LSt-Bescheinigung im Ausland
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LSt-Bescheinigung bei Auslandstätigkeit
LSt-Bescheinigung
LSt-Bescheinigung bei Auslandstätigkeit
Wenn Tätigkeit im Ausland vorliegt, dann wird der steuerfreie Arbeitslohn auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen, in der Zeile 16, Stand 2005; die Angaben zur Sozialversicherung beziehen sich dann nur auf Zeiträume mit steuerpflichtigem Arbeitslohn, das sind die Zeilen 22 bis 25.
Mit Stand 2005 lauten diese Zeilen:
16. Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen, nach Auslandstätigkeitserlass. 22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen. 23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen. 24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. 25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbetrag (ohne 23. und 24.).
LSt-Bescheinigung bei Auslandstätigkeit, SV
Bei Auslandstätigkeit mit Steuerbefreiung werden auf der LSt-Bescheinigung keine Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen; wenn auch noch steuerpflichtiger Arbeitslohn war, dann anteilig.
Hierzu liegt eine Klarstellung des Bundesministeriums der Finanzen vor, IV C5-S2378-128/05 vom 18.10.05:
"Bei steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohnteilen im Lohnzahlungszeitraum ist nur der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge zu bescheinigen, der sich nach dem Verhältnis des steuerpflichtigen Arbeitslohns zum gesamten Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums (höchstens maßgebende Beitragsbemessungsgrenze) ergibt. Erreicht der steuerpflichtige Arbeitslohn im Lohnzahlungszeitraum die für die Beitragsberechnung maßgebende Beitragsbemessungsgrenze, sind die Sozialversicherungsbeiträge des Lohnzahlungszeitraums folglich insgesamt dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zuzuordnen und in vollem Umfang zu bescheinigen."
Lohnarten doch mit Steuerpflicht
Wenn einzelne Lohnarten doch steuerpflichtig abgerechnet werden sollen, dann können diese in einem Lohnartenfilter eingetragen werden.
Der Name für den Lohnartenfilter ist "DBASteuerpflicht". Ein solcher Eintrag kann mit und ohne Personalnummer erfolgen. In den Lohnartenfilter also die Lohnarten eintragen, die trotz Auslandsaufenthalt steuerpflichtig abgerechnet werden sollen.
So kann z.B. auch eine Lohnart abgerechnet werden, die nicht ins Gesamtbrutto fließt, deren Betrag aber versteuert wird.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter.
Webclient:
Sonstiges zu DBA, ATE
Für Grenzgänger, das sind Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, für deren Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, gibt es diese Besonderheit:
Wenn eine Unterbrechung vorliegt und zugleich ein Einmalbezug abgerechnet wird, dann gilt auch der Unterbrechungsmonat als Monat im Ausland. Im Beispiel bleibt der Einmalbezug steuerfrei. Das Grenzgänger-Kennzeichen ist im Personalstamm im Steuer-Register.
Hinweis beim Druck der Abrechnung
Wenn die Abrechnung gedruckt wird, dann wird für Personalnummern mit Auslandstätigkeit ein Hinweistext im freien Raum für Texte gedruckt.
Der Text wird während der Abrechnung automatisch vorbereitet; er muss also nicht, wie andere freie Texte in der Abrechnungs-Übersicht bei Abrechnungslauf, Button Funktion, Texte für Verdienstabrechnung eingegeben werden.