Finanzamt & Gewerbesteuer

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Finanzamt (Adressen und Kontakt)

Finanzamt, mit Kreditor buchen

Wenn die Verbindlichkeiten ans Finanzamt mit Kreditor gebucht werden sollen, zum Beispiel weil an mehrere Finanzämter gezahlt wird, dann kann das so im Stamm zum Finanzamt eingetragen werden. Dort kann das Sachkonto notiert werden, also: Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, und dazu die Nummer des Kreditors, der für das Finanzamt angelegt wurde.

Die Eingaben dazu sind: "Statt mit Sachkonten" "mit Kreditor buchen".

Falls nötig, können auch mehrere Nummern von Sachkonten eingetragen werden. Der Kreditor muss im aktuellen Mandanten nicht angelegt sein; die Nummer wird auch nicht geprüft. Wenn es mehrere Mandanten der Finanzbuchhaltung sind, dann ist es überall die gleiche Kreditorennummer.

Wenn dies so eingerichtet wird, dann wird bei der Übergabe an die Finanzbuchhaltung so gebucht:

Die Buchungen auf die Sachkonten werden ausgeführt.

Zusätzlich werden Belege für den Kreditor erstellt, mit dem Sachkonto als Gegenbuchung. Ab 01.20. /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Finanzämter, Bearbeiten: "Statt mit Sachkonten" und "mit Kreditor buchen".

/Nach der Abrechnung/Übergabe an die Fibu.

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Finanzamt, Adressen

Finanzämter, Import mit Adressen

Es kann ein Excel-Dokument angefordert werden, das die Adressen der deutschen Finanzämter enthält. Das Dokument ist: FinanzämterMitAdressenImport.xls. Diese Finanzamts-Stammdaten und Adressen können importiert werden. Beim Import kann ausgewählt werden, ob die Adressen im Adressstamm angelegt werden sollen. Ferner, ob Finanzamts-Stammdaten, die bereits vorhanden sind, geändert oder belassen werden sollen.

Ausführen:

Der Aufruf dieses Imports sollte vom Systemverantwortlichen selbst ausgeführt werden, der die nötigen Berechtigungen hat.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Import, Finanzämter mit Adressen.

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Import Finanzamts-Stammdaten, nicht mehr gültige

Wenn die Stammdaten der Finanzämter importiert werden, dann können Einträge mit Finanzamts-Nummern, die es nicht mehr gibt, gelöscht werden.

Die offiziellen Finanzamts-Nummern wurden einmal geändert, so dass in den Finanzamt-Stammdaten Einträge mit Finanzamts-Nummern sein können, die es nicht mehr gibt, z.B. 2202 bis 2209 und Nummern ab 9260. Finanzämter, die in den Firmendaten oder Niederlassungen oder in der Einrichtung zu Steuernummern eingetragen sind, werden nicht gelöscht.

Die Auswahlen dazu sind: Finanzamts-Stammdaten ändern und Dabei nicht gültige löschen; beide werden mit Ja vorgeschlagen. Ohne die Auswahl zu löschen wird nur ein Hinweis in die zweite Bezeichnung zum Finanzamt geschrieben.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Import, Finanzämter mit Adressen.

Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerzerlegung

Gewerbesteuerzerlegung

Die Bruttolöhne der KSt können sortiert nach Gemeinden ermittelt werden.

Im KSt-Stamm hierfür einen Gemeindeschlüssel eintragen: Baulohn, Stammdaten, Kostenstelle, Register Baulohn. Dies soll der amtliche Gemeindeschlüssel AGS sein. Die Schlüssel können in einer Tabelle erfasst werden. Die Eingabe dazu wird über die Übersicht auf das AGS-Feld aufgerufen.

Wenn die Baustelle mehreren Gemeinden zugeordnet werden muss, dann können diese über den Haupt-Button zusätzlich erfasst werden, mit Angabe des Prozentsatzes, mittels dessen der Bruttolohn auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden soll.

Lohnarten: Bei der Ermittlung können entweder alle Bruttolohnarten, das sind Lohnarten, die an die Kostenrechnung gehen, oder alle steuerpflichtigen Lohnarten oder alle Lohnarten, die im Stamm mit Gewerbesteuerzerlegung = Betrag gekennzeichnet und mit Kostenstelle abgerechnet sind, berücksichtigt werden. Es gilt der aktuelle Stamm der Lohnarten.

Die Ermittlung der KSt-Beträge kann gedruckt werden. Es werden die Bruttolohnsummen der abgerechneten KSt, sortiert nach Gemeindeschlüssel ermittelt. Die Ermittlung kann wahlweise für den gesamten Mandanten oder für eine Niederlassung ausgeführt werden. Der Druck kann auch nach Excel ausgegeben werden.

/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew>.

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Grenze pro AN

Für den Druck der Gewerbesteuerzerlegung kann vorgegeben werden, dass pro Arbeitnehmer eine Obergrenze geprüft werden soll; das ist, Stand 2005, ein Betrag von 50.000 Euro.

Die Grenze wird pro Personalnummer geprüft. Wenn der Betrag pro Personalnummer die Grenze überschreitet, dann wird der maximale Betrag auf die KSt, die für die Personalnummer abgerechnet wurden, verteilt. Wenn alle KSt der Personalnummer mit Entgeltstunden vorhanden sind, dann anteilig nach Stunden, sonst anteilig nach der Summe der hier verarbeiteten Lohnarten.

Zur Kontrolle können die Details gedruckt werden. Diese sind: die KSt, die Personalnummer, die ungekürzten Gesamtsummen der Personalnummer und der KSt, die Stunden auf der KSt, der sich ergebende Stundensatz und der Faktor, der sich betragsanteilig errechnet.

Beispiel

Begrenzte Berücksichtigung von Vergütungen

Betriebsstätte ALohn und GehaltKürzung entspr.§ 31 Abs. 4 S. 2 GewStGAnsatz Zerlegung
Arbeitnehmer A140.000 EUR0 EUR40.000 EUR
Arbeitnehmer A260.000 EUR10.000 EUR50.000 EUR
Geschäftsführer120.000 EUR70.000 EUR50.000 EUR
Summe Betriebsstätte A220.000 EUR140.000 EUR
Betriebsstätte BLohn und GehaltKürzung entspr.§ 31 Abs. 4 S. 2 GewStGAnsatz Zerlegung
Arbeitnehmer B135.000 EU0 EUR35.000 EUR
Arbeitnehmer B245.000 EUR0 EUR45.000 EUR
Arbeitnehmer B3 (Prokurist)70.000 EUR20.000 EUR50.000 EUR
Summe Betriebsstätte B220.000 EUR130.000 EUR
Gesamtsumme Löhne und Gehälter für Zerlegung370.000 EUR

/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew>.

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Besonderheiten bei Gewerbesteuerzerlegung

Niederlassung

Wenn beim Druckaufruf "Nur Niederlassung" ausgewählt wird, dann werden nur Personalnummern dieser Niederlassung berücksichtigt. Als Finanzamt wird dasjenige gedruckt, das bei der Niederlassung ("Finanzamt LSt/KiSt") eingetragen ist.

Mindest-Baudauer

Die Mindest-Baudauer der KSt bezieht sich auf die gesamte Baudauer der KSt anhand Baubeginn- und Bauendedatum.

Personalnummern

Personalnummern mit Personengruppenschlüssel 102 und 105 werden nicht mitgerechnet (AN in Ausbildung).

ZVK

Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse wird mitgerechnet. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der ZVK-Beitrag in die Bruttolohnverteilung aufgenommen wird. Dazu unter Stammdaten, Kontierung AG-Anteil bei der Zeile "ZVK-Beitrag" Verteilung AG-Anteil auf "Aufteilung nach Bruttolohn" setzen. Dies muss vor der Abrechnung geschehen. Oder es wird nach der Abrechnung die Kontierung für Fibu/BBA ausgeführt. Aus dem ZVK-Beitrag wird die Zusatzversorgung errechnet.

Wenn aber der Zusatzversorgungsbeitrag nicht mitgerechnet werden soll, dann kann dies beim Druckaufruf ausgewählt werden.

Gewerbesteuerzerlegung, Vergleich

Wenn zum Vergleich zur Gewerbesteuerzerlegung Listen der BBA herangezogen werden und Differenzen festgestellt werden, dann so vorgehen:

Liste nach Kostenart im Baulohn

Über Baulohn, Lohnverteilung eine Kostenarten-Liste definieren, z.B. mit den Reihenfolgen 1 Kostenstelle, 2 Kostenart, 3 Lohnart und mit den Auswahlen (Register Steuerung): Spalten "Monatsbetrag Jahresbetrag", Monatsauswahl "Belegmonat", Lohnarten prüfen "Bruttolohn".

BBA-Liste

Wenn eine Liste der BBA herangezogen wird, z.B. ein BBA Bericht: bei der zugehörigen Spaltendefinition kann pro Spalte ein Herkunftsfilter definiert werden (Register Kostenarten). Dies ist BBABLO für Buchungen aus dem Baulohn.

Weitere Hinweise

Die Gewerbesteuerzerlegung enthält nicht Rückrechnungen, die im vorgegebenen Zeitraum auf Monate außerhalb des Zeitraums ausgeführt wurden. Diese Werte sind jedoch in der BBA enthalten.

Wenn mandantenübergreifend gebucht wird, dann enthält die Gewerbesteuerzerlegung nur Beträge der Personalnummern des aktuellen Mandanten.

Lohnarten

Wenn beim Ausführen der Gewerbesteuerzerlegung die Auswahl Bruttolohn "Bruttolohnarten" nicht ausreichend ist, dann stattdessen "gekennzeichnete Lohnarten" auswählen. Und vor der Ausführung im Lohnartenstamm diejenigen Lohnarten im Feld Gewerbesteuerzerlegung (Register Steuerung) kennzeichnen, die einfließen sollen.

Gewerbesteuerzerlegung, Hinweise zur Verarbeitung

Kostenstelle, Baubeginn

KSt mit Baubeginn nach dem Bis-Datum werden nicht verarbeitet. Ansonsten ist das Baubeginndatum der Ausgangspunkt für die Frage, ob die KSt die Mindest-Baudauer bis zum Bis-Datum oder, wenn eingetragen, bis zum Bauendedatum der KSt, erfüllt.

Kostenstelle, Bauende

Es gilt das Bauende der KSt, nicht das voraussichtliche Bauende.

Kostenstelle, Gültigkeit

Die Sperrkennzeichen der KSt werden nicht geprüft. Es werden also auch gesperrte KSt einbezogen.

Kostenstelle, Baudauer

Wenn beim Druckaufruf die Mindest-Baudauer ausdrücklich nicht ausgewählt wird, dann werden Baustellen mit einer Baudauer von weniger als 6 Monaten ohne Gemeindeschlüssel ausgewiesen, also der Firma oder Niederlassung zugeordnet.

Gewerbesteuerzerlegung, Baudauer pro Gemeinde

Bei der Gewerbesteuerzerlegung kann die Baudauer statt pro Kostenstelle vielmehr pro Gemeinde geprüft werden; dann wird so gerechnet:

Betrachtet werden die Kostenstellen, die im Zeitraum der Vorgabe, also im Jahr, abgerechnet wurden. Als Baubeginn gilt für jede dieser KSt nicht der Baubeginn laut KSt-Karte, sondern der erste Tag seitdem, an dem aktive Entgeltstunden abgerechnet wurden. Dabei zählen Stunden, die zum Zweck der Gehaltsverteilung auf KSt berichtet wurden, nicht mit.

Für die Gemeinde werden auf diese Weise alle KSt betrachtet, die in der KSt-Karte den

Gemeindeschlüssel eingetragen haben. Dabei zählt die Aufteilung, die bei der KSt auf verschiedene Gemeinden möglich ist, nicht mit.

Der früheste Baubeginn mit aktiven Entgeltstunden auf diesen KSt gilt als Baubeginn in der Gemeinde und der späteste Arbeitstag auf diesen KSt gilt als letzter Tag mit Bauvorhaben in der Gemeinde. Für den spätesten Arbeitstag wird bis in Folgejahr geschaut, wenn bereits abgerechnet wurde. Es können also auch KSt, die zum Beispiel im Oktober begonnen haben, eine Baudauer von sechs Monaten erreichen, wenn sie tatsächlich bis März weiterlaufen.

Falls sich für die KSt der Gemeinde zwischen diesem Baubeginn und letztem Arbeitstag Zeiträume ergeben, in denen mehr als 2 Kalenderwochen lang keine Entgeltstunden berichtet wurden, und zwar für keine der KSt, dann werden diese Tage als Unterbrechungstage gezählt.

Wenn die Tage zwischen Baubeginn in der Gemeinde und letztem Arbeitstag, wie errechnet, abzüglich der Unterbrechungstage, insgesamt 180 Tage, also 6 Monate, übersteigen, dann erfüllen alle Bauvorhaben in der Gemeinde die Sechsmonatsfrist für die Gewerbesteuerzerlegung.

/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew gewerbesteuerzerlegung="">, (Mindest-Baudauer) pro Gemeinde prüfen und

die Anzeige zur Kontrolle dazu: "Baudauer pro Gemeinde".

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Gewerbesteuerzerlegung, Unterbrechung

Wenn die Gewerbesteuerzerlegung nach der Baudauer pro Gemeinde ermittelt wird, dann kann für Unterbrechungen der Arbeit im Gebiet der Gemeinde dieses ausgewählt werden: die Unterbrechungen werden zwar in Tagen ausgegeben, aber nicht mitgerechnet.

Eine Unterbrechung ergibt sich, wenn mehr als 2 Kalenderwochen lang keine Entgeltstunden berichtet wurden.

Das können auch Zeiten der Arbeit von Nachunternehmern sein; deshalb die Auswahl zur Unterbrechung.

/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew gewerbesteuerzerlegung="">, pro Gemeinde prüfen, Unterbrechung: pro Gemeinde nicht mitrechnen, dann: Baudauer pro Gemeinde.

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Gewerbesteuerzerlegung, Gemeindeschlüssel pro Kostenträger

Wenn Gemeindeschlüssel pro Kostenträger, also zum Beispiel pro Auftrag, vergeben werden sollen, um die Basis für die Gewerbesteuer zu ermitteln, dann kann pro Kostenträger ein Gemeindeschlüssel eingetragen werden; die Regeln sind dann:

Die Stammdaten, also die Gemeindeschlüssel der Kostenstellen und Kostenträger, können nachträglich, also vor der Druckausgabe, hinzugefügt werden.

Wenn ein Kostenträger mit Gemeindeschlüssel abgerechnet wurde, zählt dieser. Wenn nicht, zählt der Gemeindeschlüssel der Kostenstelle.

Pro Gemeinde zählen die ersten aktiven Entgeltstunden für den Tag des Beginns; das ist die Auswahl "pro Gemeinde prüfen".

Die Anzeige "Baudauer pro Gemeinde" und der Druck nennen weiterhin die "Kostenstelle". Beim Druck wird in der "Bezeichnung" der Kostenträger aufgeführt.

/Abteilungen/Baubetriebsabrechnung/Stammdaten, Kostenträger: Gemeindeschlüssel AGS, die Spalte kann eingeblendet werden.

/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew gewerbesteuerzerlegung=""> mit den Auswahlen: pro Gemeinde prüfen, mit Kostenträger.

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Gemeindeschlüssel

Gemeindeschlüssel

Import von Gemeindeschlüsseln AGS

Die Gemeindeschlüssel AGS können importiert werden; die Gemeindeschlüssel sind für die LSt-Bescheinigungen nötig.

Beim Import kann, wenn nicht alle Daten übernommen werden sollen, ein Bundesland-Filter gesetzt werden, etwa 03|04 für Niedersachsen und Bremen. Es gibt mehr als 12.000 Gemeindeschlüssel.

Technischer Hinweis: Für den Import der Gemeindeschlüssel ist auf dem ausführenden Rechner das Objekt NavSupp.dll erforderlich; dieses gehört aber zur Standard-Installation.

Es steht eine Datei der Oberfinanzdirektion München zur Verfügung, die einzelne Gemeinden und noch zusätzlich deren Orte enthält. Diese Dateien werden von uns bereitgestellt und heißen Gemeinden.txt und GemeindenUndOrte.txt.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Gemeindeschlüssel AGS.

Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence