Hallo Nevaris Team und Nevaris Kunden,
wir haben einen Erweiterungswunsch bei den NU-Rechnungen. Aktuell werden bei NU-Rechnungen der Gewährleistungseinbehalt vom Bruttobetrag berechnet. Die meisten NU-Schlussrechnungen sind Bauleistungen ohne MwSt. Allerdings kann es vorkommen, dass in der Schlussrechnung MwSt enthalten ist. Da Bürgschaften alle in Netto vereinbart und im System auch Netto hinterlegt wird, berechnet das System bei der Rechnung dann den Gewährleistungseinbehalt vom Bruttobetrag. Richtig wäre aber immer vom Nettobetrag die Gewährleistung zu berechnen.
Jetzt wäre der Vorschlag das man im NU-Vertrag dies steuern kann, ob der Gewährleistungseinbehalt vom Netto oder Brutto berechnet wird.
Vielen Dank für das Feedback
Die Wilhelm Geiger GmbH Co. KG
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12 days ago

Markus Albrecht
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Markus Albrecht
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