Rückwirkende Änderungen Lohnsteuerabzug -> Rückrechnungen aufgrund gesetzlicher Änderung
Da sich unser Gesetzgeber die letzten Jahre – wie auch aktuell im Jahr 2024 – und vermutlich auch in Zukunft wieder eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs gegönnt hat, wäre es aus unserer Sicht absolut zielführend und erforderlich, wenn solche gesetzlichen, rückwirkenden Änderungen durch den Baulohn vollautomatisch erkannt und dementsprechend durchgeführt werden.
Die aktuelle Situation in der Software ist für uns hier mehr als hinderlich und komplex, da es sich bei ca. 3.000 Mitarbeitern - hauptsächlich gewerblich - schwierig gestaltet, alle nicht zu berücksichtigenden Mitarbeiter (bereits ausgeschieden, Lohnsteuerbescheinigung erstellt etc.) „manuell“ auszufiltern.
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Comments1
Feb 19, 2025
Für das Jahr 2024 gibt es nun die sogenannte "Dezember Lösung", sodass die Erhöhung des Grundfreibetrages und der Kinderfreibeträge sich in der Dezember-Abrechnung rückwirkend und ohne Rückrechnung einmalig für das gesamte Kalenderjahr auswirken.
Eine vollautomatische Lösung für Rückrechnungen werden wir aber nicht anbieten können.
Aufgrund der angekündigten notwendigen Korrekturabrechnungen aufgrund der Lohnsteueranpassungen ab 03.25 rückwirkend ab 01.25: Wir prüfen eine Erweiterung für die Vormerkung von Rückrechnungen für die Version von NEVARIS Finance BLO ab 2024.2 (WI-26716).
Wir planen eine Erweiterung zum kommenden Patch für die aktuelle Version 24.2.2 (am 20.02.25) mit den Änderungen zur Lohnsteuerberechnung rückwirkend zum 01.01.25.
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Die Anforderung/Erweiterung wurde mit WI-26716 für die Version 2024.2.2 (Patch am 20.02.25) umgesetzt. Bitte beachten Sie die Release Notes dazu.