BLO Lexikon G-K
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Zuletzt aktualisiert Vor 19 Tagen
Garten- und Landschaftsbau (GaLa)
GaLa, Sozialkasse, Einrichtung Umlage-Prozentsatz
Für die Eingabe der Prozentsätze der Gartenbau-Sozialkasse (ewgala) gibt es diese Möglichkeiten:Wenn die Ausbildungs-Umlage nicht berücksichtigt werden soll, dann den Prozentsatz zur Winterbau-Umlage eintragen, sowie, wenn gewünscht, den Prozentsatz für die Bearbeitungsgebühr der Winterbau-Umlage dazurechnen, das wären, Stand 2004, 0,8% plus 0,15%, also 0,95%; alle anderen Prozentsätze leerlassen.Oder die Ausbildungs-Umlage auch berücksichtigen, dann diesen Prozentsatz ebenfalls dazurechnen; das wären Stand 2004, noch einmal 1%, also insgesamt 1,95%; alle anderen Prozentsätze leerlassen.Die gesamte Umlage wird dann gleich kontiert (Baulohn, Stammdaten, Kontierungshilfe AG-Anteile, Eintrag "Winterbau-U"). Im Personalstamm "Urlaub erarbeiten" nicht auswählen (Register Beschäftigung), sondern den Urlaubsanspruch als Vortrag erfassen (Vorträge, Urlaubsanspruch Lfd. Jahr).
/Stammdaten/SozialkasseWebclient: Stammdaten, Sozialkasse
GaLa, Urlaubsentgelt bewerten
Um das Urlaubsentgelt mit dem Durchschnitt des Arbeitsentgelts der letzten 6 Monate, geteilt durch 130, also nach Tarif zu bewerten, dieses definieren:Ein Durchschnittsfeld anlegen. In dieses Durchschnittsfeld die Lohnarten einfließen lassen, die laut Tarif zum Arbeitsentgelt zählen; mit Menge und Betrag. Das sind z.B. Zeitlohn, Tarif-Bestandssicherung, Zugang ins Arbeitszeitkonto (als Verminderung der Zeitlohnsumme), Zulagen, dem Zeitlohn vergleichbare Stunden wie etwa Fahrzeiten, Lohnfortzahlungsstunden, Feiertag, KuGWaG ausbezahlt, Guthaben-Abbau für KuGWaG.Beim Durchschnittsfeld als "Tage speichern": Arbeitstage mtl. AZG. Wenn das 21,6667 sind laut Eintrag bei der Arbeitszeitgruppe, dann ist das 6fache davon 130. Bei der Urlaubsvergütungs-Lohnart das Durchschnittsfeld als Bewertung eintragen mit den Definitionen: Berechnung Betrag/Tage, Zeitraum Monate, Monate 12, Anfangsmonate 6, Durchschnitt ab 0101jj. Und außerdem Bewertungslohnarten, die eine Tagesbewertung ergeben, für den Fall, im Durchschnittsfeld wäre kein Wert.
Abteilungen/Baulohn//Stammdaten/Durchschnittsfelder und /Stammdaten/LohnartenWebclient: Stammdaten, Einrichtung, Durchschnittsfelder und Stammaten, Lohnarten
GaLa, Sonderfälle
Sonderfälle, die vom Tarifvertrag abweichen, können sein:
Urlaub früher und pauschal einbringen
Wenn Urlaubsstunden z.B. bereits im Januar pauschal ins Konto eingestellt werden sollen, ungeachtet, ob bereits WaG vorliegt, dann so vorgehen:Die Lohnart benutzen mit der Arbeitszeitkonto-Steuerung 014 bzw. 114 "Manueller Zugang: keine Abrechnung, nur Wert, wahlweise Std". Die Lohnart muss eine Bewertung für die Abrechnungsart der Personalnummer haben.Stunden berichten. Diese Lohnart gelangt nicht auf die Abrechnung, aber ins Arbeitszeitkonto.Die so berichteten Stunden, die also eingebrachten Urlaub darstellen, bei den Urlaubsanspruchstagen in den Vorträgen abziehen, also nur den verbleibenden Anspruch eintragen. Im Personalstamm bei den Personalnummern, für die dieses geschieht, "Urlaub einbringen" (Register KuG/WaG) ausdrücklich nicht auswählen.
AG-Zulage Stunden erst später bilden
Die AG Zulage-Stunden können bei jedem Zugang zum Konto gebildet werden, wie im Tarifvertrag festgelegt, oder sie können erst dann gebildet werden, wenn ein AG-Vorschuss für die WaG- Vorausleistung nötig ist, weil keine Stunden im Konto sind.Wenn als Vorschuss, dann ist derjenige Teil des Vorschusses, der den AG-Zulage Stunden entspricht, keine Zeitschuld, sondern eine Leistung des Arbeitgebers. Wenn auf diese Weise die Zulage erst später gebildet werden soll, dann bei der GaLa-Definition beim Konto die Spalte "AG Zulage Stunden bilden" einblenden und hierfür die Auswahl "Nur wenn Vorschuß" treffen.Ferner beim Arbeitszeitkonto einen Wert bei "Max. Vorschußstd. monatlich" eintragen. Mehr Guthaben-Stunden Beim Arbeitszeitkonto kann auch eine höhere Obergrenze für die Zugangsstunden eingetragen werden. Laut Konten-Definition bedeutet "max. Guthaben-Stunden" hier: "max. Zugangsstunden". Die übrigen angesparten Stunden können dann für andere Zwecke verwendet werden
GaLa, Schlechtwetter-Regelung = Saison-Kurzarbeit
Ab 01.04.2007 gilt auch für den Gartenbau die Regelung zum Saison-KuG.
Im Firmenstamm und bei den Niederlassungen kann angekreuzt werden, dass es sich in Bezug auf die Abrechnung von Kurzarbeit und Schlechtwetter um das Baunebengewerbe Garten- und Landschaftsbau handelt.
Es gelten ggf. besondere Regeln für das Saison-Kurzarbeitergeld. Dazu sind auch ggf. abweichende Einrichtungen zu treffen. Es gilt z.B. eine abweichende Höhe zur Winterbeschäftigungsumlage.
Generell wird Saison-Kurzarbeitergeld ab der 1. Ausfallstunde in der Schlechtwetterzeit gezahlt, unabhängig vom Grund des Arbeitsausfalls.
Im Gala-Bau können auf freiwilliger Basis bis zu 10 Urlaubstage in Guthabenstunden umgewandelt werden. Diese können zur Vermeidung von Saison-KuG wegen witterungsbedingtem Ausfall und Auftragsmangel verwendet werden (Lohnart Std-Auszahlung SW). Die Arbeitsagentur zahlt auch für solche Stunden Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 € je Stunde.
Sollten noch Urlaubsansprüche aus den Vorjahren existieren, so sieht die gesetzliche Regelung vor, dass diese erst abgebaut werden, bevor ein KuG-Anspruch entstehen kann.
Zur aktuellen Regelungen informieren Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit: Saison-Kurzarbeitergeld beantragen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Bitte beachten Sie auch das Handbuch: BLO Arbeitszeitkonto für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten.
GDPDU - siehe Digitale Lohn-Schnittstelle
Ab 2018: Digitale Lohn-Schnittstelle
Siehe zur Digitalen Lohn-Schnittstelle: BLO Digitale Lohnschnittstelle (DLS)
Der Daten-Export wie hier beschrieben als GDPdU kann nicht mehr ausgeführt werden.
Daten an die Finanzverwaltung
Wenn Daten für die Finanzverwaltung ausgelesen werden müssen, also nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), dann kann hierfür ein Daten-Export definiert und ausgeführt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, GDPdU Export.
Beschreibung und was nötig ist
Zum GDPdU-Datenexport gibt es ein gesondertes Dokument, in dem beschrieben wird, wie man vorgeht. Und wir stellen eine sogenannte dtd-Datei zur Verfügung, die für den Export nötig ist.
Kurz beschrieben
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, GDPdU Export.
Zunächst eine Definitionsgruppe zu GDPdU anlegen, z.B. mit dem Kürzel der Firma. Zu dieser Gruppe die Standarddefinition für den Baulohn erstellen. Die so erstellten Datensatzdefinitionen aufrufen. In dieser Übersicht der Datensatzdefinitionen den Exportpfad eintragen. In der Übersicht der Datensatzdefinitionen diese nacheinander exportieren. Beim Export das Startdatum und das Enddatum, das ist die Periode der Abrechnung, vorgeben. Beim Export den Namen der dtd-Datei angeben, die wir bereitstellen. Wenn der Platz begrenzt ist, vorsichtshalber eine maximale Datenträgergröße angeben.
Im Verzeichnis, das als Exportpfad eingetragen wurde, ist danach je ein Unterverzeichnis mit dem Namen der Datensatzdefinition angelegt; dieses Unterverzeichnis nicht umbenennen. Dort sind die auslesbaren Daten enthalten.
Niederlassung
Beim Datenexport für die Prüfer der Finanzverwaltung kann für Baulohn-Daten die Niederlassung vorgegeben werden.
Wenn der Export ausgeführt wird, dann kann zusätzlich eine Niederlassung vorgegeben werden. Diese wird dann für einige Baulohn-Daten geprüft, etwa für den Personalstamm und das Lohnkonto. Allgemeine Daten wie der Lohnartenstamm werden immer komplett ausgegeben.
In anderen Mandanten kopieren
Wenn Daten für die Finanzverwaltung zusammengestellt werden, dann können die Definitionen dazu auch in einen anderen Mandanten kopiert werden, damit sie dort nicht erneut erfasst werden müssen. Den Cursor auf die Zeile mit der Definition setzen und die Funktion ausführen.
Hinweise für den Systemverantwortlichen zu GDPdU
Wenn Daten für die Finanzverwaltung ausgelesen werden, also nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), dann werden diese Berechtigungen geprüft:
Der Aufruf aus dem Baulohn-Menü (Baulohn, Periodische, Schnittstellen Zentrale, GDPdU-Export) ist nur möglich, wenn der Benutzer keine Einschränkungen im Baulohn auf Personalnummern hat. Wenn der Benutzer also durch Baulohn, Einrichtung, Berechtigung auf bestimmte Abrechnungskreise oder Niederlassungen eingeschränkt ist, dann darf er den Export nicht aufrufen.
Die für den GDPdU-Export nötigen Tabellendaten, die man laut den Objektberechtigungen ändern dürfen muss, sind: 5003491|5003492|5003493|5003494|5003495|5003496|5003497|5003498|5003499.
Und es ist beim Export eine dtd-Datei erforderlich, die den Datensatz beschreibt; wir stellen diese bereit. Der Name ist allGDPdUNavisionDtdDatei.dtd.
Gehaltsverteilung
Gehaltskürzung
Gehaltsverteilung und Minderstunden
Die folgende Beschreibung bezieht sich auf Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung, im Beispiel. "MonatMehrMinder", ferner mit einem Arbeitszeitkonto, im Beispiel Ansparkonto monatlich, und auf die Abrechnung von Minderstunden.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung
Sollstunden
Ohne Arbeitszeitkonto gelten die Sollstunden laut Kalender der Arbeitszeitgruppe. Mit Arbeitszeitkonto gelten die Basisstunden laut Konto oder wahlweise die Sollstunden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto
Minderstunden
Beispiel: 168 Sollstunden, 150 Zeitlohn, 165 Basisstunden laut Konto. Es ergeben sich 165 - 150 = 15 Minderstunden.
Minderstunden-Lohnart
Die Minderstunden bei Gehaltsverteilung werden automatisch ermittelt und automatisch mit einer Lohnart auf die Abrechnung gebracht. Dieses ist die Lohnart mit der Funktion 1463. Diese Lohnart muss also ausdrücklich nicht als Folgelohnart eingetragen werden.
Weitere Definitionen bei der Lohnart:
Bezugsart Bruttolohnart, Funktion 1463, Abzugslohnart Ja, Gesamtbrutto Ja, Steuer- SV- ZVK- und BG-pflichtig, Berechnungseinheit Stunden, Sollentgelt Betrag, keinen Eintrag bei "Gehaltsverteilung nach Stunden" treffen, Soll, Übergabe an Fibu und BBA mit Menge und Betrag, Kontierungen eintragen.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Bewertung der Lohnart Minderstunden
Die Lohnart Minderstunden (Funktion 1463) muss bewertet werden. Für die Abrechnungsart der AN mit Gehaltsverteilung eine Bewertung eintragen, z.B. Gehalt|VWL-Zuschuss und AZSTD (d.h. geteilt durch Arbeitsstd. mtl. laut Arbeitszeitgruppe).
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Kostenstelle bei der Lohnart Minderstunden
Die Lohnart Minderstunden (Funktion 1463) erhält die Kostenstelle der Lohnart, die als Berichtslohnart für die Gehaltsverteilung gilt, wenn eine solche am Tag berichtet wurde. Wenn nicht, die Stammkostenstelle der Personalnummer. Wenn bei der Minderstunden-Lohnart eine feste Kostenstelle in der Kontierung eingetragen ist, dann gilt diese.
Keine Minderstunden
Beispiel: 168 Sollstunden, 150 Zeitlohn, 18 Fehlt entschuldigt, 165 Basisstunden laut Konto.
"Fehlt entschuldigt"
Unbezahlte Fehlzeiten haben im Lohnartenstamm im Feld "Ansparkonto" bzw. "Ausgleichskonto" die passive Steuerung eingetragen (102, 002). Das bedeutet: die Fehlzeiten gelten als passive Stunden für die Konten-Mehr-Minder-Berechnung. Ferner werden diese Fehlzeiten fiktiv für das KuG-Sollentgelt und Istentgelt bewertet.
Die Gründe hierfür sind:
Bei monatlichen Konten werden bei unbezahlten Fehlzeiten die Basisstunden des Monats nicht gekürzt, sondern voll gerechnet. Solche Lohnarten fließen mit einer fiktiven Bewertung in die KuG-Berechnung ein, so dass auch diese keine Teilmonatsberechnung ist, sondern Stunden für den vollen Monat berücksichtigt.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Unbezahlte Fehlzeiten
Wenn unbezahlte Fehlzeiten zu einer Gehaltskürzung führen sollen, gibt es 2 Fälle:
Die Fehlzeit führt zu einer SV-Unterbrechung. Durch die Definition der anteiligen Berechnung bei der Monatsentgelt-Lohnart (Gehalt, Ausbildungsvergütung) wird das Gehalt gekürzt.
oder
Die Fehlzeit führt nicht zu einer SV-Unterbrechung. (Dabei wäre zu überlegen, ob ein solcher Fall SV-rechtlich überhaupt vorkommen kann). Dann kann das Gehalt durch eine Folgelohnart bei der Fehlzeit gekürzt werden. Beim Folgelohnart-Eintrag eine Abrechnungsart vermerken. Als Folgelohnart eine Lohnart anlegen, als Abzugslohnart, ohne vordefinierte Funktion.
Kürzung durch Folgelohnart
Gehalt kann bei unbezahlten Fehlzeiten mittels einer Folgelohnart gekürzt werden. Die Folgelohnart muss beim Eintrag bei der Fehlzeiten-Lohnart mit einer Abrechnungsart versehen werden. Für die Gehaltskürzung eine besondere Lohnart anlegen: eine Abzugslohnart ohne vordefinierte Funktion.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Beispiel Gehaltskürzung wegen KuG
Bei Gehaltsempfängern, und zwar mit oder ohne Gehaltsverteilung, ist es evtl. erforderlich, die KuG Ausfallstunden per Folgelohnart bewertet in Abzug zu bringen. Bei dieser Folgelohnarten-Definition unbedingt die Abrechnungsart eintragen, damit die Kürzung nur für diesen Personenkreis ausgeführt wird.
Zu diesem Zweck nicht die Lohnart zur Gehaltskürzung wegen Minderstunden (Funktion 1463) benutzen, sondern eine neue Lohnart anlegen. Die Lohnart mit der Funktion 1463 darf nicht gebucht werden, die Verwendung als Folgelohnart wäre wie sie zu buchen.
Die Lohnart so definieren: Bruttolohnart, keine Funktion, Abzugslohnart, Gesamtbrutto, Steuer- und SV-pflichtig, Stunden, Entgeltstunden: entweder nichts eintragen oder "passiv"; wir empfehlen die Steuerung "passiv", weil die KuG-Ausfallstunden auch als passiv gekennzeichnet sind. Bei den Kennzeichnungen für Ansparkonto, Ausgleichskonto nichts eintragen. Bei Sollentgelt Betrag eintragen, bei Istentgelt ebenfalls Betrag. BG- und ZVK-pflichtig. Für die Gehaltsverteilung "Betragslohnart" eintragen.
Eine Bewertung eintragen für die Abrechnungsart (Gehalt und AG-Anteil VWL sowie die Angabe SZSTD oder AZSTD), Bewertungsfaktor ungerundet = Ja, Begrenzung auf Sollstunden AZG eintragen, Soll/Haben: Haben, an Fibu und an BBA übergeben, an Fibu mit Betrag, an die BBA mit Menge und Betrag, Kontierung für Haben-Sachkonto.
Weiterer Hinweis dazu: da diese Gehaltskürzung mit Gehaltslohnart plus AG-Anteil VWL geteilt durch Sollstunden oder mtl. Arbeitszeitstd. ermittelt wird, ist es nützlich, bei der Bewertung zusätzlich auszuwählen: Bewertungsfaktor ungerundet, d.h. mit mehreren Nachkommastellen zu rechnen (ganz rechte Spalte im Lohnarten-Bewertungs-Register).
Ferner sollte bei der Lohnart im Register Berechnung eine Begrenzung auf Sollstunden eingetragen werden.
Gehaltskürzung einbeziehen
Die Lohnart Gehaltskürzung wegen KuG, die als Folgelohnart bei Personalnummern mit Gehaltsverteilung benötigt wird, z.B. bei Polieren, muss bei "Gehaltsverteilung nach Stunden" den Eintrag "Betragslohnart" haben. Dieser Abzug wird also auf die berichteten Stunden verteilt.
Kürzung wegen Ende der Entgeltfortzahlung
In der Regel wird bzw. soll das Gehalt automatisch gekürzt, wenn die Entgeltfortzahlung endet, also eine Unterbrechung vorliegt. Dies wird bei der Gehaltslohnart gesteuert, über "Anteilige Berechnung" im Teilmonat.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
Webclient:
Kürzung wegen Urlaub
Wenn gewerbliche AN mit Monatsentgelt abgerechnet werden, dann ist zu entscheiden, was mit dem ULAK-Urlaubsentgelt auf der Abrechnung geschehen soll. Es kann, wenn nötig, für diesen Personenkreis in Abzug gebracht werden. Dann aber die Folgelohnart einschränken nach Abrechnungsart oder mit Hilfe von "Nur wenn in aktuellen Bezügen".
Tägliches Ansparkonto
Hinweise zu Minderstunden bei einem täglichen Ansparkonto: Tägliches Ansparkonto, Kurzarbeit, Minderstunden
Wenn ein tägliches Ansparkonto geführt wird und eine tägliche Gehaltsverteilung auf die Berichtslohnarten mit Minderstunden-Berechnung, dann werden auch an Tagen, an denen Produktivstunden und Kurzarbeit vorliegt, Minderstunden gebildet.
In diesem Fall führt KuG zu Minderstunden, so wie an den Tagen, an denen nur KuG abgerechnet wurde. Die Minderstunden-Berechnung wird auch ausgeführt, wenn den ganzen Monat Kurzarbeit war. Hinweis: Im Unterschied zum monatlichen Arbeitszeitkonto werden beim täglichen Ansparkonto Gehaltskürzungen wegen KuG durch Minderstunden ausgelöst, also nicht über eine Folgelohnart, die kürzt.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
Gehaltsverteilung und Arbeitszeitkonto
Gehaltsverteilung und Arbeitszeitkonto
Sollstunden
Maßgeblich sind die Basisstunden laut Konto.Die Basisstunden sollten dennoch der Summe der Sollstunden laut AZG-Kalender entsprechen. Bei täglicher Überstunden-Ermittlung des Kontos gelten die Sollstunden.
Mehrarbeit
Falls im Personalstamm "Ohne Mehrminder" eingetragen ist, werden keine Mehrarbeits-Grundstunden abgerechnet. Ins Konto wird jedoch ein Zugang geschrieben. Beides passt also nicht zusammen. Ebenso wird aufgrund der Konten-Definition Mehrarbeitszuschlag abgerechnet. Also solche Personalnummern auf "MonatMehrMinder" setzen.
Täglich oder monatlich
Die Definitionen zur Gehaltsverteilung und zum Konto müssen im Einklang sein. Wenn das Konto monatliche Überstundenermittlung definiert, dann muss auch die Gehaltsverteilung "MonatMehrMinder" sein. Wenn das Konto tägliche Überstundenermittlung definiert, dann muss auch die Gehaltsverteilung "TagMehrMinder" sein.
"Monat Mehr" und Arbeitszeitkonto
Wenn bei der Personalnummer als Gehaltsverteilung "Monat Mehr" oder "Tag Mehr" eingetragen ist, und wenn ferner ein Arbeitszeitkonto benutzt wird, dann passen diese beiden Definitionen nicht zusammen: Wenn Minderstunden vorliegen, dann wird aus dem Konto auf den Monatslohn aufgefüllt. Dies ist jedoch nicht notwendig, da die Minderstunden nicht negativ auf die Abrechnung gelangen. Denn "Monat Mehr" bedeutet: keine Minderstunden abrechnen.
In diesem Fall so vorgehen:
Für die Personalnummer eine besondere Festlegung für das Arbeitszeitkonto treffen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen.
Webclient:
Einen Satz anlegen mit der Personalnummer und ab Datum 01.01. des ersten Abrechnungsjahres. Die Häkchen setzen bei: "Auffüllung: statt Konto" sowie bei: "Monatslohnauffüllung beendet". Ansonsten keine weiteren Eingaben treffen.
Beispiel
Gehaltsverteilung und Arbeitszeitkonto
Wenn gleichzeitig Gehaltsverteilung vorliegt und ein Arbeitszeitkonto geführt wird, dann dient der Konten-Aufbau und Abbau dazu, die Stunden anzusparen und in Monaten mit freien Tagen abzubauen.
Die ausgezahlten Beträge ändern sich dadurch nicht. Mehrarbeit wird auf der Abrechnung durch den Abzug des Konten-Zugangs ausgeglichen, Minderarbeit wird durch die Bewertung des Konten-Abbaus ausgeglichen.
Mehr- und Minderarbeit
Auf der Abrechnung müsste dieses erscheinen:
Bewertung der Konten-Abbaus positiv und
Bewertung der Minderstunden negativ.
Dies würde der Abrechnung der Mehrarbeit entsprechen:
Bewertung des Konten-Zugangs negativ und
Bewertung der Mehrarbeit-Grundstunden positiv, so dass beide Lohnarten sich jeweils ausgleichen.
Tägliche Berechnung
Minderstunden bei täglicher Berechnung
Minderstunden fallen in 2 Fällen an:
An Tagen, an denen keine Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung abgerechnet sind, in Höhe der Sollstunden.
An Tagen, an denen Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung abgerechnet sind, nach folgender Berechnungsregel: Wenn die Stunden aller Lohnarten des Tages, die aktive oder passive Entgeltstunden sind, gleich ob sie Berichtslohnarten für die Gehaltsverteilung sind oder nicht, geringer sind als die Sollstunden, dann ergeben sich Minderstunden in Höhe dieser Differenz. Bei dieser Berechnung zählen nur Ausfallstunden nicht mit, so dass sie zu Minderstunden führen.
Bezahlte Fehlzeiten
Bezahlte Fehlzeiten müssen die Steuerung "Berichtslohnart" für die Gehaltsverteilung haben; dann nehmen die KSt dieser Fehlzeiten an der Gehaltsverteilung auf die berichteten KSt teil.
Dies sind bezahlte Fehlzeiten; sie werden aber auf der Abrechnung nicht bewertet. Wenn eine solche Fehlzeit zur Information auf die Abrechnung gebracht werden soll, dann kann eine Informations-Lohnart mit der Funktion A120 "Gesamtstunden, Gesamtbetrag einfließender Lohnarten; oder Zeitraum laut Register Bewertung" verwendet werden (siehe unter L wie Lohnart).
Sonderfälle zu Fehlzeiten
Wenn eine Fehlzeit sofort durch manuellen Abbau aus dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll, das wäre also "Abbau für Freizeit", dann kann die Abbaulohnart für den Abbau nicht als Fehlzeitenlohnart benutzt werden; denn Stunden aus dem Konto sind keine passiven Entgeltstunden.
Was tun?
Die Fehlzeiten mit einer eigenen Fehlzeitenlohnart berichten. Bei dieser Fehlzeitenlohnart den Fehlzeitengrund eintragen. Die Stunden dieser Lohnart sind passive Entgeltstunden, auch fürs Arbeitszeitkonto, und die Steuerung für die Gehaltsverteilung ist "Berichtslohnart". Bei dieser Fehlzeitenlohnart dann 2 Folgelohnarten eintragen; eine, die Stunden aus dem Arbeitszeitkonto abbaut und eine, die das Gehalt kürzt.
Die Abbaulohnart als Folgelohnart ist eine Lohnart mit der Arbeitszeitkonto-Steuerung 011, 111 "Manueller Abbau Stunden und Wert". Dies sind keine passiven Entgeltstunden und die Lohnart nimmt nicht an der Gehaltsverteilung teil.
Die Abzugslohnart als Folgelohnart kann aus der Lohnart mit der Funktion 1463 "MinderstundenGrundstunde" kopiert werden; sie darf aber diese Funktion nicht haben, denn diese ist für die automatische Berechnung reserviert. Den Faktor für die Abzugsstunden bei der Abzugslohnart selbst definieren.
Tägliche Berechnung und KuG
Im Unterschied zum monatlichen Arbeitszeitkonto werden beim täglichen Ansparkonto Gehaltskürzungen wegen KuG durch Minderstunden ausgelöst, also nicht über eine Folgelohnart, die kürzt.
Kostenstellen
Gehaltsverteilung auf die KSt
Gehalt wird so auf die KSt verteilt:
Im Monat mit Mehrarbeit werden die Mehrarbeitszeitlohnstunden mit Gehalt plus MehrarbeitsGrundstunde bewertet. Die Mehrarbeit wird also ebenfalls auf die berichteten KSt verteilt. Im Monat mit freien Tagen wird auf die berichteten Zeitlohnarten das Gehalt minus Minderstunden verteilt. Es wird also nicht das volle Gehalt verteilt. Denn der Ausgleich der freien Tage mittels der angesparten Stunden wurde bereits im Zugangsmonat auf die KSt verteilt. Weder die Zugangs- noch die Abbau-Lohnart haben also etwas mit der Gehaltsverteilung zu tun.
Berufsgenossenschaft, Stunden bei Gehalt
Bei Gehaltsempfängern, für die keine Zeitstunden berichtet werden, gilt für die Berechnung der Arbeitsstunden zur Meldung an die Berufsgenossenschaft: Stunden laut Gehaltslohnart, also Sollstunden, minus Stunden wegen Kurzarbeit. (Denn ebenso werden bei gewerblichen Arbeitnehmern Stunden wegen Kurzarbeit nicht eingerechnet).Bei Gehaltsempfängern mit Gehaltsverteilung nach Zeitstunden, die berichtet wurden, gilt: Wenn keine Zeitstunden berichtet wurden, dann wird gerechnet wie bei Gehaltsempfängern.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf Abrechnungslauf: Lohnkonto BG.Webclient:
Gehaltsverteilung und besondere Lohnarten
Lohnart verteilen, Kostenart beibehalten
Bei der Gehaltsverteilung, z.B. bei Polieren, kann gewünscht sein, dass etwa der Arbeitgeberzuschuss VWL-Festbetrag ebenfalls auf die berichteten KSt verteilt wird, dabei aber die Kostenart der VWL-Lohnart beibehalten werden soll.
Dies ist nicht dadurch möglich, indem die Lohnart in die Gehaltsverteilung als Betragslohnart eingebracht wird. Vielmehr so vorgehen:
Die VWL-Zuschuss-Lohnart für die Bruttolohnverteilung festlegen mit der Auswahl "Verteilen". Die Lohnart ohne KSt kontieren oder mit einer KSt, die ansonsten mit Bruttolohnarten nicht berichtet wird. Denn auf die KSt, mit der die zu verteilende Lohnart ursprünglich kontiert wurde, wird grundsätzlich nicht verteilt.
/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA.
Webclient:
Gehaltsverteilung und tägliche Mehrarbeit
Gehaltsverteilung täglich, Grundstunden
Bei der täglichen Gehaltsverteilung, also der Verteilung der Gehaltsbeträge auf die berichteten Kostenstellen bei Ermittlung der Mehrarbeit pro Tag, werden Mehrarbeits-Grundstunden so verarbeitet: Die Kosten der Mehrarbeits-Grundstunden werden, anders als bei der Monatsverteilung, nicht auf alle berichteten KSt verteilt. Denn bei der täglichen Ermittlung sind die Grundstunden bereits denjenigen KSt zugeordnet, auf denen die Mehrarbeit geleistet wurde.
In diesem Fall werden die Mehrarbeits-Grundstunden aus den Berichtsstunden herausgerechnet. Auf diese Stunden werden also die Gehaltsbeträge nur auf die Basis-Grundstunden verteilt.
Dies gilt nur für die Verteilungen "Tag Mehr" und "Tag Mehrminder".
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
Webclient:
Gehaltsverteilung und Neu-Kontierung
Neu-Kontierung
Die Neu-Kontierung der Abrechnung kann aus folgenden Gründen notwendig sein: Laut Einrichtung wird die Kontierung getrennt ausgeführt (Register Abrechnung) oder nach der Abrechnung ergibt sich, dass die Kontierung der Lohnarten oder AG-Anteile nicht vollständig war.
In beiden Fällen werden auch die Lohnarten, die für die Gehaltsverteilung maßgeblich sind, neu mit Sachkonto und Kostenarten kontiert.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulon Einrichtung, und /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Kontierung für Fibu/BBA ausführen.
Webclient:
Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung
In der Einrichtung gibt es ferner die Auswahl "Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung".
Diese Auswahl soll nur in folgenden Fällen getroffen werden:
Wenn es sich nachträglich ergeben hat, dass Personalnummern auf Gehaltsverteilung gesetzt werden oder umgekehrt die Gehaltsverteilung aufgehoben wird
oder
wenn es sich nachträglich ergeben hat, dass Lohnarten nicht richtig für die Gehaltsverteilung gekennzeichnet waren (Register Steuerung, Gehaltsverteilung nach Stunden).
Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung, besondere Hinweise
Die Auswahl, dass die Neu-Kontierung inkl. Gehaltsverteilung ausgeführt werden soll, bewirkt, dass zunächst einmal sämtliche Stundenlohnarten neu bewertet werden, ob sie zur Gehaltsverteilung gehören oder nicht. Dadurch wird die Basis der Gehaltsverteilung neu festgestellt.
Diese Auswahl ist also dann problematisch, wenn sich zwischenzeitlich Lohnartenbewertungen geändert haben.
Dies ist nur dann zu empfehlen, wenn die Gehaltsverteilung-Steuerungen bei Personalnummern oder bei Lohnarten absichtlich geändert wurden und im Abrechnungsmonat schon die neuen Einstellungen gelten sollen.
In allen anderen Fällen soll die Auswahl "inkl. Gehaltsverteilung" für die Neu-Kontierung nicht getroffen werden.
Wenn die Auswahl nicht getroffen wird, dann wird bei der Neu-Kontierung dennoch die Gehaltsverteilung ausgeführt. Denn die Betragsverteilung sowie die Kostenstellen wurden bereits während der Abrechnung festgestellt. Die Neu-Kontierung überprüft dann nicht die Beträge, sondern nur die Konten.
Gehaltsverteilung und Sachkonto
Gehaltsverteilung, Mehrarbeit, Kontierung in Fibu
Die Lohnarten, die bei Gehaltsverteilung wegen Mehrarbeit gebildet werden, können in der Finanzbuchhaltung mit einem anderen Sachkonto gegengebucht werden, so dass auf einem Sachkonto der Betrag der Mehrarbeits-Grundstunden oder der Zuschläge nicht auf 0 aufgeht, sondern sichtbar ist. Die Beträge, Grundstunden und Zuschläge werden weiterhin auf die Sachkonten der mit KSt berichteten Lohnarten verteilt; die Wahlmöglichkeit bezieht sich nur auf das Gegenbuchungs-Sachkonto der Betragslohnarten.
Wenn die Gegenbuchung mit einem anderen Sachkonto ausgeführt werden soll, dann so vorgehen: In der Baulohn-Einrichtung eine Auswahl treffen bei "Gehaltsvert. Gegen-Sachkonto". Es können wahlweise nur die Mehr- und Minderstunden so behandelt werden oder auch alle Betragslohnarten.
Außerdem "Gehaltslohnart auf 0" nicht ankreuzen.
Bei der Kontierungshilfe der betreffenden Lohnarten zusätzlich das andere Sachkonto eintragen, in der Regel beim "Sachkonto Haben". Wenn außerdem eine andere Kostenart gewünscht ist, dann die Spalte "Kostenart Verrechnung" einblenden (Ansicht, Spalte anzeigen) und dort die Gegen-Kostenart eintragen.
Wenn keine Auswahl in der Einrichtung getroffen ist oder wenn kein Gegen-Sachkonto bei der Kontierungshilfe eingetragen ist, dann wird auf das gleiche Sachkonto gegengebucht.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Re
Webclient:
Sonstiges zur Gehaltsverteilung
Faktor aus Sollstunden, Kontierung dazu
Die Stunden der Kostenstellen, auf die der Gehaltsbetrag verteilt wird, können mit einem Sollstunden-Faktor bewertet werden; dann ist eine zusätzliche Kontierung nötig. "GEHVT-OHNEMEHRMINDER" muss kontiert werden, sobald im Personalstamm bei der Gehaltsverteilung "OHNE MM-DIV:SOLLSTD", ohne Mehr-/Minderstundenberechnung: Division durch Sollstunden, ausgewählt ist.
Die Kostenstelle ergibt sich aus der Kontierung "GEHVT-OHNEMEHRMINDER"; wenn dort keine Kostenstelle eingetragen ist, dann wird mit der Stammkostenstelle kontiert.
Das bedeutet, die auf die Kostenstellen entfallenden Stunden werden mit einem Sollstunden-Faktor bewertet, also Gehalt geteilt durch Sollstunden. Wenn die berichteten Stunden von den Sollstunden abweichen, ergibt sich eine Differenz zwischen dem so auf die Berichtsstunden verteilten Betrag und dem zu verteilenden Gesamtbetrag. Diese Differenz wird mit der Kontierung für "OHNE MMDIV:SOLLSTD" ausgebucht.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung LohnGehalt Verrechnung.
Webclient:
Geldwerter Vorteil
Siehe PKW, Geldwerter Vorteil PKW: BLO Lexikon L - Z
oder hier im Handbuch zum Stichwort: E-Bike, Geldwerter Vorteil
Gerät
Mit Gerät abrechnen, Zuschläge
Wenn mit Gerätenummer berichtet wird, aber zum Beispiel für Zuschläge, die aus dem Zeitlohn resultieren, die Gerätenummer nicht übernommen werden soll, dann kann dies eingerichtet werden: Die Steuerung bei der Lohnart "Kontierung mit BAS: nicht" kann auf Geräte ausgeweitet werden. Diese Lohnarten werden dann nicht mit Gerät kontiert.
Falls eine solche Steuerung nötig sein sollte, kann dies in der Baulohn-Einrichtung bei den internen Steuerungen festgelegt werden: Dazu #GEB <Kontierung mit Gerät wie Lohnart, Kontierung mit BAS> dort eintragen.
/Gehalt/Stammdaten/Lohnarten, Fibu/BBA.
Webclient:
Gerät, Berichtsdaten
Personalstamm, Gerätenummer
Wenn ein Arbeitnehmer in aller Regel mit dem gleichen Gerät arbeitet, das betrifft also Großgeräte wie z.B. Bagger, dann kann diese Gerätenummer im Personalstamm eingetragen werden. Beim Berichten mit Stundenlohnarten, aktive Entgeltstunden, wird dann automatisch diese Gerätenummer vorgeschlagen.
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung.
Webclient:
Kostenstelle und Gerät
Wenn im Stamm der Kostenstelle vorgegeben ist, dass mit Gerät gebucht werden muss, dann wird, wenn die Berichtsdaten geprüft werden, ein Fehler ausgegeben, wenn ein solcher Beleg ohne Gerätenummer ist.
Sofern die Kostenstelle die Stammkostenstelle genau eines Geräts ist, wird aber diese Gerätenummer in den Beleg übernommen.
/Stammdaten/Kostenstellen, Übersicht und dort: Steuerung und /Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen.
Webclient:
Geräte, Berichtsdaten
Wenn mit Geräten berichtet wird, kann zusätzlich die Einsatzart des Geräts berichtet werden. Ferner kann die Gerätekondition vermerkt werden, die für die Preisfindung zuständig ist.
Die Einsatzarten und Gerätekonditionen können auch in der Excel-Schnittstelle BerichtsdatenTag.xls eingetragen werden. Die Spalten sind R: Gerätekondition und S: Einsatzart. Entsprechend in der ASCII-Schnittstelle, die auf diesem Dokument basiert.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Funktion, Externe Berichtsdaten übernehmen.
Webclient:
Geräte, an die BBA
Übergabe an BBA mit Gerätenummer
In der Einrichtung kann für die Übergabe der Baulohn-Daten an die Baubetriebsabrechnung "unverdichtet ohne Pers." ausgewählt werden, mit dem Ziel, Gerätebelege an die BBA zu übergeben. In diesem Fall wird die Personalnummer nicht nur weggelassen, sondern die Übergabesätze werden auch ohne Personalnummer verdichtet. Beim Druck des Protokolls werden aber weiterhin die Einzelsätze aufgeführt.
Um Geräte an die Baubetriebsabrechnung zu übergeben, muss in der Baulohn-Einrichtung, Register Fibu/BBA, Übergabe an BBA entweder auf "unverdichtet" oder "unverdichtet ohne Pers." gesetzt werden; und "Unverdichtet speichern für Fibu BBA" angekreuzt sein.
/Nach der Abrechnung/Übergabe an die BBA.
Webclient:
Übergabe an BBA, Belege mit Gerätenummer
Wenn Belege mit Gerätenummer erfasst werden und die Baustelle, auf der Gerät eingesetzt wird, berichtet wird, dann kann für die Übergabe an die BBA die KSt automatisch auf die Stammkostenstelle des Geräts geändert werden. Auf diese Weise wird eine Belastung der Geräte-Stammkostenstelle mit den Lohnkosten erreicht. Diese Einrichtung kann nur pauschal für alle abgerechneten Sätze mit Gerätenummer gesetzt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA.
Webclient:
Beispiel zur Übergabe mit Gerätenummer
Das Gerät soll mit den Lohnkosten belastet werden. Die Baustelle soll mit den Gerätekosten belastet werden. Erfassung in den Baulohn-Berichtsdaten mit Gerätenummer und mit der Baustelle als KSt.
In der Baulohn-Einrichtung die Auswahl treffen: Belege mit Gerätenummer auf "Stammkostenstelle des Geräts" ändern.
Den Baulohn abrechnen und an die BBA übergeben. Dabei wird automatisch die KSt geändert. In der BBA die Lohndaten prüfen und buchen. Dadurch wird die Stammkostenstelle des Geräts mit den Lohnkosten belastet. In der Geräteabrechnung die Leistungsbuchungen aus dem Baulohn übernehmen, prüfen, buchen und die Geräte-Monatsabrechnung durchführen.
In der BBA die Gerätedaten über die BBA-Monatsabrechnung holen. Dadurch wird die Baustelle mit den Gerätekosten belastet.
Geräte, an die Geräteabrechnung
Geräte-Leistungsbuchungen aus Baulohn
Wenn bei den Baulohn-Belegen bereits mit Gerätenummer erfasst wird, dann können diese Berichtsdaten als Geräte-Leistungsbuchungen in die Geräteabrechnung übernommen werden.
Die Baulohn-Berichtsdaten müssen mit Gerätenummer versehen worden sein. Es ist auch möglich, Sätze ohne Personalnummer, aber mit Gerätenummer zu erfassen. Bei der Übernahme in die Geräteabrechnung ist zu bedenken, dass Berichtsdaten in der Baulohn-Abrechnung nach Abschluss des Monats gelöscht werden können, da sie nicht weiter benötigt werden. Es sollte organisatorisch geregelt werden, dass dieses frühestens nach Übernahme der Gerätebuchungen geschieht. Hinweis: Berechtigungen auf die einzelnen Berichtsdaten-Sätze werden nicht geprüft. Denn es werden keine Beträge aus dem Baulohn übernommen oder angezeigt.
Die Geräte-Leistungsbuchungen werden in ein Geräte-Buchungsblatt gestellt. Dort können sie gebucht werden.
/Abteilungen/Geräteabrechnung/Vor der Abrechnung, Leistungsbuchungen aus Baulohn.
Webclient:
An die Geräteabrechnung, Gerät, Geräteset
Wie kann ein ganzes Geräteset abgerechnet werden?
Im Personalstamm ist ein Gerät eingetragen. In den Berichtsdaten wird das Gerät berichtet. Das Gerät ist im Mandanten des Geräts auch in einem Geräteset eingetragen.
Was soll erreicht werden?
Wenn die Berichtsdaten mit Gerät, zum Beispiel: Lkw, in der Gerätebuchhaltung aus dem Baulohn geholt werden, dann sollen die anderen Geräte des Geräts, zum Beispiel: Pumpen, gleich mitgebucht werden.
Wie kann das erreicht werden?
Wenn in der Gerätebuchhaltung "Leistungsbuchungen aus Baulohn" ausgeführt wird, dann zusätzlich vorgeben: Geräte aus Geräteset buchen. Dann wird für das Gerät gesucht, ob es in einem Geräteset ist und die übrigen Geräte dieses Sets werden ebenso wie das Gerät ins Buchungsblatt gestellt, mit der gleichen Menge mal Gerätemenge laut Set.
/Abteilungen/Geräteabrechnung/Vor der Abrechnung, Leistungsbuchungen aus Baulohn.
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Geringverdiener
Wer zählt als Geringverdiener? Ein Geringverdiener nach dem Sozialversicherungsrecht bezeichnet offiziell Praktikanten, FSJler und Auszubildende, für die besondere Regelungen zur Sozialversicherung gelten.
Ab wann ist man Geringverdiener? Im Sozialgesetzbuch IV, §20 Absatz 3 ist festgehalten, dass Auszubildende und unter Umständen Praktikanten Geringverdiener sind, wenn sie die Geringverdienergrenze von höchstens 325 Euro monatlich nicht überschreiten.
Die Besonderheit an der Personengruppe der Geringverdiener ist, dass sie keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber getragen. Geringfügig Beschäftigte bis zu einer Einkommensgrenze von 538 Euro monatlich (sogenannte Minijobber) sind grundsätzlich sozialversicherungsbefreit.
Seit dem Jahr 2020 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Auszubildenden eine Mindestausbildungsvergütung zu zahlen. Diese steigt dieses Jahr erneut. Jeder Auszubildende, der 2023 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro als monatliche Vergütung. Die Geringverdienergrenze von 325 Euro ist aber seit 2003 nicht mehr erhöht worden. Die Grenze hat also für Auszubildende an Bedeutung verloren.Der Personalstamm ist im Fall eines Geringverdieners mit PGS 121, BGS zb. 1111 und mit dem Kennzeichen: Geringverdiener einzurichten.
Einmalbezug bei Geringverdienern
Beispiel
Personalnummer mit der Kennung "Geringverdiener" und Beitragsgruppe RV 1; Beispiel für RV-Beitrag auf Einmalbezüge, Zahlen Stand 08.13:
874,15 RV-Brutto aus 26,95 Euro laufendem Bezug und 847,20 Einmalbezügen.
-325,00 Grenze Geringverdiener = 549,15 Grenze überschritten.
51,89 Arbeitnehmer-Anteil aus 549,15 * 18,9% / 2.
51,90 Arbeitgeber-Anteil aus 549,15 * 18,9% / 2, gerundet, denn 549,15 * 18,9% sind 103,79.
298,05 Einmalbezüge unter der Grenze, aus 325 - 26,95 laufendem Bezug.
56,33 Arbeitgeber-Anteil aus 298,05 * 18,9%, voller Anteil.
108,23 Summe AG-Anteil aus 51,90 und 56,33.
Gerüstbau, Saison-Kurzarbeitergeld
Ab Saison 2021/2022
Ab der Schlechtwetterzeit 2021/22 ist auch das Gerüstbauer-Handwerk auf der Grundlage geänderter tarifvertraglicher Regelungen uneingeschränkt in die Erbringung von Saison-Kurzarbeitergeld (S-KuG) und ergänzende Leistungen nach den §§ 101 und 102 SGB III einbezogen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Mit der Aufnahme des Gerüstbauer-Handwerks in die allgemeinen Regelungen der §§ 101 und 102 SGB III ab der Schlechtwetterzeit 2021/2022 ergeben sich für das Gerüstbauer-Handwerk folgende Änderungen:
Die Schlechtwetterzeit beginnt für alle Betriebe des Baugewerbes einheitlich am 1. Dezember eines Jahres und endet am 31. März eines Jahres (bisher November eines Jahres bis März eines Jahres).
Das Zuschuss-Wintergeld wird i.H.v. 2,50 EUR je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt (bisher 1,03 EUR).
Nach § 102 Abs. 4 SGB III werden die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld auf Antrag erstattet (bisher keine SV-Erstattung).
Des Weiteren entfällt das Überbrückungsgeld als tarifvertragliche Leistung.
Bitte beachten Sie, dass dafür auch manuelle Änderungen im Programm notwendig sind.Die Bewertung der Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld ist auf 2,50 Euro anzupassen und sofern es keinen Eintrag bei den KuG-Stammnummern zum S-KuG gibt, diesen anzulegen und in den entsprechenden Personalstämmen zu hinterlegen.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung, Abrechnungsart für Gerüstbau/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KUG-Stammnummern
Ansonsten orientieren Sie sich bzgl. der Einrichtung und Handhabung der neuen Regelung im Gerüstbau an den bisherigen Regeln zum Saison-KuG im Bauhauptgewerbe.
Das bedeutet, es wird kein Übergangsgeld mehr berichtet, sondern ab der 1. Stunde witterungsbedingter Arbeitsausfall ab 01.12.21 muss für die Schlechtwetterperiode bereits Kurzarbeit (S-KuG) erfasst werden. Es ist eine KuG-Stammnummer notwendig und ein Zeitraum mit dem Eintrag zur Erstattung der vollen SV-Beiträge mit einem Datum z.B. 01.03.20. Für den Monat 12.21 zählt noch die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100%, ab 01.22 die Erstattung der SV-Beiträge nach tatsächlicher Berechnung aber vorrangig nach psch. Erstattung in Höhe von 50% bis einschl. 03.22.
Gerüstbau, Mindesturlaubsvergütung ab 01.22
Der Urlaubsanspruch erhöht sich für jede Stunde des Arbeitsausfalls unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit (Mindesturlaubsvergütung).Pro Ausfallstunde ermittelt sich die Mindesturlaubsvergütung aus 14,82 Prozent des gemeldeten Bruttostundenlohnes (11,4 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld); bei Schwerbehinderung: 17,81 Prozent = 13,7 Prozent Urlaubsentgelt und 30 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld).Der Faktor ergibt sich z.B. aus (Betrag aus Zeitlohn minus Zugang plus Abbau minus Entgeltumwandlung) / (Stunden aus Zeitlohn minus Zugang), was auch mehr oder weniger als der Faktor zum tatsächlichem Zeitlohn/Stundenlohn ist. Das wird automatisch vom Programm gerechnet.
Gerüstbau, ZVK-Beitrag ab 01.22
Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich der Sozialkassenbeitrag bei der Soka-Gerüstbau. Die Einträge sind in der entsprechenden Sozialkasse Gerüstbau händisch zu pflegen. Dazu legen Sie mit einem "Ab Datum": 01.01.22 einen neuen Datensatz mit den neuen gültigen Werten an.
Der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer sinkt von 25,0 Prozent auf 24,1 Prozent. Davon werden 1,2 Prozent an die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG abgeführt (vorher 0,8 Prozent).
Die Winterbeschäftigungs-Umlage, die die Sozialkasse im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht, steigt von 1,0 Prozent auf 1,9 Prozent.
Der Beitrag für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten pro vollem Beschäftigungsmonat steigt von 11,00 Euro auf 20,00 Euro.
Ab 01.22 wird dann mit diesen Werten gerechnet. Die Werte für die Urlaubsermittlung, die ULAK-Werte, brauchen nicht angepasst werden.
/Stammdaten/Sozialkassen, Sozialkasse für Gerüstbau, Aktionen Beitragssätze
Gerüstbau, ZVK-Beitrag bei Angestellten bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis
Der Angestelltenbeitrag ist auch während des Ruhens des Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau zu zahlen (z.b. auch bei Elternzeit). D.h. für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten wird ab 01.01.2022 weiterhin der volle Monatsbeitrag (ab 01.01.22 = 20 Euro) für jeden vollen Beschäftigungsmonat eines Beschäftigungsverhältnisses an die Soka-Gerüstbau abgeführt./Nach der Abrechnung/ZVK-Meldungen/Monat, Ausführen Beitragsmeldung (BEMEL)
Gewerbesteuer
Gewerbesteuerzerlegung
Die Bruttolöhne der KSt können sortiert nach Gemeinden ermittelt werden.
Im KSt-Stamm hierfür einen Gemeindeschlüssel eintragen: Baulohn, Stammdaten, Kostenstelle, Register Baulohn. Dies soll der amtliche Gemeindeschlüssel AGS sein. Die Schlüssel können in einer Tabelle erfasst werden. Die Eingabe dazu wird über die Übersicht auf das AGS-Feld aufgerufen.
Wenn die Baustelle mehreren Gemeinden zugeordnet werden muss, dann können diese über den Haupt-Button zusätzlich erfasst werden, mit Angabe des Prozentsatzes, mittels dessen der Bruttolohn auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden soll.
Lohnarten: Bei der Ermittlung können entweder alle Bruttolohnarten, das sind Lohnarten, die an die Kostenrechnung gehen, oder alle steuerpflichtigen Lohnarten oder alle Lohnarten, die im Stamm mit Gewerbesteuerzerlegung = Betrag gekennzeichnet und mit Kostenstelle abgerechnet sind, berücksichtigt werden. Es gilt der aktuelle Stamm der Lohnarten.
Die Ermittlung der KSt-Beträge kann gedruckt werden. Es werden die Bruttolohnsummen der abgerechneten KSt, sortiert nach Gemeindeschlüssel ermittelt. Die Ermittlung kann wahlweise für den gesamten Mandanten oder für eine Niederlassung ausgeführt werden. Der Druck kann auch nach Excel ausgegeben werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew>.
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Grenze pro AN
Für den Druck der Gewerbesteuerzerlegung kann vorgegeben werden, dass pro Arbeitnehmer eine Obergrenze geprüft werden soll; das ist, Stand 2005, ein Betrag von 50.000 Euro.
Die Grenze wird pro Personalnummer geprüft. Wenn der Betrag pro Personalnummer die Grenze überschreitet, dann wird der maximale Betrag auf die KSt, die für die Personalnummer abgerechnet wurden, verteilt. Wenn alle KSt der Personalnummer mit Entgeltstunden vorhanden sind, dann anteilig nach Stunden, sonst anteilig nach der Summe der hier verarbeiteten Lohnarten.
Zur Kontrolle können die Details gedruckt werden. Diese sind: die KSt, die Personalnummer, die ungekürzten Gesamtsummen der Personalnummer und der KSt, die Stunden auf der KSt, der sich ergebende Stundensatz und der Faktor, der sich betragsanteilig errechnet.
Beispiel
Begrenzte Berücksichtigung von Vergütungen
/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew>.
Webclient:
Besonderheiten bei Gewerbesteuerzerlegung
Niederlassung
Wenn beim Druckaufruf "Nur Niederlassung" ausgewählt wird, dann werden nur Personalnummern dieser Niederlassung berücksichtigt. Als Finanzamt wird dasjenige gedruckt, das bei der Niederlassung ("Finanzamt LSt/KiSt") eingetragen ist.
Mindest-Baudauer
Die Mindest-Baudauer der KSt bezieht sich auf die gesamte Baudauer der KSt anhand Baubeginn- und Bauendedatum.
Personalnummern
Personalnummern mit Personengruppenschlüssel 102 und 105 werden nicht mitgerechnet (AN in Ausbildung).
ZVK
Der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse wird mitgerechnet. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der ZVK-Beitrag in die Bruttolohnverteilung aufgenommen wird. Dazu unter Stammdaten, Kontierung AG-Anteil bei der Zeile "ZVK-Beitrag" Verteilung AG-Anteil auf "Aufteilung nach Bruttolohn" setzen. Dies muss vor der Abrechnung geschehen. Oder es wird nach der Abrechnung die Kontierung für Fibu/BBA ausgeführt. Aus dem ZVK-Beitrag wird die Zusatzversorgung errechnet.
Wenn aber der Zusatzversorgungsbeitrag nicht mitgerechnet werden soll, dann kann dies beim Druckaufruf ausgewählt werden.
Gewerbesteuerzerlegung, Vergleich
Wenn zum Vergleich zur Gewerbesteuerzerlegung Listen der BBA herangezogen werden und Differenzen festgestellt werden, dann so vorgehen:
Liste nach Kostenart im Baulohn
Über Baulohn, Lohnverteilung eine Kostenarten-Liste definieren, z.B. mit den Reihenfolgen 1 Kostenstelle, 2 Kostenart, 3 Lohnart und mit den Auswahlen (Register Steuerung): Spalten "Monatsbetrag Jahresbetrag", Monatsauswahl "Belegmonat", Lohnarten prüfen "Bruttolohn".
BBA-Liste
Wenn eine Liste der BBA herangezogen wird, z.B. ein BBA Bericht: bei der zugehörigen Spaltendefinition kann pro Spalte ein Herkunftsfilter definiert werden (Register Kostenarten). Dies ist BBABLO für Buchungen aus dem Baulohn.
Weitere Hinweise
Die Gewerbesteuerzerlegung enthält nicht Rückrechnungen, die im vorgegebenen Zeitraum auf Monate außerhalb des Zeitraums ausgeführt wurden. Diese Werte sind jedoch in der BBA enthalten.
Wenn mandantenübergreifend gebucht wird, dann enthält die Gewerbesteuerzerlegung nur Beträge der Personalnummern des aktuellen Mandanten.
Lohnarten
Wenn beim Ausführen der Gewerbesteuerzerlegung die Auswahl Bruttolohn "Bruttolohnarten" nicht ausreichend ist, dann stattdessen "gekennzeichnete Lohnarten" auswählen. Und vor der Ausführung im Lohnartenstamm diejenigen Lohnarten im Feld Gewerbesteuerzerlegung (Register Steuerung) kennzeichnen, die einfließen sollen.
Gewerbesteuerzerlegung, Hinweise zur Verarbeitung
Kostenstelle, Baubeginn
KSt mit Baubeginn nach dem Bis-Datum werden nicht verarbeitet. Ansonsten ist das Baubeginndatum der Ausgangspunkt für die Frage, ob die KSt die Mindest-Baudauer bis zum Bis-Datum oder, wenn eingetragen, bis zum Bauendedatum der KSt, erfüllt.
Kostenstelle, Bauende
Es gilt das Bauende der KSt, nicht das voraussichtliche Bauende.
Kostenstelle, Gültigkeit
Die Sperrkennzeichen der KSt werden nicht geprüft. Es werden also auch gesperrte KSt einbezogen.
Kostenstelle, Baudauer
Wenn beim Druckaufruf die Mindest-Baudauer ausdrücklich nicht ausgewählt wird, dann werden Baustellen mit einer Baudauer von weniger als 6 Monaten ohne Gemeindeschlüssel ausgewiesen, also der Firma oder Niederlassung zugeordnet.
Gewerbesteuerzerlegung, Baudauer pro Gemeinde
Bei der Gewerbesteuerzerlegung kann die Baudauer statt pro Kostenstelle vielmehr pro Gemeinde geprüft werden; dann wird so gerechnet:
Betrachtet werden die Kostenstellen, die im Zeitraum der Vorgabe, also im Jahr, abgerechnet wurden. Als Baubeginn gilt für jede dieser KSt nicht der Baubeginn laut KSt-Karte, sondern der erste Tag seitdem, an dem aktive Entgeltstunden abgerechnet wurden. Dabei zählen Stunden, die zum Zweck der Gehaltsverteilung auf KSt berichtet wurden, nicht mit.
Für die Gemeinde werden auf diese Weise alle KSt betrachtet, die in der KSt-Karte den
Gemeindeschlüssel eingetragen haben. Dabei zählt die Aufteilung, die bei der KSt auf verschiedene Gemeinden möglich ist, nicht mit.
Der früheste Baubeginn mit aktiven Entgeltstunden auf diesen KSt gilt als Baubeginn in der Gemeinde und der späteste Arbeitstag auf diesen KSt gilt als letzter Tag mit Bauvorhaben in der Gemeinde. Für den spätesten Arbeitstag wird bis in Folgejahr geschaut, wenn bereits abgerechnet wurde. Es können also auch KSt, die zum Beispiel im Oktober begonnen haben, eine Baudauer von sechs Monaten erreichen, wenn sie tatsächlich bis März weiterlaufen.
Falls sich für die KSt der Gemeinde zwischen diesem Baubeginn und letztem Arbeitstag Zeiträume ergeben, in denen mehr als 2 Kalenderwochen lang keine Entgeltstunden berichtet wurden, und zwar für keine der KSt, dann werden diese Tage als Unterbrechungstage gezählt.
Wenn die Tage zwischen Baubeginn in der Gemeinde und letztem Arbeitstag, wie errechnet, abzüglich der Unterbrechungstage, insgesamt 180 Tage, also 6 Monate, übersteigen, dann erfüllen alle Bauvorhaben in der Gemeinde die Sechsmonatsfrist für die Gewerbesteuerzerlegung.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKSTGEW Gewerbesteuerzerlegung>, (Mindest-Baudauer) pro Gemeinde prüfen und die Anzeige zur Kontrolle dazu: "Baudauer pro Gemeinde".
Webclient:
Gewerbesteuerzerlegung, Unterbrechung
Wenn die Gewerbesteuerzerlegung nach der Baudauer pro Gemeinde ermittelt wird, dann kann für Unterbrechungen der Arbeit im Gebiet der Gemeinde dieses ausgewählt werden: die Unterbrechungen werden zwar in Tagen ausgegeben, aber nicht mitgerechnet.
Eine Unterbrechung ergibt sich, wenn mehr als 2 Kalenderwochen lang keine Entgeltstunden berichtet wurden.
Das können auch Zeiten der Arbeit von Nachunternehmern sein; deshalb die Auswahl zur Unterbrechung.
/Berichte/Berichte drucken, <blokstgew Gewerbesteuerzerlegung>, pro Gemeinde prüfen, Unterbrechung: pro Gemeinde nicht mitrechnen, dann: Baudauer pro Gemeinde.
Webclient:
Gewerbesteuerzerlegung, Gemeindeschlüssel pro Kostenträger
Wenn Gemeindeschlüssel pro Kostenträger, also zum Beispiel pro Auftrag, vergeben werden sollen, um die Basis für die Gewerbesteuer zu ermitteln, dann kann pro Kostenträger ein Gemeindeschlüssel eingetragen werden; die Regeln sind dann:
Die Stammdaten, also die Gemeindeschlüssel der Kostenstellen und Kostenträger, können nachträglich, also vor der Druckausgabe, hinzugefügt werden.
Wenn ein Kostenträger mit Gemeindeschlüssel abgerechnet wurde, zählt dieser. Wenn nicht, zählt der Gemeindeschlüssel der Kostenstelle.
Pro Gemeinde zählen die ersten aktiven Entgeltstunden für den Tag des Beginns; das ist die Auswahl "pro Gemeinde prüfen".
Die Anzeige "Baudauer pro Gemeinde" und der Druck nennen weiterhin die "Kostenstelle". Beim Druck wird in der "Bezeichnung" der Kostenträger aufgeführt.
/Abteilungen/Baubetriebsabrechnung/Stammdaten, Kostenträger: Gemeindeschlüssel AGS, die Spalte kann eingeblendet werden./Berichte/Berichte drucken, <blokstgew Gewerbesteuerzerlegung> mit den Auswahlen: pro Gemeinde prüfen, mit Kostenträger.
Webclient:
Gemeindeschlüssel
Import von Gemeindeschlüsseln AGS
Die Gemeindeschlüssel AGS können importiert werden; die Gemeindeschlüssel sind für die LSt-Bescheinigungen nötig.
Beim Import kann, wenn nicht alle Daten übernommen werden sollen, ein Bundesland-Filter gesetzt werden, etwa 03|04 für Niedersachsen und Bremen. Es gibt mehr als 12.000 Gemeindeschlüssel.
Technischer Hinweis: Für den Import der Gemeindeschlüssel ist auf dem ausführenden Rechner das Objekt NavSupp.dll erforderlich; dieses gehört aber zur Standard-Installation.
Es steht eine Datei der Oberfinanzdirektion München zur Verfügung, die einzelne Gemeinden und noch zusätzlich deren Orte enthält. Diese Dateien werden von uns bereitgestellt und heißen Gemeinden.txt und GemeindenUndOrte.txt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Gemeindeschlüssel AGS.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Hauptbetriebsnummer
Hauptbetriebsnummer (HABBNR)
Die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) in den Firmendaten oder bei der Niederlassung ist die Betriebsnummer (BBNR) des Unternehmens, das Schuldner für die Beiträge ist.
Das ist entweder die Betriebsnummer Verursacher (BBNR Verursacher) der Niederlassung oder diejenige einer Niederlassung, die "übergeordnet" ist, oder die der Firma. Sie wird bei den SV-Meldungen mit gemeldet. Sie kann bei Bedarf eingegeben werden. Wenn sie nicht eingeben wird, zählt die Betriebsnummer Verursacher (BBNR) automatisch als Hauptbetriebsnummer (HABBNR).
Welche Betriebsnummer (BBNR) des Unternehmens, sofern es mehrere Betriebsnummern (BBNR) gibt, die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) ist, entscheidet das Unternehmen. Änderungen an der Zuordnung der Hauptbetriebsnummer (HABBNR) zu den übrigen Betriebsnummern (BBNR) sollen zukünftig SV-Meldungen bei den Mitarbeitern auslösen.
Das sollte bei der Zuordnung bedacht werden. Bitte beachten Sie weiterhin die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, und Niederlassungen
Hauptniederlassung, Kennzeichnung der Hauptniederlassung zur Hauptbetriebsnummer (HABBNR)
Wichtig: Die Kennzeichnung als Hauptniederlassung, der entsprechenden Niederlassung oder Niederlassungen, ist notwendig.
Ziel: Für das elektronische Arbeitgeberkonto ist es notwendig, eine Niederlassung als Beitragsschuldner = Hauptniederlassung (HABBNR) zu kennzeichnen.
Das ist ein neues Kennzeichen in den Niederlassungen .Diese Hauptniederlassung (HABBNR) ist für das Arbeitgeberkonto führend. Die Hauptniederlassung führt auch die Hauptbetriebsnummer, unter der andere Niederlassungen zusammengeführt werden. Sofern notwendig, muss die Hauptbetriebsnummer auch in der Firma eingetragen werden.
Warum: Werden mehrere Betriebsnummern (BBNR) für ein Unternehmen verwaltet, ist sicherzustellen, dass eine dieser Betriebsnummern als Hauptbetriebsnummer (HABBNR) gekennzeichnet wird. Das geschieht mit einem Kennzeichen an der Niederlassung = Hauptniederlassung. Also wird eine Betriebsnummer vom Arbeitgeber als Hauptbetriebsnummer bestimmt. Die Hauptbetriebsnummer ist in diesem Fall also die Betriebsnummer dieser Firma bzw. Niederlassung, die sich als Hauptbetriebsnummer in alle weiteren Niederlassungen also wiederholt und diese zusammenführt. Es können mit unterschiedlichen Hauptbetriebsnummern mehrere Niederlassungen als jeweilige Hauptniederlassung (Beitragsschuldner) gekennzeichnet werden, die auch viele Niederlassungen mit identischen Hauptbetriebsnummern so zusammen führen.
Änderungen an der so gekennzeichneten Niederlassung als Hauptniederlassung zu den nachstehend genannten Sachverhalten lösen neben einem Betriebsdatenmeldesatz (DSBD) zusätzlich Arbeitgeberkontomeldungen (DSAK) an alle Krankenkasse mit einem Meldegrund <Grund 02> und einem <Ab-Datum> aus:
Dies sind Änderung an den
Grunddaten,
des Dienstleisters (sofern notwendig) und
der abweichenden Korrespondenzanschrift (sofern notwendig),
die an der als Hauptniederlassung gekennzeichneten Niederlassung (oder Niederlassungen) vorgenommen werden.
Wichtig: Das Kennzeichen <Hauptniederlassung> kann nur einmal für eine identische Hauptbetriebsnummer in den Niederlassungen vergeben werden. Das wird geprüft.
Für die Meldungen zum Arbeitgeberkonto wird Hauptbetriebsnummer als Betriebsnummer Verursacher (statt der Betriebsnummer der Niederlassung = Betriebsstätte <BBNR VU>) gemeldet.Damit wird vermieden, dass für jede Betriebsstätte ein Arbeitgeberkonto eröffnet wird. Betriebsstätten werden unter der Hauptbetriebsnummer geführt. Zusätzlich wird die Hauptbetriebsnummer auch im Beitragsnachweisverfahren zukünftig als Betriebsnummer Arbeitgeber (statt der Betriebsnummer der Niederlassung = Betriebsstätte <BBNR AG>) gemeldet. Die Hauptbetriebsnummer kennzeichnet damit den Beitragsschuldner, der die Sozialversicherungsbeiträge im Beitragsnachweisverfahren schuldet. Sofern ein Arbeitgeber als Beitragsschuldner mehr als eine Hauptbetriebsnummer hat, ist in der Anmeldung die Hauptbetriebsnummer anzugeben, unter der die Beiträge für den angemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen werden.
Bei sämtlichen Entgeltmeldungen wird die Hauptbetriebsnummer zusätzlich mit gemeldet.
Bitte beachten Sie weiterhin die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Historie
Lohnarten-Historie
Schreiben der Lohnarten-Historie
Die Lohnarten-Historie wird geschrieben, wenn Baulohn, Abrechnung, Monat, Monat abschließen ausgeführt wird. Ferner kann sie unter Systemadministration, Service, Baulohn Service, "Lohnart-Historie schreiben" ausgeführt werden, dabei gilt das Arbeitsdatum als Monat. Die Historie kann in der Lohnartenkarte über den Historien-Button angesehen werden.
Historie
Die Historie stellt die Eintragungen des Lohnartenstamms fest, wie sie zum Zeitpunkt des Erstellens der Historie galten. Dies dient zwei Zwecken:
Dokumentation: Es kann nachvollzogen werden, wie früher die Lohnarten-Definitionen waren.
Bewertung: Bei Rückrechnungen werden die Bewertungen laut Historie herangezogen.
Zeitpunkt
Die Lohnarten-Historie soll also geschrieben werden, wenn die Abrechnung des Monats vollständig abgeschlossen ist. Weil zwischen der Abrechnung selbst und dem Abschließen ein gewisser Zeitraum liegt, in dem Zahlungen, Beitragsnachweise etc. erstellt werden, besteht die denkbare Möglichkeit, dass zwischenzeitlich im Lohnartenstamm geändert wird.
Deshalb sollte das Abschließen des Monats und das Erstellen der Historie erfolgen, bevor die ersten Abrechnungen des neuen Monats ausgeführt werden. Also bevor evtl. Änderungen im Lohnartenstamm erforderlich sind.
Da der Lohnartenstamm, und ebenso die Historie, für alle Mandanten gilt, soll das Abschließen des Monats zwischen den zuständigen Bearbeitern der Mandanten abgestimmt werden.
Historie und Rückrechnung
Bei Rückrechnungen werden nur ausgewählte Daten aus der Lohnarten-Historie benutzt:
dies sind die Bewertungen (Register Bewertung) sowie der Prozentsatz (Register Berechnung einschl. Prozentsatz pro Niederlassung) und Folgelohnarten. Für die Kontierung kann in der Einrichtung des Baulohns ausgewählt werden, ob sie aus der Historie genommen werden soll.
Folgelohnarten und Rückrechnung
Die Folgelohnarten, die zu einer Lohnart ausgeführt werden, gelten laut der Lohnarten-Historie für den Monat, auf den zurückgerechnet wird. Es werden bei Rückrechnung also nicht die aktuell eingetragenen, sondern die in der Historie vermerkten Folgelohnarten gebildet. Dies, sofern überhaupt eine Historie für die Basislohnart und den Monat vorhanden ist.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Historie, Generierung.
Webclient:
Historie, Mandanten und Rückrechnung
Für die Historiendaten, die für eine Rückrechnung von Bedeutung sind, gilt für Sonderfälle dieses:
Wenn Bewertungen pro Mandant unterschiedlich sein müssen, können unterschiedliche Abrechnungsarten benutzt werden. Die Vorgehensweise ist dann: den Personalnummern in den einzelnen Mandanten jeweils Abrechnungsarten zuordnen, die nur für ihren Mandanten vorgesehen sind. Dann besteht keine Notwendigkeit, Bewertungsdefinitionen zu ändern, je nach Abrechnung in einem oder anderem Mandanten.
Wenn unterschiedliche Prozentsätze gelten, so kann dies über die Prozentsätze pro Niederlassung gesteuert werden. Diese werden pro Mandant angelegt und historisiert.
Inflationsausgleich, Hinweise und Musterlohnart
Wir stellen Ihnen eine Muster-Lohnart zur Zahlung des Inflationsausgleichs zur Verfügung (Klick auf den Link):
Der Import von Musterlohnarten ist hier in der Online-Hilfe beschrieben: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Hinweise:
Die Musterlohnart ist um die individuellen Abrechnungsarten und Kontierungsgruppen/Kontierungshilfen zu ergänzen.
Die Musterlohnart ist pfändbar eingerichtet.Es gibt keine verbindliche abschließende Klärung zur Pfändbarkeit. Da es sich um eine Arbeitgeberleistung handelt, ist diese nach § 850 Abs. 1 ZPO pfändbar. Bisher ist keine "Sonderbehandlung", insbesondere kein Ausschluss nach §§ 850a ff. ZPO ersichtlich. Wir übernehmen keine Haftung dazu.
Die Wertbegrenzung auf 3.000 Euro für den Zeitraum der zulässigen Gewährung ist manuell zu überwachen.
Eckpunkte:
Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet - vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Flexibilität.
In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.
Inflationsausgleichsprämie, zur Pfändbarkeit
Bisher bestand noch Uneinigkeit darüber, ob die Inflationsausgleichsprämie gepfändet werden kann.
Nun gibt es zu dieser Frage ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser stellte fest: Die Inflationsausgleichsprämie (bis zu 3000 Euro Std./sv.frei) kann gepfändet werden. Als Begründung gab der BGH unter anderem an:
Auch wenn sie dazu gedacht ist, die Auswirkungen der Inflation abzumildern, reicht das nach Auffassung des BGH nicht für einen entsprechenden Pfändungsschutz. Denn anders als zum Beispiel die staatlichen Corona-Hilfen ist die Inflationsausgleichsprämie nicht zweckgebunden und kann vom Arbeitnehmer frei verwendet werden.Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich nach Auffassung des BGH um Arbeitseinkommen, weil der Arbeitgeber sie freiwillig zusätzlich zum Arbeitslohn zahlt. Sie ist zwar steuer- und sozialversicherungsfrei, aber trotzdem keine staatliche Unterstützungsleistung. Sie erhöht den Lohn, ohne etwas an der Arbeitsleistung zu ändern. Die Prämie bedeutet also keine Vergütung für Mehrarbeit oder besondere Leistungen.Sie können das BGH-Urteil vom 25. April 2024 mit dem Aktenzeichen IX ZB 55/23 auf der Seite des Bundesgerichtshofs nachlesen.
Importe von Stammdaten
Baulohn, Download und Import von Stammdaten ab der Webclient-Version
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2022.2 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um
die Beitragssätze (Bitte beachten Sie die Hinweise zum Import der Beiträge: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence)
die Betriebsnummern,
die Bankleitzahlen,
die Bankverbindungen der Krankenkassen,
die Stammdaten der Berufsgenossenschaften,
die dtd-Datei und die Index-Datei für die Digitale Lohnschnittstelle,
die Finanzämter,
die Gemeindeschlüssel,
die Pfändungstabelle,
die Postleitzahlen,
die Sozialversicherungswerte und
die Tätigkeitsschlüssel.
Über Änderungen informieren wir, wie gewohnt zunächst, per Newsletter.
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit.
Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich.
Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten.Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten.
Jahresmeldungen, Anforderungen der Krankenkasse
Elektronische Anforderung von Meldungen durch die Krankenkasse
Arbeitgeber haben für am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigte mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15. Februar des folgenden Jahres, eine Jahresmeldung zu erstatten (§ 10 DEÜV).
Ab dem 1. Januar 2021 werden von der Einzugsstelle –aus welchem Grund auch immer- dort fehlende Jahresmeldungen elektronisch angefordert. Die elektronische Anforderung erfolgt im Übrigen für jede Jahresmeldung einmalig. Wenn die Krankenkassen per Datei eine Jahresmeldung anfordern, dann kommen diese mit den übrigen Rückmeldungen ins Programm.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen.
Hinweise dazu:
Wenn die Personalnummer laut Meldung nicht gefunden werden kann, dann wird darauf hingewiesen; wahrscheinlich gehört die Rückmeldung dann zu einem anderen Mandanten und die Verarbeitung muss dort ausgeführt werden./Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Rückmeldungen, ausführen.
Rückmeldungen anzeigen
Die Rückmeldungen der Krankenkassen können angezeigt werden.
Anforderung einer Jahresmeldung sind in der Übersicht der SV-Rückmeldungen mit dem Grund 05J „Anforderung Jahresmeldung“ vermerkt. Wenn im aktuellen Monat eine Rückmeldung eingelesen wurde, die eine Jahresmeldung anfordert dann wird dies in der Box "Melden außer der Reihe" angezeigt.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen./Nach der Abrechnung/ SV-Meldungen, Monat, Box "Melden außer der Reihe".
Die so angeforderten Jahresmeldungen sind erneut zu melden oder auf anderem Wege der Krankenkasse zu übermitteln.
Jobwarteschlange - siehe Aufgabenwarteschlange
Aufgabenwarteschlange
Bitte beachten Sie auch das allgemeine Handbuch zur: Aufgabenwarteschlange
Kammerbeiträge
Arbeitskammer Saarland, SV-Brutto
Die Arbeitskammer Saarland erwartet als Basis des Kammerbeitrags nicht das Steuerbrutto, sondern das SV-Brutto; dies kann so erreicht werden:
Beim Kammerbeitrag für die Arbeitskammer den "Verdienstgrenze Höchstbetrag" auf 0 belassen, dann wird diese Grenze ermittelt und außerdem wird der Beitrag auf Basis des SV-Bruttos errechnet.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge.
SV, Übergangsbereich und Kammerbeitrag Saarland
Im Saarland beträgt der Kammerbeitrag 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt, höchstens aber 0,15 % von 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West. Es gibt kein Mindesteinkommen für den Beitrag.
Bei Beschäftigungen im Übergangsbereich von 450,01 EUR bis 2.000 EUR (vom 01.10.-31.12.22 = 1.600 Euro) ist die Regelung zum Übergangsbereich anzuwenden. Die Anwendung des Übergangsbereichs erfolgt ab 01.01.2023 automatisch. Sofern Rückrechnungen ausgeführt werden, auch ab 01.10.2022. Eine Änderung in der Einrichtung ist dazu nicht notwendig.
Arbeitnehmerkammer Bremen, Steuerbrutto
Die Arbeitskammer Saarland erwartet als Basis des Kammerbeitrags das Steuerbrutto.
In Bremen liegt der Beitrag ab 1.1.2023 bei 0,14 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns (bis 2022: 0,15 %). Bruchteile von Cent sind auf volle Centbeträge abzurunden. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn nach den Bestimmungen der Lohnsteuerdurchführungsverordnung für Zeiträume, in denen das Arbeitsverhältnis besteht oder bestand.Pauschalbesteuerter Arbeitslohn sowie Nettolohn ist in die Beitragsberechnung einzubeziehen. Dabei bleibt die Pauschalsteuer unberücksichtigt. Der Nettolohn ist mit dem umgerechneten Bruttoarbeitslohn anzusetzen. Nicht zur Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag gehören vom Arbeitgeber gezahlte Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis.In der Beitragsordnung der Arbeitnehmerkammer Bremen sind weder Höchstbeiträge noch Höchstbeträge der Bemessungsgrundlage bestimmt.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge.
Steuernummer Kammer
Wie die Steuernummer Kammer eintragen?
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Steuernummern Finanzamt: mit "Spalte auswählen" die "Steuernummer Kammer" einblenden. Hier für die Niederlassungen, für die Kammerbeiträge fällig werden, die Steuernummer Kammer eintragen, das kann die gleiche sein wie die Steuernummer.
Kammerbeiträge, Hinweis bei Änderungen
Auf Regelungen oder Änderungen einzelner Bundesländer können wir im Einzelnen weder mit Updates noch mit Release-Notes immer eingehen. Das gilt z.B. auch für die Prozentsätze zur Kirchensteuer oder Arbeitnehmerkammern.
Die Pflege der Werte zur Berechnung dazu obliegt dem Anwender.
Stammdaten, Einrichtung, Steuer, Kammerbeiträge
Kirchensteuer
Kirchensteuer, Bundesland
Maßgebend für die Höhe des Kirchensteuersatzes ist der Sitz der lohnsteuerlichen Betriebsstätte. Das ist entweder das Bundesland laut Firmendaten oder für Niederlassungen, bei denen ausdrücklich nicht "Werte aus Firmendaten" angekreuzt ist, das Bundesland der Niederlassung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer: Bundesland KiSt, Feiertag oder/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer: Bundesland KiSt, Feiertag.
Webclient:
Kirchensteuer bei sonstigen Religionsgemeinschaften
Die Kirchensteuer für bestimmte sonstige Religionsgemeinschaften muss, je nach Bundesland, errechnet und gemeldet werden. Die hierfür berechtigten Gemeinschaften sind z.B. auf dem Muster-Formular der LSt-Anmeldung aufgeführt.
Wenn es für eine Personalnummer zutrifft, dass diese KiSt abgeführt werden muss, dann so vorgehen:
Im Personalstamm als Kirchensteuer "Sonstige" auswählen. Zusätzlich eine Auswahl bei "Sonstige Rel.gemeinschaft" treffen. Es wird vom Programm nicht geprüft, ob für das Bundesland die ausgewählte Religionsgemeinschaft gültig ist.
Die Kirchensteuer wird auf der Abrechnung und im Lohnkonto ausgewiesen. Auf der LSt-Anmeldung ohne Formular wird nur pauschal "Sonstige KiSt" gedruckt. Auf dem Formular wird nach Gemeinschaften differenziert. Hierfür unter Stammdaten, Institutionen, Finanzamt, Button Finanzamt die Nummern der LSt-Anmeldung ergänzen, wenn erforderlich.
/Stammdaten/Personalstamm, Steuer.
Webclient:
Weiteres zur Kirchensteuer
Kirchensteuer, Pauschalierung, Niederlassung
Wenn bei einer Niederlassung die Regel für die Pauschalierung der Kirchensteuer bei Lohnsteuer-Pauschalierung von der Regel laut Firmendaten abweicht, dann kann dies bei der Niederlassung eingetragen werden.
Hinweis: Ebenso wie bei den Firmendaten gilt, dass diese Festlegung nicht unterjährig geändert werden sollte, sondern allenfalls, wenn erforderlich, im Januar.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer.
Webclient:
Kirchensteuer, Niederlassung, Firma, Bundesland
Bei einer Niederlassung kann zur Kirchensteuer bei Lohnsteuer-Pauschalierung ausgewählt werden: Die Pauschalierungs-Definition und das Bundesland laut Firmendaten benutzen.
Dies gilt für Niederlassungen, die nicht sowieso die Werte laut Firmendaten benutzen. Wenn dies gewünscht ist, dann die Auswahl "wie Firma auch Bundesland" treffen. Die Auswahl "wie Firmendaten" benutzt dagegen die Definition der Firmendaten, aber das Bundesland der Niederlassung.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register Steuer/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Steuer.
Webclient:
Kirchensteuer, Pauschalierung, anderer Prozentsatz
Ein Beispiel, wenn z.B. keine Niederlassungen, sondern mehrere Mandanten geführt werden:
Wenn in einem Mandanten der persönliche Kirchensteuer-Prozentsatz und auch die Feiertagsregelung z.B. von Mecklenburg-Vorpommern gilt, laut Finanzamt aber der Prozentsatz der pauschalen Kirchensteuer laut dem Bundesland des Finanzamts, z.B. von Niedersachsen, gerechnet werden muss, was tun?
Das Bundesland des Mandanten, im Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, zweimal führen. Unter Baulohn, Einrichtung, Feiertagskalender, Übersicht auf Bundesland das Bundesland unter einer anderen Nummer erneut anlegen. Den Feiertagskalender erstellen. Unter Baulohn, Einrichtung, Kirchensteuer den Eintrag für dieses Bundesland erstellen. Alle Prozentsätze wie bisher, außer: den Pauschalierungs-Prozentsatz eintragen, der vom Finanzamt vorgegeben wird.
Dieses Bundesland in den Firmendaten als "Bundesland KiSt, Feiertag" eintragen. Die Berechnung ist also wie bisher mit Ausnahme des Pauschalierungs-Prozentsatzes.
Knappschaft
Knappschaftliche Betriebe
Weitere Informationen erhalten Sie im Handbuch: BLO SV-Meldungen Knappschaftliche Betriebe (DBKS)
Kontierung
Kostenstelle pro Personalnummer
Kontierung, KSt pro Lohnart und Personalnummer
Hinweis dazu: Wenn eine Lohnart im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen eingetragen ist, dann kann dort eine bestimmte KSt für die Kontierung eingetragen werden. Diese KSt wird dann für diese Personalnummer und diese Lohnart genommen, gleich ob die Lohnart aus dem Personalstamm abgerechnet oder ob sie berichtet wird. Dies auch dann, wenn "Gültig bis" eingetragen ist. Eine solche KSt gilt also als feste KSt für die Lohnart und die Personalnummer.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, Aktuelle Bezüge.
Webclient:
Kostenstelle bei der Folgelohnart
KSt bei Folgelohnarten
Die Kostenstelle für Folgelohnarten wird in der Regel aus der KSt der abgerechneten Basis-Lohnart übernommen.
Folgelohnarten, Kostenstelle, Ausnahmen
Bei Folgelohnarten kann ausgewählt werden, dass die KSt der Basis-Lohnart ausdrücklich nicht übernommen werden soll.
Wenn stattdessen die Kontierung der KSt aus der Folgelohnarten-Definition genommen werden soll, dann kann hierfür eine Auswahl getroffen werden. In diesem Fall wird entweder mit der festen KSt laut Folgelohnart oder mit der Stammkostenstelle der Personalnummer oder, wenn beides nicht, doch laut Basis-Lohnart kontiert. Ohne Auswahl wird die KSt aus der Abrechnung der Basis-Lohnart übernommen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung, Generierung von Folgelohnarten, Spalte "KSt aus Folgelohnartkontierung".
Webclient:
Sachkonto, Kostenart pro Niederlassung
Lohnarten-Kontierung bei Mandantenverrechnung
Beim Einsatz von Personal auf KSt anderer Mandanten kann eine abweichende Kontierung vorgegeben werden, z.B. Zeitlohn Personal aus Mandant x. Bei der Kontierungshilfe Baulohn kann eine Tabelle gepflegt werden, die pro KSt-Mandant eine andere Kontierungshilfe nennt. Wahlweise kann auch eine abweichende Kontierungshilfe pro KSt-Niederlassung eingetragen werden.
Aus dieser abweichenden Kontierungshilfe werden Kostenart und Sachkonto, jedoch nicht die KSt, geholt.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen, Aktionen Kontierung pro Niederlassung (Spalten ggf. einblenden z.B. Kostenart).
Webclient:
Erste Kontierung
Kontierungshilfen für Lohnarten
Wenn die Kontierungen für Lohnarten neu angelegt werden, z.B. wenn ein neuer Mandant angelegt wird, dann gibt es diese Hilfestellungen:
Automatisch
In der Übersicht der Kontierungshilfen können automatisch Einträge erstellt werden, und zwar ein Eintrag pro benötigtem Sachkonto. Zunächst in der Übersicht auf "Sachkonto Soll" filtern, also die gewünschten Sachkonten, dann Button Funktion, "Pro Sachkonto Soll erstellen" ausführen. Dann auf "Sachkonto Haben" filtern und ebenso "Pro Sachkonto Haben erstellen". Danach die Kontierungshilfen überarbeiten.
Alternative
In der Übersicht der Kontierungshilfen können zunächst automatisch Einträge erstellt werden für alle Lohnarten und für alle Kontierungsgruppen, z.B. 100ANG, 100GEW, 100POL. Konten sind dann noch nicht eingetragen. Dies dürften sehr viele Kontierungshilfen sein. Jedoch erleichtert dies die Zuordnung der Kontierungshilfe in der Lohnartendefinition.
Übersicht
In der Übersicht der Kontierungshilfen werden unten die Bezeichnungen der Kontierung angezeigt. In der Zuordnung der Kontierung zur Lohnart wird eine Spalte mit allen Kontierungs-Bezeichnungen angezeigt.Ferner können die Spalten der einzelnen Bezeichnungen eingeblendet werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierungshilfen, Funktion, "Für Lohnarten und Kontierungsgruppen erstellen".
Webclient:
AG-Anteile, Kontierung kopieren
Wenn für eine neue Kontierungsgruppe zunächst die Kontierungen einer Kontierungsgruppe, die schon vorhanden sind, kopiert werden sollen, dann so vorgehen:
Die Übersicht der Kontierung der AG-Anteile filtern. Den Cursor auf eine Zeile setzen mit der Kontierungsgruppe, von der kopiert werden soll. Das Kopieren ausführen: aus der Übersicht, die dann angezeigt wird, dafür die neue Kontierungsgruppe auswählen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: Kopieren für Kontierungsgruppen.
Webclient:
Kostenstelle
Kostenstellen, Sachkonten aus Excel
Diese Verarbeitung ist auch z.B. möglich, wenn der ComServer für BfW nicht benutzt wird, oder die "automatischen" Übernahmen nicht gewünscht sind.
Die einfachen Stammdaten zu Kostenstellen und auch zu Sachkonten können aus Excel eingelesen werden; die Spalten sind, für Kostenstellen:
A Kostenstelle,
B Name der Kostenstelle,
C Kennung Baustelle, das ist der Inhalt: HA oder KO, wenn Baustelle,
D Niederlassung,
E Sparte,
F Bauleiter,
G Baubeginndatum,
H Bauendedatum, jeweils tt.mm.jj, I Kennung Aktiv, das ist A oder leer für aktiv.
Und für Sachkonten:
A Sachkonto,
B Bezeichnung,
C Kennung G für GuV oder B für Bilanz,
D Kennung A für Aufwand oder E für Ertrag.
Die erste Zeile enthält die Spaltenüberschrift.
Es werden nur Inhalte übernommen, die nicht leer sind. Wenn zum Beispiel bei einer Kostenstelle bereits eine Sparte eingetragen ist, wird sie nicht auf leer gesetzt, wenn im Excel kein Wert sein sollte. So können Stammdaten von Bau für Windows eingelesen werden. In BfW also zunächst die Daten nach Excel ausgeben und die Spalten so anordnen.
Das sind Daten für den aktuellen Mandanten.
/Stammdaten/Kostenstellen, Funktion: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus ExcelWebclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten: Kostenstellen aus Excel, Sachkonten aus Excel.
Webclient: Stammdaten aus Bau für Windows (BfW) nach Finance
Stammdaten zu Kostenstellen, Sachkonten und Geräten können aus Bau für Windows nach Finance übertragen werden. Diese Daten werden, wie sie angekommen sind, angezeigt; per "Übertragen" werden sie als Stammdaten übernommen. Zu Kostenstellen und zu Bauleitern werden auch Adressen angelegt und geändert, wenn ein Ort oder eine Telefonnummer angegeben ist.Die Einträge in dieser Tabelle werden danach nicht gelöscht, sondern bleiben bestehen. Wenn diese Verarbeitung wiederholt ausgeführt werden soll, dann in der Warteschlange einen Eintrag erstellen mit Art des auszuführenden Objekts: Codeunit und der ID des auszuführenden Objekts: 5143311 (im Rollencenter, Berichtseingang, Warteschlange anzeigen, Neu).Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Aus Stammdaten zur Kontierung, und dort: Übertragen.
Berechtigungen
Der Windows- bzw. Domänen-Benutzer, unter dem das Übertragungsprogramm auf dem Bau für Windows-Rechner läuft, meldet sich per Win-Authentifizierung am SqlServer von Finance an. Für den Zugriff auf die Austausch-Tabellen in der Finance-Datenbank benötigt dieser Benutzer mindestens Schreibrechte. Die Tabelle ist 5002996 "Stammdaten zur Kontierung". Dieser Benutzer muss auch volle Zugriffsrechte auf das Installationsverzeichnis des Bau für Windows-Servers haben.
In der BfW Datenbank und auf dem Server muss die Konfiguration der APP bfwFinEx.exe durchgeführt werden.
Inhalte
Satzart. 1=Kostenstelle, 2=Sachkonto, 3=Gerät. 11=Bauleiter, 12=Sparte, 13=Niederlassung. 31=Hinweis zu Gerätepreisen.Aktiv. keine Angabe=Aktiv, A=Aktiv, P=Passiv (bedeutet: nicht behandeln), D=gelöscht (wird in Finance gesperrt).Name. Bei allen. Bei Kostenstelle und bei Bauleiter werden zusätzlich Adressen angelegt.Name 2, Name 3. Bei Kostenstelle. (Wahlweise bei Bauleiter).Strasse Land PLZ Ort Telefon. Bei Kostenstelle. Bei Bauleiter. (E-Mail: nicht enthalten).Kennung 1. Bei Kostenstelle: HA oder KO ist Baustelle, leer ist keine Baustelle.Kennung 1. Bei Sachkonto: G GuV oder B Bilanz. Kennung 1. Bei Gerät: E Eigengerät oder F Fremdgerät.Kennung 2. Bei Sachkonto: Bilanzbereich A Aufwand oder E Ertrag.Datum 1. Bei Kostenstelle: Baubeginn.Datum 2. Bei Kostenstelle: Bauende.Bauleiter. Bei Kostenstelle. Wenn, dann zusätzlich einen Record mit 11=Bauleiter ausgeben (einmal pro Bauleiter).Sparte. Bei Kostenstelle. Wenn, dann zusätzlich einen Record mit 12=Sparte ausgeben (einmal pro Sparte) .Niederlassung. (Wohl nicht vorhanden). BGL-Art und BGL-Kennung (Kenngröße): Bei Geräten.Zum Preis 1. Bei Geräten, Keyfeld zur Satzart 31 (Preisregel, etwas in der Art)Zum Preis 2. Text zu Zum Preis 1. Die Preis-Informationen zum Gerät dienen nur dazu, dem Anwender einen Eindruck zu geben, um welches Gerät es sich handelt. Das eine ist ein Text (also eine Beschreibung), das andere ein Begriff. Diese Inhalte werden beim Gerät als "Gerätetyp" eingestellt. Es wird nichts gerechnet.Steuerung. Frei.
Regelmäßig ausführen
Wenn diese Verarbeitung wiederholt ausgeführt werden soll, dann in der Warteschlange einen Eintrag erstellen mit Art des auszuführenden Objekts: Codeunit und der ID des auszuführenden Objekts: 5143311 (im Rollencenter, Berichtseingang, Warteschlange anzeigen, Neu).
Kostenstelle, Bauende prüfen
Zu den Berichtsdaten wird ein Hinweis ausgegeben, wenn das Belegdatum nach dem Bauende der Kostenstelle ist.
In der Einrichtung des Baulohn kann dazu ausgewählt werden: das Bauende doch nicht prüfen oder stattdessen das "Datum schlussgerechnet" der Kostenstelle prüfen. Es wird kein Fehler ausgegeben, sondern ein Hinweis.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten, Bearbeiten, Prüfen und/Abteilungen/Baubetriebsabrechnung/Stammdaten, Kostenstellen: Bauendedatum./Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung: KSt Bauende prüfen.
Webclient:
Konzernschnittstelle, Bewegungsdatenexport für Zentraldatenbank
Wenn die Ausgabe von Belegen über die Konzernschnittstelle <Bewegungsdaten für Zentraldatenbank> mit der Auswahl <Eine Datei pro Belegnummer> = Ja ausgeführt wird, dann werden wieder je Belegnummer (je Niederlassung in dem Fall) Dateien ausgeben und die Dateinamen enthalten den Monat der Belege, Niederlassung, Datum und Uhrzeit der Erstellung der Beleg. Das ist eine besondere Form der Ausgabe der Belege über die Konzernschnittstelle, wenn dazu in der Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA: Finanzbuchhaltung ist in: <Fibu400> eingestellt ist.
Rollencenter Personalbuchhaltung, Import/Export, Konzernschnittstelle
KuG Kurzarbeit, Sonderregeln zum KuG während der Corona-Pandemie
Zu den Sonderregeln in der Corona-Pandemie seit 01.03.2020 beachten Sie bitte: BLO Lexikon Sonderregeln Kurzarbeit vom 01.03.20 bis 30.06.22 (anteilige SV-Erstattung bei Weiterbildung bis 31.07.2024)
KuG Kurzarbeit
Krank vor KuG, SV-Tage
Wenn Krankheit vor und während Kurzarbeit abgerechnet wird, dann werden die SV-Tage dadurch gekürzt; für Wochenenden gilt dabei: Wenn die Lohnart Krank vor KuG, das ist die Lohnart mit der Funktion 2003, berichtet ist, und wenn die Fehlzeit über das Wochenende geht, also die Lohnart sowohl am Freitag als auch am Montag berichtet ist, dann werden Samstag und Sonntag mitgezählt, um die SV-Tage des Monats zu kürzen. Vor Monatsbeginn und nach Monatsende gilt, was im Fehlzeitenkalender steht.
Es werden nur an den Tagen die SV-Tage gekürzt (an Wochenenden oder anderen Kalendertagen), bei denen ansonsten keine weiteren aktiven Stunden an diesem Tag vorliegen.
Kurzarbeit, Einmalbezug, AV
Wenn ein Einmalbezug abgerechnet wird, dann wird für den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für die Frage, welcher Betrag bis zur Bemessungsgrenze noch verbeitragt werden kann, das fiktive Brutto in der Rentenversicherung wegen Kurzarbeit mitaddiert. Fürs Vorjahr und fürs laufende Jahr. Das kann zu einem AV-Beitrag führen, der niedriger ist.
Kurzarbeit, AG-Zuschuss KV, PV bei privat Versicherten
Bei Kurzarbeit wird der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV bei privat Versicherten ab 01.01.22 so gerechnet:Sollten das Istentgelt und das fiktive Entgelt wegen Kurzarbeit die Bemessungsgrenze überschreiten, dann wird das fiktive Entgelt gekappt. Sollte der AG-Zuschuss auf Basis des fiktiven Entgelts den tatsächlichen Beitrag überschreiten, dann wird der Zuschuss gekappt. Sollte die Summe des AG-Zuschusses auf Basis des fiktiven Entgelts und auf Basis des Istentgelts die Hälfte des tatsächlichen Beitrags überschreiten, dann wird der AG-Zuschuss auf Basis des Istentgelts gekappt, auch auf Null.
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung.
Webclient:
Beispielrechnungen ab 01.01.2022
Private Krankenversicherung600,00 KV-Beitrag zur privaten Krankenversicherung4837,50 BemessungsgrenzeBeispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG und 2268,70 fiktives Entgelt.Gegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja360,72 aus 2268,70 * 15,9 % (14,6 plus 1,3) wegen KurzarbeitGegenrechnung: 360,72 kleiner als 600,00. Ja204,22 aus 2568,80 mal 7,3 plus 0,65%, also 7,95 wegen IstentgeltGegenrechnung: 204,22 ist höchstens (600,00 minus 360,72) / 2, also 119,64. Neindaher auf 119,64 korrigiert480,36 Summe AG-Zuschuss aus 360,72 plus 119,64.
Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich: 564,94 AG-Zuschuss zur privaten KV.
Private Pflegeversicherung200 PV-Beitrag zur privaten Pflegeversicherung4837,50 BemessungsgrenzeBeispiel: 2568,80 KV-Brutto ohne KuG 2268,70 fiktives EntgeltGegenrechnung: Summe ohne KuG und fiktiv sind auf Bemessungsgrenze gekappt. Ja69,20 aus 2268,70 mal 3,05%Gegenrechnung: 69,20 kleiner als 200,00. Ja39,17 aus 2568,80 mal 1,525% (nicht Sachsen)Gegenrechnung: 39,17 ist höchstens (200,00 minus 69,20) / 2, also 65,40. Jadaher 108,37 Summe AG-Zuschuss aus 69,20 plus 39,17.
Anmerkung: Ohne diese Berechnung ergäbe sich ebenso: 108,37 AG-Zuschuss zur privaten PV.
Beispielrechnungen bis 31.12.2021
AG-Zuschuss KV bei privater KV
Bei privater Krankenversicherung wird der AG-Zuschuss so errechnet: Auf das fiktive KV-Brutto KuG laut Lohnkonto und KuG-Protokoll: voller Prozentsatz durch den Arbeitgeber; auf das Istentgelt laut KuG-Protokoll: der AG-Prozentsatz. Die Summe beider Beträge ist der AG-Zuschuss zur privaten KV bei Kurzarbeit.
KuG und Entgelt über der Bemessungsgrenze
Sollte das Entgelt des Arbeitnehmers über der Bemessungsgrenze liegen, dann werden das Sollentgelt und das Istentgelt für die Berechnung der Beiträge wegen Kurzarbeit auf die Bemessungsgrenze gekappt. Beispiel, mit Bemessungsgrenzen von 2019:Private Krankenversicherung
8436,03 Euro Sollentgelt (Entgelt plus bewertete Ausfallstunden).6500,00 Sollentgelt angesetzt als RV-BBG.578,43 Istentgelt.5921,57 Differenz.4737,26 80% der Differenz; Grundlage für RV-Beiträge, also 881,13.
4425,00 Sollentgelt angesetzt als KV-BBG.578,43 Istentgelt.3846,57 Grundlage für KV-Beiträge, also 561,60 plus Zusatzbeitrag.
Gehaltsverteilung und Mehrarbeit
Gehaltsverteilung
Für Personalnummern, die Gehaltsverteilung haben, ferner ein Arbeitszeitkonto, wird die Mehrarbeit für KuG so berücksichtigt:
Mehrarbeit
Die Lohnart Zugang zum Arbeitszeitkonto muss als Entgeltstunden = passiv gekennzeichnet sein. Dies bewirkt, dass für KuG keine Mehrarbeitsstunden ermittelt werden. Denn die Mehrarbeitsstunden werden durch den Zugangslohnart wieder vermindert.
Grundstunde
Die Lohnart Mehrarbeit-Grundstunde, die bei Gehaltsverteilung gebildet wird, das ist die Lohnart mit der Funktion 1460, muss ins Sollentgelt und ins Istentgelt einfließen.
Gehaltskürzung wegen KuG
Die Lohnart muss mit ihrem Betrag ins Sollentgelt und ins Istentgelt für KuG einfließen.
KuG Protokoll
So dass sich für das KuG-Protokoll ergibt. Sollentgelt: Gehalt plus Mehrarbeit-Grundstunde minus Kontozugang minus Gehaltskürzung, kein Mehrarbeitsabzug, plus bewertete KuG-Ausfallstunden.
Kurzarbeit und Mehrarbeit
KuG-Protokoll, Faktor für Mehrarbeit
Der Faktor für Mehrarbeit, mit dem Mehrarbeit, die nicht angespart wird, für die KuG-Berechnung vom Sollentgelt abgezogen wird, kann mit einer Lohnart bewertet werden.
Die Lohnart dient nur zu diesem Zweck. Sie hat die Funktion "2020 Faktor für Bewertung Mehrarbeit auf KuG-Protokoll". Sie kann z.B. auch die Bewertung des AG-Zuschusses zur VWL enthalten.
Ist die Lohnart nicht vorhanden, wird die Bewertung der Lohnart mit der Funktion "1460 MehrarbeitsGrundstunde" genommen. Wenn immer noch nicht, ein tatsächlich abgerechneter Faktor der Lohnart für Mehrarbeits-Grundstunden, der Tariflohnart, der Mehrarbeitszuschlags-Lohnart oder der Ausfallstunden.
/Stammdaten/Lohnarten.
KuG Mehrarbeitsstunden bei täglichem Ansparkonto
Wenn ein tägliches Ansparkonto geführt wird, dann werden die Mehrarbeitsstunden, die auf dem KuG-Protokoll ausgewiesen sind, nicht auf den Monat gerechnet, sondern aus der täglichen Ermittlung übernommen.
Die Mehrarbeitsstunden sind die Zugangsstunden der Ansparkonto-Berechnung, die möglich waren, aber nicht mehr ins Konto gestellt wurden.
Als Ausnahme gibt es diesen Sonderfall:
Wenn ein tägliches Ansparkonto nicht geführt wird, um Guthaben anzusparen, sondern um Mehrarbeitszuschläge pro Tag zu berechnen, dann gilt für die Berechnung bei Kurzarbeit: In diesem Fall wird Mehrarbeit für die Kurzarbeitsberechnung monatlich gerechnet. Es zählt also nicht, was sich als Mehrarbeit aus den Mehrarbeitszuschlägen ergibt, sondern die Differenz zwischen den Entgeltstunden und Sollstunden des Monats. Diese Verarbeitung gilt nur für Ansparkonten mit täglicher Mehrarbeitsberechnung, bei denen "Max.Guthabenstd.kumuliert" als 0 vorgegeben ist.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Berichte/Berichte drucken, <blokugpro> .
Webclient:
Fiktive Überstundenzuschläge für die KuG-Berechnung
Dies betrifft Überstunden-Zuschläge, die laut Tarif gezahlt werden müssten, aber tatsächlich nicht abgerechnet werden.
Als Zuschläge laut Tarif werden Zuschläge ab der 150. Zugangsstunde angesehen.
Dazu werden die Monate des aktuellen Konten-Zeitraum betrachtet, welche Zugänge ungekürzt entstanden wären. Beispiel: Zeitraum ab 04.08, Abrechnung in 12.08, in 12.08 16 Mehrarbeitsstunden, in 04.08 aktive Stunden 174,25, passive Stunden 15,5, Basisstunden -172,5 wären 17,25 Zugangsstunden, usw. bis 11.08, nehmen wir an: insgesamt 143 Zugangsstunden. 7 Zugangsstunden wären also noch ohne Zuschlag, das gibt für 12.08 16 - 7, sind 9 fiktive Überstundenzuschlagsstunden.
Was tun, wenn die Grenze anders sein soll?Die Grenze für die fiktive Zuschlags-Berechnung kann im Ansparkonto, Register KuG, "Fiktive Überstd. in Istentgelt, Ab Std." eingetragen werden. In diesem Fall: 1.
KuG und Mehrarbeit
Wenn Kurzarbeit vorliegt und außerdem Mehrarbeit im Monat, dann können die Abrechnung und das KuG-Protokoll beeinflusst werden, wenn gewünscht:
Wenn ein Arbeitszeitkonto benutzt wird, kann dort "KuG auf Basisstunden kürzen" ausgewählt werden. Ohne Arbeitszeitkonto gibt es die gleiche Steuerung "KuG, Mehrarbeit, kein Konto" in der Baulohn Einrichtung.
KuG auf Basisstunden kürzen bedeutet, es werden die KuG-Stunden vermindert, so dass, auf den Monat gesehen, keine Mehrarbeit anfällt. Begonnen wird dabei mit dem ersten KuG-Tag. Dies führt dazu, dass Mehrarbeitsgrundstunden, Kontenzugang und Mehrarbeitszuschläge vermindert werden.
An Kranktagen werden KuG-Stunden nicht gekürzt; denn an diesen Tagen werden die Stunden für den Abgleich mit den Fehlstunden benötigt. Durch Rückrechnung können gekürzte Stunden nicht wiederhergestellt werden.
Im KuG-Protokoll wird für diese Minderung auch kein fiktives Istentgelt gerechnet, weil laut Abrechnung keine Mehrarbeit vorliegt. Beim Druck der Abrechnung führt dies dazu, dass an diesen Tagen weniger als die Sollstunden ausgewiesen werden.
Wenn kein Arbeitszeitkonto geführt wird, aber monatlich Überstunden gerechnet werden, kann stattdessen auch die Auswahl "Zuschläge minus KuG-Stunden" getroffen werden. Dann werden nur die Mehrarbeitszuschlagsstunden um KuG-Stunden vermindert, also weniger Zuschläge bezahlt. Diese gelangen dafür als fiktives Istentgelt ins KuG-Protokoll.
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto Ausgleichskonto, Bearbeiten, Basisstunden, KuG: "KuG auf Basisstunden kürzen" und/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: "KuG, Mehrarbeit, kein Konto".
Webclient:
Kurzarbeit und Mehrarbeit im Monat
Wenn für den Ausgleich von Kurzarbeit Stunden aus dem Arbeitszeitkonto genommen werden und im Monat außerdem Mehrarbeit ist, dann kann dieses vorkommen:
Eine Anzahl Stunden ist davor geschützt, aus dem Arbeitszeitkonto geholt zu werden. Die Guthabenstunden im Arbeitszeitkonto sind aktuell unterhalb dieser Grenze. Im Monat sind Kurzarbeit und Mehrarbeit.
Dann werden die Zugangsstunden, die sich im Monat wegen Mehrarbeit ergeben, abgebaut, um die Stunden der Kurzarbeit, die zu Kurzarbeitergeld führen, zu vermindern.
Beispiel: 100 Stunden geschützt vor KuG, 70 Stunden Stand Vormonat, 14 Stunden Mehrarbeit. Es werden dennoch 14 Stunden wegen KuG abgebaut.
Dies wird nur ausgeführt, wenn im Arbeitszeitkonto "Geschützt max. November-Saldo" ausgewählt ist. Dann wird sowohl gegen den Saldo der November-Abrechnung als auch gegen den Zugang im Monat geprüft. Das gilt ab 12.2019
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonten, Ausgleichskonten, Bearbeiten, im Register Basisstunden, KuG.
Kurzarbeit und Mehrarbeit, Faktor
Wenn Kurzarbeit und Mehrarbeit im Monat vorliegen, dann kann der Faktor für die Mehrarbeit vom Ausfallstunden-Faktor abweichen.Das ist der Faktor, mit dem die Mehrarbeit auf dem KuG-WaG-Protokoll vom Sollentgelt wieder abgezogen wird, wenn sie nicht ins Arbeitszeitkonto fließt. Es wird der Faktor genommen, mit dem, in dieser Reihenfolge, die Mehrarbeit-Grundstunden, die Tariflohnart, die Mehrarbeitszuschlags-Lohnart oder die Ausfallstunden abgerechnet wurden.
Im KuG-Merkblatt des Arbeitsamtes heißt es: "Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit" erzielt hätte.
Leistungslöhner
KuG, Sollentgelt Leistungslöhner, Zeitraum
So wird der Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnitts bei Leistungslöhnern ermittelt:
Wenn für Leistungslöhner bei Kurzarbeit der durchschnittliche Verdienst aus dem Referenzzeitraum zur Ermittlung des Sollentgelts herangezogen werden soll: Die Lohnart mit der Funktion 2015 im Personalstamm im KuG-Register eintragen. Bei dieser Lohnart in der Bewertung das KuG-Durchschnittsfeld angeben sowie als Berechnung: Betrag, als Zeitraum Monate, und bei den Monaten 3 eintragen.
Damit diese 3 Monate die Monate vor Beginn des KuG-Zeitraums sind (und nicht die 3 Monate vor dem Abrechnungsmonat), so vorgehen:
Unter /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung Baulohn, KuG-Stammnummern, Zeiträume: den Zeitraum unter "Genehmigt ab" und "Genehmigt bis" eintragen. Wenn der Abrechnungsmonat in diesem Zeitraum liegt, wird die Durchschnittsberechnung vom ersten Monat vor diesem Zeitraum an, sowie für die beiden Monate zuvor, ausgeführt.
/Stammdaten/Personalstamm, KuG und /Stammdaten/Lohnarten und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung Baulohn, KuG-Stammnummern.
Webclient:
Referenzzeitraum, Lohnarten-Bewertung
Die Lohnart für die Ermittlung des Durchschnitts im Referenzzeitraum (Funktion 2015) muss in der Bewertung für die Berechnung aus dem Durchschnittsfeld "Betrag" eingetragen haben, nicht Betrag durch Stunden. Es wird kein Faktor, sondern ein Monats-Durchschnittsbetrag ermittelt.
KuG, Leistungslöhner, Sollentgelt
Das Sollentgelt für die KuG-Berechnung wird bei Leistungslöhnern ausschließlich aus dem Durchschnittsverdienst ermittelt.
Die Ausfallstunden werden nicht zusätzlich bewertet. Fiktive Stunden werden fürs Sollentgelt nicht zusätzlich bewertet. Bewertete fiktive Stunden fließen ins Istentgelt, wenn die Lohnart so definiert ist. Der Faktor für den Durchschnitt wird laut der Bewertung der Lohnart ermittelt, die im Personalstamm als Leistungslöhner-Sollentgelt-Lohnart eingetragen ist.
Die Stunden für die Berechnung sind bei einem Arbeitszeitkonto mit monatlicher Überstunden-Ermittlung die Basisstunden des Kontos. Bei täglicher Ermittlung oder wenn kein Arbeitszeitkonto geführt wird, sind dies die Stunden laut Kalender der Arbeitszeitgruppe.
/Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt, Entlohnungsart und KuG-Leistungsl. LOASollentgelt und /Stammdaten/Lohnarten, Register Steuerung und Bewertung.
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KuG, Leistungslöhner, passive Stunden
Die Frage, inwieweit passive Stunden, z.B. Urlaub, und ihre Beträge in den Leistungslöhner-Durchschnitt eingerechnet werden dürfen, ist ungeklärt.
Es gibt eine Empfehlung des Arbeitsamts, diese Beträge auszuschließen.
Dies ist möglich, indem die entsprechenden Lohnarten nicht in den Durchschnitt einfließen. dann wird z.B. in einem Urlaubsmonat das Sollentgelt so errechnet: Durchschnitt mal Basisstunden. Das bedeutet: Wenn passive Stunden vorliegen, wird das Sollentgelt auf einen "aktiven" Monat hochgerechnet. Dieses wiederum wurde abgelehnt: "Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um eine Größe, die nicht von der Arbeitsleistung abhängig ist".
Die andere uns vorliegende Definition des Arbeitsamts besagt dieses:
"(Mit Bezugnahme auf Nr. 14 Abs. 5 der "Hinweise zum Antragsverfahren- WB 3":) Das nach einem besonderen Berechnungsmodus ermittelte Urlaubsentgelt wird - um ggf. zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld (einmalige Zahlung) gemindert - vgl. jedoch Nr. 13 Abs. 5 - in der tatsächlich angefallenen Höhe sowohl in das Soll-, als auch in das Istentgelt einbezogen."
KuG, Leistungslöhner wie Stundenentgelt
Wenn die Frage, inwieweit passive Stunden, z.B. Urlaub, und ihre Beträge in den Leistungslöhner-Durchschnitt eingerechnet werden dürfen, nicht geklärt werden kann, dann gibt es die Möglichkeit so vorzugehen:
Abhilfe
Leistungslöhner im Personalstamm gar nicht als Leistungslöhner, sondern als Stundenlöhner kennzeichnen (Register Lohn/Gehalt). Und die KuG-Ermittlung wird wie für Stundenlöhner ausgeführt, mit folgender Besonderheit:
Den Durchschnitt weiterhin bilden. Jedoch sicherstellen, dass dieser Durchschnitt nur bei Leistungslöhnern einen Wert hat: Dies ist nur möglich, wenn die Leistungslöhner eine eigene Abrechnungsart haben.
Diese Durchschnittsbewertung dann bei den Ausfallstunden-Lohnarten (Funktionen 2001 und 3001) eintragen, und zwar zusätzlich zu den Bewertungslohnarten. Das bewirkt: wenn ein Durchschnitt ermittelt werden kann, werden die Ausfallstunden für die Berechnung des Sollentgelts mit dem Durchschnitt bewertet, ansonsten anhand der Bewertungslohnarten.
Das Sollentgelt wird dann aus den Ist-Beträgen der abgerechneten Lohnarten minus Mehrarbeit plus mit Durchschnitt bewerteten Ausfallstunden gebildet.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung.
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KuG und Feiertag - Lohnfortzahlung in Höhe der Kurzarbeit
Baugewerbe
Diese Verarbeitung gilt nicht für Saison-KuG im Bauhauptgewerbe im Zeitraum 12/jj-03/jj.
Im Baugewerbe zählt für den Saison-KuG-Zeitraum für gesetzliche Feiertage:Nach Tarifvertrag ist der Lohnausfall vom Arbeitgeber auch dann zu vergüten, wenn die Arbeit an diesen Tagen wegen ungünstiger Witterung oder Auftragsmangels ausgefallen wäre (§ 4 Nr. 6.1 Abs. 2 BRTV)
Außerhalb des Baugewerbe
Außerhalb des Baugewerbes und außerhalb des Saison-KuG-Zeitraumes besteht folgende Möglichkeit: Es kann Lohnfortzahlung in Höhe der Kurzarbeit geleistet werden.
Wenn während eines Kurzarbeits-Zeitraums ein Feiertag ist, dann kann eine besondere Lohnart berichtet und auch automatisch bewertet werden.
Vorgehensweise
Eine Lohnart anlegen, z.B. aus der Feiertags-Lohnart kopieren. SV-pflichtig laufender Bezug, Funktion 2012 "KuG Feiertag ausbezahlt". Einträge für denjenigen Abrechnungsarten erstellen, ohne Bewertung, für die der Feiertag so abgerechnet werden soll.
Bei der Lohnart als Faktoreingabe Berichtsdaten dann "Menge und Faktor" vorgeben, wenn der Faktor berichtet wird, aber nur "Menge", wenn der Faktor automatisch ermittelt werden soll.
Die Lohnart berichten. Ferner den Feiertag wie bisher im Fehlzeitenkalender berichten.
Die Stunden der Feiertagslohnart werden während der Abrechnung um die KuG-Feiertag-Stunden vermindert.
Bei der KuG-Verarbeitung wird in einem ersten Schritt die mögliche Auszahlung berechnet unter Einbeziehung des Feiertags als Ausfalltag. Mit dem sich so ergebenden Faktor pro Ausfallstunde wird die KuG-Feiertags-Lohnart bewertet.Danach wird in einem zweiten Schritt die KuG-Ermittlung ausgeführt, unter Berücksichtigung des für den Feiertag vollen ausgefallen Feiertags-Entgelts als Sollentgelt und Istentgelt. Es wird also nicht nur das in Schritt eins ermittelte und ausgezahlte Feiertags-Entgelt in Höhe des Kurzarbeitergeldes bei der weiteren Berechnung berücksichtigt.
Bei der SV-Berechnung der Pflichtversicherung werden die vollen SV-Beiträge außer dem Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose auf den Betrag der Lohnart dem Arbeitgeber zugeordnet.
Der Arbeitnehmer muss den Pflegversicherungszuschlag sofern er fällig ist selbst tragen.
/Stammdaten/Lohnarten.
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KuG Kontrollliste Krankenkasse, SV-Brutto
Auf der Kontrollliste für die SV-Beiträge bei Kurzarbeit wird in der Spalte "Fiktives Entgelt" das fiktive KuG-Entgelt gedruckt, laut KuG-Protokoll auf 80% gerechnet, und in der Spalte "SV-Brutto plus fiktives KuG" das laufende Brutto plus, wenn Schlechtwetter, das fiktive KuG-Entgelt; diese Werte sind noch nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze gekappt, falls das nötig wäre.
In den folgenden drei Spalten "Bereinigtes Fiktives Entgelt" wird das fiktive KuG-Entgelt nach den Sozialversicherungsbereichen KV, RV und PV aufgeführt, dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt; diese Entgelte sind also die Grundlage der SV-Beitragsberechnung.
Mit dieser Liste soll man nachvollziehen können, inwieweit die Bemessungsgrenzen berücksichtigt wurden.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkkug>.
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Saison-Kurzarbeitergeld
Saison-Kurzarbeitergeld
Das bisherige Winterausfallgeld wird ab 12.06 als Saison-Kurzarbeitergeld abgerechnet.
Für Kurzarbeit ist eine Stammnummer erforderlich; diese wird von der Arbeitsagentur mitgeteilt. Sie wird dann in der Stammnummern-Einrichtung und im Personalstamm eingetragen. Die Nummer kann auch über eine Funktion in den gefilterten Personalstamm übertragen werden.
Für den Fall, dass kein Saison-KuG vorliegt, sondern konjunkturelle Kurzarbeit, also außerhalb der Schlechtwetterzeit, kann dies zur Stammnummer vermerkt werden; für diese konjunkturelle Kurzarbeit gibt es die ergänzenden Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld nicht.
Der Zeitraum für Saison-KuG ist von Dezember bis Ende März. Das Saison-KuG ist aus der Arbeitslosenversicherung finanziert; die ergänzenden Leistungen aus der Winterbau-Umlage, die jetzt Winterbeschäftigungs-Umlage heißt.
Im Baugewerbe wird immer, auch wenn ein Antrag auf konjunkturelle Kurzarbeit gestellt wurde, im Zeitraum vom 01.12.JJ bis 31.03.JJ (S-KuG-Zeitraum) Saison-Kurzarbeitergeld mit den anhängenden Leistungen wie MWG und ZWG abgerechnet! Ebenso kann die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die der AG alleine trägt, in diesem Zeitraum erfolgen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG-Stammnummern.
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Abrechnung
Berichtet wird die KuG-Ausfallstunden-Lohnart; das ist die Lohnart mit der Funktion 2001. Wenn Saison-KuG vorliegt, dann wird zunächst Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut. Für jede eingebrachte Guthabenstunde wird automatisch die Lohnart für das Zuschuss-Wintergeld gebildet.
Das ist die Lohnart mit der Arbeitszeitkonto-Steuerung 048, 148. Dies jedoch nur, wenn bei der Personalnummer die Winterbau-Umlagepflicht ausgewählt ist, das heißt bei gewerblichen Arbeitnehmern. Der Faktor beträgt ab 12.06 2,50 Euro. Bei dieser Lohnart also nach Abschluss der November-Abrechnung 2006 den Faktor ändern. Diese Lohnart nicht als Folgelohnart eintragen; sie wird automatisch auf die Abrechnung gebracht.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung, Bewertung, /Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung.
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Abbau aus dem Arbeitszeitkonto
Der Abbau von Stunden aus dem Arbeitszeitkonto kann begrenzt werden:
Im Arbeitszeitkonto kann die Obergrenze der Stunden eingetragen werden, bis zu der pro Saison Stunden wegen KuG abgebaut werden. Eine Obergrenze ist z.B., Stand 2006: 150 Stunden laut Tarifvertrag oder 208 Stunden als ein Zehntel der Jahresarbeitszeit.
Im Arbeitszeitkonto können Stunden vor KuG geschützt werden; diese Stunden werden also nicht für KuG abgebaut.
Wenn eine Kontodefinition pro Personalnummer getroffen wird, dann dort zunächst "Geschützte Std.: statt Konto" auswählen, um die besonderen Vorgaben zu aktivieren, und dann Stunden eintragen in "Geschützte Std. vor KuG" und "Max. Std. Abbau für Saison-KuG", wenn gewünscht.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto, Ausgleichskonto, Basisstunden, KuG: "Max. Abbau Std. für Saison-KuG" und "Geschützte Std. vor KuG".
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Arbeitszeit-Guthaben, das länger besteht (Älter als ein Jahr)
Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto, das schon länger als ein Jahr besteht, wird nicht für KuG eingebracht.
Für die 12 Monate vor dem Abrechnungsmonat, also bis einschließlich Vormonat, wird der niedrigste Stand der Guthaben-Stunden auf dem Arbeitszeitkonto ermittelt. Diese Stunden sind bereits länger als ein Jahr auf dem Konto. Sie werden automatisch vor KuG geschützt. Sie werden während der Abrechnung zu den Stunden dazugezählt, die laut Definition beim Konto vor KuG geschützt werden sollen.
Dies gilt auch für konjunkturelles KuG außerhalb des Schlechtwetter-Zeitraums.
Wenn der Arbeitnehmer sich entschließt, eine Anzahl dieser Stunden doch einzubringen, dann die Anzahl solcher Stunden, die höchstens geschützt bleiben sollen, in der Kontodefinition pro Personalnummer eintragen: "Std. älter als 1 Jahr schützen". Keine Eingabe lässt alle diese Stunden geschützt; bei einer Eingabe von -1 werden alle diese Stunden für KuG abgebaut, wenn nötig; wenn eine Anzahl Stunden eingetragen wird, bleibt diese Anzahl Stunden unangetastet, sofern es solche Stunden in dieser Höhe gibt.
Guthaben älter als 1 Jahr, mehrere Möglichkeiten
Wenn für Saison-KuG Guthaben im Arbeitszeitkonto eingebracht werden soll, obwohl es seit mehr als 1 Jahr besteht und also nicht eingebracht werden muss, dann gibt es diese Möglichkeiten:
Beim Arbeitszeitkonto kann eine Anzahl Stunden in "Std. älter als 1 Jahr schützen" eingetragen werden. Oder, wenn die Regelung für einzelne Personalnummern gelten soll: in der Übersicht der Kontodefinition pro Personalnummer kann eine Zeile per Funktions-Button für andere Personalnummern kopiert werden; zuvor kann der Personalstamm gefiltert werden.
Zuständig ist ein Eintrag in "Std. älter als 1 Jahr schützen". Dieser Eintrag ist der einzige, für den kein Häkchen gesetzt werden muss in einem der ": statt Konto"-Spalten, auch nicht in "Geschützte Std.: statt Konto". Sobald eine Stundenanzahl eingetragen wurde, gilt diese.
Ein Eintrag von -1 (minus 1) bewirkt, dass die Guthaben-Stunden nicht geschützt werden, auch wenn sie älter als 1 Jahr sind, sondern für Saison-KuG abgebaut werden. Durch die Eingabe einer Zahl von Stunden kann die Anzahl Stunden, die nicht abgebaut werden, begrenzt werden; dabei ist es nicht wichtig, ob überhaupt so viele Stunden im Konto sind.
Bei Eintritt im Jahr gilt ein Vortrag im Eintrittsmonat als älter als 1 Jahr, soweit dieses Guthaben in den folgenden Monaten nicht unterschritten wird. Dies kann ebenfalls durch die Kontodefinition pro Personalnummer überdefiniert werden. Ohne Vortrag wird kein altes Guthaben ermittelt.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen: Kopieren der aktuellen Zeile.
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Saison-KuG und Abbau-Stunden, nicht zweckgebunden
Wenn im Jahr bereits vor der Schlechtwetter-Saison Stunden aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurden, und wenn diese nicht zur Monatslohnauffüllung oder für ähnliche vereinbarte Zwecke verwendet wurden, dann hätten diese Stunden für Saison-KuG eingebracht werden sollen und die Arbeitsagentur schreibt ein besonderes Vorgehen vor.
Ob solche Guthaben "zweckwidrig" verwendet wurden, ergibt sich aus den Regeln der Arbeitsagentur.
Wenn dies festgestellt wird, was tun?
Eine Lohnart berichten mit der Funktion 2017 "Stunden vor Saison-KuG abgebaut". Die Summe dieser Lohnart ab April wird bei der Abrechnung im Schlechtwetter-Zeitraum ermittelt. Diese Lohnart ist kein Gesamtbrutto, kein Istentgelt, auch sonst ist ihr Betrag nicht zu berücksichtigen.
Eine Lohnart anlegen mit der Funktion 2018 "zusätzlicher Betrag ins Istentgelt Saison-KuG, automatisch". Diese Lohnart wird während der Abrechnung automatisch gebildet. Die Lohnart so definieren, dass sie ins Istentgelt läuft; sonst den Betrag nicht berücksichtigen. Sie fügt dem Istentgelt der KuG-Berechnung den Betrag, aktuell bewertet, der berichteten Lohnart zu; höchstens bis zur Höhe des Sollentgelts. Dies in allen Monaten des Schlechtwetter-Zeitraums, sofern die berichtete Lohnart noch einen offenen Saldo hat.
Ausgezahltes KuG wird so vermindert.
Stunden
Die KuG-Stunden und die Abbaustunden aus dem Arbeitszeitkonto können ausgewertet werden:
Die Informations-Lohnarten mit den Funktionen A220 "Saison-KuG im Schlechtwetter-Zeitraum, zur Information" und A222 "Guthaben-Stunden eingebracht im Schlechtwetter-Zeitraum" und A223 "GuthabenStunden geschützt, weil älter als 1 Jahr" können durch die Abrechnung gebildet und beim Druck ausgegeben werden.
Bei den Personallisten können "KuG Std", "KuG Std aus Konto" und "KuG Guthaben Jahr" (Guthaben, das länger als 1 Jahr auf dem Konto ist) ausgewertet werden;
Die Definition dazu ist: Wert: Ermittlung, Ermittlung: KuG Std oder KuG Std aus Konto oder KuG Guthaben Jahr.
/Stammdaten/Lohnarten und /Berichte/Personallisten, Definition.
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KuG-Protokoll, Guthaben-Stunden
Im KuG-Protokoll werden zu den Guthaben-Stunden des Arbeitszeitkontos diese Werte gedruckt: Der Stand der Guthaben-Stunden zum Ende des Vormonats. Die Guthaben-Stunden, die bereits länger als ein Jahr auf dem Konto sind, und also nicht für KuG herangezogen werden. Die Stunden, die aus dem Konto im aktuellen Schlechtwetter-Zeitraum bereits eingebracht wurden.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro>.
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Saison-KuG, Erstattung der SV-Beiträge
Die SV-Beiträge zum Saison-KuG trägt der Arbeitgeber, wie bisher; diese Beiträge werden erstattet.
Bitte beachten Sie das Handbuch zur abweichenden Erstattung von SV-Beiträge zum Saison-KuG in der Zeit der Corona-Pandemie: BLO Lexikon Sonderregeln Kurzarbeit vom 01.03.20 bis 30.06.22 (anteilige SV-Erstattung bei Weiterbildung bis 31.07.2024)
Für die Erstattung müssen die Prozentsätze eingetragen werden. Es sind 100%. Bei der Abrechnung wird geprüft, ob Saison-KuG vorliegt und ob der Arbeitnehmer umlagepflichtig ist; denn die Erstattung gehört zu den aus der Umlage finanzierten Leistungen. Nur dann werden die Beiträge erstattet. Für die AG-Anteile und ihre Erstattung ist ferner eine Kontierung nötig.
Die Konten zur Erstattung sind: Forderungen gegenüber der Arbeitsagentur als Soll-Sachkonto und Ertragskonto als Habenkonto.
Die Abkürzungen sind: Erst-KuG-AG-KV, Erst-KuG-AG-PV, Erst-KuG-AG-RV.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG Erstattungsprozentsatz und/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.
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KuG und Sollstunden
Wenn die Kurzarbeitstunden, die berichtet werden, am Tag nicht mehr als die Sollstunden ausmachen sollen, wenn man andere Stundenlohnarten am Tag dazurechnet, dann kann dies bei der KuG-Lohnart eingerichtet werden. Beim Prüfen der Berichtsdaten werden dann die KuG-Stunden gekürzt und es wird ein Hinweis zum Berichtsdatensatz geschrieben.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Bei Erfassung Diff. zu Soll.
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KuG und maximales Guthaben im Arbeitszeitkonto
Wenn bei einem Arbeitszeitkonto das maximale Guthaben erreicht ist, z.B. 150 Stunden, wenn aber in KuG-Monaten das Konto wieder bis zu dieser Grenze aufgefüllt werden soll, sofern Mehrarbeit vorliegt, dann kann das eingerichtet werden.
Dann wird als maximales Guthaben nicht, wie im Beispiel, 150 Stunden angenommen, sondern 150 plus die berichteten KuG-Stunden im Monat. Der Konten-Zugang kann also bis zu dieser Grenze erfolgen. Das ist eine pauschale Obergrenze. Es wird angenommen, dass alle KuG-Stunden aus dem Konto abgebaut werden und also auch soviele Stunden wieder aufgefüllt werden können, sofern Mehrarbeit im KuG-Monat war. Eine genaue Ermittlung, wie viele Zugangsstunden möglich sind, kann nicht ausgeführt werden, weil die Zugangsstunden das Sollentgelt und Istentgelt verändern und also bei der KuG-Berechnung feststehen müssen.
Das maximale Guthaben laut Kontodefinition pro Personalnummer hat Vorrang vor dieser Festlegung. In Monaten ohne KuG bewirkt diese Auswahl nichts; dann bestimmen die anderen Definitionen des Arbeitszeitkontos, ob wieder bis zum maximalen Guthaben aufgefüllt werden soll.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto Ausgleichskonto, Bearbeiten, Basisstunden, KuG: "KuG und max. Guthaben".
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KuG und krank
KuG, Konten-Abbau und Lohnfortzahlung
Bis 30.11.2012
Bei Kurzarbeit und Krankheit gelten Tage, an denen statt KuG Guthaben-Stunden aus dem Arbeitszeitkonto eingebracht werden, nicht als Lohnfortzahlungs-Tage.
Dabei zählen diejenigen Guthabenstunden, die bereits abgerechnet wurden. Wenn das Ende der LFZ und der Konten-Abbau im aktuellen Monat sind, dann kann dies berücksichtigt werden, indem zuerst die Abrechnung ausgeführt wird; danach Fehlzeiten prüfen, Berichtsdaten prüfen und erneut die Abrechnung ausführen.
Wenn also z.B. im Vormonat Stunden aus dem Konto abgebaut wurden, dann werden diese Tage nicht mitgezählt, wenn die LFZ-Grenze von 42 Tagen geprüft wird.
Ab 01.12.2012
Es gelten diese Tage als Lohnfortzahlung-Tage.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlzeiten prüfen.Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Fehlzeiten prüfen.
Krank und KuG
Wenn während einer Erkrankung, also bei Lohnfortzahlung, KuG hinzutritt (S-KUG oder konjunkturelles KuG) ist für die Erfassung und Abrechnung wie folgt vorzugehen:
Zunächst wird die Erkrankung über den Fehlzeitenkalender erfasst. Diese Erfassung ist zunächst die rechtliche Grundlage auch für die Lohnfortzahlung. Im Fehlzeitenkalender kann mit Vorerkrankungen wie gewohnt verknüpft werden, damit die max. Lohnfortzahlungstage gezählt werden können.
Wenn nun an einzelnen Tagen (oder auch Stunden) Kurzarbeit abgerechnet werden soll:
Zusätzliche Erfassung in den Berichtsdaten mit der LOA Kurzarbeit (Funktion 2001 <KuG-Ausfallstunden>) - die Kurzarbeit wird also zusätzlich gebucht!
Die Lohnfortzahlungsstunden werden durch die zusätzlich berichteten Stunden KuG-Stunden im Fehlzeitenkalender automatisch reduziert zur Abrechnung.
Eine manuelle Reduzierung im Fehlzeitenkalender oder Folgelohnart der Lohnfortzahlung ist nicht notwendig.
Einträge im Fehlzeitenkalender bleiben bestehen, im Zweifel auch ohne Lohnfortzahlungsstunden, jedoch werden die Tage für die max. Lohnfortzahlungsgewährung weiter geführt.
Auf der Abrechnungsliste wird der Zeitraum der Erkrankung für die Agentur für Arbeit mit ausgewiesen.
KuG und krank vor KuG
Wenn "Krank vor KuG" berichtet wird, dann werden die Tage, an denen Stunden aus dem Arbeitszeitkonto kommen, als SV-Tage angesehen. Ohne Abbau aus dem Arbeitszeitkonto werden die SV-Tage durch KuG-Kranktage gekürzt.
Wenn aber der komplette Tag aus Guthabenstunden aufgefüllt wird, dann gilt der Tag als SV-Tag. Ab 01.01.10 wird in der Regel aber für Krank während KuG kein Guthaben eingebracht.
Wichtig: Die Beurteilung, ob der Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse des Mitarbeiters gerichtet werden kann oder doch bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragt werden muss, erfolgt nicht vom Programm, sondern muss mit der Erfassung vor der Abrechnung vom Anwender erfolgen.
Die Erfassung "Krank vor KuG" muss mit der Lohnart mit der Funktion 2003 <KuG Krank vor KuG: Krankenkasse zahlt Krankengeld in Höhe KuG> erfolgen.
/Abrechnung/Aktuelle AbrechnungWebclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
KuG und krank vor KuG, Druck der Abrechnungsliste und Antragsformular für Krankengeld bei Kurzarbeit
Das Antragsformular und die Abrechnungsliste sind an die aktuell geforderten Formulare zur Beantragung von Krankengeld bei Kurzarbeit angepasst worden.
Hinweise zur Abrechnungsliste und Antragsformular:Die Zeiträume für Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit passen nicht in die jeweiligen Spalten. Deshalb sind in den Spalten Verweise und dann jeweils eigene Zeilen pro Personalnummer."Kurzarbeit an folgenden Tagen" wird ermittelt für den Betrieb und das ist hier: KuG-Stammnummer, wie abgerechnet im Monat, und zwar welche Tage mit Kurzarbeit oder Krank vor Kurzarbeit. Die Zeiträume enthalten Tage, in denen Stunden waren, also bei vollem Monat die einzelnen Wochen.Die beiden Zeilen bei Sollentgelt und Istentgelt sind: netto laut Tabelle und Ausgangsbrutto. Diese Werte sind identisch mit dem KuG-Ermittlungsprotokoll.
Das Deckblatt ist (wie bisher) am Ende.Da oben auf der Abrechnungsliste die Krankenkasse nicht steht: Die Abrechnungsliste und der jeweilige passende Antrag sind erkennbar am Betrag.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGKK KuG-Abrechnungsliste für Krankenkasse>
KuG und krank vor KuG, doch Guthaben einbringen
Bei Kurzarbeit, aber Krankheit vor KuG, wird für diese Stunden kein Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto eingebracht; dies gilt ab 01.01.10. Das sind Stunden, die mit der Lohnart mit der Funktion 2003 für Krank vor KuG abgerechnet wurden.
Quelle: Das ergibt sich aus dem KuG-Leitfaden: Winterbau-Merkblatt 2009/2010, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Seite 32, Absatz Arbeitszeitguthaben.
Wenn das so nicht gewünscht ist, dann kann es anders geregelt werden: Wenn dennoch Stunden auch bei Krank vor KuG aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut werden sollen, dann in der Einrichtung "KuG Krank mit Abbau Guthaben" ankreuzen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register AbrechnungWebclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Stammdaten/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung
KuG-Abrechnungsliste, Kranktage
Wenn auf der KuG-Abrechnungsliste "Ausfallstunden krank" aufgeführt werden, dann werden zusätzlich die Kranktage des Monats gedruckt. Das sind die Tage, die mit der Lohnart mit der Funktion 2003 für Krank vor KuG abgerechnet wurden, die auch als Stunden auf der KuG-Abrechnungsliste erscheinen. Das sind nur Solltage.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison, blokugaa>Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison, blokugaa>.
Ganzer Monat krank vor und während KuG
Wenn vor Kurzarbeit eine Fehlzeit beginnt und während eines ganzen Monats der Kurzarbeit andauert, dann werden nicht nur die SV-Tage auf 0 gekürzt, sondern es wird auch eine Unterbrechungsmeldung erstellt.
Ein ganzer Monat krank und KuG führt dann zu einer SV-Meldung mit dem Abgabegrund "51 Unterbrechung wegen Bezugs von Entgeltersatzleistungen" und dem Entgelt bis zum Ende des Vormonats.
Die KuG-Erstattung, in diesem Fall durch die Krankenkasse, ändert sich dadurch nicht. Im Personalstamm wird diese Unterbrechung noch nicht eingetragen, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht mehr besteht. Es muss die Lohnart mit der Funktion "2003 KuG Krank vor KuG: Krankenkasse zahlt Krankengeld in Höhe KuG" berichtet werden.
/Abrechnung/Aktuelle AbrechnungWebclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Druck der KuG-Liste
Beispiel für Auswahlen bei der KuG-Liste
Monat 02.12 Kurzarbeit, Monat 03.12 Kurzarbeit und Rückrechnung auf 02.12.
a. 03.12: <blokugsaison> ohne besondere Auswahlen, druckt Neu 02.12, Storno 02.12 und 03.12.
b. 02.12: nach der Rückrechnung in 03.12; für Abrechnungsmonat 02.12, Umfang: inkl. RR auf den Monat, druckt den neuen, aktuellen Stand des Monats 02.12 einschließlich der Änderungen, die sich durch die Rückrechnung in 03.12 ergaben.
Wenn man b. ausführt, liegt es nahe, a. auszuführen ohne die Rückrechnungen, das wäre:
Abrechnungsmonat 03.12, Umfang: Ohne RR, gedruckt wird nur 03.12.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison >Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison >.
Mehrere KuG-Listen pro Stammnummer
Wenn z.B. pro Abteilung eine eigene KuG-Liste ausgegeben werden soll, aber nur eine Stammnummer zugeteilt wurde, dann so vorgehen:
Unter Einrichtung, KuG-Stammnummern für eine Stammnummer mehrere Einträge erstellen, z.B. A1812K und A1812R. Die tatsächliche Stammnummer dazu, im Beispiel A1812, in der Spalte "Druck KuGStammnummer" eintragen. Bei den Personalnummern jeweils die passende Stammnummer eintragen, also A1812K oder A1812R. Die KuG-Listen werden dann automatisch getrennt.
Mehraufwands-Wintergeld MWG
Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt ab 01.12.2006 1,00 Euro.
Es wird vom 15.12. eines jeden Jahres bis Ende Februar für jede geleistete Arbeitsstunde gewährt, bis maximal 90 Stunden im Dezember, 180 im Januar und 180 im Februar. Nach Abschluss der November-Abrechnung 2006 muss also der Faktor der Lohnart für MWG, das ist die Lohnart mit der Funktion 3021, auf 1,00 geändert werden. Ab 01.12.2006 gelten dann die Rechenregeln zur täglichen Sollzeit, wie in den Arbeitszeitkonten definiert, nicht mehr. Es werden die maximalen Stunden geprüft.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung.
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Winterbau-Umlage
Für die Winterbau-Umlage des Bauhauptgewerbes müssen die Anteile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers eingetragen werden.
Ob die Umlage auf AG und AN aufgeteilt wird, bestimmt der Tarifvertrag. Der Winterbau-Umlage-Prozentsatz ist dann, Stand 05.06 im Bauhauptgewerbe, 2%, der AG-Anteil 1,2, der AN-Anteil 0,8.
Für die Abrechnung des AN-Anteils ist eine Lohnart mit der Funktion "1110 Winterbau-Umlage Arbeitnehmer-Anteil" nötig. Die Lohnart als Nettolohnart und als Abzugslohnart definieren; außerdem als pfändbar. Als Haben-Lohnart kennzeichnen mit einer Kontierungshilfe, die als Haben-Sachkonto die Verbindlichkeiten an die Sozialkasse hat.
/Stammdaten/Sozialkassen, Beitragssätze: Winterbau-Umlage AG-Anteil, Winterbau-Umlage AN-Anteil und/Stammdaten/Lohnarten.
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Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit
Für KuG außerhalb der Schlechtwetterzeit wird Guthaben des Arbeitszeitkontos nicht eingebracht in der Höhe, wie es für Saison-KuG reserviert ist, höchstens 150 Stunden.
Außerhalb der Schlechtwetterzeit gilt genau die umgekehrte Definition im Vergleich zu Saison-KuG: Wenn beim Arbeitszeitkonto z.B. 150 Stunden als "Max. Abbau Std. für Saison-KuG" eingetragen sind, dann gelten 150 Stunden als vor Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterperiode geschützt. Wenn beim Arbeitszeitkonto z.B. 50 Stunden als "Geschützte Std. vor Saison-KuG" eingetragen sind, dann werden maximal 50 Stunden für KuG außerhalb der Schlechtwetterzeit eingebracht.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen.
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Sonstiges zu KuG
KuG, Ausfallstunden-Faktor, pro Tag
Für die Berechnung bei Kurzarbeit wird der Faktor der Ausfallstunden fürs Sollentgelt in einigen Fällen Tag für Tag ermittelt:
Wenn ein Arbeitnehmer zum Zeitlohn nur dann den Bauzuschlag erhält, wenn er auf Baustellen oder überwiegend auf Baustellen arbeitet und wenn die Ausfallstunden auf Baustellen und Nicht-Baustellen berichtet wurden. Eine Baustelle ist eine Kostenstelle, bei der im KSt-Stamm "Ist Baustelle" angekreuzt ist.
Wenn Ausfallstunden auf eine KSt berichtet wurden, für die laut KSt-Stamm ein abweichender Tarif gilt. Wenn an Fehltagen KuG-Ausfallstunden statt Krank-KuG-Ausfallstunden berichtet werden: in diesem Fall wird der Faktor laut der Lohnart der Fehlzeit ermittelt.
Wenn so berichtet wurde, dann wird auf dem KuG-Protokoll ein gemischter Faktor ausgewiesen, der sich aus der Summe der Bewertungen geteilt durch die Stunden ergibt; dazu wird ein kurzer Text gedruckt. Dies gilt ab 01.12.2007.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro>.
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Urlaubsstunden auf KuG-Protokoll
Wenn die Urlaubsstunden gewerblicher Arbeitnehmer auf dem KuG-Protokoll gedruckt werden sollen, also zusätzlich zum Entgelt, dann die Lohnart mit der Funktion "1011 Urlaubsstunden gewerbl. Arbeitnehmer" mit der Definition "Sollentgelt: Betrag" versehen; obwohl diese Lohnart keinen Betrag hat.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
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Leistungsgruppe, z.B. bei Grenzgängern
Bei Grenzgängern, die keine Steuerklasse haben, kann die Leistungsgruppe für KuG, die sonst von der Steuerklasse abhängt, in der Personal-Karte eingetragen werden (Register KuG).
Auch in anderen Fällen kann die Leistungsgruppe anders definiert werden; dann in der Übersicht (Button Übersicht, KuG).
Die Leistungsgruppe wird erst dann wieder automatisch ermittelt, wenn eine andere Steuerklasse oder ein anderer Kinderfreibetrag eingetragen wird. Die Leistungsgruppe wie ermittelt oder wie eingetragen ist die Basis für die rechnerischen Leistungssätze bei Kurzarbeit.
Der "Leistungssatz" ergibt sich aus den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Falls anders, kann er als "Abweichender Leistungssatz" eingetragen werden.
Kein Arbeitszeitguthaben, Saison-KuG
Wenn kein Arbeitszeitguthaben vorliegt, dann wird kein Vorschuss für KuG gebildet. Wenn es aber gewünscht ist, kann das so eingerichtet werden:
Es ist möglich, als vor KuG geschützte Stunden eine negative Zahl einzutragen; bei der Kontodefinition pro Personalnummer: Geschützte Stunden statt Konto: Ja, Geschützte Stunden vor Saison-KuG z.B. -30.
Dann wird auch bei negativem Kontostand für KuG abgebaut.
Diese Zahl gilt allerdings nicht als Grenze für die Saison. Vielmehr würden jeden Monat trotz negativem Guthaben Stunden in dieser Höhe, im Beispiel 30 abgebaut, wenn nötig.
Notiz: Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Arbeitszeitschuld für KuG einzubringen; die Arbeitsagentur kann das auch nicht verlangen. Denn die Arbeitszeitschuld, die tariflich zulässig ist, 30 Stunden Stand 2008, dient zuerst dem Ausgleich des Monatslohns.
Geschützte Stunden vor KuG begrenzen
Wenn Stunden aus dem Arbeitszeitkonto nicht für Ausfallstunden eingebracht werden sollen, also Konto-Guthaben vor Saison-KuG geschützt wird, weil es für andere Zwecke angespart wird, dann kann festgelegt werden, dass maximal der November-Saldo des Kontos geschützt werden soll.
Wenn das so eingerichtet wird und wenn laut Konto eine größere Anzahl von Stunden vor KuG geschützt sind, als im November im Konto waren, dann wird tatsächlich höchstens das November-Guthaben geschützt. Zugänge ins Konto, die sich ab Dezember ergeben, würden also zum Ausgleich für KuG herangezogen.
Die Grundlage für eine solche Verarbeitung ist nicht klar; es gibt aber Arbeitsagenturen, die eine solche Begrenzung fordern.
Wenn aber nichts geändert werden soll, dann muss keine Einrichtung getroffen werden.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto oder Ausgleichskonto, Basisstunden, KuG: Geschützt max. November-Saldo oder/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen: Geschützt max. November-Saldo.
Webclient:
KuG und Minderstunden
In Monaten mit Kurzarbeit können Minderstunden in die Berechnung von KuG einbezogen werden; dies kann in der Einrichtung ausgewählt werden,
Wie Mehrarbeitsstunden werden Minderstunden nicht gegen die Sollstunden des Arbeitszeitkalenders gerechnet, sondern gegen die Basisstunden des Arbeitszeitkontos. Wenn allerdings ohne Konto abgerechnet wird oder das Konto ohne Basisstunden auskommt, dann wird gegen die Sollstunden gerechnet. Zu den Entgeltstunden andererseits zählen die aktiven und passiven Stunden, Ausfallstunden und Fehlstunden mit fiktiver Bewertung fürs Sollentgelt.
Falls im Monat der Monatslohn aus dem Arbeitszeitkonto aufgefüllt wird, dann werden Minderstunden nicht zusätzlich ermittelt, denn sie sind in dieser Auffüllung enthalten.
Wenn Minderstunden festgestellt werden, dann werden sie mit dem Faktor bewertet, wie Mehrarbeit bewertet werden würde, und der Betrag erhöht im KuG-Ermittlungsprotokoll das Sollentgelt und Istentgelt; er wird als "Minderstunden" ausgewiesen. Gilt ab 01.12.2012.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: KuG, Minderstunden ermitteln und/Berichte/Berichte drucken, <blokugpro KuG-Ermittlungsprotokoll>.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Register Abrechnung: KuG, Minderstunden ermitteln und /Berichte/Berichte drucken, <blokugpro KuG-Ermittlungsprotokoll>.
Teilmonatsberechnung
Teilmonat liegt vor, wenn Eintritt oder Austritt im Monat ist; Sollentgelt und Istentgelt werden auf den ganzen Monat hochgerechnet.
Sollentgelt-Berechnung Teilmonat
Volle Basisstunden mal Sollentgelt-Faktor ist das hochgerechnete Sollentgelt. Der Sollentgelt-Faktor ergibt sich aus den abgerechneten Stunden, die ins Sollentgelt fließen, zuzüglich der bewerteten Ausfallstunden, also Betrag geteilt durch Stunden.
Istentgelt-Berechnung Teilmonat
Volle Basisstunden laut Arbeitszeitkonto minus abgerechnete Stunden, die ins Istentgelt fließen, minus Ausfallstunden. Diese Stunden werden mit dem Sollentgelt-Faktor bewertet und zum errechneten Istentgelt addiert; das Ergebnis ist das hochgerechnete Istentgelt.
KuG, Teilmonat, Alternative
Bei der Teilmonats-Berechnung von KuG, also bei Eintritt oder Austritt im Monat, kann das Teilmonatsentgelt wahlweise so auf den vollen Monat hochgerechnet werden, dass der Faktor wie für die bewerteten Ausfallstunden angesetzt wird.
Dann wird so gerechnet:
Volle Basisstunden laut Arbeitszeitkonto minus abgerechnete Stunden, die ins Sollentgelt oder Istentgelt fließen, minus Ausfallstunden; diese zum vollen Monat fehlenden Stunden werden mit dem Ausfallstunden-Faktor bewertet und zum errechneten Sollentgelt oder Istentgelt addiert; das Ergebnis ist das hochgerechnete Entgelt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung: KuG Teilmonat Ausfallstd.faktor ankreuzen.
Webclient:
Passive Sollentgelt-Stunden, Teilmonat
Lohnarten wie "Monatslohn-Auffüllung" (Ausgleichskonto-Steuerung 041) und Urlaubsstunden für gewerbliche (Lohnart mit der Funktion 1011, wenn als Stunden-Lohnart definiert), müssen folgende Einrichtungen in der Lohnarten-Karte haben:
Entgeltstunden: passiv.
Sollentgelt KuG/WaG: Betrag.
Istentgelt KuG/WaG: Betrag.
Nur aktive oder passive Entgeltstunden werden auch in die Sollentgelt-Stunden gerechnet. Sollentgelt-Betrag geteilt durch Sollentgelt-Stunden ergibt den Faktor für die Teilmonats-Berechnung.
Lohnarten mit fiktiver Bewertung
Wenn eine Lohnart fiktiv bei Kurzarbeit zu bewerten ist, also einen Zeitraum ohne Entgeltfortzahlung abrechnet, dann wird ein Hinweis ausgegeben, wenn eine Bewertung fehlt.
Für alle Abrechnungsarten, die zur Lohnart eingetragen sind, sollte also eine Bewertung definiert werden. Eine Lohnart die so bewertet wird, kommt dennoch ohne Betrag auf die Abrechnung; die Bewertung würde nur für die Rechenschritte der KuG-Berechnung benötigt.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung: Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG und Bewertung, Button Prüfen.
Webclient:
KuG und Nebeneinkommen
Wenn ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit aus einer anderen Beschäftigung ein Nebeneinkommen erzielt, dann muss er diesen Betrag dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
In diesem Fall den Betrag mit einer Lohnart berichten mit der Funktion 2008 KuG Nebeneinkommen. Diese Lohnart als Bruttolohnart mit der Funktion 2008 versehen, sonst aber keine Definitionen treffen, so dass die Lohnart Abrechnung, Steuer und SV nicht ändert.
Der Betrag der Lohnart erhöht das Istentgelt für die KuG-Berechnung; es ergibt sich dann ein anderer KuG-Auszahlungsbetrag.
Zu den Sonderregeln in der Corona-Pandemie seit 01.03.2020 beachten Sie bitte: BLO Lexikon Sonderregeln Kurzarbeit vom 01.03.20 bis 30.06.22
Deckblatt zum Antrag auf Kurzarbeitergeld, Absender
Die "Anschrift der Lohnabrechnungsstelle (nur angeben, wenn nicht am Betriebssitz)" kann so festgelegt werden:
Bei den KuG-Stammnummern kann die "Adresse Lohnabrechnungsstelle", also eine Adressnummer, eingetragen werden. Wenn nicht, dann wird, aber nur, wenn beim Druck "Abw. Lohnabrechnungsstelle" ausgewählt wird, die Adresse laut Firmendaten gedruckt.
Telefon, E-Mail und Fax werden so ermittelt:
Wenn bei den KuG-Stammnummern ein "Adressat Druck Lohnabrechnungsstelle" eingetragen ist, dann diejenigen dieses Adressaten. Wenn nicht, dann aus den Firmendaten oder aus der Niederlassung; wenn zu deren Adresse ein Standard-Adressat eingetragen ist, dann laut diesem.
Zusätzlich kann bei den KuG-Stammnummern ein Drucktext eingetragen werden, der auf dem Deckblatt zur Stammnummer als "Abteilung" gedruckt wird.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG-Stammnummern Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Berichte: KuG.
Webclient:
Konto beim Druck
Für die Anträge auf Kurzarbeitergeld ist ist zusätzlich zur Bankkontonummer die internationale Bankkontonummer IBAN nötig.
Diese sollte deshalb bei den Bankkonten des Unternehmens eingetragen werden; eine Verarbeitung dazu kann aufgerufen werden unter: Baulohn, Einrichtung, Zahlungsdefinition, Button Funktion, Bankkonto IBAN prüfen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition: Übersicht auf Bankkonto und /Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison, blokugaa>.
Webclient:
Anzahl beim Druck
Auf dem Deckblatt zum Saison-Kurzarbeitergeld werden in der "Anzahl" diejenigen Arbeitnehmer nicht mitgezählt, die zwar auf der Abrechnungsliste enthalten sind, aber nur Zuschuss-Wintergeld für den Abbau von Guthaben aus dem Konto erhalten.
/Berichte/Berichte drucken, <blokugsaison>.
Webclient:
GaLabau - Saison-KuG
Ab 01.04.07 gilt auch für den Gartenbau die Regelung zum Saison-KuG.Ab 01.04.07 empfehlen wir, das Arbeitszeitkonto zwar zu belassen, aber beim Konto ab 01.04.07 einen Null-Eintrag für die bisherige Gartenbau-Kontensteuerung zu erstellen: Arbeitszeitwirtschaft, Ansparkonto, Button Ansparkonto, Garten- und Landschaftsbau. Ab 01.04.07, alle Werte 0 oder leer. Durch diesen Null-Eintrag wird die besondere Konten-Verarbeitung beendet; es bleibt die "normale" Konten-Verarbeitung.
Kurzarbeit und Quarantäne / Sorgeberechtigt wegen Quarantäne im Monat
Die Lohnarten, mit denen der Bruttoausfall der Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne auf die Abrechnung gebracht wird, das sind die Lohnarten mit der Funktion 3040 und 3044, benötigen die Einstellungen:
Entgeltstunden Passiv;
Sollentgelt KuG,
Istentgelt KuG als Betrag.
Diese waren bei den Muster-Lohnarten, die wir zur Verfügung gestellt haben, zunächst nicht gesetzt. Das Ausfallentgelt wegen Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne muss dem Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG als Betrag hinzugerechnet werden.
Als Sollentgelt ist das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, welches ohne Kurzarbeit und ohne Arbeitsausfall für Zeiten einer Entschädigung nach dem IfSG erzielt worden wäre.Als Istentgelt sind das in diesem Monat angefallene tatsächliche Arbeitsentgelt sowie der beitragspflichtige Teil des Bemessungsentgelts für die Entschädigungsleistung (bei Sorgeberechtigt Quarantäne der auf 80 v.H. geminderte Teil des Bemessungsentgelts) zu berücksichtigen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung.
Webclient:
KuG und Saison-KuG, Druck der Anträge ab 12.20 zusätzliche Angaben
Die Erklärung des Arbeitgebers zum Antrag ist angepasst worden und in jedem Fall sind die Punkte einzeln zu prüfen und zu bestätigen.
Es sind zusätzliche Einträge sowie Bestätigungen in der Abrechnungsliste und auch im Antrag zu machen.
Bitte prüfen Sie die Punkte.
Neu sind unter anderem in der Abrechnungsliste:
In der Spalte der Personalnummer wird eine zusätzliche Zeile mit einer "Personalveränderung" vom Programm gedruckt, wenn eines hiervon zutrifft:• Neueinstellung im Monat. Erläuterung: Es wird das Eintrittsdatum gedruckt, wenn es im Abrechnungsmonat ist. • Aufhebungsvertrag im Monat laut Arbeitsbescheinigung im Monat. Erläuterung: Es wird das Datum gedruckt, wann der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Sofern noch keine Arbeitsbescheinigung ausgeführt wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.• Kündigung laut Arbeitsbescheinigung im Monat. Erläuterung: Es wird das Datum gedruckt, wann die Kündigung ausgesprochen wurde. Sofern noch keine Arbeitsbescheinigung ausgeführt wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.• Altersrente beantragt, ab der Version 24.1.7: Zur jeweiligen Abrechnungsliste wird in der Spalte der Personalnummer nichts mehr in die zusätzliche Zeile "Personalveränderung" vom Programm zu <Altersrente beantragt am> ermittelt. Das Datum ist händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.• Quarantäne, wenn im Monat eine Fehlzeit dazu oder zu "Sorgeberechtigt" vorhanden ist. Die Anzahl der Arbeitnehmer, für die dieses zutrifft und gedruckt wurde, wird im Antrag in der Erklärung automatisch eingefügt sofern dies dafür notwendig ist. Bitte prüfen Sie den Eintrag.
Treffen mehrere Einträge zu, dann wird nur ein Eintrag ausgegeben und es werden zwei Punkte ans Ende gesetzt.
Wichtig: Die Angaben sind notwendig für den Antrag und müssen von Ihnen geprüft und um die nicht im System bekannten Informationen ergänzt werden.
Sollten noch weitere Tatbestände erfüllt sein, dann teilen Sie das der Bundesagentur für Arbeit bitte gesondert für die/den Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit. Der Faktor für das Zuschuss-Wintergeld beim Antrag auf Saison-KuG und MWG wird in der Überschrift zur Spalte genannt, sofern bei der Lohnart ein Faktor eingetragen ist, der eindeutig ist, das wären 2,50 EUR.
/Berichte/Berichte druckenWebclient: /Berichte/Berichte drucken
KuG und Saison-KuG, Druck der Anträge ab der Version 2023
Wichtiger Hinweis zum Druck des Leistungsantrages / Deckblatt im Webclient
Um den Leistungsantrag (das ist das Deckblatt) zu drucken, muss beim Aufruf des Berichtes das Kennzeichen <Deckblatt wenn Vorschau> gesetzt sein.Nur wenn dann die Berichtsvorschau <Vorschau> ausgeführt wird, wird das Deckblatt (oder die Deckblätter) in einer .zip-Datei in das Downloadverzeichnis des Browsers gestellt. Der Druck kann dann aus dieser .zip-Datei erfolgen, wenn das darin enthaltene PDF Dokument geöffnet wird.
Die Abrechnungsliste kann dann aus der Vorschau gedruckt werden, sofern sie nicht schon vorher getrennt gedruckt wurde.
Bei allen anderen Druckoptionen wird nur die Abrechnungsliste gedruckt.
Webclient: /Berichte/Berichte drucken: <blokugsaison, blokugaa>
KuG und Saison-KuG, Druck der Anträge ab 01.01.2025
Das Deckblatt wird immer nur in der aktuellsten Version von NEVARIS Finance Baulohn gedruckt.Bisherige Deckblätter/Anträge stellt die Bundesagentur auf ihrer Homepage zur Verfügung: Merkblätter und Formulare für Unternehmen | Bundesagentur für Arbeit. Diese sind manuell zu befüllen, sofern das notwendig ist.Aktuell (17.12.2024) ist nur das Deckblatt/Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für den Zeitraum 12/2022 bis 03/2024 noch verfügbar; vorherige Deckblätter/Anträge werden nicht mehr angenommen.
Für die Abrechnungsliste/Anlage zum Leistungsantrag kann das bisherige Layout (für den Zeitraum 12/2022 bis 03/2024) über Import/Export Berichtslayouts importiert und zum Druck jeweils ausgewählt werden, sofern dies noch notwendig ist.Anträge und Anlagen sollen in der aktuellen Form auch bei Korrekturen von den Bundesagenturen angenommen werden.
KuG, Antrag auf Kurzarbeitergeld (konjunkturelles KuG); Gesamtzahl der Beschäftigten
Beim Antrag auf Kurzarbeitergeld (konjunkturelles KuG) wurde im Feld <20> Gesamtzahl der dort Beschäftigten eine nicht richtige Anzahl angegeben. Das Feld wird nicht mehr maschinell befüllt, sondern die Anzahl muss manuell eingetragen werden. Gefordert wird hier entweder die Gesamtzahl der Beschäftigten des Betriebs oder der Betriebsabteilung für die konjunkturelles KuG beantragt wurde.
Berichte, Berichte drucken, <BLOKUGAA> KuG-Antrag auf konjunkturelles KuG
KuG, Kurzarbeitergeld für französische Grenzgänger
Grenzgänger nach Frankreich können ab 01.01.2023 Kurzarbeitergeld erhalten, das ohne Steuer (also mit Steuerklasse 0) berechnet wird.
Um solche Mitarbeiter zu kennzeichnen, gibt es im Personalstamm, im Register Kurzarbeit eine neue Kennzeichnung <Keine Steuer, Grenzgänger>, dadurch wird ohne weitere Prüfung festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert wird. Mit diesem Kontrollkästchen kennzeichnen Sie Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedstaat der EU/EWR/CH (z. B. Frankreich) wohnen und deren Kurzarbeitergeld in dem ausländischen Wohnortstaat aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens besteuert wird.
Für diese Arbeitnehmer ist für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes das pauschalierte Nettoentgelt ohne Steuer (Steuerklasse 0) zu berechnen. In der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes der Bundesagentur für Arbeit ist eine entsprechende Spalte dazu ausgewiesen: ohne Steuer.
Die Entscheidung ob der Leistungssatz 1 oder 2 gilt, ist weiterhin zu treffen.
Stammdaten, Personalstamm, Register Kurzarbeit: Keine Steuer, Grenzgänger
Krankenkasse
Krankengeld
SV-Beiträge während Unterbrechung, AG-Leistungen
Wenn Entgeltersatzleistungen bezogen werden, z.B. Krankengeld, aber in diesem Zeitraum der Arbeitgeber Leistungen auszahlt, z.B. einen Zuschuss zum Krankengeld, dann stellt sich die Frage, in welcher Höhe SV-Beiträge auf diese Leistungen fällig werden.
Die Regel ist: die Spanne zwischen dem Nettoarbeitsentgelt, das ist der Nettobetrag, der auch auf der Krankengeld-Bescheinigung gedruckt wird, und der Ersatzleistung ist beitragsfrei; Beträge, die darüber hinausgehen, sind beitragspflichtig. AG-Leistungen sind Zuschüsse, Sachbezüge wie die weitere Pkw-Nutzung, Kontoführungsgebühren und ähnliches.
Wenn die gesamte AG-seitige Leistung beitragsfrei ist, dann geschieht das automatisch; jedoch nicht, wenn nur ein Teil beitragsfrei ist. Was tun, wenn dies vorliegt?
Für die Berechnung werden benötigt: der Betrag der Sozialleistung durch eine dritte Stelle, z.B. das Krankengeld, und das bescheinigte Nettoarbeitsentgelt, das die Ausgangsbasis der Berechnung z.B. durch die Krankenkasse ist. Diese beiden Beträge können berichtet werden. Dafür gibt es Lohnarten mit Funktionen:
Funktion 9491: <Sozialleistung Dritter, z.B. Krankengeld. Keine Abrechnung>
Funktion 9492: <Bescheinigtes Nettoarbeitsentgelt für Sozialleistung Dritter. Keine Abrechnung>
Beide Lohnarten fließen nicht ins Gesamtbrutto, nicht ins Steuerbrutto, nicht ins SV-Brutto. Sie sind lediglich die Basis der weiteren Berechnung.
Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld wird bei dieser Berechnung zur Sozialleistung addiert.
Wenn diese Lohnarten berichtet werden, wird der Betrag dazu vorgeschlagen, wenn eine Meldung zur Ersatzleistung mit dem bescheinigten Entgelt oder eine Rückmeldung der Kasse mit der Höhe der Sozialleistung vorhanden ist.
Wenn diese Lohnarten in der Abrechnung enthalten sind, dann wird während der Abrechnung geprüft, ob das außerdem gezahlte SV-Brutto völlig beitragsfrei bleibt oder nur teilweise. Wenn es nur zum Teil beitragsfrei bleibt, dann wird dieser Betrag mit einer Lohnart gebildet, also vom SV-Brutto abgezogen, und es werden außerdem SV-Tage abgerechnet, so dass für den verbleibenden Betrag die SV-Berechnung ausgeführt wird.
In Teilmonaten werden als SV-Brutto nur Lohnarten angesehen, die Betragslohnarten sind und nicht im Personalstamm stehen; und Sachbezüge. Ferner wird in Teilmonaten die berichtete Sozialleistung für die Berechnung automatisch auf den ganzen Monat hochgerechnet, damit sie mit dem bescheinigten Nettoarbeitsentgelt, das ein Monatsentgelt ist, verglichen werden kann.
Die Lohnart, die automatisch gebildet wird, hat die Funktion: 9493 <Anteil SV-beitragsfreier AG-seitiger Leistung während Entgeltersatzleistung, SGB IV §23c>. Die Lohnart als Abzugslohnart definieren, Betragslohnart, kein Gesamtbrutto, keine Steuerpflicht, aber SV-Pflicht.
Diese Lohnart bewirkt also zwei Dinge: Der Betrag der Lohnart vermindert das SV-Brutto des Monats, dieser Betrag ist also beitragsfrei. An den Tagen im Monat, an denen laut Fehlzeitenkalender SV-Tage zu kürzen sind, werden diese nicht gekürzt. Es liegen dann SV-Tage vor, d.h. die SV-Berechnung wird ausgeführt, auf den restlichen Betrag.
Grundlage: SGB IV, §23c.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
SV-Beiträge während Unterbrechung, weitere Lohnarten
Weitere Lohnarten können angelegt werden, sie müssen aber nicht angelegt werden; wenn sie vorhanden sind, können sie zusätzlich, als Information, auf der Abrechnung gedruckt werden.
Das sind Lohnarten mit den Funktionen:
Funktion 9496: <AG-Leistung während Entgeltersatzleistung. Basis der Berechnung. Keine Abrechnung>
Funktion 9497: <AG-Leistung beitragspflichtig während Entgeltersatzleistung. Keine Abrechnung>
Funktion 9498: <AG-Leistung beitragspflichtig während Entgeltersatzleistung. Entgeltsersatzleistung, wenn auf den Monat hochgerechnet. Keine Abrechnung>
Diese Lohnarten werden, wenn sie vorhanden sind und wenn Unterbrechung und AG-Leistung vorliegt, während der Abrechnung gebildet. Wenn also gewünscht, dann die Lohnarten z.B. als Nettolohnarten anlegen. Wenn in der Lohnarten-Karte mit "Druck Abrechnung wenn kein Betrag" gekennzeichnet ist, dann werden diese Lohnarten auch auf der Abrechnung gedruckt.
Die Lohnart mit der Funktion 9496 enthält den Betrag, der als AG-Leistung während Unterbrechung ermittelt wurde. Die Lohnart mit der Funktion 9497 enthält den Teil dieses Betrages, der SV-pflichtig abgerechnet wurde. Die Lohnart mit der Funktion 9498 enthält den Betrag der Sozialleistung, wenn er für die Berechnung auf den vollen Monat hochgerechnet wurde; dann lässt sich dieser Betrag besser mit dem Nettoentgelt, das sich auch auf den ganzen Monat bezieht, vergleichen.
SV-Beiträge während Unterbrechung, Hinweise
Welche Lohnarten: Als AG-Leistung während Unterbrechung werden Lohnarten angesehen, die SV-pflichtig sind, Betragslohnarten sind, nicht im Personalstamm stehen und keine anteilige Berechnung laut Lohnartenstamm haben.
Freiwillige KV
Bei freiwilliger KV wird in einem Teilmonat immer auf der Basis des tatsächlichen Entgelts gerechnet. Dabei wird das "normale" Rest-Brutto zunächst verbeitragt; dann wird der beitragspflichtige Teil der AG-Leistung verbeitragt. Die Summe wird als Beitrag ausgewiesen; der AG-Zuschuss zum Beitrag wird entsprechend errechnet. Gerechnet wird zum Beispiel: Erster Teil des Beitrags aus der Bemessungsgrenze zur KV durch 30 Tage mal Beschäftigungstage, plus zweiter Teil des Beitrags aus AG-Leistung während der Fehlzeit, das ist der Beitrag aus der AG-Leistung durch 30 Tage mal Fehltage.
Beitrag für freiwillig Versicherte
Beitrag
Der Beitrag für in einer Krankenkasse freiwillig Versicherte wird bei den Krankenkassenbeiträgen eingegeben. Solange ein einheitlicher Beitragssatz wegen des Gesundheitsfonds gilt, wird der freiwillige Beitrag während der Abrechnung automatisch aus der Bemessungsgrenze errechnet.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge.
Webclient:
Beitrag im Personalstamm
Der KV-Schlüssel ist 0 oder 9. Die Eingabe des Beitrags im Personalstamm selbst ist möglich für diese Personengruppen:
Bei privaten Krankenkassen.
Bei landwirtschaftlichen Krankenkassen, wenn bei der Krankenkasse selbst kein freiwilliger Beitrag eingetragen ist und der Beitrag ausgezahlt wird.
Bei Altersteilzeit in der Freistellungsphase.
Beim Personengruppenschlüssel 119 (Versicherungsfreie Altersvollrentner).
Beim Personengruppenschlüssel 120 (Versicherungspflichtige Altersvollrentner).
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung.
Webclient:
Beitrag bei der Abrechnung
Bei der Abrechnung wird der Beitrag aus den Krankenkassenbeiträgen ermittelt. Und nicht aus der Anzeige im Personalstamm. Mit Ausnahme der genannten Personengruppen. Das bedeutet, für die freiwillig KV-Versicherten ist der Beitrag bei der Krankenkasse maßgeblich.
Beitrag im Personalstamm zur Information
Der Beitrag laut Personalstamm, der dort auch nicht geändert werden kann, ist also zur Information. Um diesen Beitrag mit den aktuellen Beitragssätzen der Krankenkasse abzugleichen, kann so vorgegangen werden: wir empfehlen eine Abrechnung für den Mitarbeiter durchzuführen
Diese zusätzliche Verarbeitung ist nicht auszuführen!
Für eine Krankenkasse: /Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Freiw. Beitrag im Pers.stamm aktualisierenWebclient: Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge, Freiw. Beitrag im Pers.stamm aktualisieren.
Freiwillig Versicherte, AG-Zuschuss, Einrichtung
In den Firmendaten kann ausgewählt werden, ob für freiwillig Versicherte der AG-Zuschuss zur KV und PV auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze, das ist die Hälfte des Beitrags, oder auf Basis des Entgelts, das ist möglicherweise weniger als die Hälfte des Beitrags, ausgeführt werden soll. Keine Auswahl bedeutet: es wird nach Beitragsbemessungsgrenze bezuschusst.Ferner kann pro Niederlassung eine andere Kennzeichnung gesetzt werden. Diese gilt nur, wenn bei der NL nicht "Werte aus Firmendaten" ausgewählt ist. Für Ausnahmen kann im Personalstamm eine Steuerung pro Personalnummer getroffen werden.
Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen undStammdaten, Einrichtung, Niederlassungen, Register Baulohn.Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung 2.
Bitte beachten Sie dazu auch die vollständige Beschreibung in der Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
KV-Zusatzbeitrag
Ab 01.01.2015 gilt ein zusätzlicher Beitragssatz pro Kasse; der Beitrag wird bis 31.12.2018 vom Arbeitnehmer allein getragen. In den Sozialversicherungswerten ist dieser KV-Zusatzbeitrag nicht mehr eingetragen, weil er pro Kasse verschieden sein kann. Aber der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag bleibt Teil der Sozialversicherungswerte; er gilt z.B. für Auszubildende, die Geringverdiener sind.
Der zusätzliche KV-Beitragssatz pro Kasse ist im Krankenkassenstamm enthalten, ab dem Monat, ab dem er gilt. Falls er 0,00 sein sollte, dann muss dort "KV-Zusatzbeitrag ist Null" ausgewählt werden. Die Beitragssätze müssen nicht nach West oder Ost unterschieden werden; wenn nur Eintrag vorhanden ist, gilt dieser.
Für Betriebsrentner gilt: wenn ein neuer Prozentsatz gültig wird, dann für Betriebsrentner erst zwei Monate danach (SGB V § 247).
/Stammdaten/Krankenkassen, Beiträge.
Webclient:
KV-Zusatzbeitrag, Beitragssätze
Die KV-Zusatzbeiträge pro Krankenkasse werden zusammen mit den Umlagesätzen der Kassen importiert.
Hierbei handelt es sich unter umständen um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig)
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Beitragssätze.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
KV-Zusatzbeitrag, Beitragsschätzung
Wenn der Beitrag zur Krankenversicherung für den Beitragsnachweis geschätzt wird, dann wird wie bisher der komplette Beitrag ermittelt, ohne dass dieser weiter nach Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil unterschieden wird. In der Übersicht der Schätzungen wird der KV-Zusatzbeitrag ausgewiesen, ist aber bereits in den Beitrag eingerechnet; ebenso beim Druck der voraussichtlichen Beiträge.
Beim Druck des Beitragsnachweises ist der KV-Zusatzbeitrag in den Beitrag zur Krankenversicherung eingerechnet; er wird zusätzlich als "darin enthalten" ausgewiesen.
Wenn im Krankenkassenstamm kein Eintrag zum KV-Zusatzbeitrag ist, dann wird bei der Beitragsschätzung ein Fehler dazu ausgegeben. Geschätzt wird dennoch; es wird dann der durchschnittliche Zusatzbeitrag angesetzt, in 2015 sind das 0,9%.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Krankenkasse voraussichtlich, Ausführen und Ergebnis und Druck und Druckausgaben erstellen, Beitragsabrechnung Krankenkasse.
Webclient:
KV-Zusatzbeitrag, Abrechnung und Druck
Wenn im Krankenkassenstamm kein Eintrag zum KV-Zusatzbeitrag ist, dann wird bei der Abrechnung ein Fehler dazu ausgegeben.
Beim Druck der Abrechnung ist der KV-Zusatzbeitrag in den Arbeitnehmeranteil eingerechnet; ebenso ist der Prozentsatz des Zusatzbeitrags in den Prozentsatz, den der Arbeitnehmer trägt, eingerechnet.
Wenn im Bereich der Abrechnung, in dem Texte gedruckt werden, eine Information zum Prozentsatz des KV-Zusatzbeitrages gedruckt werden soll, dann hierfür die Steuerung in der Einrichtung treffen, die auch für den Druck des Satzes des PV-Zuschlages gilt. Wenn ausgewählt, dann wird eine Textzeile gedruckt "Krankenversicherung-Zusatzbeitrag ist x,x%" und dazu der Text zum PV-Zuschlag, wenn dieser für den Arbeitnehmer fällig ist.
Wenn nur in bestimmten Monaten ein Text zum KV-Zusatzbeitrag gedruckt werden soll, dann kann bei den Texten zur Verdienstabrechnung das Kürzel #KV eingetragen werden; dann wird eine solche Textzeile gedruckt.
Nicht gedruckt wird bei den Beitragsgruppen zur KV 0 und 6 und nicht, wenn gar kein KV-Brutto im Monat ist.
Beim Druck des Lohnkontos werden wie bisher der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil am Beitrag zur Krankenversicherung ausgegeben. Zusätzlich wird der KV-Zusatzbeitrag gedruckt, der aber bereits in den Arbeitnehmeranteil eingerechnet ist; dazu der Prozentsatz des KV-Zusatzbeitrags.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Texte für Abrechnung und /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Druck: Text zu KV- und PV-Zusatzbeitrag.
Webclient:
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, zu gleichen Teilen ab 01.01.2019
Ab 2019 werden die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Eine besondere Einrichtung dazu, etwa in den Sozialversicherungswerten, ist nicht nötig. Während der Abrechnung wird der KV-Zusatzbeitrag automatisch aufgeteilt. Dies kann gesehen werden in der ersten Übersicht der Ergebnisse der Abrechnung bei den “Lohnkonto Einzelwerten”, im Lohnkonto selbst und beim Druck des Lohnkontos.
Wenn auf der Abrechnung ein Text zur Höhe des Zusatzbeitrages gedruckt wird, dann ist dies der Anteil des Arbeitnehmers; der Text ist so ergänzt.
In manchen Fällen trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte des Zusatzbeitrags, so bei Kurzarbeit und wenn in der SV-Gleitzone (Übergangsbereich) abgerechnet wird; ansonsten wird der Beitrag je zur Hälfte aufgeteilt.
Wenn der Beitragsnachweis gedruckt wird, dann wird die Aufteilung im Einzelnachweis ab Februar 2019 jeweils in der Textzeile zum Zusatzbeitrag der Personalnummer vermerkt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis auf Abrechnungslauf und: Lohnkonto Einzelwerte, Einträge zum KV-Zusatzbeitrag. Lohnkonto./Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis drucken.
Webclient:
Beitragssätze
Krankenkassen-Beitragssätze automatisch geändert
Wenn in den Sozialversicherungswerten (Einrichtung, Sozialversicherungswerte) ein neuer Satz angelegt (nicht kopiert) wird, und dann z.B. die PV-BBG eingetragen wird, dann werden für die Krankenkassen neue Beitragssätze zu diesem Datum angelegt.
Der Grund hierfür ist, dass der freiwillige KV- und PV-Beitrag in den Beitragssätzen aufgrund der neuen BBG geändert werden muss. Falls sich ferner der Beitragssatz der Krankenkasse geändert hat, dann müssen diese Beitragssätze noch manuell überarbeitet werden.
Beitragssatzdatei der Krankenkassen
Mehr Informationen erhalten Sie hier: BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig)
Es handelt sich unter Umständen bei Ihnen noch um ein kostenpflichtiges Zusatzmodul.
Die aktuellen Beitragssätze der Krankenkassen können importiert werden; hierfür stellen wir eine Datei mit diesen Daten bereit, Name: bloBeitragssätze.xml.
Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll. In der Beitragssatzdatei sind auch alte Beitragssätze, deshalb wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft werden sollen.
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen eine Betriebsnummer eingetragen ist, wenn für diese Betriebsnummer aktuelle Sätze vorhanden sind. Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge vorhanden sind, werden diese nur dann geändert, wenn dies gewünscht ist; solche Sätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen. Einträge, die noch nicht vorhanden sind, werden für beide Rechtskreise hinzugefügt.
Beitragssatzdatei, Vorgehensweise Import von Stammdaten ab der Version 2023 (Webclient)
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2023 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Mit der Version 2023.2.8 hat sich der Pfad für den Import von Stammdaten (Baulohn) geändert. Der neue Pfad lautet: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/. Diese URL muss ggfls. für den Download in einer Firewall freigeschaltet werden.
Für die Beitragssatzdatei gehen Sie wie folgt vor:
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit. Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich. Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import StammdatenPersonalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten
Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll.
Außerdem wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft/übernommen werden sollen.
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen die Betriebsnummer der Krankenkasse eingetragen ist.
Wenn nach dem Import eine neue Krankenkasse angelegt wird, dann muss der Import nochmals ausgeführt werden, damit die Umlagesätze für die neue Krankenkasse übernommen werden können.
Beitragssatzdatei, Importverarbeitung - Hinweise
Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge mit abweichenden Werten vorhanden sind, werden diese nicht geändert. Diese Datensätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen und müssen manuell korrigiert werden, falls nicht zuvor die Auswahl "Auch vorhandene ändern" getroffen wurde. Die Beitragssätze werden grundsätzlich für beide Rechtskreise angelegt.
Rechtskreis, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreis bei DEÜV-Meldungen
Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17.07.2017 werden die unterschiedlichen Berechnungsgrößen (Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) schrittweise bis zum 31.12.2024 angeglichen. Damit gilt für ab dem 01.01.2025 erworbene Rentenanwartschaften einheitliches Recht, unabhängig davon, ob Beiträge zur Rentenversicherung in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden.
Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist kein Rechtskreiskennzeichen bei den DEÜV-Meldungen mehr zu melden; für Meldezeiträume vor dem 01.01.2025 besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe in Abhängigkeit der tatsächlichen Verhältnisse. Es wird ab 01.01.2025 die Grundstellung (Leerzeichen) gemeldet. Die bisherigen Einrichtungen am Personalstamm für bisherige Beschäftigte, auch wenn ein <Abw. Bundesland RK> gewählt wurde, müssen weiterhin erhalten bleiben.Achtung:Eine abweichende Eingabe für neue Beschäftigte ab 01.01.2025 in <Abw. Bundesland RK> weiterhin notwendig. Siehe dazu hier auch zu den Beitragsnachweis-Meldungen.
Der Rechtskreis wird ansonsten angezeigt aus der Zuordnung des Rechtskreise zum Bundesland, welches in den Firmendaten oder Niederlassungen zu <Bundesland KiSt, Feiertag> festgelegt wird. Auch diese Auswahl darf nicht aufgrund des Wegfalls des Rechtkreises angepasst werden. Der Wegfall des Rechtskreiskennzeichens zum 31.12.24 ist kein meldepflichtiger Tatbestand, aber bis dahin.
Achtung:Eine Veränderung zur bisherigen Eingabe zum <Abw. Bundesland RK> löst entsprechende SV-Meldungen (13/33) aufgrund des Wechsels des Rechtskreise 33/13 bis einschließlich 31.12.2024 (und vorher) aus.
Durch die abgeschlossenen Zeiträume der Entgeltmeldungen zum Jahreswechsel wird eine saubere Trennung bei den Krankenkassen sichergestellt. Es dürfen keine Meldungen in 2024 mit der alten Version bereits im Jahr 2024 für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 abgegeben werden.
Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen und Datenträger erstellen.
SV, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis bei Beitragsnachweis-Meldungen
Bei den Beitragsnachweis-Meldungen wird weiterhin auch ab 01.01.2025 getrennt nach Rechtskreisen gemeldet. Die Rechtskreistrennung bis mindestens 31.12.2025 erforderlich.Um im Beitragsnachweisverfahren die Beiträge dem korrekten Rechtskreis zuordnen zu können, sind die Arbeitnehmer auch über den 01.01.2025 versicherungsrechtlich dem jeweiligen Rechtskreis zuzuordnen.Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden.
Importiert werden die Beitragssätze für den Zusatzbeitrag und die Beitragssätze für Umlagen.
Baulohn, Download und Import von Stammdaten ab der Webclient-Version
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2022.2 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Anleitung für den Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - ConfluenceBeitragssatzdatei, Vorgehensweise Import von Stammdaten ab der Version 2023 (Webclient)
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2023 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Mit der Version 2023.2.8 hat sich der Pfad für den Import von Stammdaten (Baulohn) geändert. Der neue Pfad lautet: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/. Diese URL muss ggfls. für den Download in einer Firewall freigeschaltet werden.
Für die Beitragssatzdatei gehen Sie wie folgt vor:
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit. Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich. Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import StammdatenPersonalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten
Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll.
Außerdem wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft/übernommen werden sollen.
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen die Betriebsnummer der Krankenkasse eingetragen ist.
Wenn nach dem Import eine neue Krankenkasse angelegt wird, dann muss der Import nochmals ausgeführt werden, damit die Umlagesätze für die neue Krankenkasse übernommen werden können.
Beitragssatzdatei, Importverarbeitung - Hinweise
Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge mit abweichenden Werten vorhanden sind, werden diese nicht geändert. Diese Datensätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen und müssen manuell korrigiert werden, falls nicht zuvor die Auswahl "Auch vorhandene ändern" getroffen wurde. Die Beitragssätze werden grundsätzlich für beide Rechtskreise angelegt.
Import Beitragssätze, Hinweise
Wenn die Beitragssätze importiert werden, können Fehler und Hinweise ausgegeben werden.
Das kann zum Beispiel sein: der erhöhte oder der ermäßigte Umlagesatz kann nicht ermittelt werden (siehe dazu im Krankenkassenstamm: "Wenn 2 Umlagesätze) oder es ist ein vierter Umlageprozentsatz enthalten. Wenn sich solche Hinweise ergeben, wird eine Excel dazu geöffnet, mit der Liste: Betriebsnummer der Krankenkasse, Krankenkassenstamm, Hinweistexte.
Dies nur für Krankenkassen, für die auch eine Geschäftsstelle angelegt ist.
Import Beitragssätze, Hinweise zu Umlagesätzen ab 01.01.2025
Umlagen, zu den Änderungen ab 01.01.2025 anwenderseitige Kontrolle der Stammdaten und Ermittlungen ab Januar 2025. Wir möchten nochmal auf die Änderungen zur Berechnung der Umlage 1 in der Beitragsabführung (Krankenkassenschätzung) und in der Abrechnung sowie einer Erstattung hinweisen. Bitte beachten Sie die Online-Hilfe dazu: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence BLO Lexikon L - Z
Kontrolle der Beitragsabführung und Abrechnungen
Bitte kontrollieren Sie, ob bei der Beitragsabführung (Beitragsnachweise) und auch zur Abrechnung (Arbeitgeberanteile) -sofern erforderlich- die Umlage 1 ermittelt wurde.
Stammdatenkontrolle: Beitragskontonummern Krankenkasse
Es gelten die neuen Einträge mit einem <Ab Datum> 01.01.2025 (und weitere ggf.) zu den jeweiligen Niederlassungen und Krankenkassen und dort die neuen Optionen zum Erstattungs-/Umlagesatz (U1-Umlage Erstattungssatz und U1-Umlage Prozentsatz). Die Auswahl zu einer Niederlassung oder Krankenkasse erfolgt über das Feld <U1-Umlage Erstattungssatz>. Der entsprechende <U1-Umlage Prozentsatz> wird in der Auswahl mit angezeigt und anschließend auch übernommen. Bei der Auswahl werden immer zum Eintrag (<Ab Datum>) passende gültige Erstattungs-/Umlagesätze angezeigt.
Baulohn, Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse, Liste bearbeiten: Auswahl <U1-Umlage Prozentsatz>Anleitung für den Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Geschäftsstellen der Krankenkassen
Bankverbindungen der Krankenkassen
Die Bankverbindungen der Krankenkassen können per Importdatei eingelesen werden, um zu entscheiden, welche ihrer Bankverbindungen genutzt werden soll. Zunächst werden alle Bankverbindungen aller Krankenkassen aller Mandanten angezeigt, wie sie aktuell in den Stammdaten sind. Das ist eine Anzeige pro Betriebsnummer und IBAN.
Über "Import" können die Bankverbindungen, wie sie von den Kassen genannt werden, zum Vergleich eingefügt werden. Die Importdatei ist die Datei der Betriebsnummern; dort sind auch die Bankdaten enthalten.Die Anzeige enthält dann die Stammdaten und, mit der Kennung "aus Import", die Bankverbindungen der Kassen, das können mehrere pro Kasse sein. Diese Bankdaten können auch über die "Beitragssatzabfrage" kontrolliert werden.
Soll eine Bankverbindung geändert werden?Dann auf die Zeile des Imports mit dem gewünschten Konto: "Diese IBAN nehmen" und danach auf die Zeile, die geändert werden soll: "für diese Kasse" anklicken. Dabei wird gefragt, ob die IBAN geändert werden soll. Wenn ja, wird sie für diese Kasse in allen Mandanten für alle Geschäftsstellen, die bisher die IBAN hatten, wie sie angezeigt wird, auf die neue IBAN geändert.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Bankverbindungen.
Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Bankverbinden der Krankenkassen und BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Krankenkasse, Geschäftsstelle für Eintrag sperren
Bei den Geschäftsstellen der Krankenkassen kann ein Sperrkennzeichen gesetzt werden; solche Geschäftsstellen können dann im Personalstamm nicht mehr ausgewählt werden. Das ist einfacher, als Einträge zu löschen, die vielleicht schon in früheren Monaten gebraucht wurden.
/Stammdaten/Krankenkassen, Bearbeiten, bei den Geschäftsstellen: Gesperrt.
Webclient:
Krankenkassenstamm, Gesperrt
Im Krankenkassenstamm kann "Gesperrt" gesetzt werden. Das bedeutet nur, die Kasse wird aus der Übersicht weggefiltert.
Stammdaten/Krankenkassen.
Webclient:
Krankenkasse, Adressnummer der Geschäftsstelle
Die Adressnummer der Geschäftsstelle wird benötigt, damit beim Druck der Meldungen zur Sozialversicherung die Adresse der Einzugsstelle gedruckt werden kann. Dabei werden benutzt: der Name laut Adresse, nur der Name, keine der weiteren Bezeichnungen, und Postleitzahl, Ort, Straße.
Aufgrund der elektronischen Meldungen ist die Pflege der Adressnummer an der Geschäftsstelle oder des Krankenkassenstamm nicht notwendig. Die Bezeichnung für den Druck wird dann aus der Betriebsnummernübersicht geholt und gedruckt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Bericht: Formular.
Webclient: