Workflow Import NU-Bescheinigungen

Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat

Ab Version 2024.1

Ab der Version 2024.1 wird für den Datenaustausch der Middleware Connector Workflow Konfiguration Middleware Connector benötigt.

Tabellenstruktur

FeldnameFeldtypFeldgrößeBesonderheitenFeld in Finance

Adressnr

varchar

10

Pflichtfeld

Adressnr.

Bescheinigung

varchar

20

Pflichtfeld

Bescheinigung

bk_status

varchar

50

Pflichtfeld, wird beim Import geprüft. Kennzeichen „_uebernommen“ darf nicht ergänzt sein.

Keine direkte Zuordnung

client

varchar

50

Keine direkte Zuordnung

Datentyp

varchar

30

Ermittlung Art des Stammdatenimportes (Aktuell nur „NU_BESCHEINIGUNG“)

Keine direkte Zuordnung

Gueltig_ab

datetime

Startdatum der Bescheinigung

Gueltig_bis

datetime

Endedatum der Bescheinigung

Kostenstelle

varchar

20

Kostenstelle

LfdNr

int

Lfdnr

Mandant

varchar

30

Pflichtfeld, Zuordnung der Bescheinigungen zum richtigen Mandanten

Keine direkte Zuordnung

Mandant_der_Besch

varchar

30

Mandant der Bescheinigung

Mandant_der_KST

varchar

30

Mandant der Kostenstelle

processid

varchar

50

Pflichtfeld, systemweit eindeutige Kennung (GUID)

Keine direkte Zuordnung

status

int

Pflichtfeld, frei wählbare Zahl

Keine direkte Zuordnung

step

int

Pflichtfeld, frei wählbare Zahl

Keine direkte Zuordnung

step_id

varchar

50

Pflichtfeld, systemweit eindeutige Kennung (GUID)

Keine direkte Zuordnung

Was wird importiert?

Beim Import werden die Kopfdaten aus der STAMMDATEN-Tabelle (oder alternativ "Tabellenname Kopf" aus der Stammdatenimport Steuerung Workflow Einrichtung Stammdatenimport Steuerung) in der SQL-Datenbank gefiltert. Der Filter ergibt sich dabei aus der Stammdatenimport Steuerung. Das Feld "Status" entspricht dem Feld "bk_status" auf SQL-Ebene, die Felder "Step 1/2" entsprechen dem SQL-Feld "step". Die Werte in der SQL-Tabelle müssen dabei genau den Werten in der Stammdatenimport Steuerung entsprechen. Beispiel:

In der Stammdatenimport Steuerung ist im Feld "Status" der Wert "Erfasst" hinterlegt und in den Feldern "Step 1/2" eine "1" im ersten Feld und eine "2" im zweiten Feld.

Zeile wird importiert:

bk_status: Erfasst

step: 1

Zeile wird nicht importiert:

bk_status: Erfasst_alt - Status entspricht nicht der Einrichtung

step: 3 - Status entspricht nicht der Einrichtung

Voraussetzungen für den Import

  • Adressnummer muss gefüllt und gültig sein
  • Bescheinigung muss gefüllt sein

  • Auf Ungültigkeit der Bescheinigung wird geprüft, wenn das Feld „Mandant der Bescheinigung“ leer oder gefüllt ist

  • Wenn die Bescheinigung zu einer Adresse bereits angelegt ist, wird diese nicht importiert

  • Kostenstelle wird nur übernommen, wenn „Mandant der Kostenstelle“ gefüllt ist

  • Es wird nicht geprüft, ob eine Bescheinigung in der Tabelle „NU-Bescheinigung übergreifend“ gesperrt ist

Verteilung der Bescheinigungen auf Adressen

Die Bescheinigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen beim Import auf mehrere Adressen verteilt. Dies hat den Grund, dass die Bescheinigungsprüfung auf diese Art und Weise einem Muster folgen kann:

  • Wenn bei der Niederlassung eine Bescheinigung vorhanden ist, dann verwende die Bescheinigung der Niederlassung,
  • Ist bei der Niederlassung keine Bescheinigung vorhanden, prüfe, ob bei der Zentrale eine Bescheinigung vorliegt.

Beim Import wird zunächst geprüft, ob die Adresse eine Niederlassung ist oder nicht. Handelt es sich bei der Adresse um eine Niederlassung, dann wird die Bescheinigung nur für diese Adresse angelegt. Ist die Adresse eine Zentrale, dann wird die Bescheinigung auf alle zugeordneten Adressen, also Niederlassungen verteilt. Damit ist die oben genannte Abfrage in jedem Fall möglich.

Prüfung auf vorhandene Bescheinigungen

Die Prüfung, ob eine Bescheinigung bereits vorhanden ist, erfolgt über Adressnummer, Bescheinigung und Gültig ab bzw. Gültig bis. Bescheinigungen dürfen grundsätzlich mehrfach einer Adresse zugeordnet werden, allerdings nur, wenn die Zeiträume der Bescheinigungen sich nicht überschneiden.

Bis Version 2024.1

Tabellenstruktur

FeldnameFeldtypFeldgrößeBesonderheitenFeld in Finance

Adressnr

varchar

10

Pflichtfeld

Adressnr.

Bescheinigung

varchar

20

Pflichtfeld

Bescheinigung

bk_status

varchar

50

Pflichtfeld, wird beim Import geprüft. Kennzeichen „_uebernommen“ darf nicht ergänzt sein.

Keine direkte Zuordnung

client

varchar

50

Keine direkte Zuordnung

Datentyp

varchar

30

Ermittlung Art des Stammdatenimportes (Aktuell nur „NU_BESCHEINIGUNG“)

Keine direkte Zuordnung

Gueltig_ab

datetime

Startdatum der Bescheinigung

Gueltig_bis

datetime

Endedatum der Bescheinigung

Kostenstelle

varchar

20

Kostenstelle

LfdNr

int

Lfdnr

Mandant

varchar

30

Pflichtfeld, Zuordnung der Bescheinigungen zum richtigen Mandanten

Keine direkte Zuordnung

Mandant_der_Besch

varchar

30

Mandant der Bescheinigung

Mandant_der_KST

varchar

30

Mandant der Kostenstelle

processid

varchar

50

Pflichtfeld, systemweit eindeutige Kennung (GUID)

Keine direkte Zuordnung

status

int

Pflichtfeld, frei wählbare Zahl

Keine direkte Zuordnung

step

int

Pflichtfeld, frei wählbare Zahl

Keine direkte Zuordnung

step_id

varchar

50

Pflichtfeld, systemweit eindeutige Kennung (GUID)

Keine direkte Zuordnung

Was wird importiert?

Beim Import werden die Kopfdaten aus der STAMMDATEN-Tabelle (oder alternativ "Tabellenname Kopf" aus der Stammdatenimport Steuerung Workflow Einrichtung Stammdatenimport Steuerung) in der SQL-Datenbank gefiltert. Der Filter ergibt sich dabei aus der Stammdatenimport Steuerung. Das Feld "Status" entspricht dem Feld "bk_status" auf SQL-Ebene, die Felder "Step 1/2" entsprechen dem SQL-Feld "step". Die Werte in der SQL-Tabelle müssen dabei genau den Werten in der Stammdatenimport Steuerung entsprechen. Beispiel:

In der Stammdatenimport Steuerung ist im Feld "Status" der Wert "Erfasst" hinterlegt und in den Feldern "Step 1/2" eine "1" im ersten Feld und eine "2" im zweiten Feld.

Zeile wird importiert:

bk_status: Erfasst

step: 1

Zeile wird nicht importiert:

bk_status: Erfasst_alt - Status entspricht nicht der Einrichtung

step: 3 - Status entspricht nicht der Einrichtung

Voraussetzungen für den Import

  • Adressnummer muss gefüllt und gültig sein
  • Bescheinigung muss gefüllt sein

  • Auf Ungültigkeit der Bescheinigung wird geprüft, wenn das Feld „Mandant der Bescheinigung“ leer oder gefüllt ist

  • Wenn die Bescheinigung zu einer Adresse bereits angelegt ist, wird diese nicht importiert

  • Kostenstelle wird nur übernommen, wenn „Mandant der Kostenstelle“ gefüllt ist

  • Es wird nicht geprüft, ob eine Bescheinigung in der Tabelle „NU-Bescheinigung übergreifend“ gesperrt ist

Verteilung der Bescheinigungen auf Adressen

Die Bescheinigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen beim Import auf mehrere Adressen verteilt. Dies hat den Grund, dass die Bescheinigungsprüfung auf diese Art und Weise einem Muster folgen kann:

  • Wenn bei der Niederlassung eine Bescheinigung vorhanden ist, dann verwende die Bescheinigung der Niederlassung,
  • Ist bei der Niederlassung keine Bescheinigung vorhanden, prüfe, ob bei der Zentrale eine Bescheinigung vorliegt.

Beim Import wird zunächst geprüft, ob die Adresse eine Niederlassung ist oder nicht. Handelt es sich bei der Adresse um eine Niederlassung, dann wird die Bescheinigung nur für diese Adresse angelegt. Ist die Adresse eine Zentrale, dann wird die Bescheinigung auf alle zugeordneten Adressen, also Niederlassungen verteilt. Damit ist die oben genannte Abfrage in jedem Fall möglich.

Prüfung auf vorhandene Bescheinigungen

Die Prüfung, ob eine Bescheinigung bereits vorhanden ist, erfolgt über Adressnummer, Bescheinigung und Gültig ab bzw. Gültig bis. Bescheinigungen dürfen grundsätzlich mehrfach einer Adresse zugeordnet werden, allerdings nur, wenn die Zeiträume der Bescheinigungen sich nicht überschneiden.