Bei der Definition von NU-Abzügen kann im Feld „Abzugsart“ unter anderem „Baustellenabzug“ ausgewählt werden. Über das Feld „Berechnen bei“ soll grundsätzlich gesteuert werden können, ob ein Abzug bei Anforderungen, bei der Schlussrechnung oder bei beiden Belegarten berücksichtigt wird.
Bei der Abzugsart „Baustellenabzug“ ist es derzeit jedoch nicht möglich, „Berechnen bei = Schlussrechnung“ zu verwenden. Das System verlangt in diesem Fall die Berechnung bei Anforderung und Schlussrechnung.
Wir würden uns wünschen, diese Einschränkung aufzuheben und auch für Baustellenabzüge folgende Auswahl vollständig zuzulassen:
Anforderung
Schlussrechnung
beides
Anwendungsfall:
Typische vertraglich vereinbarte Baustellenabzüge, beispielsweise für Baustrom, Bauwasser oder Schuttbeseitigung, sollen im NU-Vertrag als Baustellenabzüge hinterlegt werden, jedoch erst mit der Schlussrechnung tatsächlich abgerechnet bzw. gebucht werden.
Die Verwendung der alternativen Abzugsart „Abzug“ ist hierfür fachlich und prozessual nicht immer gleichwertig. Unter anderem werden Baustellenabzüge in vorhandenen Vertrags- und Berichtsvorlagen gesondert ausgewiesen.
Eine Trennung zwischen der fachlichen Abzugsart „Baustellenabzug“ und dem Zeitpunkt der Berechnung würde die Abbildung solcher Vertragsregelungen deutlich flexibler machen.
Zusätzlich wäre eine Klarstellung in der Dokumentation hilfreich, da die Beschreibung des Feldes „Berechnen bei“ derzeit allgemein die Auswahl zwischen Anforderung, Schlussrechnung und beiden Varianten nennt, die Einschränkung bei Baustellenabzügen jedoch nicht erkennen lässt.ich bei Schlussrechnung ermöglichen
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Sebastian Willsch
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