GER Monatsabrechnung Gerät Vorgehensweise für die BBA

Zuletzt aktualisiert Vor etwa 1 Monat

Damit Gerätebuchungen an die Baubetriebsabrechnung gelangen können, müssen folgende Vorbereitungen getroffen werden:

Kontierungshilfen Gerät

Im Menü Stammdaten, Geräte, Kontierungshilfen Gerät werden die Kostenarten festgelegt, mit denen in der BBA gebucht wird. Es müssen alle Kostenarten für alle Arten von Buchungen, ob Vorhaltebuchungen oder Berichte nach Stunden, bestimmt werden. Pro Gerät muss im Gerätestamm eine Kontierungshilfe eingetragen werden. Am einfachsten ist es, in der Übersicht der Geräte die Spalte Kontierungshilfe einzublenden und dann einzutragen, siehe auch GER Kontierungshilfen Gerät

Wenn es erforderlich sein sollte für besondere Einsatzarten besondere Kostenarten zu bebuchen, dann zusätzlich im Einsatzartenstamm für diese Einsatzart eine Kontierungshilfe eintragen.

Stammkostenstelle

Im Gerätestamm muss für jedes Gerät die Stammkostenstelle eingetragen werden. Auf die Stammkostenstelle bucht die BBA die Gutschrift, also den internen Mieterlös. Wenn die Gutschrift auf eine andere Kostenstelle gebucht werden soll, kann im Geräte-Buchungsblatt die Spalte Gegenkostenstelle eingeblendet und dort pro Beleg die Kostenstelle eingetragen werden. Dies muss also bereits bei der Belegerfassung geschehen. Siehe auch GER Geräte.

Gutschrift für Ladekosten

In der Baubetriebsabrechnung (BBA) wird die Gutschrift für Ladekosten auf die Geräte-Stammkostenstelle gebucht. Dies bedeutet, dass in der BBA die internen Ladeerlöse der Stammkostenstellen mittels Umlagedefinitionen verteilt werden müssen, wenn sie tatsächlich anderen Kostenstellen gutgeschrieben werden sollen. Siehe auch BBA Umlagen

Buchen

Gerätebelege können im Geräte-Buchungsblatt gebucht werden, bevor diese Festlegungen getroffen werden, siehe auch GER Geräte-Buchungsblätter. Sie müssen erst vorhanden sein, sobald die Belege in die BBA gelangen.

BBA-Monatsabrechnung

In der BBA kann zu jedem Zeitpunkt die BBA-Monatsabrechnung ausgeführt werden. Dabei können die Geräteergebnisse in die BBA übernommen werden. Siehe auch BBA Monatsabrechnung.

BBA-Buchungsprotokoll

Geräteergebnisse, die für die BBA fehlerhaft sind, also z.B. solche ohne Kostenart, bleiben im BBA-Buchungsprotokoll stehen. Wenn dies so ist, die entsprechenden Einrichtungen treffen, z.B. Kontierungshilfen bei den Geräten eintragen. Danach die Sätze im Buchungsprotokoll löschen und in der BBA die Monatsabrechnung für die Geräteergebnisse wiederholen. Die Geräteabrechnung selbst muss nicht wiederholt werden.