Kirchensteuer & Kammerbeiträge
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Kirchensteuer (Grundlagen)
Weiteres zur Kirchensteuer
Kirchensteuer, Pauschalierung, Niederlassung
Wenn bei einer Niederlassung die Regel für die Pauschalierung der Kirchensteuer bei Lohnsteuer-Pauschalierung von der Regel laut Firmendaten abweicht, dann kann dies bei der Niederlassung eingetragen werden.
Hinweis: Ebenso wie bei den Firmendaten gilt, dass diese Festlegung nicht unterjährig geändert werden sollte, sondern allenfalls, wenn erforderlich, im Januar.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer.
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Kirchensteuer, Niederlassung, Firma, Bundesland
Bei einer Niederlassung kann zur Kirchensteuer bei Lohnsteuer-Pauschalierung ausgewählt werden: Die Pauschalierungs-Definition und das Bundesland laut Firmendaten benutzen.
Dies gilt für Niederlassungen, die nicht sowieso die Werte laut Firmendaten benutzen. Wenn dies gewünscht ist, dann die Auswahl "wie Firma auch Bundesland" treffen. Die Auswahl "wie Firmendaten" benutzt dagegen die Definition der Firmendaten, aber das Bundesland der Niederlassung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer.
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Kirchensteuer, Pauschalierung, anderer Prozentsatz
Ein Beispiel, wenn z.B. keine Niederlassungen, sondern mehrere Mandanten geführt werden:
Wenn in einem Mandanten der persönliche Kirchensteuer-Prozentsatz und auch die Feiertagsregelung z.B. von Mecklenburg-Vorpommern gilt, laut Finanzamt aber der Prozentsatz der pauschalen Kirchensteuer laut dem Bundesland des Finanzamts, z.B. von Niedersachsen, gerechnet werden muss, was tun?
Das Bundesland des Mandanten, im Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, zweimal führen. Unter Baulohn, Einrichtung, Feiertagskalender, Übersicht auf Bundesland das Bundesland unter einer anderen Nummer erneut anlegen. Den Feiertagskalender erstellen. Unter Baulohn, Einrichtung, Kirchensteuer den Eintrag für dieses Bundesland erstellen. Alle Prozentsätze wie bisher, außer: den Pauschalierungs-Prozentsatz eintragen, der vom Finanzamt vorgegeben wird.
Dieses Bundesland in den Firmendaten als "Bundesland KiSt, Feiertag" eintragen. Die Berechnung ist also wie bisher mit Ausnahme des Pauschalierungs-Prozentsatzes.
Kirchensteuer und Bundesland
Kirchensteuer, Bundesland
Maßgebend für die Höhe des Kirchensteuersatzes ist der Sitz der lohnsteuerlichen Betriebsstätte. Das ist entweder das Bundesland laut Firmendaten oder für Niederlassungen, bei denen ausdrücklich nicht "Werte aus Firmendaten" angekreuzt ist, das Bundesland der Niederlassung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer: Bundesland KiSt, Feiertag oder
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer: Bundesland KiSt, Feiertag.
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Kirchensteuer bei Religionsgemeinschaften
Kirchensteuer bei sonstigen Religionsgemeinschaften
Die Kirchensteuer für bestimmte sonstige Religionsgemeinschaften muss, je nach Bundesland, errechnet und gemeldet werden. Die hierfür berechtigten Gemeinschaften sind z.B. auf dem Muster-Formular der LSt-Anmeldung aufgeführt.
Wenn es für eine Personalnummer zutrifft, dass diese KiSt abgeführt werden muss, dann so vorgehen:
Im Personalstamm als Kirchensteuer "Sonstige" auswählen. Zusätzlich eine Auswahl bei "Sonstige Rel.gemeinschaft" treffen. Es wird vom Programm nicht geprüft, ob für das Bundesland die ausgewählte Religionsgemeinschaft gültig ist.
Die Kirchensteuer wird auf der Abrechnung und im Lohnkonto ausgewiesen. Auf der LSt-Anmeldung ohne Formular wird nur pauschal "Sonstige KiSt" gedruckt. Auf dem Formular wird nach Gemeinschaften differenziert. Hierfür unter Stammdaten, Institutionen, Finanzamt, Button Finanzamt die Nummern der LSt-Anmeldung ergänzen, wenn erforderlich.
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer.
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Kammerbeiträge (Allgemeines)
Kammerbeiträge, Hinweis bei Änderungen
Auf Regelungen oder Änderungen einzelner Bundesländer können wir im Einzelnen weder mit Updates noch mit Release-Notes immer eingehen. Das gilt z.B. auch für die Prozentsätze zur Kirchensteuer oder Arbeitnehmerkammern.
Die Pflege der Werte zur Berechnung dazu obliegt dem Anwender.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge
Arbeitskammer Saarland (SV-Brutto)
Arbeitskammer Saarland, SV-Brutto
Die Arbeitskammer Saarland erwartet als Basis des Kammerbeitrags nicht das Steuerbrutto, sondern das SV-Brutto; dies kann so erreicht werden:
Beim Kammerbeitrag für die Arbeitskammer den "Verdienstgrenze Höchstbetrag" auf 0 belassen, dann wird diese Grenze ermittelt und außerdem wird der Beitrag auf Basis des SV-Bruttos errechnet.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge.
SV, Übergangsbereich und Kammerbeitrag Saarland
Im Saarland beträgt der Kammerbeitrag 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt, höchstens aber 0,15 % von 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West. Es gibt kein Mindesteinkommen für den Beitrag.
Bei Beschäftigungen im Übergangsbereich von 450,01 EUR bis 2.000 EUR (vom 01.10.-31.12.22 = 1.600 Euro) ist die Regelung zum Übergangsbereich anzuwenden. Die Anwendung des Übergangsbereichs erfolgt ab 01.01.2023 automatisch. Sofern Rückrechnungen ausgeführt werden, auch ab 01.10.2022. Eine Änderung in der Einrichtung ist dazu nicht notwendig.
Arbeitnehmerkammer Bremen (Steuerbrutto)
Arbeitnehmerkammer Bremen, Steuerbrutto
Die Arbeitskammer Saarland erwartet als Basis des Kammerbeitrags das Steuerbrutto.
In Bremen liegt der Beitrag ab 1.1.2023 bei 0,14 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns (bis 2022: 0,15 %). Bruchteile von Cent sind auf volle Centbeträge abzurunden. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn nach den Bestimmungen der Lohnsteuerdurchführungsverordnung für Zeiträume, in denen das Arbeitsverhältnis besteht oder bestand.
Pauschalbesteuerter Arbeitslohn sowie Nettolohn ist in die Beitragsberechnung einzubeziehen. Dabei bleibt die Pauschalsteuer unberücksichtigt. Der Nettolohn ist mit dem umgerechneten Bruttoarbeitslohn anzusetzen. Nicht zur Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag gehören vom Arbeitgeber gezahlte Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis.
In der Beitragsordnung der Arbeitnehmerkammer Bremen sind weder Höchstbeiträge noch Höchstbeträge der Bemessungsgrundlage bestimmt.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge.
Steuernummer Kammer
Wie die Steuernummer Kammer eintragen?
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Steuernummern Finanzamt: mit "Spalte auswählen" die "Steuernummer Kammer" einblenden. Hier für die Niederlassungen, für die Kammerbeiträge fällig werden, die Steuernummer Kammer eintragen, das kann die gleiche sein wie die Steuernummer.