupt ein Monat eingetragen wird: dann muss jeder einzelne Monat eingetragen werden.
  • Eine Tilgung erfolgt dann nur in den definierten Monaten, eine ggf. vorhandene Zinsvereinbarung wird weiter monatlich ausgeführt und in Abzug gebracht.

Wenn aber gar kein Monat eingetragen wird: dann wird in jedem Monat getilgt.

Darlehen mit Verzinsung

Wenn für die Tilgung von Darlehen ein fester Betrag vorgegeben wird, in diesem Betrag aber zu berechnende Zinsen enthalten sind, dann so vorgehen:

In der Darlehenskarte zusätzlich zum "Pfändungsbetrag" einen Jahres-Prozentsatz für die Zinsen eintragen. Dann wird der Fehlbetrag bis einschl. Vormonat verzinst. Dabei wird gerechnet: Fehlbetrag mal Zinssatz mal 30, dieses geteilt durch 360 mal 100.

Im Lohnartenstamm muss eine Lohnart mit der Funktion 1503 Darlehenszinsen angelegt werden. Diese Lohnart erscheint auf der Abrechnung mit dem Zinsbetrag. Das Darlehen wird um den gepfändeten Betrag minus Zinsbetrag getilgt. Die Lohnart für die Darlehenszinsen so anlegen:

Bezugsart: Nettolohnart, Funktion: 1503, Abzugslohnart: Ja, Berechnungseinheit: Betrag, Soll/Haben: Haben, Übergabe an Fibu: Betrag, eine Kontierungshilfe für Haben-Sachkonto.

Darlehen, mit Verzinsung Hinweise

Auf diese Weise wird monatlich der gleiche Betrag auf der Abrechnung abgezogen, nämlich Tilgung plus Zinsen. Der steuerpflichtige Zinsvorteil, der entsteht, wenn der Zinssatz geringer als der gesetzliche Zinssatz ist, wird jedoch nicht automatisch abgerechnet.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen und

/Stammdaten/Lohnarten.

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Pfändung

Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: ext. gesperrt: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig) (Modul LPFD).

Dies ist keine vollständige Darstellung, sondern es sind Hinweise zu Einzel-Problemen.

LPFD ist ab der 2025.1 im Paket enthalten.

Pfändung/Darlehen (Modul LPFD)

Import Stammdaten, Pfändungstabelle

Pfändungstabelle ab 01.07.21, Importschnittstelle

Alle zwei Jahre werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben und die Pfändungstabelle dementsprechend aktualisiert. Das ist vermutlich immer zum Juli eines jeden Jahres geplant und es wird neue Freigrenzen geben, um die Beträge festzulegen, die nicht gepfändet werden können.

Um diese Aktualisierung nicht per Programmänderung ausliefern zu müssen, gibt es eine neue Schnittstelle, um die von uns zukünftig bereitgestellte Datei zu importieren. Wir informieren Sie, sobald diese Datei von uns zur Verfügung gestellt wird.

Wenn keine Pfändungstabelle ab 07.JJ vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Das gilt zusätzlich erst ab Arbeitsdatum 01.07.JJ. In der Pfändungstabelle ist ganz rechts der Stichtag der Gültigkeit der Tabelle eingeblendet (Aktuell: 01.07.21).

Die Tabelle muss zur Abrechnung importiert werden, auch wenn das Modul Pfändungen nicht erworben wurde oder keine aktuelle Pfändung eingerichtet ist.

Die Pfändungstabelle ist mandantenübergreifend. Der Import kann in einem Mandanten durchgeführt werden und gilt für alle Mandanten.

Import

/Stammdaten/Import Stammdaten, Pfändungstabelle und dort: Import Pfändungstabelle und

/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehn, Aktionen Pfändbar Beträge.

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Pfändungstabelle oder BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Haftungsausschluss

Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.

Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.

Pfändung, Reihenfolgen

Pfändung, mehrere Pfändungen, Reihenfolge

Wenn mehrere Pfändungen aktuell sind, dann werden sie nach Datum und Uhrzeit abgerechnet, dabei gilt: das Datum der Zustellung bei Pfändungen, das Datum der Abtretung bei Abtretungen (als Uhrzeit wird 8h angenommen), das Datum der Abtretung bei Darlehen (als Uhrzeit wird 8h angenommen).

Wenn mehrere Pfändungen zur gleichen Zeit übergeben werden, muss die Reihenfolge festgelegt werden, die Unterscheidung/Reihenfolge ist mit der Sekunde der Uhrzeit an einem Tag bei den Pfändungen zu unterscheiden.

Pfändung, mehrere Unterhaltspfändungen, Reihenfolge

Bei mehreren Unterhaltspfändungen, die ein verbleibendes Nettoentgelt festlegen, NICHT das gleiche Datum, die gleiche Uhrzeit eintragen. Sondern die Reihenfolge der Pfändungen über anderes Datum, andere Uhrzeit festlegen.

"Rangklasse Unterhaltspfändung" hat für die Reihenfolge keine Bedeutung.

Pfändung, Datum der Zustellung, Hinweise

Wenn eine Pfändung zugestellt wird und der aktuelle Abrechnungsmonat, also der Monat vor der Zustellung, noch nicht abgerechnet und abgeschlossen ist, dann muss die Pfändung bereits im aktuellen Abrechnungsmonat beginnen; um dies zu erreichen, muss als Zustellungsdatum ein Tag dieses Monats eingetragen werden. Wenn dies der Fall ist, kommt ein Hinweis, wenn das Datum eingegeben wird.

Vergleichbar ist es, wenn das Datum der Aufhebung im gleichen Monat wie das Datum der Zustellung ist. Dann muss als Datum der Aufhebung ein Tag des Vormonats eingetragen werden, damit die Pfändung nicht ausgeführt wird.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Allgemein.

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Pfändung, Sondertilgung

Pfändung und Sondertilgung

Wenn eine Sondertilgung für eine Pfändung vorliegt, oder eine irrtümliche Berechnung, dann ist es hilfsweise möglich, den gepfändeten Betrag manuell zu ändern; also die Basis für die weitere Pfändungsberechnung.

Dies gilt für abgerechnete Monate.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, Übersicht auf Fehlbetrag. In der folgenden Anzeige: Spalte "Gepfändeter Betrag".

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Pfändung, Unterbrechung/Aussetzung

Wenn eine Pfändung im Monat nicht abgerechnet und nicht gezahlt werden soll, dann empfehlen wir, bei der Pfändung das "Datum der Aufhebung" zu setzen. Dieses Datum auf ein früheres Datum als Abrechnungsmonat setzen, also z.B. auf Monatsende des Vormonats.

Ab dem Monat, an dem die Pfändung wieder abgerechnet werden soll, dieses Datum wieder auf leer setzen.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Allgemein.

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Pfändungen, nur volle unterhaltsberechtigte Personen

Es ist nicht möglich, mit 0,5 oder 1,5 unterhaltsberechtigten Personen eine Pfändung abzuwickeln. Die Eingabe lässt nur volle unterhaltsberechtigte Personen zu. Der Pfändungsbetrag ist entweder auf die nächste volle unterhaltsberechtigte Personenanzahl ab- oder aufzurunden oder manuell zu berechnen.

Weiteres zu Pfändungen

Winterbauumlage, zur Pfändbarkeit der Lohnart

Die Lohnart für den Arbeitnehmer-Anteil an der Winterbau-Umlage soll mit Pfändbarkeit: Betrag gekennzeichnet werden, damit dieser Betrag vom pfändbaren Betrag abgezogen wird. Das ist die Lohnart mit der Funktion 1110. Die Lohnart wird dann auf der Liste in der Lohnarten-Übersicht als "pfändbar" mit negativem Betrag aufgeführt.

Pfändung, Keine Berücksichtigung bei Rückrechnungen

Auf Pfändungen werden keine Rückrechnungen ausgeführt.

Pfändung, Hinweise zu Rückrechnungen

Bei Rückrechnung wird ein Hinweis "Pfändungsbetrag bei Rückrechnung nicht geändert" ausgegeben, sofern im Ursprungsmonat eine Pfändung mit Betrag abgerechnet war. Ob sich etwas ändern würde, wird nicht geprüft.

Es zählt das Entstehungsprinzip auch bei Pfändungen. Eine nachträgliche Korrektur des Pfändungsbetrages ist händisch vom Anwender zum Ursprungsmonat zu ermitteln und per Netto-Lohnart einzubehalten oder auszuzahlen.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung/Rückrechnung ausführen, Hinweis.

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Pfändung, Weihnachtsfreibetrag

Der Weihnachtsfreibetrag für Pfändungen wird nur beim ersten Teil der Auszahlung angesetzt. Bei Restzahlung z.B. im April gilt kein Freibetrag.

Pfändung, Unpfändbarkeitsgrenze beim Weihnachtsgeld ab 2022

Ab dem 01.01.2022 ist der pfandfreie Betrag an den kontinuierlich steigenden unpfändbaren Grundbetrag angedockt. Änderung des § 850a Nr. 4 ZPO (Weihnachtsgeld): Unpfändbar sind ab 2022 Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt. Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem in § 850d Abs. 1 ZPO aufgeführten Unterhaltsberechtigten zustehen, ist der für Normalgläubiger unpfändbare Teil der Weihnachtsvergütung hälftig pfändbar (§ 850d Abs. 1 ZPO).

Das bedeutet, dass der pfandfreie Betrag an die Pfändungstabelle geknüpft wird, die ab dem Jahr 2022 nun jährlich angepasst werden soll.

Beispielrechnung mit den Werten der Tabelle ab 01.07.21:

Seit dem 01.07.21 beginnt die Pfändungstabelle mit einem Wert von 1.260,00 Euro, bei dem zum ersten Mal gepfändet werden kann. Also ist der "unpfändbare Betrag" dieser Wert minus 1 Cent = 1.259,99 Euro. Nach Anwendung des § 850a Nr. 4 ZPO wird dieser Betrag wieder aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag, das gibt 1.260,00 Euro. Für den Weihnachtsfreibetrag die Hälfte davon, würde also 630,00 Euro als pfandfreier Betrag bedeuten. Bei Unterhaltspfändungen werden hiervon, wie bisher, nur die Hälfte als pfandfreier Betrag berücksichtigt, also 630,00 Euro x 50% = 315,00 Euro.

Wichtig, Anwendung nur in den Monaten 10-12.JJ:

In NEVARIS sind die Lohnarten dazu im Register Steuerung, Pfändbarkeit, auf zu definieren. Die Anwendung des pfandfreien Betrages findet jedoch nur in den Abrechnungsmonaten Oktober bis Dezember statt. Außerhalb dieser Abrechnungsmonate wird auch eine so definierte Lohnart, ohne die Anwendung eines nach Weihnachtsgeld pfandfreien Betrages, als voll pfändbar in der Pfändungsberechnung berücksichtigt und in Abzug gebracht. Siehe dazu auch: Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?

Was ist ein Weihnachtsgeld im Sinne des Pfändungsrechts?

Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei im Sinne von § 850a Nr. 4 ZOP, wenn es der Definition für Weihnachtsgeld entspricht. Hierfür muss ein zeitlicher Zusammenhang zu Weihnachten bestehen und die Zahlung ungefähr im Zeitraum vom 15.11. bis zum 15.01. erfolgen. Außerdem hat die Sonderzahlung anlässlich des Weihnachtsfests zu erfolgen.

Wichtig:Bitte prüfen Sie Ihre Einrichtung der Lohnarten, ob die mit diesen Lohnarten berichteten und abzurechnenden Beträge an Mitarbeiter die Voraussetzungen gem. § 850a Nr. 4 ZOP in den Monaten 10-12.JJ erfüllen, in denen der pfandfreie Betrag vom Programm berücksichtigt werden würde./Stammdaten/Lohnarten/Register Steuerung: Pfändbarkeit.Webclient:

Pfändungen, Hinweise unterhaltsberechtige Personen

Wenn bei aktuellen Pfändungen verschiedene unterhaltsberechtigte Personen eingetragen sind, dann kommt beim Prüfen im Personalstamm ein Hinweis. Die unterhaltspflichtigen Personen sind üblicherweise in allen Pfändungen identisch.

/Stammdaten/Personalstamm, Aktionen Personalstamm, Pfändungen/Darlehen.

/Stammdaten/Personalstamm, Prüfen.

Webclient:

Pfändungen, Druck Pfändungen Lohnarten/Beträge

Beim Druck der pfändbaren Lohnarten und Beträge Bericht Pfändungen Lohnarten/Beträge wird, wenn es bei einer aktuellen Pfändung ein verbleibendes Nettoentgelt gibt, dieses gedruckt; in der Zeile der Abzüge, zur Info.

/Bericht, Pfändungen Lohnarten/Beträge .

Webclient:

Pfändung, Grundfreibetrag kürzen

Für eine Pfändung kann es sein, dass per Gerichtsbeschluss ein Einkommen von unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt werden muss. Dabei wird entweder ein Betrag genannt oder ein Prozentsatz zum Grundfreibetrag, 930 Euro, Stand 2012, der pfändbar sein soll. In solchen Fällen kann so vorgegangen werden:

Den Betrag ermitteln

Beispiel: Laut Beschluss ist das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person "bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages zu 30% nicht zu berücksichtigen", dann ist der Betrag 279 Euro. Eine Pseudolohnart anlegen: Eine Lohnart anlegen mit der Bezugsart Pseudolohnart, Berechnungseinheit Betrag und keinen weiteren Eingaben.

Die Lohnart mit Betrag definieren

Diese Pseudolohnart im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen mit dem errechneten Betrag eintragen. Bei der Pfändung, für die der Beschluss gilt, die Lohnart als "Zusätzliche pfändbare Lohnarten" eintragen.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Sonstiges.

Webclient:

Pfändung, zusätzliche Bearbeitungskosten

Wenn feste, zusätzliche Bearbeitungskosten abgerechnet werden sollen, sobald ein Pfändungsbetrag auf die Abrechnung kommt, dann kann das z.B. so geschehen werden:

Eine Lohnart für die zusätzliche Bearbeitungsgebühr anlegen; mit einem Bewertungsfaktor versehen, das ist die Gebühr, als Nettolohnart und als Abzugslohnart kennzeichnen. Bei der Pfändungs-Lohnart, das ist die Lohnart mit der Funktion 1501, diese Lohnart für die zusätzliche Bearbeitungsgebühr als Folgelohnart eintragen, mit: Basis: Basiswert; Prozentsatz Basis: 1; Basiswert: 1; Bedingungsbasis: Betrag; Bedingung: Kleiner; Bedingungswert: -0,01. Dann wird die Folgelohnart gebildet, sofern die Pfändung mit Betrag auf die Abrechnung kommt. Der Betrag dieser Folgelohnart ist der Bewertungsfaktor der Lohnart.

Ohne diese Verarbeitung können Bearbeitungskosten so abgerechnet werden:

In der Pfändungsdefinition im Personalstamm eintragen: AG-Bearbeitungskosten trägt: Arbeitnehmer; AG-Bearbeitungskosten Proz.: Prozentsatz; Berechnung vom: Pfändungsbetrag.

Pfändung, Pfändungsnetto ändern

Wenn der Nettobetrag, für den in der Pfändungstabelle der pfändbare Betrag abgelesen wird, um Lohnarten geändert werden soll, die sonst nicht pfändbar sind, dann: diese Lohnarten bei der Pfändung als "Zusätzlich pfändbare Lohnarten" eintragen.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Sonstiges: Zusätzlich pfändbare Lohnarten.

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Pfändung, Betrag ändern

Falls es nötig sein sollte, bei einer bestimmten Pfändung den Betrag, der gepfändet wird, zu ändern, dann so vorgehen:

Bei der Pfändung "Pfändbaren Betrag ändern" auswählen. Eine Lohnart anlegen mit der Funktion <1505 Pfändbaren Betrag ändern, wenn bei der Pfändung ausgewählt>. Diese Lohnart kann als "Pseudolohnart" angelegt werden. Kein Gesamtbrutto, keine Steuer, keine SV, keine BG, keine Pfändung. Also: diese Lohnart darf nicht pfändbar sein, denn sonst würde zweimal gerechnet.

Mit dieser Lohnart einen Betrag abrechnen.

Der Betrag, der aus der Pfändungstabelle als pfändbar abgelesen wird, als Beispiel 650 Euro bei 2.000 Pfändungsnetto und U1, wird um den Betrag dieser Lohnart erhöht oder vermindert; wenn also -20 berichtet sind, werden 630 Euro gepfändet. Gilt für alle Pfändungen zur Personalnummer mit der Vorgabe "Pfändbaren Betrag ändern".

Dies kann benutzt werden, wenn sich das so aus dem Gerichtsbeschluss ergibt.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen: Pfändbaren Betrag ändern.

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Pfändung, Fehlbetrag ändern

Falls es nötig sein sollte, den Fehlbetrag einer Pfändung zu ändern, dann können die bisher gepfändeten Beträge und die Pfändungsbeträge geändert werden.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten: Übersicht auf Fehlbetrag und hier Gepfändeter Betrag und Pfändungsbetrag.

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Pfändung, wenn Teilmonat

In einem Teilmonat, also bei weniger als 30 Steuertagen, wird der Betrag, der gepfändet werden kann, an der Tagestabelle der pfändbaren Beträge abgelesen.

Die Tagestabelle basiert auf Arbeitstagen, das heißt: das Pfändungsnetto wurde an soundsovielen Arbeitstagen erarbeitet. Die Steuertage werden deshalb anhand von 21,667 Normal-Arbeitstagen im Monat auf Arbeitstage umgerechnet. 22 Steuertage ergeben zum Beispiel 15,8891 Arbeitstage. Das Tagesnetto ergibt sich aus dem Pfändungsnetto geteilt durch Arbeitstage. Die Pfändung ergibt sich aus der Tagespfändung laut Tabelle mal Arbeitstage.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.

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Pfändung, Unterhaltspflichtige Personen

Wenn es mehrere Pfändungen gibt, dann muss die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen gleich eingetragen sein.

Sollte es doch Abweichungen davon geben, dann die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen laut derjenigen Pfändung, die aktuell bedient wird, auch bei den anderen Pfändungen eintragen. Als Gesamtbetrag, der gepfändet werden kann, wird der Betrag für die kleinste Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen angesetzt, also der höchste Betrag. Falls die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen nicht gleich sein sollte, ergibt sich nach einer Pfändung mit einer höheren Anzahl ein Restbetrag, der durch weitere Pfändungen gepfändet werden kann. Also: wenn dem nichts entgegensteht, dann bei allen Pfändungen die gleiche Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen eintragen.

Druck pfändbare Beträge

Beim Druck der pfändbaren Beträge kann ausgewählt werden, ob auch Personalnummern gedruckt werden, für die keine Pfändungsdefinition vorliegt. Eine Abrechnung muss aber ausgeführt sein.

/Berichte/Berichte drucken, .

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Pfändbar Grundstunde

Auf "pfändbar Grundstunde" sollten aktive und passive Stunden gesetzt werden. Die Summe dieser Stunden wird mit den Sollstunden verglichen. Das sind außer dem Zeitlohn: Urlaubsstunden, Entgeltfortzahlung, Feiertag, Lehrgang und ähnliches. Zugang ins Arbeitszeitkonto, Abbau aus dem Arbeitszeitkonto.

/Stammdaten/Lohnarten, Pfändbarkeit.

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Pfändung, Entgeltumwandlungen

Wenn die Entgeltumwandlungen nicht bei einer Pfändung berücksichtigt werden sollen, kann die Lohnart als pfändbar bestimmt werden, damit würde das Pfändungsbrutto und das daraus resultierende Pfändungsnetto reduziert werden. Wenn die Lohnart je Mitarbeiterpfändung unterschiedlich betrachtet werden soll, können solche Lohnarten in der jeweiligen Pfändung im Register Sonstiges bei den eingetragen werden. Die Einhaltung der Höchstgrenzen können nur manuell betrachtet werden.

Stammdaten, Lohnarten, Register Steuerung: Pfändbarkeit und/oder

Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Pfändung/Darlehn, Register Sonstiges:

Bitte beachten Sie dazu folgendes Urteil des BAG:

Auch nach Pfändung des laufenden Einkommens können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vereinbaren, sofern diese sich der Höhe nach im Rahmen des § 1a BetrAVG bewegt. Dies gilt selbst dann, wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarung nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber abgeschlossen wird, so das BAG (Urteil vom 14.10.2021 – 8 AZR 96/20).

Unterhaltspfändung, Besondere Hinweise

Unterhaltspfändung, Betrag

Eine Unterhaltspfändung braucht einen Pfändungsbetrag oder einen Betrag mit dem Unterhaltsrückstand. In besonderen Fällen, ggf. im Zusammenhang mit einem verbleibenden Nettoentgelt ist die Eingabe eines Pfändungsbetrages (0,01 Euro hilfsweise) notwendig.

Unterhaltsrückstand und Pfändungsbetrag

Der Unterhaltsrückstand muss bekannt sein, wenn mit der Pfändung begonnen wird. Er bestimmt von da ab den "Fehlbetrag"; also Rest Rückstand plus monatlicher Pfändungsbetrag. Während die Pfändung läuft, kann der Unterhaltsrückstand nicht geändert werden. Denn die aktuelle Pfändung ermittelt den Fehlbetrag jeweils aus dem Stand des Vormonats.

Was tun, wenn der Unterhaltsrückstand neu festgesetzt wird?

Möglich wäre es, in der Anzeige zu "Bereits gepfändet" den Betrag in der Spalte "Pfändungsbetrag" zu ändern. Das ist der Betrag, der gepfändet werden müsste, wenn es weiter keine Regeln gäbe. Wenn dieser Betrag für den Vormonat geändert wird, erhöht sich automatisch der Fehlbetrag, also die Basis der Berechnung des aktuellen Monats.

Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt

Bei Unterhaltspfändungen kann zusätzlich zum Nettoentgelt, das dem Arbeitnehmer verbleiben muss, und zusätzlich zum Prozentaufschlag, ein Auszahlungsbetrag bestimmt werden, der durch die Pfändung nicht unterschritten werden darf.

Dies gilt nur für Unterhaltspfändungen und wirkt sich auf Sachpfändungen nicht aus.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Mindestbetrag".

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Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt, höchstens, mindestens

Bei Pfändungen, für die ein verbleibendes Nettoentgelt festgelegt wird, das außerdem durch einen Prozentsatz im Vergleich zum Pfändungsnetto erhöht wird, kann definiert werden, wenn das verbleibende Netto mindestens ein bestimmter Betrag sein muss oder höchstens ein bestimmter Betrag sein darf.

Die Eingaben sind dann: Verbleibendes Nettoentgelt, verbleibend zzgl. Prozent und "Mindestens, höchstens". Die Berechnung ist: Netto ist das verbleibende Netto plus (Pfändungsnetto minus verbleibendes Netto mal Prozentsatz), und das Ergebnis wird mit der Mindestgrenze oder der Höchstgrenze verglichen. Gepfändet wird die Differenz zwischen dem Pfändungsnetto und dieser Berechnung.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Mindestbetrag, Höchstbetrag".

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Unterhaltspfändung, verbleibendes Nettoentgelt, Beispiel

Beispiel: zwei Unterhaltspfändungen, die erste mit verbleibendem Nettoentgelt 798,00 Euro zuzüglich 66,66%; die zweite mit verbleibendem Nettoentgelt 900,00 zuzüglich 50%; angenommen ist ein Pfändungsnetto von 1.590,90; gerechnet wird:

  • 1.590,90 Euro Pfändungsnetto laut Lohnarten, die abgerechnet sind;
  • 798,00 verbleibendes Netto laut Pfändungsdefinition;
  • 528,55 zusätzlich verbleibend aus (1.590,90 - 798) * 66,66%;
  • 1.326,55 verbleibendes Netto;
  • 264,35 pfändbar aus (1590,90 - 1326,55).
  • 900,00 verbleibendes Netto laut Pfändungsdefinition;
  • 345,45 zusätzlich verbleibend aus (1.590,90 - 900) * 50%;
  • 1245,45 verbleibendes Netto;
  • 81,10 pfändbar aus (1590,90 - 1245,45) - 264,35 bereits gepfändet.

Das Datum der Zustellung bestimmt die Reihenfolge der Pfändungen.

Unterhaltspfändung, Unterhalt mit gleichem Rang

Wenn es mehrere Unterhaltspfändungen gibt, die den gleichen Rang haben, also bei "gleich nahen Berechtigten", dann kann der Pfändungsbetrag aufgeteilt werden.

Die Voraussetzungen sind: Unterhaltspfändungen und Einträge beim verbleibenden Nettoentgelt, wobei dieses in diesem Fall bei den Unterhaltspfändungen gleich sein sollte. Die Unterhaltspfändungen haben die gleiche Rangklasse. Dann kann bei der ersten Unterhaltspfändung, das ist diejenige mit dem ältesten Datum, ein Faktor eingetragen werden, z.B. 0,5. Der Pfändungsbetrag, der sich ergibt, wird mit diesem Faktor malgenommen, im Beispiel halbiert, so dass für die nächste Pfändung ein Betrag übrigbleibt. Bei der nächsten Pfändung keinen Faktor mehr eintragen.

/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pfändung/Darlehen, Bearbeiten, Register Forderungen, "Gleicher Rang: Faktor".

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Pfändung, unpfändbare Bezüge, Nettomethode

In einem Urteil vom 17.04.2013 (10 AZR 59/12) hat das Bundesarbeitsgericht zur Berechnung des pfändbaren Einkommens Folgendes entschieden.

„Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nach § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO ist die Nettomethode anzuwenden. Die Bezüge, die zur Pfändung entzogen werden, sind vom Bruttobetrag des Gesamteinkommens abzuziehen. Ein weiterer Abzug der Steuern und Abgaben, die auf diesen Bruttobetrag entfallen, erfolgt nicht.\"

Bis zu diesem Urteil wurde nach der vorherrschenden Meinung ausgegangen, dass die Bruttomethode anzuwenden ist.

Wenn Pfändungen anstehen und im Monat Bezüge abgerechnet werden, die nicht pfändbar sind, dann kann nach der sogenannten Nettomethode abgerechnet werden; dann werden die Abzüge nach Steuerrecht und Sozialrecht fiktiv nur auf das pfändbare Brutto gerechnet. Die Abzüge werden dadurch geringer und die Pfändung höher.

Beispiel, mit gerundeten Zahlen: 3.000 Euro Brutto und 500 zusätzliches Urlaubsgeld, Sachpfändung mit U3 und Steuerklasse 3, gibt 19 Euro Pfändung nach der Bruttomethode und 88 nach der Nettomethode, Stand 07.13. Dies kann in Monaten sein mit Mehrarbeit, mit steuerpflichtiger Auslösung, mit Zulagen wegen der Art der Arbeit, mit zusätzlichem Urlaubsgeld, mit Weihnachtsgeld und mit anderen Bezügen, die nicht pfändbar sind.

Die fiktive Berechnung von Abzügen kann anders sein für Sachpfändungen und für Unterhaltspfändungen, z.B. bei zusätzlichem Urlaubsgeld, das nicht der Sachpfändung unterliegt, aber zur Hälfte einer Unterhaltspfändung. Bezüge, die nicht pfändbar sind, werden behandelt, als ob sie zu den übrigen Bezügen dazukommen, das heißt, sie werden "von oben" abgezogen. Wenn bei einer Unterhaltspfändung ein Nettoverdienst vorgegeben wurde, das dem Arbeitnehmer verbleiben darf, dann wird bei beiden Methoden gerechnet: verbleiben soll Pfändungsnetto minus Pfändung.

Beim Druck der pfändbaren Lohnarten und Beträge wird zu den Abzügen eine Hinweiszeile geschrieben mit Angaben zum Brutto laufender Bezug und Einmalbezug für Sachpfändung und Unterhaltspfändung und zu den Abzügen, die daraus fiktiv errechnet wurden.

Mit der Abrechnung Januar 2018 wird für Pfändungen die Nettomethode automatisch aktiviert, wenn sie noch nicht aktiviert sein sollte. Das bedeutet: Wenn Beträge abgerechnet werden, die nicht pfändbar sind, dann wird eine fiktive Steuer- und SV- Berechnung ausgeführt, nur auf der Basis des pfändbaren Bruttos, um die gesetzlichen Abzüge zu ermitteln.

Quelle: Bundesarbeitsgericht 10 AZR 59/12.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Berichte/Berichte drucken und aktivieren unter /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "Pfändung Nettomethode zu Unpfändbar".

Webclient:

Pfändung, unpfändbare Bezüge, Nettomethode, Details

Zur Winterbau-Umlage: Die fiktive Steuer- und SV-Berechnung bei der Nettomethode rechnet ohne die Winterbau-Umlage. Wenn die Lohnart des Arbeitnehmer-Anteils zur Winterbau-Umlage als "pfändbar" abgerechnet wurde, also praktisch das Pfändungsbrutto reduziert, dann wird dabei ein Teil des Arbeitnehmer-Anteils wieder herausgerechnet, das heißt, das Brutto bleibt unverändert, aber es werden weniger Abzüge gerechnet.

VWL und Sonstige Sparbeiträge

Mögliche Abkürzung VWL oder VL oder VB (Vermögensbildung).

VWL, Ändern eines Eintrages

VWL und Sonstige, ändern

Ein Eintrag im Personalstamm zu VWL- und sonstigen Überweisungen kann zwar nach Betrag, IBAN und BIC und anderen Feldern geändert werden; ein Eintrag sollte jedoch nicht so geändert werden, dass eine ganz andere Überweisung daraus wird.

Bestehende Einträge sollten auch nicht gelöscht werden, sondern, wenn nicht aktiv, auf 0 oder auf das Intervall "Gesperrt" oder "Temporär" gesetzt werden, oder mit dem Bis-Datum beendet werden. Also: Neue Einträge ganz neu erfassen.

Denn für die einzelnen Einträge zu den Überweisungen wird eine Historie geführt, wann bereits überwiesen wurde; und es muss vermieden werden, dass diese Historie "alter" Einträge neuen Einträgen zugeordnet wird.

/Stammdaten/Personalstamm. Lohn/Gehalt.

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VWL, Sonderfall: nachträglich per Rückrechnung

Wenn eine VWL-Überweisung vergessen wurde und per Rückrechnung nachträglich ausgeführt werden soll, dann ist es wichtig, dass der Eintrag in der Rückrechnungs-Historie mit dem Eintrag im aktuellen Personalstamm übereinstimmt.

In diesem Fall, wenn also VWL per Rückrechnung nachträglich für einen Monat gerechnet wird, die VWL-Einträge im Personalstamm und in der Historie so prüfen:

Im Personalstamm über Strg-F8 auf den VWL-Eintrag die "Lfd. Nr." merken.

Über Rückrechnung, oben: Personalnummer für Personalhistorie, Monat für Personalhistorie, Button Personalhistorie, im Lohn/Gehalts-Register bei VWL die Spalte "Lfd. Nr." einblenden. Wenn diese nicht gleich der Nummer ist, die im aktuellen Personalstamm steht, dann die Nummer so ändern (es kommt die Frage, ob der Datensatz umbenannt werden soll, diese mit Ja beantworten).

Das führt dann zu 1 VWL-Überweisung mit dem summierten Betrag, also Rückrechnung und Abrechnung.

VWL, Kürzung

Überweisung und AG-Anteil

Um die Überweisung der Vermögenswirksamen Leistung und den Arbeitgeber-Zuschuss bei Teilmonaten zu kürzen, so vorgehen:

Überweisungslohnart

Die Überweisungslohnart hat die Funktion 1404. Hier gibt es die Möglichkeit, "Abrechnung wenn Nettoentgelt" einzutragen, Register Steuerung, "Abrg. wenn passiv oder Unterbrechung". Nur abrechnen, wenn Nettoentgelt, bedeutet, dass auch der AG-Zuschuss gekürzt und in einem Monat ohne Entgeltfortzahlung auf 0 gebracht werden muss:

AG-Zuschuss bei Angestellten

Die Lohnart für den AG-Zuschuss bei Angestellten hat die Funktion 1402. Bei dieser Lohnart Anteilige Berechnung, z.B. "Teilmonate und Teilzeit" und einen Divisor, z.B. "Arbeitsstd. mtl. AZG" eintragen. Wenn dann eine Unterbrechung vorliegt, wird der Zuschuss gekürzt.

Fehlzeitengründe ohne Unterbrechung

Wenn außerdem der AG-Zuschuss auch bei Fehlzeiten gekürzt werden soll, die keine Unterbrechung bewirken, dann beim Fehlzeitengrund "Kürzung AG-Zuschuss VL" ankreuzen und im Personalstamm "VLKürzung" ankreuzen.

/Stammdaten/Fehlzeitengründe, Bearbeiten und

/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.

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Kürzung VWL-AG-Zuschuss, mehrere Fehlzeiten

Wenn an einem Tag mehrere Fehlzeiten vorliegen, von denen eine den AG-Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen kürzt, der andere nicht, dann wird der Zuschuss an diesem Tag nicht gekürzt.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und

/Stammdaten/Fehlzeitengründe.

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VWL, nicht regelmäßige Überweisungen = Temporär

Nicht regelmäßige Überweisung

Wenn eine Abführung einer VWL- oder sonstigen Überweisung nicht in regelmäßigen Intervallen, auch nicht einmal jährlich erfolgt, dann so vorgehen:

Im Personalstamm bei dem Eintrag als Überweisungsintervall "temporär" eintragen. Als Lohnart eine Lohnart benutzen, die bei der gleichen Personalnummer noch nicht unter VWL und Sonstige eingetragen ist; also, wenn erforderlich, eine neue Lohnart anlegen. Die Lohnart muss eine Überweisungslohnart sein.

Die Lohnart kann, muss aber nicht, eine der Abführungs-Lohnartenfunktionen haben: 1404 VWL-Abführung, 1410, 1415 Tarifliche Zusatz-Rente (Abführung).

Wenn der Betrag überwiesen werden soll, dann diese Lohnart mit dem Betrag berichten. Der Betrag kann auch in die Lohnart als Folgelohnart einfließen.

Es kann nur eine Überweisung pro Personalnummer geben, deren Betrag temporär ermittelt wird. Nach der Abrechnung die Zahlungen erstellen. Für eine Lohnart mit der Funktion 1404 VWL-Abführung bei den Zahlungen den Schritt "VWL" ausführen; für alle anderen den Schritt "Sonstige".

/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt und

/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und

/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten und

/Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, VWL oder Sonstige.

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VWL, Weiteres

Verwendungszweck, Beispiel

Wenn eine Zahlung unter den "Sonstigen Zahlungen" ausgeführt wird, dann kann der Verwendungszweck so sein: Vertragsnummer und Verwendungszweck 2.

Das ist so sichtbar in der Ergebnis-Anzeige des Zahlungsposten als "Verwendungszweck, Verwendungszweck 2". Bei der Ausgabe in die SEPA-Datei wird zwischen Verwendungszweck und Verwendungszweck 2 automatisch ein Schrägstrich / eingefügt. In der SEPA-Datei wird der Verwendungszweck, der so zusammengefügt ist, in einem Text als ausgegeben.

Zweiter Verwendungszweck bei VWL und Sonstigen, Monat

Wenn bei einzelnen Überweisungen für Vermögenswirksame Leistungen oder Sonstige der Monat in den zweiten Verwendungszweck geschrieben werden soll, dann kann dies definiert werden. Wenn dies gewünscht ist, bei der VWL-Definition in der Personalkarte den Verwendungszweck 2 einblenden, wenn noch nicht (Ansicht, Spalte anzeigen), und vorne bei diesem zweiten

Verwendungszweck mm eintragen, als Platzhalter für den Monat. Beim Erstellen der Zahlungen wird dann statt mm Monat.Jahr ausgegeben.

/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.

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AG-Zuschuss VWL, Gewerbliche

Wenn bei gewerblichen Arbeitnehmern die Vermögenswirksame Leistung einen so kleinen Betrag hat, dass der AG-Zuschuss größer wird als der Überweisungsbetrag, dann wird der AG-Zuschuss gekappt. Das ist also bei Beiträgen um die 20 Euro der Fall. Der AG-Zuschuss wird pro Stunde gebildet; um ihn zu kürzen, wird der Faktor geringer angesetzt. In diesen Fällen wird dann der Faktor für den AG-Zuschuss auf der Abrechnung mit weniger als z.B. 0,13 Euro angesetzt.

Wenn der Zuschuss als Festbetrag abgerechnet wird, ändert sich nichts. Wenn die Lohnart mit der Funktion 1401 "AG-Anteil Vermögensbildung aus Std. * Faktor" sowieso eine Wertbegrenzung hat, dann wird auch nicht weiter gekappt. Für die Verarbeitung ist keine besondere Definition nötig.

/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.

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Bankleitzahl

Für eine Überweisung ist die Bankleitzahl nicht nötig; sondern nur die IBAN. Außer für Sammelrechnungen; für diese sind Bankleitzahl und Kontonummer nötig, damit die zusammengefasst werden können.

BIC der Bank

Wenn die Zahlungen zusammengestellt werden, dann wird der BIC (Bank Identifier Code, SWIFT-Code) der Bank aus der IBAN automatisch ermittelt, wenn vorher noch nicht bekannt.

Falls der BIC so nicht ermittelt werden kann, wird zur Zahlung ein Fehler ausgegeben. Dann allerdings muss der BIC in den Stammdaten ergänzt werden. Das können sein: Personalstamm Bank, Überweisungen, Pfändung; Krankenkassen, Finanzamt, Sozialkasse; Bankkonto des Unternehmens. /Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, einen der Teilschritte ausführen, Fehlertext anzeigen.

VL-Empfänger, andere Bankverbindung

Wenn sich bei einem VL-Empfänger die Bankleitzahl oder das Konto ändern, dann können diese über einen Aufruf in die entsprechenden VWL-Einträge im Personalstamm übernommen werden.

In diesem Fall zunächst die alte Kontonummer und die alte Bankleitzahl vermerken, und wenn umfirmiert auch den alten Namen. Dann die Bankverbindung neu eintragen. Über einen Funktions-Aufruf können alle VWL-Überweisungen im Personalstamm geändert werden, bei denen das alte Konto und die alte Bankleitzahl eingetragen ist. Außerdem kann die Übersicht der VWL-Einträge angezeigt werden, die an BLZ und Konto des Empfängers gehen.

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, VL-Empfänger, Bearbeiten, Funktion, "Bankverbindung zu VWL in Personalstamm".

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Den Betrag einer Überweisung errechnen lassen

Wenn sich der Betrag einer Überweisung aus den Beträgen anderer Lohnarten ergibt, so wie sie abgerechnet wurden, dann kann dies definiert werden.

Dies gilt nicht für Überweisungen der Tariflichen Zusatzrente oder zur Vermögensbildung, deren

Lohnarten eigene Funktionen haben. In anderen Fällen kann beim Eintrag der Überweisungslohnart im Personalstamm ausgewählt werden, dass der Betrag ermittelt werden soll. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die Kennungen dafür sind: Lohnarten und A120 Betrag.

"Lohnarten" bedeutet: im Stamm der Überweisungslohnart sind Bewertungslohnarten als Filter eingetragen. Das müssen Lohnarten sein, die abgerechnet werden. Die Beträge dieser Lohnarten, so wie sie abgerechnet wurden, ergeben den Betrag der Überweisung. Hier also für die Abrechnungsarten Einträge erstellen.

"A120" bedeutet: es werden Lohnarten abgerechnet, deren Beträge in eine Informations-Lohnart mit der Funktion summiert werden. Die Beträge dieser Lohnarten ergeben außerdem den Betrag der Überweisung.

Welches Vorzeichen gilt dabei? Ein Betrag wird negativ oder positiv eingerechnet, wie er abgerechnet wurde.

Beispiel: Eine Überweisung ergibt sich aus einem Anteil des Mitarbeiters und einem Zuschuss des Arbeitgebers. Beide Lohnarten sind im Personalstamm mit Betrag eingetragen und werden abgerechnet. Die Lohnart für den Anteil des Mitarbeiters kann auch so definiert sein, dass sie keinen Einfluss auf Brutto oder auf Steuer und SV hat, also nur den Betrag dokumentiert. Die Überweisung soll die Summe beider sein.

In einem solchen Fall bei der Überweisung im Personalstamm den Betrag leerlassen und eine der Kennungen zu "Betrag ermitteln" setzen.

/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, Vermögenswirksame Leistungen, Überweisungen, Betrag ermitteln: Lohnarten oder A120Betrag.

/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung: Bewertungslohnarten, oder:

/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Auswertung: In Informations-Lohnart.

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