Aktuell können Vorauszahlungen nur prozentual von der Höhe der Abschlagsrechnung verrechnet werden. Aus unserer Sicht ist es jedoch auch notwendig, sowohl einen prozentualen Anteil der Vorauszahlung (unabhängig der Höhe der Abschlagsrechnung), als auch einen festen Betrag der Vorauszahlung zu verrechnen.
Beispiel:
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NU
11 months ago

Flavia Peters_Otto Wulff
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