Workflow Import NU-Bescheinigungen
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat
Ab Version 2024.1
Ab der Version 2024.1 wird für den Datenaustausch der Middleware Connector Workflow Konfiguration Middleware Connector benötigt.
Tabellenstruktur
Was wird importiert?
Beim Import werden die Kopfdaten aus der STAMMDATEN-Tabelle (oder alternativ "Tabellenname Kopf" aus der Stammdatenimport Steuerung Workflow Einrichtung Stammdatenimport Steuerung) in der SQL-Datenbank gefiltert. Der Filter ergibt sich dabei aus der Stammdatenimport Steuerung. Das Feld "Status" entspricht dem Feld "bk_status" auf SQL-Ebene, die Felder "Step 1/2" entsprechen dem SQL-Feld "step". Die Werte in der SQL-Tabelle müssen dabei genau den Werten in der Stammdatenimport Steuerung entsprechen. Beispiel:
In der Stammdatenimport Steuerung ist im Feld "Status" der Wert "Erfasst" hinterlegt und in den Feldern "Step 1/2" eine "1" im ersten Feld und eine "2" im zweiten Feld.
Zeile wird importiert:
bk_status: Erfasst
step: 1
Zeile wird nicht importiert:
bk_status: Erfasst_alt - Status entspricht nicht der Einrichtung
step: 3 - Status entspricht nicht der Einrichtung
Voraussetzungen für den Import
- Adressnummer muss gefüllt und gültig sein
Bescheinigung muss gefüllt sein
Auf Ungültigkeit der Bescheinigung wird geprüft, wenn das Feld „Mandant der Bescheinigung“ leer oder gefüllt ist
Wenn die Bescheinigung zu einer Adresse bereits angelegt ist, wird diese nicht importiert
Kostenstelle wird nur übernommen, wenn „Mandant der Kostenstelle“ gefüllt ist
Es wird nicht geprüft, ob eine Bescheinigung in der Tabelle „NU-Bescheinigung übergreifend“ gesperrt ist
Verteilung der Bescheinigungen auf Adressen
Die Bescheinigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen beim Import auf mehrere Adressen verteilt. Dies hat den Grund, dass die Bescheinigungsprüfung auf diese Art und Weise einem Muster folgen kann:
- Wenn bei der Niederlassung eine Bescheinigung vorhanden ist, dann verwende die Bescheinigung der Niederlassung,
- Ist bei der Niederlassung keine Bescheinigung vorhanden, prüfe, ob bei der Zentrale eine Bescheinigung vorliegt.
Beim Import wird zunächst geprüft, ob die Adresse eine Niederlassung ist oder nicht. Handelt es sich bei der Adresse um eine Niederlassung, dann wird die Bescheinigung nur für diese Adresse angelegt. Ist die Adresse eine Zentrale, dann wird die Bescheinigung auf alle zugeordneten Adressen, also Niederlassungen verteilt. Damit ist die oben genannte Abfrage in jedem Fall möglich.
Prüfung auf vorhandene Bescheinigungen
Die Prüfung, ob eine Bescheinigung bereits vorhanden ist, erfolgt über Adressnummer, Bescheinigung und Gültig ab bzw. Gültig bis. Bescheinigungen dürfen grundsätzlich mehrfach einer Adresse zugeordnet werden, allerdings nur, wenn die Zeiträume der Bescheinigungen sich nicht überschneiden.
Bis Version 2024.1
Tabellenstruktur
Was wird importiert?
Beim Import werden die Kopfdaten aus der STAMMDATEN-Tabelle (oder alternativ "Tabellenname Kopf" aus der Stammdatenimport Steuerung Workflow Einrichtung Stammdatenimport Steuerung) in der SQL-Datenbank gefiltert. Der Filter ergibt sich dabei aus der Stammdatenimport Steuerung. Das Feld "Status" entspricht dem Feld "bk_status" auf SQL-Ebene, die Felder "Step 1/2" entsprechen dem SQL-Feld "step". Die Werte in der SQL-Tabelle müssen dabei genau den Werten in der Stammdatenimport Steuerung entsprechen. Beispiel:
In der Stammdatenimport Steuerung ist im Feld "Status" der Wert "Erfasst" hinterlegt und in den Feldern "Step 1/2" eine "1" im ersten Feld und eine "2" im zweiten Feld.
Zeile wird importiert:
bk_status: Erfasst
step: 1
Zeile wird nicht importiert:
bk_status: Erfasst_alt - Status entspricht nicht der Einrichtung
step: 3 - Status entspricht nicht der Einrichtung
Voraussetzungen für den Import
- Adressnummer muss gefüllt und gültig sein
Bescheinigung muss gefüllt sein
Auf Ungültigkeit der Bescheinigung wird geprüft, wenn das Feld „Mandant der Bescheinigung“ leer oder gefüllt ist
Wenn die Bescheinigung zu einer Adresse bereits angelegt ist, wird diese nicht importiert
Kostenstelle wird nur übernommen, wenn „Mandant der Kostenstelle“ gefüllt ist
Es wird nicht geprüft, ob eine Bescheinigung in der Tabelle „NU-Bescheinigung übergreifend“ gesperrt ist
Verteilung der Bescheinigungen auf Adressen
Die Bescheinigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen beim Import auf mehrere Adressen verteilt. Dies hat den Grund, dass die Bescheinigungsprüfung auf diese Art und Weise einem Muster folgen kann:
- Wenn bei der Niederlassung eine Bescheinigung vorhanden ist, dann verwende die Bescheinigung der Niederlassung,
- Ist bei der Niederlassung keine Bescheinigung vorhanden, prüfe, ob bei der Zentrale eine Bescheinigung vorliegt.
Beim Import wird zunächst geprüft, ob die Adresse eine Niederlassung ist oder nicht. Handelt es sich bei der Adresse um eine Niederlassung, dann wird die Bescheinigung nur für diese Adresse angelegt. Ist die Adresse eine Zentrale, dann wird die Bescheinigung auf alle zugeordneten Adressen, also Niederlassungen verteilt. Damit ist die oben genannte Abfrage in jedem Fall möglich.
Prüfung auf vorhandene Bescheinigungen
Die Prüfung, ob eine Bescheinigung bereits vorhanden ist, erfolgt über Adressnummer, Bescheinigung und Gültig ab bzw. Gültig bis. Bescheinigungen dürfen grundsätzlich mehrfach einer Adresse zugeordnet werden, allerdings nur, wenn die Zeiträume der Bescheinigungen sich nicht überschneiden.