Da sich unser Gesetzgeber die letzten Jahre – wie auch aktuell im Jahr 2024 – und vermutlich auch in Zukunft wieder eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs gegönnt hat, wäre es aus unserer Sicht absolut zielführend und erforderlich, wenn solche gesetzlichen, rückwirkenden Änderungen durch den Baulohn vollautomatisch erkannt und dementsprechend durchgeführt werden.
Die aktuelle Situation in der Software ist für uns hier mehr als hinderlich und komplex, da es sich bei ca. 3.000 Mitarbeitern - hauptsächlich gewerblich - schwierig gestaltet, alle nicht zu berücksichtigenden Mitarbeiter (bereits ausgeschieden, Lohnsteuerbescheinigung erstellt etc.) „manuell“ auszufiltern.
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Markus Zeller_Ing. Ludwig Freitag Elektro-GmbH &
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