Wirtschafts-Identifikationsnummer

Neues Feld im Adressstamm und in den eigenen Firmendaten für die W-IdNr. = Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die W-IdNr. wird jedem wirtschaftlich tätigen Unternehmen (auch Kleinunternehmen) zur eindeutigen Identifizierung zugeteilt. Diese bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich selbst bei Adress- oder Namensänderungen nicht.
Die Steuernummer und USt-IdNr. bleiben neben der W-IdNr. vorerst bestehen.
Gesetzesgrundlage: §139a (1) i.V.m. § 139c AO
Einführung: Die W-IdNr. wird ab 30.09.2024 stufenweise eingeführt (bis voraussichtlich 2026).

Zuteilung:
Ab November 2024 wird die W-IdNr. stufenweise (bis voraussichtlich 2026) ohne Antragsstellung
durch das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) zugeteilt.

Aufbau:
Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

Abgrenzung zur USt-IdNr:
Die USt-IdNr. ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. vorerst nicht, perspektivisch ist dies jedoch gemäß BZSt möglich. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist, mangels Verankerung im Umsatzsteuergesetz, die W-IdNr. nicht
als Rechnungspflichtangabe zu werten. Rechnungspflichtangabe bleibt dahingegen die USt-IdNr.

Verwendung:
Die Angabe der W-IdNr. wird künftig ab November 2024 in verschiedenen Gesetzen verlangt, wie
beispielsweise für Grunderwerbsteuer oder Förderanträge.

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Upvoters
Status

Fertiggestellt

Board

💡 Feature Request

Tags

2025.1.1

Date

About 1 year ago

Author

Alexander Rupp

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