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Wirtschafts-Identifikationsnummer

Neues Feld im Adressstamm und in den eigenen Firmendaten für die W-IdNr. = Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die W-IdNr. wird jedem wirtschaftlich tätigen Unternehmen (auch Kleinunternehmen) zur eindeutigen Identifizierung zugeteilt. Diese bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich selbst bei Adress- oder Namensänderungen nicht.
Die Steuernummer und USt-IdNr. bleiben neben der W-IdNr. vorerst bestehen.
Gesetzesgrundlage: §139a (1) i.V.m. § 139c AO
Einführung: Die W-IdNr. wird ab 30.09.2024 stufenweise eingeführt (bis voraussichtlich 2026).

Zuteilung:
Ab November 2024 wird die W-IdNr. stufenweise (bis voraussichtlich 2026) ohne Antragsstellung
durch das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) zugeteilt.

Aufbau:
Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

Abgrenzung zur USt-IdNr:
Die USt-IdNr. ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. vorerst nicht, perspektivisch ist dies jedoch gemäß BZSt möglich. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist, mangels Verankerung im Umsatzsteuergesetz, die W-IdNr. nicht
als Rechnungspflichtangabe zu werten. Rechnungspflichtangabe bleibt dahingegen die USt-IdNr.

Verwendung:
Die Angabe der W-IdNr. wird künftig ab November 2024 in verschiedenen Gesetzen verlangt, wie
beispielsweise für Grunderwerbsteuer oder Förderanträge.

Status: Fertiggestellt1 comment

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Comments1

  • Christiansen, Sabine changed status to Fertiggestellt
    Team•

    May 23, 2025

    Vielen Dank für diesen Hinweis. Da das Feld eine gesetzliche Vorgabe werden wird, war die Umsetzung bereits geplant und steht mit WI-27806 zum Minor Release 25.1.1 zur Verfügung. Weitere Anpassungen bezüglich der Nutzung der W-IdNr./des Unterscheidungsmerkmals in Folgeverarbeitungen werden mit späteren Versionen ausgeliefert.