Einführung EUDR - EU Entwaldungsverordnung

Ab 30. Dezember 2024 dürfen relevante Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk und Erzeugnisse nur noch dann ,auf dem EU-Markt bereitgestellt, in Verkehr gebracht, oder aus der EU exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind (nicht nach dem 31.12.2020 auf entwaldeten Flächen produziert), legal erzeugt wurden (nach den Gesetzen des Erzeugerlandes), und eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) beim EU-Informationssystem abgegeben wurde.

Um ein dazugehöriges Meldesystem bzw. Prüfsystem zu befüllen, benötigt man eine Kategorisierung der Produkte über die Zolltarifnummer, eine Zuordnung der Lieferanten und die Geodaten der Herstellung. Am Besten wäre es, wenn bereits in Nevaris eine Sorgfaltspflichtserklärung erstellt werden könnte, oder die Daten in geeigneter Form in ein dazugehöriges System übergeben werden könnten.
Die Übergabe manuell für die entsprechenden Artikel und Lieferanten wäre zu aufwendig.

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Offen

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Tags

MAWI

Date

7 months ago

Author

Wolf, Katharina

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