Berufsgenossenschaft & Umlagen
Zuletzt aktualisiert Vor etwa 10 Stunden
Mehr Informationen erhalten Sie im Handbuch: BLO SV-Meldungen BG (BG)Hier wird auch die seit 2017 gültige Meldung der "Elektronischen Lohnnachweise zur BG" geschildert.
Berufsgenossenschaft, ab 01.01.23 Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Homepage der DGUV (oder ihrer individuellen Unfallversicherung): Unternehmensnummer / Unternehmernummer (dguv.de)
Ebenfalls gibt es ausführliche FAQ: Häufige Fragen und Antworten (dguv.de)
Sie werden von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger ab Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert.
- Sobald Sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Inhalte aufmerksam zu prüfen.
- Sollten Sie mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, kontaktieren Sie einen der Unfallversicherungsträger bitte direkt.
Berufsgenossenschaft, Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Für Meldungen ab dem 01.01.23 gilt nicht mehr die Mitgliedsnummer zu BG, sondern die eindeutige Unternehmensnummer (UNRS). Die Unternehmensnummer (UNRS) wird den Unternehmen (in Bezug auf die bisherige Mitgliedsnummer bzw. Betriebsnummer) schriftlich ab Oktober 2022 mitgeteilt.
Ab dem 01.11.22 werden Stammdatendatenabfragen mit Rückmeldungen in einer neuen Datensatz-Version beantwortet. Dieser Datensatz enthält dann u.a. auch die Unternehmensnummer (UNRS), wie sie schriftlich mitgeteilt wurde.
Daher gibt es in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten jeweils ein neues Feld um die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Die Unternehmensnummer (UNRS) ist 15stellig und rein nummerisch.
Eine Prüfziffer steht an der 12. Stelle. Die Eingabe wird vom Programm geprüft. Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Wenn die Unternehmensnummer (UNRS) per Rückmeldung ins Programm kommt, wird diese automatisch übernommen.
Wichtig: Die Übernahme ist zu kontrollieren. Das sind die Rückmeldungen, die aufgrund der Stammdatenabfragen zu Beginn eines Beitragsjahres (kommendes Jahr 2023) von den UV-Trägern bereitgestellt werden.
Wichtig: Die bisherige Eingabe Mitgliedsnummer soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben, da sie für Stornierungen und Meldungen zu Vorjahren noch benötigt wird.
Wichtig: Die bisherige Eingabe der PIN soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben.
Die entsprechenden Meldungen enthalten dann zukünftig, sofern noch notwendig die bisherige Mitgliedsnummer und die Unternehmensnummer (UNRS). Neu gegründete Unternehmen bzw. bei neuen Mitgliedschaften in einer BG werden keine Mitgliedsnummern mehr vergeben, hier zählt ausschließlich die Unternehmensnummer (UNRS) ab 01.01.23.
Berufsgenossenschaft, Stammdaten der BG; zur Unternehmensnummer (UNRS)
Die bisherigen Eingaben einer Mitgliedsnummer an den Berufsgenossenschaften sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Zur Unternehmensnummer (UNRS) zählt hier nun folgendes: Es zählt die Eingabe der Unternehmensnummer (UNRS) Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten. Daher ist in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten die jeweilige BG zu hinterlegen und die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Zur Berufsgenossenschaft kann keine Unternehmensnummer (UNRS) gepflegt werden.
Wichtig: Die Berufsgenossenschaft muss in den Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten eingeben sein.
Berufsgenossenschaft, zum PIN
Die bisherigen Eingaben einer PIN für den Lohnnachweis BG in den Stammdaten der Berufsgenossenschaften oder den Niederlassungen sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Sofern er anderweitig mitgeteilt wird, ist er zu ändern.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Unternehmensnummer
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Berufsgenossenschaft
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Berufsgenossenschaft oder
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn: PIN für den Lohnnachweis BG
BG-Brutto pro Belegmonat
Das Brutto für die Berufsgenossenschaften wird pro Belegmonat geführt.
KSt mit BG und Gefahrenklasse
Alle Kostenstellen, die mit aktiven Lohnarten berichtet werden, müssen eine Berufsgenossenschaft und eine Gefahrenklasse eingetragen haben.
/Stammdaten/Kostenstellen.
Webclient:
Stunden bei Angestellten
Für Angestellten werden als Stunden diejenigen Stunden ausgewiesen, die für die Gehaltslohnart ermittelt wurden; abgezogen werden die Fehlzeiten Krank, Betriebsunfall, Wegeunfall, Urlaub, Feiertag. Die Gehaltslohnart muss den Eintrag BGen-pflichtig "Stunden und Betrag" haben, Register Steuerung und einen Eintrag bei "Std. bei Gehaltslohnart" haben, Register Fibu/BBA.
Die Stundenlohnarten der Fehlzeiten dürfen nicht "Stunden und Betrag" als BG-Pflicht haben, sondern nur "Betrag".
Personalstamm, mehrere Berufsgenossenschaften und Gefahrenklassen
Sofern es notwendig ist, einen Mitarbeiter mit zwei verschiedenen Berufsgenossenschaften und verschiedenen Gefahrklassen abzurechnen und zu melden, kann dazu die Berufsgenossenschaft in der Verteilung der Gefahrklassen eingeblendet werden. Das Kennzeichen „Mehrere Gefahrklassen" ist dafür zu setzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Zuordnung: Gefahrklassen, Spalte Berufsgenossenschaft.
Webclient:
SV-Meldungen und BG-Jahresberechnung (bis 2017)
Die BG-Berechnung wird zwar für die SV-Meldungen automatisch ausgeführt;
Ab dem Jahr 2017 gilt folgendes nicht mehr:
wenn aber die BG-Berechnung zum Jahresende festgestellt werden soll, dann muss sie ausdrücklich ausgeführt werden, also über Periodische, BG-Jahresberechnung, mit Stichmonat Dezember des Jahres.
Diese Empfehlung gilt bis zum Lohnnachweis 2012:
Wann kann die BG-Jahresberechnung ausgeführt werden?
Die BG-Jahresberechnung sollte erst erstellt und gedruckt werden, wenn die SV-Jahresmeldungen erstellt und gemeldet sind, also z.B. im März des Folgejahres. Denn die SV-Jahresmeldungen stellen ebenso wie die BG-Jahresberechnung das BG-Brutto für das Jahr fest.
Allerdings ist die BG-Jahresberechnung nicht beständig. Da zu den SV-Meldungen das BG-Brutto gemeldet werden muss, wird das BG-Brutto in jedem SV-Meldemonat neu ermittelt. Das maßgebliche BG-Brutto wird im Lohnkonto gedruckt.
Berufsgenossenschaft, Lohnnachweis (bis 2017)
Ab dem Jahr 2017 gilt folgendes nicht mehr:
Ab dem Lohnnachweis 2013 empfehlen wir, die Beträge in den Lohnnachweis aufzunehmen, so wie sie mit den SV-Meldungen in 2012 und mit der Jahresmeldung im Januar gemeldet wurden.
Bei der BG-Jahresberechnung wird angeboten: "Oder wie gemeldet". Dann muss die Berechnung nicht eigens ausgeführt und gedruckt werden, vielmehr wird eine Excel-Ausgabe erstellt mit dem Einzelnachweis der Meldungen.
Die Ausgabe enthält von der Mitgliedsnummer über den Gefahrentarif bis zu Brutto und Stunden die Werte, wie sie gemeldet wurden. In einer Spalte "Manuell" wird ein M gedruckt, wenn die SV-Meldung auf "manuell gemeldet" gesetzt wurde; dann kann dieser Betrag in der Regel aus der Summe herausgerechnet werden. Es werden alle Meldungen ausgewertet, die erstellt sind, auch wenn sie noch nicht gesendet wurden.
Die Ausgabe kann als Summe pro BG und Gefahrentarif oder als Summe pro Personalnummer oder als Einzelnachweis erstellt werden. Es kann ausgewählt werden, dass nur die Meldungen für eine bestimmte Mitgliedsnummer ausgegeben werden. Verarbeitet werden die Meldungen von Januar bis zum Stichtag, also meistens bis Dezember.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung: Oder wie gemeldet.
Webclient:
Berufsgenossenschaft, Gefahrentarif
Wenn SV-Meldungen mit BG-Brutto erstellt werden, dann wird geprüft, ob die Gefahrentarifstelle, die gemeldet wird, im Verzeichnis der Gefahrentarife enthalten ist.
Das gesamte Verzeichnis der Offiziellen Gefahrentarife wird eingelesen unter Baulohn, Einrichtung, Schnittstellen, Betriebsnummern, Button Funktion, Import Berufsgenossenschaften.
/Stammdaten/ Personalstamm, Prüfen und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Funktion, Fehlertext anzeigen und
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Übersicht auf Offizielle Gefahrentarifstelle.
Webclient:
Berufsgenossenschaft, freiwillig versichert
Zum Beispiel für Geschäftsführer, die bei der Berufsgenossenschaft "freiwillig versichert" sind, kann die Gefahrenklasse so gekennzeichnet werden. Das ist bei der BG Bau der Gefahrentarif 800. Bei anderen Berufsgenossenschaften einen „fiktiven" Gefahrentarif z.B. 999 anlegen. Hierzu in der Spalte Bedeutung die Auswahl "freiwillig" treffen. Das kann auch als Kennzeichnung bei nicht UV-pflichtigen Mitarbeitern so genutzt werden. Eine Zuordnung zu einem offiziellen Gefahrentarif ist nicht notwendig, kann aber im Fall der BG Bau (Gefahrentarif 800) so erfolgen.
Für diese als „freiwillig" gekennzeichneten Gefahrentarife werden keine SV-Meldung (92-Meldungen) zum BG-Brutto erstellt, der Lohnnachweis enthält das Brutto deshalb auch nicht, der Einzelnachweis führt die Personalnummer am Ende als nicht UV-pflichtig auf.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Spalte: Bedeutung.
Webclient:
Bis 31.12.20 galt: Berufsgenossenschaft, freiwillig versichert:
In dem Fall, zum Gefahrentarif gibt es eine offizielle Gefahrentarifstelle:
Dann wird die SV-Meldung zum BG-Brutto immer noch erstellt, der Gefahrentarif wird dabei akzeptiert, auch wenn er nicht von der Berufsgenossenschaft als gültiger Gefahrentarif zurückgemeldet wurde, der Lohnnachweis enthält aber das Brutto dieses Gefahrentarifs nicht, der Einzelnachweis des Lohnnachweises, das ist die "Ausgabe" nach Excel, führt die Personalnummer auf, ohne Brutto. In dem Fall, zum Gefahrentarif gibt es keine offizielle Gefahrentarifstelle: Es wird keine SV-Meldung zum BG-Brutto erstellt, der Lohnnachweis enthält das Brutto deshalb auch nicht, der Einzelnachweis führt die Personalnummer am Ende als nicht UV-pflichtig auf.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Spalte: Bedeutung.
Webclient:
Bis 31.12.20 galt: SV-Meldung mit BG-Brutto, wenn freiwillig
Wenn die Gefahrenklasse, die für die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird, eine "freiwillige" Versicherung ist, also die Beiträge nicht vom Unternehmen bezahlt werden, dann wird bei den SV-Meldungen mit BG-Brutto kein Fehler ausgegeben, wenn diese Gefahrenklasse in den Rückmeldungen der Berufsgenossenschaft nicht als gültige eingetragen ist. Denn das Brutto mit einer solchen Gefahrenklasse wird zwar gemeldet, aber nicht in den Lohnnachweis aufgenommen. Die Gefahrenklasse muss im Feld Bedeutung die Auswahl "freiwillig" haben.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen: Bedeutung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen.
Webclient:
Übersicht der Gefahrenklassen, gefiltert
Die Übersicht der Gefahrenklassen wird auf die offiziellen Gefahrentarife vorgefiltert, die für die BG in einer Rückmeldung waren; gesucht wird Vorjahr bis laufendes Jahr, je nachdem, was schon da ist.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen.
Webclient:
Import Betriebsnummern und Gefahrenklassen
Die Betriebsnummern und offiziellen Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaften können importiert werden.
Ein Aufruf genügt für alle Mandanten.
Die Beitragsbemessungsgrenzen fürs Jahr werden dabei ebenfalls aktualisiert; für die BG Bau wird die Beitragsbemessungsgrenze während der Abrechnung errechnet, nämlich aus der Bezugsgröße West laut den Sozialversicherungswerten, zum Beispiel 3115, multipliziert mit 24.
Die Importdatei wird von uns bereitgestellt und heißt etwa: bloBGjjmm.txt.
/Stammdaten/Import Stammdaten, Import Berufsgenossenschaften
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Gefahrenklassen ändern
Wenn eine Berufsgenossenschaft die Gefahrenklassen ändert und wenn deshalb neue Gefahrenklassen in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft angelegt wurden, dann können die Gefahrenklassen im Personalstamm und bei Kostenstellen automatisch geändert werden.
Nicht geändert wird dabei in der Historie und nicht bei der Verteilung von Gefahrenklassen.
Wie? Zunächst in der Übersicht der Gefahrenklassen bei der alten Gefahrenklasse hilfsweise in der Spalte: Suchbegriff die neue Gefahrenklasse eintragen. Dann die Übersicht auf die alten Gefahrenklassen filtern. Und die Funktion ausführen.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Gefahrenklassen, Funktion: Gefahrenklassen ändern.
Berufsgenossenschaft, kopieren
Die Stammdaten zur Berufsgenossenschaft werden pro Mandant geführt; wenn eine Berufsgenossenschaft in einen anderen Mandanten kopiert wird, dann gilt:
Wenn die Stammdaten dort bereits vorhanden sind, dann werden sie geändert und ergänzt. Gelöscht wird dabei nicht. Diese Stammdaten sind: die Berufsgenossenschaft selbst, die Beitragssätze und die Gefahrenklassen.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Kopieren.
Webclient:
Weiteres zur Berufsgenossenschaft
Hinweis:Wenn es möglich ist, und der BG Bau sollte möglich sein, empfiehlt es sich, das Kennzeichen gefahrklasse fix = JA im Personalstamm zu setzen. Der Abrechnungslauf lässt sich dadurch deutlich beschleunigen.
Bis 31.12.2008: BG, fixe Gefahrenklasse setzen
Anhand der Jahresberechnung zur Berufsgenossenschaft kann für das Jahr eine Gefahrenklasse als fix gesetzt werden; das ist die Gefahrenklasse, der bei der ersten Berechnung die meisten Arbeitsstunden zugeordnet wurden. Wenn dies gewünscht ist, dann zunächst die BG-Jahresberechnung ausführen. Danach die Funktion ausführen, dass eine fixe GfK ermittelt werden soll. Es gelten die Filter, wie beim Aufruf vorgegeben. Für Personalnummern, die eine Verteilung auf Gefahrenklassen haben, wird die Verarbeitung nicht ausgeführt. Für die übrigen Personalnummern im Filter wird dieses ausgeführt:
Für den Zeitraum wird pro Personalnummer die GfK mit den meisten Arbeitsstunden ermittelt; in der Historie zur Personalnummer wird diese GfK gesetzt und dazu das Kennzeichen "fix". Der aktuelle Personalstamm wird nicht geändert. Diese feste Gefahrenklasse in der Historie kann, falls nötig, durch einen weiteren Aufruf auch wieder zurückgenommen werden. Danach die BG-Jahresberechnung erneut ausführen. Dann gilt für das Jahr die fixe Gefahrenklasse.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung.
Alternative zu fixe Gefahrenklasse setzen
Ab 01.09 wird folgendes automatisch ausgeführt; eine fixe Gefahrenklasse zu setzen, ist dann nicht nötig:
Berufsgenossenschaft, überwiegende Gefahrenklasse
Wenn für einen Arbeitnehmer für die Berufsgenossenschaft mit einer Gefahrenklasse abgerechnet werden soll, und zwar die nach Stunden überwiegende, dann kann dies in der Berufsgenossenschafts-Karte eingerichtet werden.
Im Personalstamm kann dies, falls nötig, ausgeschaltet werden; dort kann "Mehrere GfK" ausgewählt werden. In einigen Fällen wird aber keine überwiegende Gefahrenklasse ermittelt: Wenn eine fixe Gefahrenklasse gilt. Wenn eine Gefahrenklassen-Verteilung definiert ist.
Bei Wiedereintritt im Jahr, bis einschließlich 2013; ab 2014 wird auch bei Wiedereintritt die GfK ermittelt.
Beim Wechsel vom Auszubildenden in eine andere Beschäftigung.
Die überwiegende Gefahrenklasse wird automatisch ermittelt, und zwar während der BG-Jahresberechnung und wenn das BG-Brutto für SV-Meldungen ermittelt wird. Es wird dabei das ganze Jahr betrachtet, um die Gefahrenklasse mit den meisten Stunden zu ermitteln. Dabei werden Zeiten in Niederlassungen, die selbständig sind oder eine eigene Mitgliedsnummer (ab 01.23 Unternehmensnummer) bei der BG haben, getrennt ermittelt.
/Stammdaten/ Berufsgenossenschaften: Überwiegende GfK und /Stammdaten/ Personalstamm, Zuordnung: Mehrere GfK.
Webclient:
Gefahrenklassen, Verteilung
Wenn im Personalstamm eine Verteilung auf Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaft eingetragen wird, dann wird für die BG Bau ein Hinweis ausgegeben; laut Gefahrtarif der BG Bau ist eine Verteilung nicht möglich, auch nicht für Bürotätigkeiten.
/Stammdaten/ Personalstamm, Zuordnung und Prüfen.
Webclient:
Gefahrenklassenverteilung nachträglich ändern
Wenn für eine Personalnummer eine Verteilung der Gefahrenklassen mit Prozentsätzen eingetragen ist und wenn sich herausstellt, dass diese Verteilung doch noch geändert werden muss, dann für die Jahresberechnung der Berufsgenossenschaft so vorgehen:
Die Verteilung in der Historie des Personalstamms ändern, der Monat ist derjenige, für den die Jahresberechnung ausgeführt wird, also in der Regel der Dezember. Für diesen Monat in der Historie die Prozentsätze ändern. Allerdings können hier neue, noch nicht zugeordnete Gefahrenklassen nicht eingetragen werden.
Danach die BG-Jahresberechnung erneut ausführen, mit der Auswahl Monatswerte neu ermitteln.
/Stammdaten/ Personalstamm, Bearbeiten, Historie, Gefahrenklassen und
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung.
Webclient:
Berufsgenossenschaft, Bemessungsgrenze
Die Jahres-Bemessungsgrenze der Berufsgenossenschaft wird laufend pro Monat geprüft; wird die Grenze für eine Personalnummer erreicht, dann wird im Monat weniger oder nichts als BG-Brutto abgerechnet.
Wenn außerdem eine Verteilung auf mehrere Gefahrenklassen definiert ist, wird diese Verteilung auf den bereits gekürzten Betrag ausgeführt.
Bei der Verteilung auf Gefahrenklassen können Prozentsätze mit 5 Nachkommastellen eingetragen werden; z.B. für den Fall, dass je ein Drittel gerechnet werden soll.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Beitragssätze: Beitragsbemessungsgrenze und
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung.
Webclient:
Import BG-Betriebsnummern, Jahresgrenze
Beim Import der Betriebsnummern der Berufsgenossenschaften wird überprüft, ob die Bemessungsgrenze, also die Jahres-Höchstgrenze, bei den BG-Stammdaten richtig eingetragen ist, und sie wird dort, wenn nötig, geändert.
Die Import-Datei enthält ein Gültig-ab-Datum; zu diesem Datum wird der Eintrag zu den Beitragssätzen geändert oder neu erstellt.
/Stammdaten/Import Stammdaten und /Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Beitragssätze.
Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Bis 31.12.2014: BG Verkehr, Mindestbemessungsgrundlage
Diese Verarbeitung gilt bis Ende 2014.
Die Berufsgenossenschaft Verkehr berechnet die Beiträge anhand einer Mindestbemessungsgrundlage, auch Mindestentgelt genannt.
Wenn das BG-Brutto eines Arbeitnehmers diese Grenze unterschreitet, wird als BG-Brutto das Mindestentgelt angesetzt. Das Mindestentgelt Ost ist, als Beispiel, ab 2014 aufs Jahr 16884 Euro, das sind 1407 Euro im Monat. Gerechnet wird mit 25 Tagen pro Monat und 8 Stunden pro Tag. Bei geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten wird gegen einen Stundensatz von 7,04 Ost, 8,30 West gerechnet. Bei allen anderen Beschäftigten würden sich, wenn man 173,33 Monatsstunden ansetzt, Stundensätze von 8,12 Ost, 9,57 West ergeben. Wenn wegen Unterbrechung z.B. im März nur 15 Tage beschäftigt sind, ist das Mindestentgelt (15 / 31 25) (Mindestentgelt pro Jahr / 300). Eintritt, Austritt, Unterbrechung führen zu einem Teilmonat. Tage, an denen an den vollen Sollstunden Kurzarbeit ist, ebenso; dabei zählen Wochenenden, Feiertage zum KuG-Zeitraum, wenn davor und danach volles KuG ist; Tage, an denen KuG aus dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen wird, zählen für diese Berechnung aber als Arbeitstage. Bei Teilzeit vermindert sich das Mindestentgelt. Für Auszubildende gilt die Grenze nicht.
Bei jeder SV-Meldung wird diese Berechnung ausgeführt. Dies kann dazu führen, dass frühere Meldungen im Jahr storniert werden. In der Anzeige des BG-Bruttos, das gemeldet wird, sind in der Spalte "wenn Mindestentgelt als BG-Brutto" einige Angaben, wenn nach Mindestentgelt gerechnet wurde.
Quelle: bg-verkehr.de, Informationen zum Mindestentgelt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Ergebnis, BG-Brutto anzeigen: "wenn Mindestentgelt als BG-Brutto".
Webclient:
BG-Pflicht, Arbeitszeitkonto, Sonderfall
Wenn die Lohnarten für Zugang und Abgang ins Arbeitszeitkonto als nicht pflichtig zur Berufsgenossenschaft gekennzeichnet sind, dann lassen sich im Jahr das Steuerbrutto und das BG-Brutto schwer vergleichen, weil das Steuerbrutto z.B. um Kontenzugang vermindert ist, das BG-Brutto aber nicht; dies kann zum Jahreswechsel geändert werden.
Nur wenn dies der Fall ist, dann so vorgehen:
Bei der BG-Jahresberechnung kann der aktuelle Saldo des Arbeitszeitkontos vom BG-Brutto abgezogen werden. Dadurch wird die bisherige Kontenbewegung BG-pflichtig, das BG-Brutto wird dem Steuerbrutto angeglichen. Für die Lohnarten bedeutet dies: Nachdem der Dezember abgerechnet wurde, im Lohnartenstamm diese Lohnarten auf BG-pflichtig setzen. Dies gilt dann ab dem neuen Jahr. Die Einrichtung zu dieser Sonderverarbeitung ist bei der Berufsgenossenschaft. Dort kann das Datum der BG-Jahresberechnung eingetragen werden, also der Dezember, wenn dies ausgeführt werden soll. Das BG-Brutto wird nicht während der Abrechnung korrigiert, der Differenzbetrag wird also auch nicht für die Fibu kontiert; sondern die BG-Jahresabrechnung ergänzt das BG-Brutto. Für die BG-Jahresberechnung gilt dann außerdem: Wenn nicht die Stammkostenstelle genommen werden soll, kann eine KSt vorgegeben werden. Als Gefahrenklasse wird diejenige genommen, die für die meisten Arbeitsstunden des Arbeitnehmers galt.
Wenn aber die Lohnarten zum Arbeitszeitkonto bereits anders gesteuert waren, dann kein Datum für die Sonderverarbeitung bei der Berufsgenossenschaft eintragen.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften: "Saldo Zeitkonto BG-pflichtig, Monat" und
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung und /Stammdaten/Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Berufsgenossenschaft, Kein Arbeitnehmer
Wenn im Personalstamm die Zuordnung "Kein Arbeitnehmer" getroffen ist, aber dennoch Beiträge zur Berufsgenossenschaft fällig sind, dann muss im Personalstamm die Personengruppe "190 Sozialversicherungsfrei, aber pflichtig zur Berufsgenossenschaft" eingetragen werden.
Ohne Personengruppe oder für die Personengruppe 900 wird kein BG-Brutto ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung und Sozialversicherung.
Webclient:
BG-Brutto und RV-Brutto sind unterschiedlich
Wenn beim Vergleich des Lohnkontos oder der SV-Meldungen festgestellt wird, dass RV-Brutto und BG-Brutto verschieden sind; das sind mögliche Gründe dafür:
- Lohnarten, die SV-pflichtig, aber nicht BG-pflichtig sind, z.B. Versorgungsbezüge.
- Lohnarten, die nicht SV-pflichtig, aber BG-pflichtig sind, z.B. SFN-Zuschläge.
- Die Bemessungsgrenze der BG ist höher als die RV-BBG.
- Monate mit 0 SV-Tagen und Entgelt geben kein RV-Brutto, aber BG-Brutto.
- Die Personengruppe 190 gibt kein RV-Brutto, aber BG-Brutto.
- Märzklausel meldet SV ins Vorjahr, bei BG ins laufende Jahr; ähnlich spätere Rückrechnungen.
SV-Meldungen nur mit BG-Brutto, vormerken
Wenn es nötig sein sollte, SV-Meldungen, die kein Entgelt, sondern nur BG-Brutto melden, außer der Reihe zu erstellen, dann kann dies vorgemerkt werden:
In der Übersicht dazu können für den Meldemonat und pro Personalnummer das BG-Brutto und die Arbeitsstunden eingetragen werden, die gemeldet werden sollen. Wenn danach die Meldungen neu erstellt werden, wird daraus eine Meldung mit dem Abgabegrund <92 Entgelt, das nur zur Unfallversicherung beitragspflichtig ist> erstellt. Wenn eine solche Meldung sowieso erstellt wird, dann werden ihr Brutto und ihre Stunden geändert. Falls eine Stornierung nötig sein sollte, dann die Werte negativ eingeben. Abgesehen davon werden diese Werte nicht nachgerechnet und auch später nicht storniert.
Eine solche Vormerkung wäre nur nötig, wenn das BG-Brutto, das automatisch zu SV-Meldungen ermittelt wird, nicht zutreffen sollte. Berufsgenossenschaft und Gefahrentarif werden aus den Stammdaten ermittelt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Ergebnis, Funktion, Korrektur vormerken nur BG-Brutto.
Webclient:
Unwiderrufliche Freistellung, BG-Brutto
Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine "unwiderrufliche Freistellung" mit Arbeitsentgelt vereinbart ist: dann fällt hierfür kein BG-Brutto an; dieses kann so definiert werden:
Einen Fehlzeitengrund anlegen mit der Bedeutung UNWIDERRUFLICH, dabei eintragen: keine SV-Meldung, keine Unterbrechung, keine Kürzung SV-Tage, keine Lohnart.
Diesen Fehlzeitengrund im Fehlzeitenkalender eintragen. Das BG-Brutto wird an diesen Tagen gekürzt.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe.
Webclient:
Berufsgenossenschaft und Rückrechnung
Berufsgenossenschaft und Rückrechnungen ins Vorjahr
BG-Jahresberechnung und Rückrechnungen
Die Jahresberechnung zur Berufsgenossenschaft summiert nach Belegmonat. Das bedeutet, dass Rückrechnungen ins Vorjahr nicht ins laufende Jahr eingerechnet werden, sondern in die Vorjahres-BG-Berechnung.
Rückrechnungen ins Vorjahr, die vor der BG-Jahresberechnung des Vorjahres ausgeführt werden, fließen also noch in die Berechnung des Vorjahres ein.
/Abteilungen/Baulohn/Periodische Aktivitäten, BG-Jahresberechnung.
Webclient:
Bis 31.12.2017: Rückrechnungen aufs Vorjahr ins aktuelle Jahr
Wenn Rückrechnungen aufs Vorjahr ausgeführt werden, nachdem die BG-Jahresberechnung des letzten Jahres durchgeführt wurde, dann ist dieses zu empfehlen:
Die Lohnarten, mit der die Steuerdifferenz, die sich durch Rückrechnungen ergibt, auf BG-pflichtig setzen.
Das sind die Lohnarten mit den Funktionen "9960 Rückrechnung ins Vorjahr, Steuer" und "9961 Nach RR lfd. Bezug aufs Vorjahr EGA ins lfd. Jahr".
Diese Lohnarten sind positiv auf der Abrechnung, also im aktuellen Jahr.
Berufsgenossenschaft-Pflicht bei Wertguthaben
Berufsgenossenschaft, zur BG-Pflicht von Wertguthaben
BG und Wertguthaben
Zugänge in langfristige Arbeitszeitkonten mindern ab 01.2010 nicht mehr das BG-pflichtige Brutto, Abgänge erhöhen es nicht; Abgänge aus Wertguthaben bis 12.09 erhöhen aber weiterhin das BG-Brutto.
Es werden diese Arbeitszeitkonten unterschieden:
- Arbeitszeitkonten, die Langzeitkonten sind,
- Altersteilzeitkonto,
- Sonstige Zeitkonten, die langfristig sind.
Die Zugänge und Abgänge in Arbeitszeitkonten werden anhand ihrer Lohnarten-Steuerung zu Ansparkonto, Ausgleichskonto erkannt, die Zugänge und Abgänge zum Altersteilzeitkonto anhand der Lohnartenfunktionen.
Ab 01.10 wird die BG-Berechnung so ausgeführt:
Für diese Lohnarten gilt für Rückrechnungen vor 01.10 die Definition laut Lohnarten-Historie. Für Abrechnungen ab 01.10 werden diese Lohnarten grundsätzlich als "nicht BG-pflichtig" verarbeitet, so dass sie das BG-Brutto nicht verändern. Abgänge werden teilweise als BG-pflichtig und nicht BG-pflichtig behandelt. Dazu wird der Saldo des Arbeitszeitkontos, der Saldo des Altersteilzeitkontos oder der besondere Vortrag für sonstige Konten, siehe den besonderen Abschnitt dazu, zu 12.09 herangezogen. Dieser Betrag wird noch als BG-pflichtig abgerechnet.
Was tun? Bei den Lohnarten kann, nachdem 12.09 abgeschlossen ist, die BG-Pflicht geändert werden.
/Stammdaten/ Lohnarten, Steuerung.
Webclient:
Ausgleichskonto, Ansparkonto
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes stellt mit Schreiben vom 14.01.10 fest, in Abstimmung mit der BG BAU:
"Die Ausführungen der BG BAU zu Wertguthaben und Entstehungsprinzip, wonach Wertguthaben jeweils am Jahresende mit Lohnnachweis zu melden sind, gelten nur für Langzeitkonten und Altersteilzeitkonten, nicht jedoch für das Ausgleichskonto [und Ansparkonto] nach §3 Nr. 1.4.3 BRTV."
Das bedeutet, Zugang und Abbau für Ausgleichskonten und Ansparkonten werden bei der BG-Pflicht behandelt wie bisher: Zugänge vermindern das BG-Brutto, Abgänge erhöhen das BG-Brutto.
Das kann so definiert werden:
Bei diesen Ausgleichskonten und Ansparkonten die Auswahl "BG-Pflicht und Wertguthaben: keine Automatik" treffen.
Wenn bei den Konto-Lohnarten bereits die Steuerung zur BG-Pflicht geändert wurde, dann zusätzlich die
Auswahl "BG-Pflicht Lohnarten: vermindern erhöhen" treffen; dann werden die Lohnarten bei diesen Konten mit BG-Pflicht "Stunden und Betrag", ab 2015: "Betrag", gerechnet, gleich, was bei der Lohnart definiert ist.
Ohne Auswahl wird gerechnet, wie bei der Lohnart und bei der BG definiert.
Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Ansparkonto oder Ausgleichskonto, Register Festlegungen.
Webclient:
Sonstige Zeitkonten
Falls auf irgendeine Weise andere Zeitkonten geführt werden, kann in "Lohnkonto besondere Vorträge" pro Personalnummer dieses Wertguthaben mit Datum 01.12.09 eingetragen werden.
Das ist dann der Betrag, der beim Abgang noch als BG-pflichtig abgerechnet wird. Die Lohnarten zu diesen anderen Zeitkonten müssen dann in der Lohnarten-Karte gekennzeichnet werden: Bei "BG sonstige Zeitkonten" gibt es dafür die Auswahlen: Zugang, Abgang.
Diese Kennung ist nötig, damit die Lohnarten erkannt werden. Für Lohnarten mit den Steuerungen zum Arbeitszeitkonto oder den Funktionen zur Altersteilzeit ist diese Kennung nicht nötig.
/Stammdaten/ Lohnarten, Steuerung: "BG sonstige Zeitkonten" und
/Abteilungen/Baulohn/Vorträge; Lohnkonto besondere Vorträge: "BG sonstige Zeitkontenguthaben".
Webclient:
Ausnahmefälle zu BG und Wertguthaben
Wenn keine der automatischen Verarbeitungen ausgeführt werden soll, dann bei den Stammdaten der BG eintragen, dass die Automatik nicht ausgeführt werden soll; dann aber die BG-Pflicht bei den Lohnarten ändern.
Bisher schon: Für den Fall, dass bereits bisher die Lohnarten für Zugang, Abgang als "nicht BG-pflichtig" gekennzeichnet waren, also der Zugang das BG-Brutto nicht vermindert hat, wird dies nicht automatisch erkannt; dann muss bei den Stammdaten der BG eingetragen werden, dass die Automatik zur BG-Pflicht nicht ausgeführt werden soll.
Nettokonto: Falls die Sonder-Verarbeitung benutzt wurde, ein Ausgleichskonto als Netto-Konto zu führen, dann ändert sich für diese Arbeitszeitkonten nichts.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften: "BG-Pflicht und Wertguthaben".
Webclient:
Lohnarten zu BG und Wertguthaben
Die Lohnarten, deren BG-Pflicht automatisch verarbeitet wird, sind:
Lohnarten mit den Steuerungen Ausgleichskonto: 010|011|012|013|014|020|021|023|026|027|041|043|050|051|052|053|071|091
Lohnarten mit den Steuerungen Ansparkonto: 110|111|112|113|114|120|121|123|126|127|142|144|150|151|152|153|171|191
Lohnarten mit den Funktionen zur Altersteilzeit: 1210|1211|1212|1213|1215|1220|1290|1291
Und für sonstige Zeitkonten die Lohnarten, die so definiert wurden.
Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft bis 31.12.2022 (Übergangsweise bis 31.12.2023)
Die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft muss Regeln entsprechen, die je BG unterschiedlich sind.
Die Empfänger von SV-Meldungen verlangen, dass diese Mitgliedsnummer geprüft wird. Deshalb werden bereits bevor SV-Meldungen erstellt werden, also jede Art von Meldung, die Stammdaten derjenigen Berufsgenossenschaften geprüft, die im Mandanten vorhanden sind und eine Betriebsnummer haben.
Bei Fehler können keine Meldungen erstellt werden.
Bisher wurden etwa einige Nummern mit Strichen oder Leerzeichen eingetragen, was vielleicht nicht mehr erlaubt ist.
Falls eine BG in den Stammdaten ist, aber gar nicht benötigt wird, und wenn eine solche BG als fehlerhaft geprüft wird, dann deren Betriebsnummer auf leer setzen, damit sie bei der Prüfung übergangen wird; aber nur in diesem Fall.
Eine Prüfliste kann vorab aufgerufen werden.
Die Mitgliedsnummer wird außerdem geprüft:
wenn die Abfrage der Stammdaten oder der Lohnnachweis selbst erstellt werden; wenn die SV-Meldungen zum BG-Brutto erstellt werden.
Sollte die Mitgliedsnummer nicht korrekt sein, dann diese in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft und der Niederlassungen ändern. Rückrechnungen sind nicht nötig; aber die aktuellen SV-Meldungen zum BG-Brutto und die Stammdaten-Abfrage zum Lohnnachweis in diesem Fall müssen neu ermittelt werden.
Mitgliedsnummer, wenn zu spät gemerkt bis 31.12.2022 (Übergangsweise bis 31.12.2023)
Wenn die Mitgliedsnummer nicht richtig war, aber die SV-Meldungen mit dem Grund 92 bereits gesendet wurden, dann so vorgehen:
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, BG-Brutto anzeigen. Der Filter auf Personalnummer kann gelöst werden. Liste bearbeiten und dort die Mitgliedsnummer ändern.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ausführen und /Berichte/ Berichte, <blobgmnr bg="" prüfung="" mitgliedsnummer>.
Berufsgenossenschaft, Arbeitsstunden, Altersteilzeit
Wenn die Arbeitsstunden für den Nachweis an die Berufsgenossenschaft ermittelt werden, dann wird bei Arbeitnehmern in Altersteilzeit so gerechnet: Während der Arbeitsphase die vollen Stunden, während der Freistellungsphase keine Stunden. Das gilt bei der Abrechnung, der BG-Jahresberechnung, die in jedem Monat ausgeführt werden kann, und bei den SV-Meldungen.
Elektronischer Lohnnachweis zur BG
Elektronischer Lohnnachweis zur BG
Elektronischer Lohnnachweis zur BG
Zur ausführlichen Verarbeitung und weitere Hinweise siehe: BLO SV-Meldungen BG (BG)Ablauf
Der Lohnnachweis an die gesetzliche Unfallversicherung wird ab 2017 mit den Meldedaten des Vorjahres per Datei übertragen. Die Schritte zum Lohnnachweis sind:
- Die Berufsgenossenschaften teilen dem Unternehmen pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer)
eine PIN mit, die bei den Meldungen angegeben werden muss (per Post).
- An die Berufsgenossenschaften wird pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer der Niederlassung eine Anfrage geschickt, um die Gefahrentarife, die für das Unternehmen gelten, zurückzuerhalten (Abfrage Stammdaten).
- Die Berufsgenossenschaften schicken Rückmeldungen zurück mit den gültigen Gefahrentarifen.
- Der elektronische Lohnnachweis wird zusammengestellt und an die Berufsgenossenschaften gesendet.
Was tun?
- Im Abrechnungsmonat Januar die Meldungen zur Sozialversicherung ermitteln lassen.
- Die Meldungen an die Berufsgenossenschaften fassen die SV-Meldungen mit dem Abgabegrund "92 Entgelt zur Unfallversicherung" zusammen. Diese werden, mit den anderen Meldungen, im Januar vorbereitet.
- Die SV-Meldungen aber noch NICHT senden.
- Die Abfrage Stammdaten vorbereiten und an die Berufsgenossenschaften senden.
- Die Rückmeldungen der Berufsgenossenschaften einlesen.
- Die Lohnnachweise erstellen.
- Prüfen, ob Fehlerhinweise zu den Gefahrentarifen enthalten sind.
- Wenn keine Fehler, dann die SV-Meldungen senden und die Lohnnachweise senden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Aktion: Lohnnachweis BG. Was nötig ist, kann aus dieser Übersicht ausgeführt werden.
Webclient:
PIN
Die Berufsgenossenschaften teilen dem Unternehmen für die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) schriftlich eine PIN mit, die bei den Meldungen angegeben werden muss.
Diese PIN bei der Berufsgenossenschaft und bei den Mitgliedsnummern; ab 01.01.23 Unternehmensnummer der Niederlassungen eintragen. Übersicht: Berufsgenossenschaften, Niederlassungen.
Lohnnachweis, Details
Der Lohnnachweis beruht auf den SV-Meldungen zum BG-Brutto.
Er wird identifiziert durch:
die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft laut der SV-Meldung; die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) bei der BG laut der SV-Meldung; die PIN laut Stammdaten der BG; die Betriebsnummer der Niederlassung der Personalnummer der SV-Meldung; wenn in den Firmendaten ausgewählt, durch die Trennung von Lohn und Gehalt.
Stammdaten abfragen
Sie kann ausgeführt werden, sobald die 92er-SV-Meldungen vorbereitet sind. Wenn es noch zu früh sein sollte, die SV-Meldungen zu erstellen, dann kann die Abfrage der Stammdaten auch ohne die SV-Meldungen aus den Mitgliedsnummern; ab 01.01.23 Unternehmensnummer bei der Berufsgenossenschaft und bei den Niederlassungen ermittelt werden.
Die Abfrage der Stammdaten muss für den Lohnnachweis als erstes ausgeführt werden. Die Abfrage wird in der Übersicht des Lohnnachweises mit dem Abgabegrund "UV10 Abfrage der Stammdaten" angezeigt.
Wichtig: wenn die Berufsgenossenschaft eine Abfrage der Stammdaten erhält, dann interpretiert sie das als Verpflichtung des Unternehmens, nach der Rückmeldung zu den Gefahrentarifen den Lohnnachweis zu senden.
Ausführen: Stammdaten, Datenträger.
Gültige Stammdaten, zurückgemeldet
Wenn die Rückmeldungen der Berufsgenossenschaften angekommen sind, dann diese Rückmeldungen einlesen. Die Rückmeldungen werden in der Übersicht des Lohnnachweises mit dem Abgabegrund "UV11 Rückmeldung der Stammdaten" angezeigt.
Ausführen: Rückmeldungen.
Lohnnachweis
Den Lohnnachweis erstellen.
Wenn zum Meldemonat Januar der Lohnnachweis ausgeführt wird, dann muss die Abrechnung des Dezembers des Vorjahres abgeschlossen sein.
Der Lohnnachweis wird in der Übersicht mit dem Abgabegrund "UV01 Umlagelohnnachweis" angezeigt. Der Lohnnachweis nimmt auf die Abfrage der Stammdaten und auf die Rückmeldung der Stammdaten so Bezug: Er enthält eine "Vorgangs-ID", die bei der Abfrage der Stammdaten gesetzt wurde.
Er enthält eine "Laufende Nummer", die durch die Rückmeldung der Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) zugeordnet wurde. Er enthält Fehlerhinweise, wenn die Gefahrentarife laut Rückmeldung für das Unternehmen nicht gültig sind.
Ausführen: Lohnnachweis, Datenträger.
Die Annahmestelle meldet Fehler zurück
Wenn eine Datei zum Lohnnachweis gesendet wurde und wenn die Annahmestelle Meldungen als fehlerhaft einstuft und zurückweist, dann werden solche Fehler in der Übersicht zum Lohnnachweis angezeigt.
Diese Rückmeldung der Annahmestelle wird zunächst wie für andere SV-Meldungen auch eingelesen. Wenn Fehler war, ist danach in der Übersicht des Lohnnachweises zum Meldesatz ein Fehlertext zu sehen. Die Übersicht darauf gibt die Details.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Rückmeldungen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG.
Webclient:
Meldungen zur BG, Gefahrentarife werden geprüft
Wenn SV-Meldungen mit dem Brutto zur Berufsgenossenschaft erstellt werden, dann müssen die Gefahrentarife denjenigen entsprechen, die für den Lohnnachweis von der Berufsgenossenschaft zurückgemeldet wurden.
Das sind SV-Meldungen mit dem Abgabegrund 92, die im Januar erstellt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen, Ausführen etwa mit der Auswahl Berufsgenossenschaft im Januar: Nur BG.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, hier Positionen auf Einträge mit dem Abgabegrund UV11 Rückmeldung der Stammdaten.
Webclient:
Wenn Fehler bei den Gefahrentarifen
Wenn sich ergeben sollte, dass die Gefahrentarife, wie für die SV-Meldungen ermittelt, nicht gültig sind, weil sie nicht in den gültigen Gefahrentarifen laut Rückmeldung enthalten sind:
Dann bei den Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaft die "Offizielle Gefahrentarifstelle" ändern. Danach die SV-Meldungen neu ermitteln lassen. Danach den Lohnnachweis neu ermitteln lassen.
Übersicht: Berufsgenossenschaften.
Brutto, Stunden, Gefahrentarif ändern
Das Brutto und die Arbeitsstunden, die im Lohnnachweis gemeldet werden, können angezeigt werden. Falls es nötig sein sollte, Brutto oder Stunden, die gemeldet werden sollen, zu ändern, dann kann das in der Anzeige des BG-Bruttos geschehen. "Liste bearbeiten" auswählen. Dabei "Manuell geändert" ankreuzen.
Sollte es nicht anders möglich sein, können hier auch die Gefahrentarife geändert werden, das heißt: den Gefahrentarifen angeglichen werden, die laut Rückmeldung der Berufsgenossenschaft gültig sind; das ist die Spalte "Gefahrentarif melden".
Positionen.
Anzahl der Versicherten
Zusätzlich zum Brutto und zu den Stunden wird die Anzahl der Versicherten gemeldet; pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) des Unternehmens und zusätzlich pro Gefahrentarif.
Es werden die Arbeitnehmer gezählt, für die eine 92er-SV-Meldung vorbereitet wurde; sofern ein Betrag gemeldet wird.
Wenn ein Mitarbeiter aufgrund mehrerer Personalnummern z.B. zwei 92er-SV-Meldungen hat, dann wird zusätzlich auf die Sozialversicherungsnummer geprüft und dieser Mitarbeiter nur einmal gezählt.
Lohnnachweis für alle Gefahrentarife
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft erstellt wird, dann werden alle Gefahrentarife, die von der Berufsgenossenschaft als Stammdaten zurückgemeldet wurden, in die Meldung aufgenommen. Also auch, wenn kein Arbeitnehmer mit einem der Gefahrentarife abgerechnet wurde.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Lohnnachweis.
Webclient:
Lohnnachweis ohne Betrag
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft gar kein Brutto enthält, dann wird er nicht gemeldet.
Ein solcher Lohnnachweis müsste gelöscht oder korrigiert werden.
Wenn der Lohnnachweis gelöscht, also gar nicht gesendet wird, dann erwarten die Unfallversicherungsträger, dass auch die Abfrage der Stammdaten storniert wird. Das ist möglich über: Funktion, Eine Meldung stornieren.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Lohnnachweis.
Webclient:
Ausgabe und Einzelnachweis
Eine Ausgabe nach Excel, die dem Lohnnachweis entspricht, kann erstellt werden. Diese wertet wie der Lohnnachweis die SV-Meldungen zur Unfallversicherung aus. Es wird je ein Block pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer des Unternehmens geschrieben, mit den Beträgen der einzelnen Personalnummern und den Summen pro Gefahrentarif.
Der Einzelnachweis, wie er bis zu den Meldungen des Jahres 2014 erstellt wurde, kann zur Kontrolle ausgeführt werden; das ist eine Ausgabe nach Excel. Bei der Ausgabe des Einzelnachweises zum Lohnnachweis nach Excel kann ausgewählt werden: "Mit Niederlassung". Dann wird sowohl bei der Ausgabe mit Personalnummern als auch bei der Ausgabe der Summen in Excel in der Spalte O die Niederlassung ausgegeben.
Ausgabe. Einzelnachweis.
Ausgabe des Lohnnachweises, Beitragsabrechnung
Die Ausgabe des Lohnnachweises als Beitragsabrechnung, also mit Details der Personalnummern, listet am Ende eines Blocks zur Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) noch einmal die Summen der Gefahrtarife für diese Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) auf.
Die Ausgabe kann auch gedruckt werden; beim Druck der Ausgabe kann ausgewählt werden: Nur Summen; und: Nur Mitgliedsnummer.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis, Ausgabe und Bericht: Druck Ausgabe.
Webclient:
Ausgabe des Lohnnachweises, Höchstjahresarbeitsverdienst
In der Ausgabe des Lohnnachweises nach Excel wird zur Berufsgenossenschaft eine Zeile mit der Bemessungsgrenze, das ist der Höchstjahresarbeitsverdienst in Euro, ausgegeben, die der Berechnung zugrunde lag.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Ausgabe.
Webclient:
Funktionen
Einzelne Meldesätze, die vorbereitet wurden, können:
gelöscht werden, auf nicht gemeldet gesetzt werden, auf gemeldet gesetzt werden.
Vorbereitungen
Die Frage, ob SV-Meldungen, die auf "manuell gemeldet" gesetzt wurden, beim Lohnnachweis mitgerechnet werden sollen, kann in den Firmendaten beantwortet werden:
BG manuell gemeldete als 0: Ja bedeutet, solche Meldungen werden nicht mitgerechnet. Während der Ermittlungen wird automatisch ein DEÜV-Empfänger DGUV erstellt mit der Betriebsnummer 95783331.
Übersicht: Firmendaten.
Lohn und Gehalt
Es ist möglich, einen Teillohnnachweis zu erstellen.
Wenn Lohn und Gehalt nach Mandanten getrennt sind, dann kann der Lohnnachweis jeweils in diesen Mandanten erstellt werden. Wenn Lohn und Gehalt im gleichen Mandanten sind, dann kann in den Firmendaten ausgewählt werden: BG Lohn Gehalt trennen: Ja.
Als "Gehalt" gelten alle Personalnummern mit einem Abrechnungskreis, der die Kennung "Ist GehaltsAbrechnungskreis" hat.
Wenn die Annahmestelle der Unfallversicherung eine neue Abfrage von Stammdaten erhält, aber mit der Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer, wie bereits gemeldet, dann vergibt sie für die neue Abfrage eine neue "Laufende Nummer", die dann beim Lohnnachweis mitgemeldet werden wird.
Niederlassung, Abrechnungskreis
Der Lohnnachweis fasst Meldedaten zusammen nach Berufsgenossenschaft, Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer des Unternehmens.
Das bedeutet, es können mehrere Niederlassungen zusammen veranlagt werden. In den Meldesätzen zum Lohnnachweis werden Niederlassung und Abrechnungskreis so vermerkt: Eine Niederlassung der Personalnummern, die enthalten sind.
Ein Abrechnungskreis der Personalnummern, die enthalten sind, vorzugsweise ein Abrechnungskreis mit der Kennung "Ist Gehalt"-Abrechnungskreis.
Niederlassungen nach Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) zusammenfassen
Wenn Niederlassungen die gleiche Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) bei der gleichen Berufsgenossenschaft haben, dann können sie für den Lohnnachweis zusammengefasst werden. In diesem Fall in den Firmendaten, Register Sozialwesen, "BG NL nach Mitgliedsnummer zusammen" auswählen. Das wird bereits bei der Stammdatenabfrage angewendet. Dies gilt ab dem Meldejahr 2017.
Ansprechpartner
In den Meldungen an die Berufsgenossenschaft wird ein Ansprechpartner mit Name, Kontakt und Ort ("Betriebssitz") mitgemeldet. Es gilt die Adresse der Niederlassung, wie in der Übersicht des Lohnnachweises angezeigt.
Diese Niederlassung kann sein:
eine der Niederlassungen mit der gleichen Betriebsnummer wie die Firma; oder die Niederlassung, die eine eigene Betriebsnummer hat.
Der Ansprechpartner selbst kann geändert werden, wenn in der Niederlassung, die zur Meldung gehört, ein "Bescheinigung Ansprechpartner" (Adressnummer und Adressat) eingetragen wird.
Stornieren
Meldungen zu stornieren kann aus mehreren Gründen nötig sein:
Sollte eine Abfrage der Stammdaten irrtümlich an die Berufsgenossenschaft gesendet worden sein, obwohl gar kein Lohnnachweis für das Unternehmen mit dieser Betriebsnummer und dieser Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) nötig ist, dann muss eine Stornierung der Abfrage gesendet werden; sonst würde die Berufsgenossenschaft einen Lohnnachweis erwarten.
Ein Lohnnachweis kann nicht storniert werden, ohne dass er neu gemeldet wird. Daher ist dies nur automatisch möglich.
Funktion: Eine Meldung stornieren.
SV-Meldungen ab Februar und Lohnnachweis
Wenn sich bei den SV-Meldungen ab Februar ergibt, dass Meldungen zum BG-Brutto neu gemeldet werden, dann wird ein Hinweis ausgegeben: der Lohnnachweis muss dann neu gesendet werden. Wenn dann zum Beispiel im Februar der Lohnnachweis ausgeführt wird, dann wird automatisch storniert, was im Januar gemeldet wurde und es wird neu ermittelt. /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Lohnnachweis BG.
Webclient:
Lohnnachweis, Storno und neu
Wenn im Monat SV-Meldungen mit BG-Brutto sind, sich also die Beträge geändert haben, dann muss in diesem Monat der bisherige Lohnnachweis für die BG storniert und neu gemeldet werden. Die Vorgabe der Unfallversicherungsträger ist: Korrekturen dürfen nicht etwa einmal im Jahr zusammengefasst, sondern müssen in jedem Monat, in dem sie anfallen, gemeldet werden.
In diesem Fall kommt ein Fehler, wenn der Monat der SV abgeschlossen wird.
Die Hinweise dazu sind also:
- In der Box "Melden außer der Reihe" der Text "Lohnnachweis Storno und neu".
- Ein Hinweis beim Aufruf der Übersicht der Lohnnachweise.
- Ein Fehler, wenn der Monat zur SV abgeschlossen werden soll.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Monat abschließen.
Webclient:
Neue Betriebsnummer?
Für den Lohnnachweis werden, wie für andere Meldungen, zwei Betriebsnummern benötigt: diejenige des Absenders und diejenige des Arbeitgebers; was, wenn neue Betriebsnummern vergeben wurden? Die Betriebsnummer des Absenders bezeichnet nur die Stelle, von der die Meldungen gesendet werden.
Sie wird in den Firmendaten eingetragen. Falls sich diese Betriebsnummer ändern sollte, müssen die SV-Meldungen ohnehin neu organisiert werden; denn die Verzeichnisse der Meldedateien gelten pro Betriebsnummer des Absenders.
Für den Lohnnachweis gilt: Die Meldedaten des Lohnnachweises erhalten die gleiche Betriebsnummer des Absenders wie die Abfrage der Stammdaten, die zuvor gesendet wurde.
Die Betriebsnummer des Arbeitgebers steht entweder in den Firmendaten oder in den Niederlassungen als Betriebsnummer des Verursachers. Es können auch mehrere Niederlassungen die gleiche Betriebsnummer haben. Falls sich die Betriebsnummer ändern sollte, dann eine neue Niederlassung mit dieser neuen Betriebsnummer anlegen und bei denjenigen Personalnummern im Personalstamm eintragen, bei denen diese neue Betriebsnummer gilt.
Ändert sich eine dieser Betriebsnummern zum Beginn des Jahres, so hat dies keine Auswirkungen.
Ändert sich eine dieser Betriebsnummer ab dem Meldemonat Februar, was tun?
In dem Monat, in dem sich die Betriebsnummer ändert, in der Übersicht des Lohnnachweises zunächst die Stammdaten ausführen. Dadurch wird die letzte Meldung storniert und eine neue erstellt. Die neue Meldung erhält auch keinen Verweis auf bisherige Meldungen, das ist "Lfd. Nr. aus Rückmeldungen", sondern beginnt von vorne. Wenn die Rückmeldung dazu eingetroffen ist, dann den Lohnnachweis erstellen. Auch er wird storniert und neu gemeldet.
Neue Mitgliedsnummer - bis 31.12.22
Wenn SV-Meldungen mit dem Abgabegrund 92 BG-Brutto erstellt wurden und wenn sich die Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft ändert, dann werden diese SV-Meldungen storniert. Beispiel: Die SV-Meldung wurde im Januar erstellt. Die Mitgliedsnummer wurde danach geändert, und zwar für den Zeitraum, der gemeldet wurde. Wenn es wirklich so sein sollte, dass sich die Mitgliedsnummer für das alte Jahr ändert, dann am besten so vorgehen:
Bei der Berufsgenossenschaft, oder bei der Niederlassung, die Mitgliedsnummer als "Mitgliedsnummer früher" eintragen, dazu den Dezember des alten Jahres als "Mitgliedsnummer früher bis". Dann ist klar, welche Mitgliedsnummer gilt.
Die SV-Meldungen werden im aktuellen Monat storniert und neu gemeldet.
Der Lohnnachweis muss dann auch storniert und neu gemeldet werden.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften, Bearbeiten: Mitgliedsnummer bei BG, Mitgliedsnummer früher, Mitgliedsnummer früher bis und zur Mitgliedsnummer pro Niederlassung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen, Ausführen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Lohnnachweis.
Webclient:
Storno in Folgemonaten
Wenn es sich in den Folgemonaten zum Meldemonat Januar ergeben sollte, dass zum Beispiel wegen Rückrechnungen neu gemeldet werden muss, dann geschieht das für diese Fälle nicht mehr im Abrechnungsmonat Januar, sondern in dem Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung ausgeführt wurde.
In diesem Fall so vorgehen: In diesem Abrechnungsmonat die Übersicht zum Lohnnachweis aufrufen.
Wenn sich die Stammdaten des Unternehmens auch geändert haben. dann: Stammdaten: Es werden die Meldungen aus Januar automatisch storniert und neu erstellt. Stammdaten, Datenträger.
Rückmeldungen.
Wenn nur der Lohnnachweis storniert und neu gemeldet werden soll, dann: Lohnnachweis. Lohnnachweis, Datenträger.
Storno in Folgemonaten, außerdem
Lohnnachweise, die noch nicht gemeldet wurden, werden, wenn nach Januar der Lohnnachweis neu ausgeführt wird, auf ebenfalls neu erstellt; ohne Stornierung. Wenn ein Lohnnachweis gemeldet ist, aber von der Annahmestelle als fehlerhaft zurückgesendet wurde, dann wird keine Stornierung erstellt; sondern eine neue Meldung.
Storno in Folgemonaten, nötig?
Für den Lohnnachweis kann geprüft werden, wenn in einem Monat nach Januar Stornierungen und Neu-Meldungen vorbereitet wurden, ob diese überhaupt nötig sind.
Das heißt:
- Ist die Anzahl der Versicherten anders?
- Sind die Gefahrentarife anders?
- Das BG-Brutto oder die Arbeitsstunden?
Wenn ja, wird zurecht storniert. Wenn nein, ist es ist nicht nötig, zu stornieren und neu zu melden.
Hierzu können in der Übersicht der Lohnnachweise zwei Funktionen ausgeführt werden:
- Funktion, Ist Stornierung nötig; das ergibt Hinweistexte, wenn nicht.
- Funktion, Stornierung nicht nötig, dann löschen; das löscht Einträge.
Lohnnachweis, der storniert und neu gemeldet wird
Wenn sich Korrekturen am Lohnnachweis ergeben, dann muss er storniert und neu gemeldet werden; was geschieht danach?
Laut Auskunft der Kassen ist die weitere Vorgehensweise dann, es "werden korrigierte elektronische Lohnnachweise grundsätzlich erst mit der nächsten Umlage abgerechnet", gemeint ist: wenn durch die Unfallversicherungsträger die Beiträge des nächsten Jahres festgelegt werden.
Stammdaten vorab abfragen
Wenn die Stammdaten vorab abgefragt werden sollen, also bevor das Meldejahr ganz abgerechnet ist, dann so vorgehen:
Die Übersicht zum Lohnnachweis für den Meldemonat Januar des Folgejahres aufrufen. Bei der Aktion "Besondere Gründe" die Auswahl "Stammdaten ohne SV-Meldungen" treffen. Dabei kann der Personalstamm gefiltert werden.
Es wird die Abfrage der Stammdaten vorbereitet. Diese dann senden. Und später die Rückmeldungen dazu einlesen.
Rückmeldungen in Folgemonaten
Die Berufsgenossenschaft meldet mitten im Jahr neue Stammdaten zurück, auch ohne zuvor eine erneute Abfrage dazu erhalten zu haben. Das ist zum Beispiel so, wenn die Gefahrentarife für das Unternehmen neu bestimmt werden. Eine solche neue Rückmeldung wird eingelesen, wenn ab Februar "Rückmeldungen" ausgeführt wird.
Wenn keine neuen Rückmeldungen vorliegen, wird ein kurzer Hinweis ausgegeben, was geprüft wurde. Das bedeutet: die Rückmeldungen, die schon vorhanden sind, wurden geprüft, aber nicht neu übernommen.
Besondere Gründe
Sollte ein Betrieb aufgegeben werden, dann sind Meldungen mitten im Jahr nötig. In diesem Fall so vorgehen:
- Die Übersicht zum Lohnnachweis für den Meldemonat Januar des Folgejahres aufrufen.
- Bei der Aktion "Besondere Gründe" die Auswahl "SV-Meldungen vorab ermitteln" treffen. Dabei kann der Personalstamm gefiltert werden, zum Beispiel auf die Niederlassung, um die es sich handelt.
- Dann Stammdaten. Rückmeldung. Lohnnachweis.
- Bevor der Lohnnachweis gesendet wird, über die "Besonderen Gründe" den "Anderen Grund für Lohnnachweis" auswählen.
Weitere Auswahl:
Wenn für den Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft der besondere Grund "UV08 Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren" gewählt wird, dann müssen zuvor in den Firmendaten oder bei der Niederlassung die Auswahl "Betriebsaufgabe wegen Insolvenz" und das Datum "Betriebsdaten gelten zum" eingetragen sein.
Dann auch den Lohnnachweis senden.
Sonstiges
Gartenbau: Der Lohnnachweis wird nicht erstellt für landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, auch nicht für die Gartenbau-BG.
Historie der Betriebsnummern: Aus der Übersicht des Lohnnachweises kann eine Anzeige ausgeführt werden, in der diejenigen Betriebsnummern und Mitgliedsnummern aufgeführt sind, für die bisher gemeldet wurde.
Quittungen: Die Quittungen für die Dateien, die von der Annahmestelle der Unfallversicherung gesendet wurden, werden zusammen mit den anderen Quittungen erstellt, sobald die Rückmeldungen zu den SV-Meldungen ausgeführt werden.
Vorträge: Wenn Systemwechsel ist und nicht zu Beginn des Jahres, sondern im Jahr mit den Abrechnungen begonnen wird, dann können Vorträge zum BG-Brutto erfasst werden. Das ist die besondere Übersicht für Vorträge 5377446 Lohnkonto Übersicht Import und dort "Lohnkonto Berufsgenossenschaft". Diese Vorträge werden in die SV-Meldungen eingerechnet; für den Lohnnachweis werden sie aber aus dem BG-Brutto der SV-Meldungen wieder herausgerechnet.
Dateien für perfidia
Für perfidia werden Dateien mit diesen Namen bereitgestellt: EUVS Stammdaten und EUVL Lohnnachweis. Der Name von Rückmeldedateien beginnt mit EUVU.
Hinweis für den Systemverantwortlichen
Es sind Objektberechtigungen für die Tabellendaten nötig für: 5143343 Lohnnachweis und 5143344 Lohnnachweis Meldedaten.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung
Wenn Beträge bis zu einer Grenze im Jahr steuerfrei und SV-frei abgerechnet werden können, über der Grenze dann aber steuerpflichtig und SV-pflichtig werden, dann kann dies so vorbereitet und abgerechnet werden; nötig sind dazu: Lohnarten mit der Funktion <2418 Steuerfrei, SV-frei, danach Lohnart mit der Funktion 2419>. Eine Lohnart mit der Funktion <2419 Steuerpflichtig, SV-pflichtig, nach Lohnarten mit der Funktion 2418>. Es können auch mehrere Lohnarten angelegt werden, die steuerfrei sind; aber nur eine, die dann die Steuerpflicht übernimmt. Warum ist der Betrag steuerfrei? Um dies zu kennzeichnen, bei der Lohnart die "Kennung steuerfreier Bezug" auf die Auswahl setzen: Betriebliche Gesundheitsförderung EStG § 3 Nr. 34.
Welche Grenze gilt? Dann wird die Grenze automatisch geprüft, in diesem Fall 500 Euro im Kalenderjahr, Stand 2017 bis 31.12.19. Die steuerfreie Höchstgrenze beträgt ab dem 01.01.20 600 Euro im Kalenderjahr.
Die steuerfreien Lohnarten können im Personalstamm eingetragen oder berichtet werden. Die steuerpflichtige Lohnart wird automatisch während der Abrechnung gebildet, wenn nötig.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung und Bewertung und /Stammdaten/Personalstamm, Lohn/Gehalt.
Webclient:
Arbeitgeberkonto und SV-Meldungen (DSAK ab 01.07.2023)
Krankenkassen fordern als Einzugsstelle elektronisch alle Angaben an, die zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos notwendig sind. Bisher waren Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auch auf elektronischem Weg zu antworten.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt jedoch: Arbeitgeberbeitragskonten (Arbeitgeberkonten) müssen elektronisch innerhalb des neuen Meldeverfahrens angelegt werden. Die Krankenkasse fordert elektronisch Angaben zum Arbeitgeberkonto an, wenn sie von einem neuen oder von einem vor längerer Zeit beendeten Arbeitgeberkonto erfährt, durch
- eine erstmalige Sozialversicherungsmeldung (Anmeldung) oder
- einen erstmaligen Beitragsnachweis.
Spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung müssen die Anforderungsmeldung der Einzugsstelle per Meldeverfahren übermittelt werden.
Wichtige Hinweise für die Einrichtung in NEVARIS Finance Baulohn, bitte beachten Sie dazu auch die neue Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Umlagen (AAG – Aufwendungsausgleichsgesetz)
Es handelt sich hierbei um die Entgeltfortzahlungsversicherung. Die gesetzliche Regelung ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) festgehalten. Dieses Gesetz wurde zum 01.01.2006 mit zahlreichen Neuerungen eingeführt.
Neuregelungen ab 2006 sind insbesondere:
- die Erweiterung der Erstattung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) auf alle Arbeitnehmer (früher waren nur Arbeiter und Auszubildende eingeschlossen aber keine Angestellten) sowie
- die Ausdehnung der Versicherung für die Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) auf alle Unternehmen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl (früher waren nur Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern eingeschlossen).
Umlageverfahren (U1)
Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Prozentsatz (aber nie 100%) von der Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, wieder.
Umlageverfahren (U2)
Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt generell 100% der geleisteten Aufwendungen wieder.
Ab 01.01.2011 ist das elektronische Erstattungsverfahren für die Arbeitgeber Pflicht (§ 2 Abs. 3 AAG). Es orientiert sich dabei am DEÜV-Meldeverfahren.
Die Beitragssätze für U1 und U2 werden individuell von den Krankenkassen festgelegt. Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber daran teilnehmen. Ein besonderer Antrag muss nicht gestellt werden. Eine Befreiung von der Versicherung ist nicht möglich.
Aufgrund der Neuregelung sind die Kreise der teilnehmenden Unternehmen an der U1 und U2 ab dem 01.01.2006 unterschiedlich:
- U1: Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern
- U2: alle Arbeitgeber
Die zuständige Ausgleichskasse ist immer (bis auf wenige Ausnahmen) die Krankenkasse, bei der der jeweilige Arbeitnehmer versichert ist. Für geringfügig Beschäftigte ist immer die Minijobzentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Ist der Arbeitnehmer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, richtet sich die Zuständigkeit nach der Abführung der übrigen Sozialversicherungsbeiträge. Für privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer sind also auch Umlagen zu zahlen. Für Privatversicherte ist die Krankenkasse zuständig, zu der die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Die Kosten der zwei Umlageverfahren werden durch Umlagebeiträge erhoben. Diese werden in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse in Prozentsätzen festgelegt. Die Berechnung erfolgt vom Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muss das Umlageverfahren mit jeder Krankenkasse durchführen, bei der einer seiner Arbeitnehmer versichert ist. Dementsprechend sind unterschiedliche Umlagesätze zugrunde zu legen und vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Beim Umlageverfahren U1 gibt es auch unterschiedliche Erstattungssätze. Beim Umlageverfahren U2 ist die Erstattung auf 100% gesetzlich festgelegt.
Umlagen, Firmendaten und Niederlassungen
In den Firmendaten die U2-Umlage zum Mutterschutz ankreuzen. Eine Umlagekasse eintragen, für die Arbeitnehmer, deren Krankenkasse nicht die Umlagekasse ist. Für Betriebe bis zu 30 Arbeitnehmer auch die U1-Umlagepflicht auswählen.
Bei Niederlassungen, für die nicht die Werte aus Firmendaten gelten, auch diese Eintragungen treffen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
Webclient:
Umlagen, was ist nötig für die U1-Erstattung für Angestellte?
Die Entgeltfortzahlung für Angestellte wird mit Hilfe der Lohnart mit der Funktion 6011 "Stat. Ermittlung Lohnfortzahlung" bewertet. So ergibt sich die Basis des Erstattungsbetrags für U1.
Für Angestellte ist die Basis die Lohnart des Gehalts und weitere Lohnarten wie etwa Leistungszulagen oder der AG-Zuschuss zur Vermögensbildung..
Falls außerdem ein Betrag abgezogen werden soll, kann eine Pseudolohnart erstellt, mit negativem Betrag im Personalstamm eingetragen und bei der Bewertung der Lohnart für die statistische Ermittlung hinzugefügt werden. Die U1-Erstattung für Angestellte nur dann auswählen, wenn der Betrieb U1-umlagepflichtig ist.
/Stammdaten/Lohnarten.
Webclient:
Umlagen, was ist nötig für die U2-Erstattung?
Bei den Krankenkassen die U1- und U2-Prozentsätze eintragen. Bei Beschäftigungsverbot die Lohnarten mit der Funktion 6220 und bei Mutterschaft die Lohnart mit der Funktion 6210 berichten. Diese Beträge werden erstattet.
Die Umlageerstattung wird automatisch, wenn gewünscht, auf den Beitragsnachweis übertragen. Die gesonderte Erstattungsliste kann mit einem Antrag pro Arbeitnehmer gedruckt werden.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen und /Abrechnung/Zahlungen, Ausführen, Krankenkasse und
Druck ausgaben erstellen: <zahkkstd und="" zahumle>.
Webclient:
Umlagen, Besonderheiten
Umlagen, abweichende Umlagekasse zur Einzugsstelle (Krankenkasse)
Die Umlagekasse darf nur in einigen Fällen von der Einzugsstelle (Krankenkasse) abweichen.
Zum Beispiel bei gleichzeitig privat krankenversicherten (KV 0), arbeitslosenversicherungsfreien (AV 0) und berufsständischer RV (RV 0) mit Personengruppenschlüssel 190. Ebenso bei einigen Kombinationen zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, zum Beispiel bei der Personengruppen 113 Nebenerwerbslandwirt. Bei weiteren zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, zum Beispiel bei der Personengruppe 112 Mitarbeitende Familienangehörige kann gar keine Umlage U1 oder U2 ausgewählt werden.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Sozialversicherung, Prüfen.
Webclient:
Umlagen, Erstattung bei U1 Entgeltfortzahlung, hohes Entgelt
Wenn U1-Umlagepflicht ist und Entgeltfortzahlung abgerechnet wird, dann wird in dem Fall, das Entgelt des Monats überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze, so gerechnet:
Voraussetzung ist, dass bei den Prozentsätzen der Umlagekasse bei Erstattung bis BBG/RV gilt: "pro Tag rechnen". Ab 01.13 wird dann aber nicht pro Tag gerechnet, sondern im Verhältnis der Entgelte: Der Vergleichswert, der höchstens erstattet wird, ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch das Arbeitsentgelt mal Betrag der Entgeltfortzahlung. Für diese Berechnung wird der Betrag der Entgeltfortzahlung aus dem Arbeitsentgelt geteilt durch SV-Tage mal Fehltage einschließlich Wochenenden ermittelt.
Wenn der Vergleichswert überschritten wird, dann wird nur der Vergleichswert erstattet.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen.
Webclient:
Umlagen, Beispiel über der Bemessungsgrenze
Wenn die Entgeltfortzahlung aufgrund der Umlage U1 erstattet wird, und wenn der Betrag dabei über der Bemessungsgrenze liegt, dann wird nicht mit Solltagen und Fehltagen gerechnet, sondern mit SV-Tagen und Fehltagen einschließlich Wochenenden, um den Betrag zu ermitteln, der höchstens erstattet werden kann.
Zum Beispiel statt 22 und 4 vielmehr mit 30 und 6 Tagen. Gemeldet wird beides: einerseits der komplette Zeitraum, zum Beispiel 06.01. bis 11.01, und zusätzlich die Arbeitsstunden, die ausgefallen sind, im Beispiel 32.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, SV-Meldungen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
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Umlagen, Knappschaftsbetriebe, Umlagen, Bemessungsgrenze
Wenn der Betrieb ein knappschaftlicher Betrieb ist, dann werden die Beiträge zu den Umlagen zur Entgeltfortzahlung und zum Mutterschutz höchstens auf der Basis nicht der der Knappschafts-Bemessungsgrenze, sondern der allgemeinen RV-Bemessungsgrenze berechnet.
Wenn also das Entgelt höher ist, wird die Basis für die Umlagen auf die RV-Bemessungsgrenze gekappt. Bei der Erstattung gilt ebenso die RV-Bemessungsgrenze, wenn bei der Kasse die Auswahl bei "Erstattung Basis bis BBG/RV" getroffen ist.
/Stammdaten/Krankenkassen, U1/U2-Umlagen.
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Umlagen, Erstattung U1-Umlage, erster Tag
Wenn die Entgeltfortzahlung über die U1-Umlage erstattet wird, dann wird der erste Tag der Fehlzeit nicht erstattet, wenn der Tag kein voller Fehltag war, sondern an dem Tag noch gearbeitet wurde.
Umlagen, Erstattung U1-Umlage, letzter Arbeitstag
Bei der Meldung zur Erstattung wegen Entgeltfortzahlung wird als letzter Arbeitstag ein Tag mit Sollstunden angegeben, ausgenommen Feiertage; also ein Arbeitstag.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
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Umlagen, Erstattung U1-Umlage, Fehlzeit nach Eintritt
Wenn ein Arbeitnehmer in den Betrieb eintritt und in den ersten 28 Tagen fehlt, wenn aber dennoch z.B. laut Tarif Entgelt fortgezahlt wird, dann wird in diesem Zeitraum diese Fortzahlung nicht nach der U1-Umlage erstattet.
Wenn aber der Arbeitnehmer nur innerhalb des Unternehmens den Betrieb gewechselt hat, dann wird dennoch erstattet. Dies wird so erkannt: wenn beim Eintritt ein Grund mit der Bedeutung Firmenwechsel oder Niederlassungswechsel eingetragen ist oder wenn das Datum zum Ersteintritt ins Unternehmen vor dem Eintrittsdatum liegt.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
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Umlagen, Kontierung der Erstattung
Die Kontierung der Erstattung muss umgekehrt sein wie z.B. die Kontierung der AG-Anteile. Wenn die AG-Anteile als Soll ein Aufwands-Sachkonto haben, als Haben ein Bilanzkonto, dann also: für die Erstattung als Soll ein Bilanzkonto, als Haben ein Aufwands-Sachkonto.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile: <erstatt u1,="" erstatt="" u2>.
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Umlagen, pro Krankenkasse und pro Niederlassung
Umlagesätze, definieren pro Krankenkasse
Die Auswahl des Umlagesatzes zu den U1-Umlagen (Lohnfortzahlung), allgemein, ermäßigt oder erhöht, kann pro Krankenkasse und pro Niederlassung festgelegt werden.
Diese Eingaben sind beim Eintrag der Beitragskontonummer möglich. Ferner können dort ab Datum neue Definitionen getroffen werden. Die Umlagendefinitionen müssen nicht bei jeder Krankenkasse getroffen werden. Wenn nicht, dann gelten die Vorgaben laut Firmendaten oder Niederlassung.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beitragskontonummern und
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen.
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Umlagesätze, weitere Definitionen pro Krankenkasse, pro Niederlassung oder Firma
Für den Fall, dass die Umlage-Sätze zur Lohnfortzahlung je nach Firma oder Niederlassung anders gewählt werden, können bei den Beitragskontonummern der Krankenkasse einige Festlegungen dazu überdefiniert werden; hier also möglich pro Mandant und pro Niederlassung.
Das sind: die Auswahl einer der drei Umlagesätze zur Lohnfortzahlung, die Auswahl, ob AG-Anteile erstattet werden und dazu die Kennzeichnung, ob die Erstattung der AG-Anteile nur für U2 gilt oder auch für U1.
Es könnte also bei der Krankenkasse selbst der ermäßigte Satz ausgewählt werden ohne Erstattung der AG-Anteile und für eine Niederlassung der erhöhte Satz plus Erstattung der AG-Anteile.
Damit klar ist, was gilt, muss bei den Beitragskontonummern ein Kennzeichen gesetzt werden, dass die Definitionen zu den AG-Anteilen gelten sollen; dies also nur, sofern sie dort auch ausdrücklich gesetzt werden.
/Stammdaten/Krankenkassen, Beitragskontonummern: AG-Anteile anders als bei KK, Erstattung SV-AGAnteile, AG-Anteile nur bei U2.
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Umlagen, Einmalbezüge
Ab 2006 wird auf Einmalbezüge kein Umlagenbeitrag erhoben.
Umlagen, Einmalbezüge, die doch zu Umlagebeiträgen führen
Es gibt Einmalbezüge, die ihren "Charakter als laufendes Arbeitsentgelt" behalten, selbst wenn sie als Einmalbezüge abgerechnet werden und auf die deshalb Umlagebeiträge U1, U2 gerechnet werden müssen.
Das ist z.B. ein Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto, sofern es als Einmalbezug abgebaut wird, obwohl das Guthaben aus laufenden Entgelt stammt. Solche Lohnarten können in der Übersicht der Lohnarten mit "Umlage: Beitrag U1 U2 bei Einmalbezug" gekennzeichnet werden. Die Berechnung ist dann so:
Auf einen solchen Einmalbezug werden Umlagebeiträge gerechnet, soweit die Bemessungsgrenze des Jahres nicht überschritten wird. Die Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall die Summe der laufenden Bezüge, das ist das RV-Brutto, plus der Einmalbezüge von dieser Sorte, aber andere Einmalbezüge nicht; die Bemessungsgrenze ist diejenige der RV.
Ein solcher Einmalbezug wird ganz oder teilweise oder auch bis März laut den Grundlagen des Vorjahres verbeitragt. Im Lohnkonto werden dazu zwei Zeilen ausgegeben: "Umlage-Basis, darin Einmalbezug", also das Brutto, das verbeitragt wurde, und "Einmalbezug, dabei frei bis zur BBG", der Betrag, der bis zur Bemessungsgrenze frei war.
Quelle: Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 14./15.11.2012, Punkt 10.
/Stammdaten/Lohnarten: Spalte "Umlage" (ggf. einblenden zuvor).
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Umlagen, Rückrechnungen
Wenn durch eine Rückrechnung eine Erstattung (U1 oder U2) korrigiert wird, dann wird:
- sofern es einen Antrag auf Erstattung im Rückrechnungsmonat bereits gab, dieser im laufenden Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung erstellt wurde, storniert und neu gemeldet.
- Wenn es aber keinen Antrag auf Erstattung im Monat gab, auf den zurückgerechnet wurde, dann ist der entsprechende SV-Monat zu öffnen und der Antrag dort zu erstellen.
Im laufenden Monat kann kein Antrag für die Rückrechnung erzeugt werden.
Umlagen, Änderungen ab 01.01.2025
Umlageverfahren, Änderungen ab 01.01.2025 in NEVARIS Finance Baulohn
Die Verarbeitung für den Import der Umlageverfahren (U1 und U2) wurde bereits an die neue Stammdatendatei angepasst. Dadurch ergeben sich Änderungen in der Handhabung zur Wahl des Erstattungssatzes zum Umlageverfahren 1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit) ab dem 01.01.2025.
Bitte beachten Sie die Hinweise. Kontrollieren Sie die Umsetzung und passen Sie bei Bedarf Ihre Stammdaten an. Mehr Informationen zu den Anpassungen bzw. Änderungen und notwendigen Tätigkeiten erhalten Sie in Kürze hier:
Die Anleitung hat den Stand 13.01.2025
Import der Beitragssatzdatei - Stammdatendatei
Bei der Vorgehensweise des Imports der Beitragssatzdatei ändert sich zunächst nichts. Diese ist wie gewohnt, jeweils wenn sie bereitgestellt wird, zu importieren, um die jeweiligen neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen und die Umlagen zu U1 und U2 ab 01.01.2025 zu importieren.
Umlageverfahren, Änderungen ab 01.01.2025 in NEVARIS Finance Baulohn
Umlageverfahren U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit)
Wichtig:
Wenn Sie keine Unternehmen mit dem Umlageverfahren U1 verwalten, dann brauchen Sie keine Änderungen vornehmen. Wenn Sie jedoch einzelne Mandanten oder auch einzelne Niederlassungen in Mandanten mit dem Umlageverfahren U1 verwalten, dann beachten Sie die Hinweise.
Beim Import der Beitragssatzdatei werden sowohl die bisherigen Optionen (<ermäßigt>, <allgemein>, <erhöht>) mit aktuellen Werten ab 01.01.2025 automatisch importiert, wie auch die neuen Optionen.
Was sind die neuen Optionen zur Umlage 1 (U1)
Es stehen nun je nach Gestaltung der Erstattungs-/Umlagesätze der Krankenkasse bis zu 6 Erstattungs-/Umlagesätze zur Verfügung, die importiert werden und anschließend zur Auswahl stehen. Die Auswahl dieser neuen Optionen ist nur in den Beitragskontonummern Krankenkassen.
Der Erstattungs-/Umlagesatz U-1 ist der <allgemeine> Erstattungs-/Umlagesatz, den die jeweilige Krankenkasse zur Verfügung stellt. Der <allgemeine> Erstattungs-/Umlagesatz ist immer der erste (Umlage U-1), der von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt wird.
Es folgen die Erstattungs-/Umlagesätze U-2 bis U-6. Diese Erstattungs-/Umlagesätze sind in einer beliebigen Reihenfolge, die nicht aufsteigend sein muss. Die Reihenfolge bestimmen die Krankenkassen. Eine Auswahl kann dazu dann in den Beitragskontonummern Krankenkassen getroffen werden.
Stammdaten, Krankenkassen, Vorbereiten, U1/U2 Umlagen
Einrichtung in den Firmendaten, bzw. in Niederlassungen
Die Einrichtungen in den Firmendaten bzw. in den Niederlassungsdaten zum Umlageverfahren U1 sind nicht zu verändern. In den Firmendaten und in den Niederlassungsdaten ist die Eingabe einer Umlagekasse weiterhin notwendig, auch wenn keine Umlage U1 verwaltet wird.
Die Auswahl welcher Umlagesatz zum Umlageverfahren U1 für die Firma oder auch abweichend für jede Niederlassung generell gelten soll, bezieht sich weiter auf die bisherigen Optionen <ermäßigt>, <allgemein>, <erhöht>. Diese sollen beibehalten werden. Die neuen Optionen stehen hier nicht zur Auswahl.
Wir empfehlen die Einrichtung in den Firmendaten oder Niederlassungsdaten mit der Option <allgemein> zu konfigurieren, da nicht alle Krankenkassen mit einem ermäßigten <ermäßigt> oder erhöhten Umlagesatz <erhöht> arbeiten.
Die Umlagesätze, die ansonsten abweichend je Niederlassung oder je Krankenkasse gelten sollen, können ab 01.01.2025 bei den <beitragskontonummern krankenkasse> gewählt werden.
Wahl eines Erstattungssatzes U1, je Niederlassung oder je Krankenkasse ab 01.01.2025
Die Wahl eines individuellen Erstattungssatzes erfolgt ab 01.01.2025 ausschließlich über die Einrichtung zu <beitragskontonummern krankenkasse> mit den neuen Optionen.
Baulohn, Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse
Bei der erstmaligen Initialisierung zum 01.01.2025 und beim jeweiligen neuen Import der Beitragssatzdatei werden, wenn sich die Umlagesätze einer Krankenkasse ändern, neue Einträge automatisch zu jeder Niederlassung und Krankenkassen mit dem jeweiligen <ab datum> zu den Erstattungs-/Umlagesätzen angelegt.
Mit den bisherigen Optionen (<ermäßigt>, <allgemein>, <erhöht>) zur Wahl der Umlagesätze über die Einrichtung zu <beitragskontonummern krankenkasse> wird ab 01.01.2025 nicht mehr abgerechnet, die Auswahl ist nicht mehr vorzunehmen.
Es gelten die neuen Einträge mit einem <ab datum> 01.01.2025 zu den jeweiligen Niederlassungen und Krankenkassen und dort die neuen Optionen zum Erstattungs-/Umlagesatz (U1-Umlage Erstattungssatz und U1-Umlage Prozentsatz). Die Auswahl zu einer Niederlassung oder Krankenkasse erfolgt über das Feld <u1-umlage erstattungssatz>. Der entsprechende <u1-umlage prozentsatz> wird in der Auswahl mit angezeigt und anschließend auch übernommen. Bei der Auswahl werden immer zum Eintrag (<ab datum>) passende gültige Erstattungs-/Umlagesätze angezeigt.
Baulohn, Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse, Liste bearbeiten: Auswahl <u1-umlage prozentsatz>
Der erste aufgeführte Erstattungs-/Umlagesatz in der Auswahl ist hier der <allgemeine> Erstattungs-/Umlagesatz. Wenn mehrere Erstattungs-/Umlagesätze zur Verfügung stehen, ist die Reihenfolge nach dem ersten Erstattungssatz (der erste ist der <allgemeine>) beliebig und von der Krankenkasse bestimmt.
Es gilt, was hier mit dem passenden <ab datum> zum jeweiligen Abrechnungsmonat eingetragen ist. Es wird nichts weiter dazu ermittelt. Der jeweilige Eintrag hier ist entscheidend.
Beachten Sie, dass eine Änderung der Wahl des Erstattungssatzes grundsätzlich nur zum 01.01.2025 möglich ist. Zusätzlich ist die Satzung der jeweiligen Krankenkasse zu beachten, bis wann diese Wahl vorzunehm
Wichtig: Wenn ein abweichender Umlagesatz <umlage 1> und damit Erstattungssatz für das Jahr 2025 gelten soll, muss ein entsprechender Datensatz zum Arbeitgeberkonto fristgerecht an die Krankenkassen manuellvom Anwender ausgelöst und übermittelt werden. Es gelten die jeweiligen Fristen der Krankenkassen lt. individueller Satzung.
Initialisierung zum 01.01.2025
Es werden neue Einträge mit einem <ab datum> 01.01.2025 aus den bisherigen Datensätzen in Verbindung mit den bisher gewählten Optionen <ermäßigt>, <allgemein>, <erhöht> in der Einrichtung Beitragskontonummern Krankenkasse automatisch initial angelegt.
Wichtig: Bitte kontrollieren Sie diese neuen Einträge mit einem <ab datum> 01.01.2025. Passen Sie den Datensatz bei Bedarf auf Ihre bisher oder zukünftig gewählte Höhe des Erstattungssatzes an.Es wird mit dem Erstattungs-/Umlagesatz abgerechnet, der mit dem jeweiligen <ab datum> passend zum Abrechnungsmonat hier geschrieben ist.
Der erste Erstattungs-/Umlagesatz ist hier immer der <allgemeine> Erstattungs-/Umlagesatz (U1-Umlage Prozentsatz und passender U1-Umlage Erstattungssatz).
Wichtig: Wenn ein abweichender Umlagesatz <umlage 1> und damit Erstattungssatz für das Jahr 2025 gelten soll, muss ein entsprechender Datensatz zum Arbeitgeberkonto fristgerecht an die Krankenkassen manuellvom Anwender ausgelöst und übermittelt werden. Es gelten die jeweiligen Fristen der Krankenkassen lt. individueller Satzung.
Weitere Regeln zur Wahl des Erstattungs-/Umlagesatzes
Für unterschiedliche Niederlassungen (auch mit unterschiedlicher Betriebsnummer Arbeitgeber = BBNRVU) aber mit identischer Hauptbetriebsnummer (HBBNR) kann nur eine identische Auswahl zum Erstattungssatz getroffen werden. Das wird vom Programm geprüft und auch automatisch, wenn die Wahl erfolgt, in alle Niederlassungen übernommen.
Die Übermittlung der Wahl des Erstattungs-/Umlagesatzes an die Krankenkassen erfolgt elektronisch mit der Meldung zum Arbeitgeberkonto zur jeweiligen Hauptbetriebsnummer.
Arbeitgeberkontomeldungen, bei Wahl eines neuen Erstattungs-/Umlagesatzes zum 01.01.2025
Bei Änderungen der Wahl zum Erstattungs-/Umlagesatz werden keine automatischen Datensätze erzeugt, die Meldungen sind manuellim Arbeitgeberkonto auszulösen. Es gelten die jeweiligen Fristen der Krankenkassen lt. individueller Satzung.
Bitte beachten Sie dazu die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitgeberkonto (DSAK) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Umlageverfahren 2 (Mutterschaft)
Die Einrichtungen in den Firmendaten bzw. in den Niederlassungsdaten zum Umlageverfahren U2 sind nicht zu verändern. In den Firmendaten und in den Niederlassungsdaten ist die Eingabe einer Umlagekasse weiterhin notwendig.
Beim Import werden sowohl die bisherigen Optionen wie auch neue Optionen automatisch importiert. Da es keine direkte Auswahl für die Umlage 2 gibt (nur ein Beitrag und Erstattungssatz je Krankenkasse) ist hier ab 01.01.2025 nichts zu unternehmen. NEVARIS Finance Baulohn rechnet ab 01.01.2025 mit den neuen Optionen ab. Bei Erstattungen wird mit den neuen Optionen auch der Erstattungsbetrag ermittelt.
Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Bei der Verarbeitung zu den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen gibt es keine Änderungen.
Wichtiger Hinweis: Anlegen eines neuen Krankenkassenstamms mit Geschäftsstelle oder nur einer Geschäftsstelle
Wenn ein neuer Krankenkassenstamm mit einer Geschäftsstelle oder in einem bestehenden Krankenkassenstamm eine Geschäftsstelle angelegt wird, dann wird ein Eintrag in den Beitragskontonummern Krankenkassen für ein <ab datum> 01.01.2024 für dieses Geschäftsstelle für alle Niederlassungen (und die Firma) angelegt.
Notwendig ist aber ebenfalls mind. auch ein Eintrag mit einem <ab datum> 01.01.2025 mit einer gültigen neuen Option zur Umlage U1.
Hilfsweise ist es dazu aktuell notwendig den Import der Beitragssätze einmal erneut vornehmen. Dann wird der Eintrag vom Programm nachgeholt. Wir werden eine Änderung dazu in einer späteren Version vornehmen. Stand: 10.01.2025
Bitte kontrollieren Sie die Einrichtung, wenn sie einen neuen Krankenkassenstamm mit einer Geschäftsstelle oder in einem bestehenden Krankenkassenstamm eine Geschäftsstelle angelegt haben!
Rentenart und Prüfungen zum Personalstamm
Stammdaten, neue Stammdatenfelder für Plausibilitätsprüfungen für beschäftigte Versichertenrentenbezieher (PGS 119 oder 120) (ab Version 2024.1; und ab Version 2024.2)
Rückwirkend ab 01.07.24: Bei neuen Beschäftigungen von Rentner mit den Personengruppenschlüsssen 119 oder 120 ist bei einem Eintritt ab dem 01.07.2024 eine ergänzende Pflege von Stammdateneingaben am Personalstamm notwendig. Auf diese Eingaben werden einige Prüfungen angewendet, ohne die notwendigen Eingaben wird ein Fehler zum Personalstamm ausgegeben und ein Abrechnung oder Sozialversicherungsmeldung ist nicht möglich.
Für diese Erklärung des Arbeitnehmers gibt ein Formular der Rentenversicherung, welches zu den Entgeltunterlagen zu nehmen ist. Das Formular bekommen Sie hier: (Beispiel auf der Homepage der TKK) verzicht-rentenversicherungsfreiheit-data.pdf (tk.de)
Wichtig:PGS 119 = versicherungsfreie Altersvollrentner. NACH der Regelaltersgrenze, Beitragsgruppenschlüssel zur RV ist IMMER 3.PGS 120= versicherungspflichtige Altersvollrentner. VOR der Regelaltersgrenze. Beitragsgruppenschlüssel zur RV ist IMMER 1.Wenn der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit = <ja> gewählt wird, auch NACH der Regelaltersgrenze, dann ist die PGS 120= versicherungspflichtige Altersvollrentner zu wählen mit dem Beitragsgruppenschlüssel zur RV 1.
Um eine nicht korrekte Meldung für beschäftigte Rentner (PGS 119 und 120) zu unterbinden, müssen nun noch weitere Aussagen (hier mit: NEU ab 2024.2 gekennzeichnet) zur Rentenart, zum Rentenbescheid und zur Rentenart nach Vorgaben der ITSG beantwortet werden. Die Prüfungen dazu sind ebenfalls erweitert worden. Wenn die PGS 119 oder 120 verwendet wird, sind folgende Felder im Personalstamm, Register Sozialversicherung zu befüllen:
Rentenbezug (Rentenart, wegen Alters): Zutreffende Option nach der angebotene Auswahl treffen. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Neu ab 2024.2: Herkunft des Rentenanspruchs (Besonderheit der Rentenart): Zutreffende Option nach der angebotene Auswahl treffen. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Hinweis:
Bei der Auswahl <ausländische alternsvollrente eines anderen staates> ist die PGS 119 und 120 nicht zulässig.
Neu ab 2024.2: Beginn der Rente (lt. Rentenbescheid): Eingabe des Datums. Informationen dazu sind dem Rentenbeschied zu entnehmen.
Rentenbezug: Verzicht RV-Freiheit: <ja> oder <nein>. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Verzichtserklärung eingegangen am: Eingabe des Datums. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Verzicht wirkt ab dem: Eingabe des Datums. Aus der Erklärung des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Achtung! Der Verzicht kann auch mit Wirksamkeit untermonatlich erfolgen. Untermonatlich ist dies nur mit zwei Personalnummern möglich (eine bis zum Verzicht und eine ab dem Verzicht). Nach Möglichkeit ist der Verzicht immer zum nächsten vollen Monat auch im entsprechenden Formular bereits festzulegen!
Hinweis:
Vorgegebene Prüfungen für das Feld <verzicht wirkt zum> („Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab"):
- Pflichteingabe, wenn Feld <verzichtserklärung eingegangen am> („Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt am") gefüllt werden muss.
- Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab" muss größer sein als das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erklärt am"
- Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab" muss – bei einer deutschen Altersvollrente oder einer gleichgestellten ausländischen Altersvollrente – größer sein als letzter Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Damit werden insbesondere Personen berücksichtigt, die bereits eine vorgezogene Vollrente wegen Alters beziehen.
- Ist das Datum <beginn der rente> größer als der letzte Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde plus 1 Tag, darf das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab" nicht kleiner sein als das Datum „Beginn der Rente".
- Das Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab" darf nicht kleiner sein als der Beginn einer „Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze".
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung
Weiterhin zählen dazu die inhaltlichen Prüfungen zur Verwendung der Personengruppenschlüssel 119 und 120 in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel zur RV.
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab" gleich dem Datum „Rentenbeginn"
- PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Rentenbeginn
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab" bei „Altersvollrentnern" größer als Datum „Rentenbeginn"
- PGS 119 und BGS n3nn oder PGS 109 und BGS n500 ab Datum „Rentenbeginn", frühestens jedoch ab 1. des Monats nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze
- PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab"
Wenn Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab" bei „Beziehern einer Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze" größer als Datum „Rentenbeginn"
- PGS 119 und BGS n3nn oder PGS 109 und BGS n500 ab Datum „Rentenbeginn", è
- PGS 120 (oder anderer zulässiger PGS) und BGS n1nn ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV ab"
PGS 119 nur zulässig bei Rentenart
- deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente und Erreichens der Regelaltersgrenze spätestens im Vormonat des Anmeldedatums (Beginn-Datums bzw. Änderungsdatums) und ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit.
- Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze und ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit
PGS 120 nur zulässig bei Rentenart
- deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente, bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze
- deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente, nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab".
- Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze ab Datum „Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab".
PGS 119, 120 nicht zulässig
- bei Bezug einer Teilrente wegen Alters
- bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente
- bei Bezug einer nicht gleichgestellten ausländischen Altersrente
BGS n1nn
- nicht zulässig in Verbindung mit PGS 119
BGS n3nn
- nicht zulässig in Verbindung mit PGS 120
BGS 1nnn
- nicht zulässig ab Beginn einer deutsche oder ausländischen Vollrente wegen Alters
- nicht zulässig ab Beginn einer Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze
- nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
BGS nn1n
- nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
- nicht zulässig ab Beginn des Folgemonats des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze in Verbindung mit PGS 119, 120 und 101
BGS nn2n
- nicht zulässig ab Beginn einer deutschen oder ausländischen Rente wegen voller Erwerbsminderung
Diese Prüfung ist ab 01.01.25 mit der NEVARIS Finance Version 25.1 nicht mehr aktiv (WI25877):
BGS nn0n
- nicht zulässig ab Beginn des Folgemonats des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze in Verbindung mit PGS 119, 120 und 101
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung
RV-Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei Versorgungsbezügen
Bei einem Neueintritt eines Betriebsrentners ab 01.01.2024 ist immer vor der Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse eine elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei der DRV vorzunehmen. Wenn Rückmeldungen eingelesen werden, dann wird die Sozialversicherungsnummer aus der Antwortdatei direkt in den Personalstamm übernommen, sofern noch nicht vorhanden.
Auch für neue Betriebsrentner muss die Sozialversicherungsnummer nun ab dem 01.01.2024 vor der ersten Zahlstellen-Meldung abgefragt werden. Das wird für neue Betriebsrentner ab 01.01.2024 geprüft. Eine manuelle Eingabe der Versicherungsnummer ist grundsätzlich möglich, aber nur noch zulässig, wenn diese manuelle Eingabe durch die elektronische Abfrage bestätigt wird.
Eine Ausnahme besteht, sofern die DSRV im Einzelfall keine Versicherungsnummer zurückmeldet. In diesen Fällen hat der
Versorgungsbezieher der Zahlstelle den Versicherungsnummernachweis vorzulegen und es erfolgt (weiterhin) eine manuelle Eingabe der Versicherungsnummer auf Grundlage des Versicherungsnummernachweises. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen den Support für die Vorgehensweise.Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen